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FFP2-Masken-Abgabe startet in Apotheken

Ansturm erwartet – Appell: Schlangen und Wartezeiten vermeiden
Webcode V210997 | Erschienen am 14. Dezember 2020 | Letzte Änderung 14. Dezember 2020

Stuttgart – Die vom Bundesgesundheitsministerium angekündigte Abgabe von drei kostenfreien FFP2-Masken an vulnerable Personengruppen startet am morgigen Dienstag in den baden-württembergischen Apotheken. Die entsprechende Verordnung wurde heute veröffentlicht und tritt damit morgen in Kraft. Bezugsberechtigt für zunächst drei Schutzmasken sind über 60-Jährige sowie bestimmte Vorerkrankte oder Risikopatienten. Dazu gehören beispielsweise Frauen mit Risikoschwangerschaften, Menschen mit schweren Lungenerkrankungen oder auch Demenzkranke. Da die Apotheken im Land die Verteilung der Masken sehr kurzfristig in einem Kraftakt auf die Beine stellen müssen, bittet der Landesapothekerverband die Bevölkerung darum, einige Verhaltenstipps zu beherzigen. Denn nur so könne diese herausfordernde Situation gut bewältigt werden.

  • Bitte Ansturm und Warteschlagen vermeiden: Die Maskenausgabe der ersten Welle startet am 15. Dezember und läuft bis zum 6. Januar. Bitte gehen Sie möglichst nicht sofort in die Apotheke, wenn es nicht nötig ist. Wenn Sie Warteschlangen vor der Apotheke sehen, empfiehlt es sich, zu einem späteren Zeitpunkt die Apotheke aufzusuchen. Die Abgabe der ersten 3 Masken an die Berechtigten erfolgt kostenfrei. Bei der Abgabe der weiteren Masken im Januar und Februar (je 6 Masken pro Monat) wird eine Eigenbeteiligung von 2 Euro pro 6 Masken fällig).

  • Nachweis der Berechtigung: Personen über 60 Jahre weisen ihre Berechtigung durch den Personalausweis nach. Andere Personen, die aufgrund von Erkrankungen zum berechtigten Personenkreis gehören, weisen diese Berechtigung durch eine Eigenerklärung in der Apotheke nach. Zu diesen Erkrankungen und Risikofaktoren gehören: Chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale, chronische Herzinsuffizienz, chronische Niereninsuffizienz, zerebrovaskuläre Erkrankung, insbesondere Schlaganfall, Diabetes mellitus Typ 2, Demenz, aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder stattfindende oder bevorstehende Therapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann, stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation, Risikoschwangerschaft oder Trisomie 21. Für die weitere FFP2-Masken-Abgabe im Januar und Februar sollen dann persönliche Bezugsgutscheine die Abgabe regeln.

  • Mitmenschen unterstützen: Wer als Risikopatient nicht selbst in die Apotheke kommen kann, darf sich die Masken auch abholen lassen. Die Abgabe erfolgt dann nach Vorlage einer Vollmacht und des Personalausweises der berechtigten Person.

  • Gehen Sie möglichst in Ihre Stammapotheke: Dort sind die Bürgerinnen und Bürger bereits bekannt und die Apotheke kann sich besser auf die Menge der benötigten Masken einstellen.

  • Halten Sie sich an die Vorgabe der Apotheken: Um den Ansturm zu bewältigen, können Apotheken bestimmte Zeitfenster für die Maskenabgabe vorgeben. Auch eine Maskenabgabe durch ein Fenster oder in einem Pavillon / Stand an der Apotheke ist denkbar, um die weiterhin geltenden Abstandsregeln einzuhalten. Bitte halten Sie sich an die Anweisungen der Apotheken, damit das Team und Sie so gut als möglich geschützt sind.

  • Bleiben Sie fair: Die Situation der Beschaffung der Masken und die Verteilung stellt die Apotheken vor eine große Herausforderung. Zeigen Sie Wertschätzung für diese Anstrengung und bleiben Sie bitte auch verständnisvoll und höflich, wenn es bei den Masken zu Lieferengpässen kommen sollte. Ihre Apotheke wird alles tun, um möglichst schnell Nachschub zu bekommen.

  • Bitte bleiben Sie ehrlich: Die Apothekerschaft muss auf Ihre Solidarität setzen – holen sich nur die Ihnen zustehenden Masken, damit die Masken für alle Risikopatienten ausreichen.

  • Keine Umsonst-Masken im Nacht-und Notdienst: Die Abgabe der FFP2-Masken an die berechtigten Personenkreise findet tagsüber und gegebenenfalls nur zu den von der Apotheke angegebenen Zeiten statt. Eine Abgabe im Nacht- und Notdienst der Apotheken ist nicht vorgesehen.

Die rasche und wichtige Versorgung der Menschen mit FFP2-Masken ist in höchstem Maße anspruchsvoll. Die Apothekerschaft nimmt diese Aufgabe sehr ernst und beteiligt sich gewissenhaft an diesem wichtigen Beitrag zum Schutz der besonders gefährdeten Personengruppen. Ein möglichst reibungsloser Ablauf kann aber nur gelingen, wenn alle Beteiligten im Sinne der Sache mitwirken.