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Corona-Schnelltests für den Heimgebrauch

Abgabe nun erlaubt, passende Tests noch nicht am Markt
Erschienen am 4. Februar 2021 | Letzte Änderung 4. Februar 2021

Durch eine Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) dürfen seit Mittwoch, den 3. Februar spezielle Corona-Schnelltests an Bürgerinnen und Bürger für eine Selbsttestung zuhause abgegeben werden. Allerdings sind Corona-Schnelltests, die hierfür geeignet sind, noch nicht verfügbar. Dem Vernehmen nach sollen vor allem sogenannte „Spuck- und Gurgeltests“ für die Schnelltestung zuhause auf den Markt kommen.

Laien-Tests in der Pipeline

Derartige Antigen-Schnelltests zur Abgabe an Bürgerinnen und Bürger als Endverbraucher müssen unbedingt eine Zulassung für die Laienanwendung haben. Wenn ein Test zur Eigenanwendung vorgesehen ist, muss dies in den Herstellerangaben zum Anwenderkreis ausdrücklich genannt werden. Insgesamt befürwortet der Landesapothekerverband ausdrücklich die Ausweitung der Testmöglichkeiten auch mit Schnelltests für Laien vor dem gesamtwirtschaftlichen Hintergrund: Mehr Testungen können auch bewirken, dass Kultur und Wirtschaft langsam aus dem Lockdown herausfinden.

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Noch keine Produkte im Handel

Aktuell sind in Deutschland jedoch noch keine SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests zur Laienanwendung zugelassen. Viele Hersteller haben aber Zulassungsanträge für diese Schnelltests eingereicht. Der Landesapothekerverband mahnt an, dass verbindlich geregelt werden solle, welche (Melde-)Pflichten ein positiver Selbsttest nach sich ziehe. Hierzu gibt es noch keine Aussagen. Ebenso ist nicht klar, wozu ein negativer Selbsttest Bürgerinnen und Bürger berechtigt.

Darüberhinaus hat sich die Apothekerschaft dafür ausgesprochen, den Verkauf der Selbsttests nur und ausschließlich in der Apotheke zuzulassen. Denn diese Tests erfordern aus Sicht der Apothekerinnen und Apotheker Erklärung und Beratung. Der Gesetzgeber hat dies aber anders geregelt: Die Selbsttests dürfen auch außerhalb der Apotheke zum Kauf angeboten werden.

Mittlerweile gibt es insgesamt eine Vielzahl unterschiedlicher Tests – hier eine kurze Zusammenfassung der geläufigsten Varianten:

  • PCR-Test (polymerase chain reaction, Polymerase-Kettenreaktion):

    Dieser Test wird in der Regel beim Arzt vorgenommen und zur Auswertung an ein Labor geschickt. Dabei werden Bestandteile des Erbguts des Virus über hoch-empfindliche, molekulare Testverfahren – eine sogenannte "real-time PCR" – nachgewiesen. Die reine Testzeit beträgt hierbei etwa vier bis fünf Stunden. Die Zeit zwischen Entnahme der Probe (z. B. Rachenabstrich) und Ergebnismitteilung kann ein bis zwei Tage betragen. Je nach Aufkommen an Proben kann die Mitteilung des Ergebnisses jedoch auch länger dauern. Dieser Test wird üblicherweise zum Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt. (Quelle BzgA)

  • Point-of-Care (PoC) Antigen-Schnelltests:

    Diese Antigen-Schnelltests können von Arztpraxen, Testzentren, Pflegeheimen oder auch von Apotheken angeboten und durchgeführt werden. Sie weisen bestimmte Eiweiße in entsprechendem Probenmaterial tief aus Nase und/oder Rachen nach, die für das Virus charakteristisch sind. Antigen-Schnelltests werden in der Nationalen Teststrategie als eine sinnvolle Ergänzung der (PCR-) Testkapazitäten gesehen. Diese Tests sind nicht zur Abgabe an den Laien bestimmt. Alle Antigen-Schnelltests, die sich zurzeit auf dem Markt befinden, müssen von geschultem, medizinischem Personal durchgeführt werden, weil dabei auch entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen berücksichtigt werden müssen. (Quelle BzgA)

  • Selbsttests für Laien / Spuck- und Gurgeltests:

    Diese Selbsttests für Endverbraucher sollen vermutlich in den nächsten Wochen für Bürgerinnen und Bürger erhältlich sein. Diese Einschätzung äußerte der Verband der Diagnostica-Industrie Anfang Februar gegenüber der dpa. Möglich sind verschiedene Varianten, etwa Abstriche in der Nase, die weniger tief entnommen werden müssen oder sogenannte Gurgel- und Spucktests. Derzeit ist noch kein Produkt im Markt erhältlich, welches eine Zulassung für eine Anwendung durch Laien besitzt. Diese Zulassung ist aber unbedingte Voraussetzung für die Abgabe.