Besuch von Maximilian Mörseburg (MdB) in der Solitude-Apotheke in Stuttgart

Erschienen am 11. Mai 2023 | Letzte Änderung 11. Mai 2023

Mörseburg Gulde
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Besuch von Maximilian Mörseburg (MdB) in der Solitude-Apotheke in Stuttgart
Am 1. April war Maximilian Mörseburg, Bundestagsabgeordneter der CDU für den Wahlkreis Stuttgart, zu einem Informationsbesuch in der Apotheke von LAV-Beirat Christoph Gulde. Mörseburg hatte schon 2021, noch vor der Bundestagswahl, die Solitude-Apotheke besucht. Als Bundestagsabgeordneter vertritt er die CDU heute unter anderem im Ausschuss für Arbeit und Soziales und ist stellvertretendes Mitglied im Wirtschaftsausschuss. Wie schon beim letzten Besuch war er sehr interessiert, wie sich Lage der Apotheken entwickelt hat, im Land, aber auch in seinem Wahlkreis.

Gulde erläuterte ihm die wirtschaftlich schwierige Lage für die Apotheken im Jahr 2023 wegen vieler gestiegener Kosten bei gleichzeitiger Belastung durch den Gesetzgeber. Dabei zeigte Gulde auf, dass „bei dem umsatzmäßig überwiegenden Teil der Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln keine Preiserhöhungsmöglichkeit besteht, die nötig wäre um auf Kosten reagieren zu können.“ Dr. Frank Diener als Generalbevollmächtigter der Treuhand Hannover GmbH Steuerberatungsgesellschaft hatte unlängst in den Standesmedien aufgezeigt, dass diese Kostensteigerung zu 30.00 bis 40.000 Euro weniger Ertrag für die Durchschnittsapotheke in diesem Jahr führen werde. „Daher ist die Forderung nach einer Erhöhung des Honorars, das seit 2002 nur einmal und minimal im Jahr 2013 angepasst wurde, dringender denn je“, machte Gulde seinem Gast deutlich.

Bürokratiewahn muss weg
Angesprochen wurden auch die Retaxationen durch die Krankenkassen, die von Gulde und vielen Kolleg:innen als Schikane empfunden werden, und der untragbare Zustand der Gefahr von Nullretaxationen. Gulde: „Hier brauchen wir genauso dringend deutliche Änderungen wie bei der Präqualifizierung. Apotheken, die einer regelmäßigen Überwachung unterliegen und gesetzlich geregelte Raumbedingungen erfüllen müssen, müssen sich nicht auch noch präqualifizieren. Das ist überbordende Bürokratie und kann ohne Qualitätsverlust weg.“

Immer weniger Apotheken
Auch zur Sprache kamen die beschleunigten Apothekenschließungen, die das Land genauso betreffen wie die Stadt Stuttgart. Von einst 160 Apotheken ab es zum Jahresanfang 2023 nur noch rund 105 Apotheken in Stuttgart. Die rapide Abnahme und die Altersstruktur der Inhaber:innen verschärft auch in Zukunft das Problem der für die verbliebenen Apotheken Notdienste spürbar und führt zunehmend zu Überlastungen. Auch, weil der Apothekennotdienst genauso wie die ärztlichen Notdienste immer häufiger rücksichtslos zu jeder Nachtzeit und für jeden Schnupfenspray missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Die übrigen Apotheken können auch die zusätzlichen Patientinnen und Patienten nicht immer aufnehmen und ist kein Selbstläufer: Irgendwann fehlen Personal, Platz und Ausstattung für die Mehrarbeit. „Hier brauchen wir zukunftsfähige Lösungen“, gab Gulde seinem Gast mit auf den Weg.

Dramatische Lieferengpässe
Ein Thema, dass auch schon 2021 belastend war, sind die Lieferschwierigkeiten und die daraus resultierende Mangelverwaltung. Gulde schilderte: „Damals konnte ich mir kaum vorstellen, dass es noch schlimmer werden kann. Aber es kam seither viel schlimmer.“ Konkret sprach er die Antibiotika-Säfte, die Fiebersäfte und -zäpfchen für Kinder an, aber auch die unmögliche Situation bei Tamoxifen zur Behandlung von Brustkrebs.
In diesem Zusammenhang zeigte Gulde die Möglichkeit aber auch die Problematik von Eigenherstellung der fehlenden Arzneimittel in einigen Apotheken auf. „Ich habe dabei auf den Paragrafen 8 der Apothekenbetriebsordnung, der die Rahmenbedingungen für die Defektur seit 2012 neu regelt und erschwert, hingewiesen. Mit der Etablierung umfangreicher Prüfungen am Ende der Herstellung wird meiner Meinung nach kein Qualitätsgewinn erreicht, aber ein großer Aufwand verursacht. Wer mehr Eigenherstellung möchte, muss diese Anforderung überdenken, genauso wie Honorierung dieser Leistung. Unabhängig davon sind aber auch die Arzneistoffe nicht ausreichend lieferbar.“

Wo bleibt die Wertschätzung?
Zum laufenden Gesetzgebungsverfahren rund um das ALBVVG wies Gulde auf die notwendige Unterstützung des Gesetzgebers zum Erhalt der „Beinfreiheit“ bei der Auswahl von Arzneimitteln wie unter Coronabedingungen hin. Die Apotheken hätten bewiesen, dass sie das ohne Verluste für die Krankenkassen bei den Rabattverträgen und ohne Gefahr für die Patienten bewerkstelligen könnten. Die vom Gesundheitsministerium in einem Gesetzentwurf geplante Entschädigung für die Mangelverwaltung von 50 Cent Packungshonorar steht sinnbildlich für die mangelnde Wertschätzung der Arbeit in den Apotheken.