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Apotheken können helfen

Anlaufstelle für Frauen in Not – nicht nur in Coronazeiten
Erschienen am 21. August 2020 | Letzte Änderung 21. August 2020

Auch hierzulande wurde die Problematik aufgegriffen, dass Frauen und auch Kinder vermehrten Übergriffen ausgesetzt sein könnten. Apotheken können nach wie vor eine Anlaufstelle für betroffene Frauen sein. Denn der Gang zur Apotheke ist für betroffene Frauen oftmals erlaubt. Wichtig ist, dass das Apothekenteam aufgeklärt ist, was dann zu tun sein könnte. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites kostenloses Beratungsangebot für Frauen, die Gewalterlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 08000 116016 und via Online-Beratung unter www.hilfetelefon.de unterstützt das Hilfetelefon Betroffene 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr.

Codewort für die Hilfe

Mit dem Codewort "Maske 19" können Frauen in Apotheken um Hilfe bitten


Apotheken sind eine niederschwellige Anlaufstelle bei Gesundheitsfragen und übernehmen zudem wichtige soziale Funktionen. Dass in den Apothekenteams mehrheitlich Frauen arbeiten, senkt die Hürden für ein Gespräch über häusliche Gewalt zusätzlich. Deshalb hatten das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben als Träger des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ und die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände eine neue Zusammenarbeit ins Leben gerufen. Unterstützt wurde diese Kooperation durch den Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff).

Mitglieder erfahren mehr

Apotheken können Info-Material in Form von Plakat, Flyer oder Notfallklappkarte bestellen. Mehr dazu erfahren LAV-Mitglieder auf Seite 20 der neusten LAV-Nachrichten.