Apothekerin und Kundin am HV-Tisch
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Leistungsprofil

Webcode V210042 | Erschienen am 19. August 2019

Die flächendeckende Versorgung der Menschen in Deutschland mit Arzneimitteln wird durch die hohe Präsenz der öffentlichen Apotheken gewährleistet. So sind nicht nur Großstädte und Ballungsgebiete ausreichend mit Apotheken versorgt, sondern auch in Kleinstädten und ländlichen Gegenden zählen die Apotheken zu den wichtigsten Anlaufstellen des Gesundheitswesens. Dabei macht die Apotheke vor Ort viel mehr, als nur Arzneimittel abzugeben. Sie ist eigentlich sogar ein Dienstleistungsparadies. Wir stellen Ihnen hier einige Leistungen vor, die in der Apotheke erbracht werden und die Sie vielleicht noch gar nicht kennen.

Arzneimittelprüfung
Rezepturen in Kruken
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Das Fachpersonal in der Apotheke überprüft täglich stichprobenartig die Qualität der Arzneimittel, die später an den Patienten oder für den Sprechstundenbedarf abgegeben werden. Damit wird ein höchstmögliches Maß an Arzneimittelsicherheit zum Wohl des Verbrauchers gewährleistet. Allein in Baden-Württemberg werden durch die öffentlichen Apotheken täglich über 600.000 solcher Kontrollen durchgeführt. Selbstverständlich protokolliert und dokumentiert die Apotheke ihre Prüfungen.

Nachtdienst und Notdienst
Nachtdienst 1500x500
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Krankheit richtet sich nicht nach Öffnungszeiten. Deshalb gibt es den Apothekennotdienst. In wechselndem Turnus sorgen die öffentlichen Apotheken dafür, dass kein Verbraucher eine allzu lange Strecke bis zur nächsten dienstbereiten Apotheke zurücklegen muss. Das geht nur mit einem so flächendeckenden und wohnortnahen Versorgungssystem, wie es die Apotheken in Deutschland gewährleisten. Welche Apotheke Notdienst hat, kann der Verbraucher auf verschiedene Art und Weise erfahren: In Lokalzeitungen, in den Schaufenstern der Apotheken in der Nachbarschaft, im Internet, per Apothekenfinder-App oder telefonisch per Notdienst-Hotline unter der Rufnummer 22 8 33.

Der Notdienst der Apotheken ist gesetzlich geregelt. Nur Apothekerinnen und Apotheker leisten diesen Dienst. Aus guten Gründen: Ist ein bestimmtes verschriebenes Medikament nicht vorrätig, darf der Apotheker unter Beachtung vieler Regeln ein alternatives Arzneimittel herausgeben.

Ein Geschäft ist der Notdienst übrigens nicht. Die Nachtdienste der Apotheken werden seit August 2013 mit Hilfe einer Notdienstpauschale bezuschusst und damit im Sinne der Patienten finanziell unterstützt. Im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen erhält die Apothekerin oder der Apotheker keine kostendeckende Vergütung für die Dienstbereitschaft. Die Nachttaxe von 2,50 Euro pro Rezept für jede Inanspruchnahme zwischen 20 und 6 Uhr hat eher symbolischen Charakter.

Beratung ist der Herzschlag der Apotheke

Beratung ist den Apotheken so wichtig, dass es dafür sogar einen eigens erstellten Leitfaden gibt, der zur Eigen- und Fremdbeurteilung der Beratung und Information bei der Abgabe von Arzneimitteln auf ärztliche Verordnung sowie im Rahmen der Selbstmedikation dient. Indikations-, arzneimittel- oder patientenspezifische Details sind naturgemäß nicht enthalten und müssen in der Apotheke situationsorientiert berücksichtigt, das heißt erfragt und beantwortet, werden.
Bei der Selbstmedikation wird bewusst zwischen einer Symptomschilderung und einem speziellen Präparatewunsch unterschieden, da sich diese zwar nicht grundsätzlich inhaltlich, aber doch bezüglich des Beratungsablaufes in der Praxis unterscheiden. Auch bei konkretem Präparatewunsch darf – insbesondere bei in der Apotheke unbekannten Patienten – nicht davon ausgegangen werden, dass das Präparat für die Beschwerden am besten geeignet ist und kein Fehlgebrauch vorliegt.

Besonders beratungsintensive Arzneimittel

Es gibt Arzneimittel, deren Anwendung besonders kompliziert ist. Für die richtige Einnahme und eine wirksame Therapie ist eine gezielte Beratung in der Apotheke vor Ort besonders wichtig. 190 Millionen solcher Arzneimittelpackungen werden jährlich in Deutschland abgegeben. Retard-Tabletten, magensaftresistente Arzneien oder Insuline sind bekannte Beispiele. Das persönliche Gespräch mit dem Apotheker hilft, Unklarheiten zu beseitigen. Beratung ist hier unverzichtbar.

Betäubungsmittel

Die Abgabe von Betäubungsmitteln ist eine Gemeinwohlpflicht der Apotheker für die Gesellschaft. Sie unterliegt strengen Regeln. Aber nicht nur Ärzte und Apotheker müssen hier Vorgaben beachten. Man erkennt ein Betäubungsmittelrezept an dem gelben Papier, auf dem es gedruckt ist. Es kann nur sieben Tage lang in der Apotheke vor Ort eingelöst werden, dann verfällt es. Ebenso prüft die Apotheke vor Ort Lagerung und Abgabe ganz genau und dokumentiert jeden Schritt. Auf diese Weise soll einem Missbrauch vorgebeugt werden. Denn Sicherheit ist insbesondere bei abhängig machenden Arzneimitteln unverzichtbar.

Botendienst

Die Apotheke bringt’s – und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Wenn beispielsweise ein verordnetes Arzneimittel in der Apotheke nicht vorrätig ist und dem Patienten ein nochmaliges Erscheinen nicht zumutbar ist, liefert es die Apotheke dem Patienten nach Hause. Gründe dafür können die Bettlägerigkeit des Patienten oder die Entfernung zwischen Wohnort und Apotheke sein.

Die Apothekenbetriebsordnung regelt dabei: Der Bote muss zur Apotheke gehören, so dass eine Zustellung durch Dritte, wie Kuriere, nicht erlaubt ist. Diese Regelung ist richtig, denn aus Gründen der Arzneimittelsicherheit ist es wichtig, dass der Apotheker gegenüber dem Boten ein Weisungsrecht und eine Aufsichtsmöglichkeit besitzt.

Ernährungsberatung

Auch die Ernährungsberatung gehört schon lange zu den Angeboten der Apotheke. Vom Ernährungstipp im Rahmen eines Kundengesprächs bis hin zur umfassenden Ernährungsanalyse, von Einzelgesprächen bis zu Gruppenbetreuungen versuchen die Apotheker, das Bewusstsein für eine gesunde Ernährung zu wecken. Durch eine Ernährungsanalyse können konkrete Probleme vom Patienten herausgearbeitet und individuelle Strategien zur Ernährungsumstellung entwickelt werden. Die Umsetzung einer Verhaltensänderung der Patienten begleiten die Apotheken ebenso.
Egal also, ob Sie sich fit halten oder Ihr Gewicht reduzieren wollen oder ob Sie wegen einer Erkrankung gewisse ernährungsphysiologische Schwerpunkte beachten müssen: In der Apotheke berät Sie ein Experten-Team fachkompetent zu Ihren ernährungsrelevanten Fragen.

Fernreise- und Impfberatung

Für Urlauber und Geschäftsreisende bieten zahlreiche deutsche Apotheken einen besonderen Service an: Je nach Reiseziel in Nah und Fern beraten die Apotheker ihre Patienten zu sinnvollen Vorsorgemaßnahmen und Impfungen. Und weil Gesundheit nun mal ganz individuell ist und auch die Reisegewohnheiten und -vorhaben individuell unterschiedlich sind, wird ein Plan erstellt, der ganz persönlich auf Sie zugeschnitten ist. Dazu gehört auch die Zusammenstellung einer individuellen Reiseapotheke, angepasst an die Bedürfnisse des Reisenden und seiner Familie.

Impfberatung – die Apotheke ist der IMPFOPOINT

Wann haben Sie das letzte Mal in Ihren Impfpass geschaut? Und wenn Sie ihn tatsächlich in der Hand hatten: Wissen Sie jetzt, ob oder wann Sie vielleicht eine Auffrischungsimpfung brauchen? Machen Sie sich keinen Stress und überlassen Sie die Prüfung Ihres Impfstatus getrost den Experten in der Apotheke. Und wenn nötig bestellt die Apotheke selbstverständlich zeitgerecht den richtigen Impfstoff, liefert ihn an Ihren behandelnden Arzt und kann Sie persönlich daran erinnern, wenn der Impftermin fällig wird. So verpassen Sie gerade bei Mehrfachimpfungen keinen Termin und sorgen für Ihren individuellen, umfassenden Impfschutz.

Kühlkette für kühlpflichtige Arzneimittel

Besonderes Augenmerk müssen die Apotheken auf temperaturempfindliche Arzneimittel legen, zu denen beispielsweise Insuline oder Impfstoffe zählen. Fast 30 Millionen solcher Arzneimittel geben deutsche Apotheken an ihre Patienten ab. Werden sie falsch transportiert oder gelagert, können sie ihre Wirkung verlieren. Sehr empfindliche, kühlkettenpflichtige Arzneimittel müssen über die gesamte Lieferkette, also vom Hersteller über den Großhandel und die Apotheke bis zur Anwendung am Patienten, ohne Unterbrechung im vorgeschriebenen Temperaturbereich gehalten werden. Auf europäischer Ebene sind die Kennzeichnungspflichten zur Kühllagerung beziehungsweise die Kühlkettenpflicht nicht harmonisiert, in Deutschland aber gibt es strenge Vorgaben.

Technische Einrichtungen unterstützen die Apotheken bei ihrer Einhaltung. Dazu gehören moderne Arzneimittelkühlschränke – smarte Geräte, die zum Teil über eine integrierte Auswertungs- und Dokumentationssoftware verfügen. Unter anderem erstellen diese automatisiert Temperaturkurven, lösen bei Stromausfall Alarm aus oder verschicken zur Alarmierung sogar eine SMS an den Apotheker.

Zuhause sollten Sie die Medikamente dann im Kühlschrank aufbewahren, unterwegs in einer Kühlbox. Ob es sich um ein kühlpflichtiges Medikament handelt, ist auf der Verpackung vermerkt. Fragen Sie auch in Ihrer Apotheke nach, wie Sie Ihre Arzneimittel zuhause am besten lagern.

Medikationsanalyse

Die Medikationsanalyse ist eine strukturierte Analyse der aktuellen Gesamtmedikation eines Patienten. Sie hat die Erhöhung der Effektivität der Arzneimitteltherapie und die Minimierung von Arzneimittelrisiken zum Ziel. Bei der Medikationsanalyse (Typ2a) bewertet ein Apotheker die Gesamtmedikation des Patienten und spricht ausführlich mit ihm darüber. Gibt es Probleme mit der Therapietreue oder ist jemand unsicher, wie ein Arzneimittel angewendet wird? Werden bei der Einnahme oder Anwendung des Arzneimittels Fehler gemacht? Im persönlichen Gespräch lässt sich das leicht erkennen – anders als mit einer App oder einem Online-Fragebogen.

Medikationsmanagement

Von Medikationsmanagement ist dann die Rede, wenn sich an die "Medikationsanalyse" eine kontinuierliche Betreuung durch ein interdisziplinäres Team, also die Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker, anschließt. Dadurch sollen eine fortlaufende und dauerhafte Verbesserung der Arzneimitteltherapie sowie eine Reduzierung von Arzneimittelrisiken erreicht werden.

Medikationsplan

Der Medikationsplan wird durch den Arzt erstellt. Anspruch darauf hat jeder Patient, der regelmäßig mindestens drei verschiedene Arzneimittel einnimmt. In der Apotheke kann der Plan auf Wunsch des Patienten ergänzt werden – und zwar um alle Produkte, die der Patient im Rahmen der Selbstmedikation einnimmt. Damit wird der Medikationsplan zu einem essentiellen Instrument der Arzneimitteltherapiesicherheit. Der bundeseinheitliche Medikationsplan ist als Teil des sogenannten E-Health-Gesetzes zum 1. Oktober 2016 eingeführt worden. Zunächst gibt es ihn in Papierform, mit der Einführung neuer Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte soll er in ein elektronisches Format überführt werden.

Pharmazeutische Betreuung

Pharmazeutische Betreuung umfasst wesentlich mehr als die herkömmliche und unverzichtbare Beratung. Die Apotheker schaffen mit einer permanenten Qualitätsverbesserung und neuen Dienstleistungen rund um die pharmazeutische Betreuung, in enger Zusammenarbeit mit den Ärzten, einen ganz unmittelbaren Mehrwert für das Gesundheitswesen und für die Patienten.
Die Apotheker haben gemeinsam mit ihren Partnern aus der Ärzteschaft ganz spezielle Betreuungsleitlinien, vor allem für chronisch kranke Patientengruppen, entwickelt. In Modellversuchen wurden und werden diese Leitlinien wissenschaftlich begleitet und auf ihre Machbarkeit in der Praxis überprüft. Ziel ist es, den Gesundheitszustand und damit die Lebensqualität des Patienten so weit wie möglich zu verbessern. Nicht nur der Patient zieht daraus Nutzen, sondern auch die Krankenkassen, denkt man beispielsweise an die Verringerung der Krankheitsfolgekosten.

Präventions- und Gesundheitsförderung

Die Apotheker leisten wichtige Präventionsarbeit und bieten dazu klassische Gesundheitschecks an. Dazu gehören zum Beispiel Blutzucker- und Blutdruckmessungen. Zwar ist eine Schutzgebühr fällig, aber keine lange Wartezeit.

securPharm – keine Chance für Fälschungen

Die Arzneimittelversorgung in Deutschland gehört zu den sichersten der Welt. Das soll so bleiben. Deshalb prüfen die Apotheken jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel unmittelbar vor der Abgabe an den Patienten auf Echtheit. Ein spezieller QR-Code auf der Packung wird dabei mit einer besonderen Datenbank abgeglichen. Zusätzlich kontrolliert die Apotheke, dass die Packung unbeschädigt ist und noch von niemandem geöffnet wurde. Ein echter Sicherheitsgewinn für die Patienten.

Verleih technischer Geräte

In vielen Apotheken gibt es die Möglichkeit, technische Geräte für einen bestimmten Zeitraum auszuleihen. Das spart Anschaffungskosten, denn häufig braucht man solche Geräte nur für eine gewisse Zeit. Vor allem für junge Mütter kann diese Serviceleistung der Apotheken sehr sinnvoll sein. Zur Kontrolle des Körpergewichts des Säuglings zum Beispiel verleihen viele Apotheken digitale Babywaagen. In der Stillzeit ist darüber hinaus für viele Frauen der Einsatz elektronischer Milchpumpen sinnvoll, die ebenfalls in vielen Apotheken ausgeliehen werden können. Auch Inhalations- und Blutdruckmessgeräte gehören zum Verleihsortiment vieler Apotheken.

Versorgung von Alten- und Pflegeheimen

Viele Apotheken kümmern sich auch um die Patientinnen und Patienten, die in Alten- und Pflegeheimen untergebracht sind. Schnelle Reaktionszeiten bei häufig wechselnder Medikation ist hier an der Tagesordnung. So vergeht kein Arbeitstag, an dem ein betreutes Heim nicht angefahren und versorgt wird. Und nicht nur das. Regelmäßig schulen die Experten aus der Apotheke auch das Pflegepersonal zum richtigen Umgang mit den Arzneimitteln ihre Heimbewohner und zur Lagerung.

Vollversorgung – Alles aus einer Hand

Viele Patientinnen und Patienten brauchen viel mehr als nur ein industriell hergestelltes Arzneimittel. Hierzu gehören vor allem die sogenannten Hilfsmittel, also zum Beispiel Kompressionsstrümpfe, die individuell angemessen werden oder auch Produkte zur Behandlung von Inkontinenz. Insbesondere Kleinkinder brauchen dort, wo es für Sie keine Fertigarzneimittel gibt, oft speziell für sie in der Apotheke hergestellte Arzneimittel. Jede Apotheke stellt solche Individualrezepturen her. Besonders Schmerzpatienten, die auf sehr starke Medikamente und Betäubungsmittel angewiesen sind, sind ebenfalls in der ortsnahmen Apotheke gut aufgehoben. Und im Notfall liefert die Apotheke alles, was an Gesundheitsprodukten gebraucht wird, bis ans Krankenbett. Eines ist klar: Ein online-Händler kann das nicht!

Vorratshaltung für den Katastrophenfall

Auch im Katastrophenfall ist auf die Apotheke Verlass: Jede Apotheke hält den durchschnittlichen Wochenbedarf der wichtigsten Arzneimittel vorrätig. Dazu gehören auch Antidote oder Antisera, also Gegengifte. Zwei Beispiele: Für den nuklearen Katastrophenfall sichern die Apotheker die Versorgung der Bevölkerung mit nicht-radioaktivem Jod. Bei der Influenzapandemie spielen Apotheker eine wichtige Rolle bei der Verteilung des Impfstoffs sowie bei der Herstellung und Verbreitung von antiviralen Arzneimitteln.

Herstellung individueller Rezepturen

Die Rezepturherstellung für die Patienten in Apotheken spielt neben den industriell hergestellten Arzneimitteln wieder eine wachsende Rolle. Rund 14 Millionen Arzneimittel werden jährlich speziell und individuell auf die Bedürfnisse des jeweiligen Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung abgestimmt und in Apotheken hergestellt. Das entspricht durchschnittlich 680 Rezepturen pro Apotheke pro Jahr für gesetzlich versicherte Patienten. Die Rezeptur erlebt eine Renaissance durch die Herstellung individueller Arzneimittel bei schwerstkranken Patienten, zum Beispiel in der Krebstherapie.