Berufe in der Apotheke
Das pharmazeutische Personal einer Apotheke umfasst neben Apothekerinnen und Apothekern auch pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten und Pharmazeutische Assistenten. Zum nichtpharmazeutischen Personal gehören insbesondere pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA), Apothekenhelfer und Apothekenfacharbeiter.
Wir bemühen uns um gendergerechte Sprache. Aus Gründen der Lesbarkeit wird an einigen Stellen aber auf die explizite Nennung aller Geschlechter verzichtet; falls nicht ausdrücklich anders erwähnt, sind immer alle Geschlechter gemeint.
Apothekerinnen und Apotheker sind Experten für Arzneimittel. Der Beruf ist anspruchsvoll und mit viel persönlicher Verantwortung verbunden. Apotheker arbeiten aufgrund ihres pharmazeutischen Fachwissen und ihrer breiten naturwissenschaftlichen Ausbildung nicht nur in öffentlichen Apotheken. Ihnen steht eine Vielzahl verschiedener Tätigkeitsbereiche, unter anderem in Industrie und Verwaltung, an Universitäten und Berufsschulen, in Behörden und Institutionen, offen.
Um Pharmazie studieren zu können, muss man eine Hochschulzugangs-Berechtigung nachweisen. Im Normalfall wird diese mit dem Abitur erworben. Aber auch Nicht-Abiturienten können unter bestimmten Voraussetzungen Pharmazie studieren. Die pharmazeutische Ausbildung besteht aus einem vierjährigen Universitätsstudium und einem anschließenden praktischen Jahr.
Apothekerinnen und Apotheker, die ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben, können einen Antrag auf Anerkennung ihres Apothekerdiploms in Deutschland stellen. Auch Apothekerinnen und Apotheker, die ihre Ausbildung in Deutschland absolviert haben, können ihren Abschluss im Ausland anerkennen lassen und internationale Erfahrungen sammeln.
Apotheker haben die Möglichkeit, sich über ihre zuständigen Landesapothekerkammern in verschiedenen Weiterbildungsgebieten zum Fachapotheker zu qualifizieren. Diese Gebiete sind:
- Allgemeinpharmazie
- Klinische Pharmazie
- Pharmazeutische Analytik und Technologie
- Arzneimittelinformation
- Toxikologie und Ökologie
- Theoretische und Praktische Ausbildung
- Öffentliches Gesundheitswesen
Daneben besteht die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung darf die entsprechende Bereichsbezeichnung geführt werden. Die Weiterbildungsbereiche sind:
- Medikationsmanagement im Krankenhaus
- Infektiologie
- Geriatrische Pharmazie
- Ernährungsberatung
- Prävention und Gesundheitsförderung
- Onkologische Pharmazie
- Naturheilverfahren und Homöopathie
Der Beruf der PTA darf nur mit staatlicher Anerkennung ausgeübt werden. Zu den Aufgaben der PTA gehört die Bearbeitung ärztlicher Verschreibungen, die Beschaffung von Informationen sowie die Beratung von Patienten zur ordnungsgemäßen Anwendung und Aufbewahrung von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren. Weiterhin werden die PTA in der Apotheke mit der Prüfung von Arzneimitteln, Arznei- und Hilfsstoffen sowie der Herstellung von Arzneimitteln und deren Preisberechnung betraut.
Voraussetzung für die Ausbildung als PTA ist ein Realschul- oder gleichwertiger Abschluss. Daneben sollten gute schulische Leistungen in Mathematik und den naturwissenschaftlichen Fächern nachgewiesen worden sein. Manuelle Geschicklichkeit, die Fähigkeit zu sorgfältigem und verantwortungsvollem Arbeiten sind ebenso unerlässlich wie Kontaktfreude und Einfühlungsvermögen im Umgang mit kranken Menschen.
Die PTA-Ausbildung dauert 2,5 Jahre: Eine zweijährige schulische Ausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Lehranstalt und eine sechsmonatige praktische Ausbildung in der Apotheke. An der Schule erhalten die angehenden PTA Unterricht in Fächern wie Chemie, Galenik, Botanik, Drogenkunde, Arzneimittelkunde, Ernährungskunde, Diätetik und Körperpflegekunde. Daneben werden praktische Übungen zur Untersuchung von Körperflüssigkeiten, Erkennung von Arzneipflanzen, Herstellung verschiedener Arzneiformen sowie zum EDV-Umgang durchgeführt. Die schulische Ausbildung endet mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung. An die Ausbildung in der PTA-Schule schließt sich die praktische Ausbildung in der Apotheke an.
Aufgrund Ihrer Ausbildung sind PTA nicht nur in der öffentlichen Apotheke, sondern beispielsweise auch in Krankenhausapotheken, in der Industrie, an der Universität oder in Verwaltungen tätig.
Der Tätigkeitsschwerpunkt der PKA liegt im kaufmännisch-organisatorischen Bereich der Apotheke. Hier geht es um die Warenwirtschaft, die Bevorratung und Preisbildung, die Lagerhaltung oder die Bearbeitung von Rechnungen und den Umgang mit der EDV. Darüber hinaus werden die Auszubildenden mit Zuarbeiten zur Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln betraut. Auch die Beratung zu apothekenüblichen Waren, wie Kosmetika und Verbandmittel, gehört zu den Aufgaben der PKA. Die Beratung zu Arzneimitteln und deren Abgabe ist hingegen Apothekern und pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) vorbehalten.
Bei der/dem PKA handelt es sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, der keiner gesetzlich vorgeschrieben Schulbildung als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung bedarf. Die Inhalte bauen jedoch auf dem Hauptschulabschluss auf. Eine gute Allgemeinbildung sowie gute Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und den Naturwissenschaften sind Voraussetzung. Pharmazeutisches und kaufmännisches Interesse sind ebenso wichtig wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel aufgrund sehr guter Leistungen, kann sie auch verkürzt werden.
Der Pharmazieingenieur ist ein Berufsbild der ehemaligen DDR. Die Ausbildung konnte im Direkt- oder Fernstudium absolviert werden und setzte eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus. Pharmazieingenieure gehören zum pharmazeutischen Personal und beraten und informieren die Patienten in der Apotheke über Arzneimittel beziehungsweise stellen Rezepturen her. Sie arbeiten unter der Verantwortung eines Apothekers und dürfen diesen unter bestimmten Voraussetzung auch vertreten. Seit der Wiedervereinigung 1990 werden keine Pharmazieingenieure mehr ausgebildet.
Apothekerassistenten gehören ebenfalls zum pharmazeutischen Personal. Sie haben die pharmazeutische Vorprüfung nach einer zweijährigen Lehre bestanden, das sich daran anschließende Pharmaziestudium aber nicht vollendet. Diese Regelung galt bis Ende der 1960er Jahre, als die PTA-Ausbildung eingeführt wurde. Apothekerassistenten führen die gleichen Tätigkeiten wie Pharmazieingenieure unter der Verantwortung eines Apothekers aus. Auch sie haben unter bestimmten Voraussetzungen Vertretungsbefugnis.