Cannabis Pflanze pixabay
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Cannabis und Selbsthilfegruppen

Betroffene sind interessiert und erhoffen eine positive Wirkung
Erschienen am 3. November 2020 | Letzte Änderung 3. November 2020

Cannabis darf seit 2017 von Ärzten verordnet werden. Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen muss vor der ersten Behandlung bei der Krankenkasse genehmigt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass bei einer schwerwiegenden Erkrankung keine andere allgemein anerkannte Therapie zur Verfügung steht. Zudem soll eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf bestehen. Viele Selbsthilfegruppen, wie beispielsweise die AMSEL e.V. (Multiple Sklerose) oder die Selbsthilfegruppen der Prostatakrebs-Erkrankten haben ein starkes Interesse an medizinischem Cannabis und seinen Therapieoptionen. Die Vielfältigkeit der Wirkungen bietet für viele Erkrankte Anlass zur Hoffnung. Da zahlreiche Apotheken sich auch im Bereich der Selbsthilfegruppen aktiv einbringen, sind auch Sie Ansprechpartner, wenn es um den möglichen Einsatz von Cannabis kommt. Welche Beratungsinhalte wichtig sind, lesen LAV-Mitglieder in der aktuellen Ausgabe der LAV-Nachrichten 5/2020.

Apothekerin und Kundin am HV-Tisch
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