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Apotheken bei Schutzausrüstung nicht vergessen

Apothekerverband appelliert an Bürgermeister und Landräte
Webcode V210650 | Erschienen am 1. April 2020

Stuttgart – Mit einem Brief hat sich der Landesapothekerverband (LAV) gestern an alle Landräte der baden-württembergischen Landkreise und an die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte in Baden-Württemberg gewandt. Geschäftsführerin Ina Hofferberth appelliert darin, dass die Landkreise und Kommunen bei der Verteilung von zentral zugelieferter persönlicher Schutzausrüstung die Apotheken berücksichtigen sollen, um die Vor-Ort-Arzneimittelversorgung auch weiterhin zu gewährleisten. Insbesondere werden in den Apotheken Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 oder höher sowie Schutzbrillen benötigt.

Nach Informationen des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg ist eine erste Lieferung von zentral beschaffter persönlicher Schutzausrüstung über ein Logistikzentrum bereits unterwegs in die Stadt- und Landkreise des Bundeslandes. Dort soll dann die weitere Verteilung an „alle Versorger im Kreis“ übernommen werden. Die dezentrale Steuerung soll nach Angaben des Ministeriums einen zielgenauen Einsatz des Materials erlauben.

Der LAV betont in seinem Schreiben, dass auch das Apothekenpersonal bei der Verteilung berücksichtigt werden müsse. Das Personal in den Apotheken sei unmittelbar dem Kontakt von COVID-19-erkrankten Patientinnen und Patienten ausgesetzt und leiste mit seinem Botendienst insbesondere auch für diesen Personenkreis eine Versorgung in die häusliche Quarantäne beziehungsweise bis ans Krankenbett. „Gleichsam muss das Apothekenpersonal dringend vor Ansteckung geschützt werden, um zu verhindern, dass einzelnen Apotheken ausfallen und damit die unverzichtbare Vor-Ort-Versorgung mit Arzneimitteln abreißt“, schreibt Hofferberth.

Nach derzeitigem Stand ist eine Bevorratung insbesondere mit Atemschutzmasken durch die Apotheke selbst schwierig bis nicht gestaltbar. Hofferberth: „Uns erreichen zwar täglich rund einhundert Angebote, aber wirklich lieferfähig ist nahezu keiner dieser Anbieter. Zudem werden dabei Einkaufspreise und Bezugskonditionen aufgerufen, die man nicht selten als unseriös beschreiben muss.“ Insofern setzt man beim LAV neben Eigenbemühungen auch auf die angekündigte zentrale Versorgung durch das Land. Das macht die Geschäftsführerin auch in ihrem Brief deutlich: „Die Apotheken leisten unverzichtbare Arbeit, derzeit oft über die eigentliche Belastungsgrenze hinaus. Bitte helfen Sie durch die Zuweisung von entsprechender Schutzausrüstung mit, dass diese Versorgungsleistung nicht gefährdet wird.“