Telematik-Infrastruktur: Was Apotheken jetzt wissen müssen

Webcode V210299 | Erschienen am 28. Oktober 2019

In der ABDA-Geschäftsstelle in Berlin ist Sören Friedrich für den Bereich IT und Telematik zuständig. Im Interview mit den LAV-Nachrichten bringt er Licht ins Dunkel und erklärt den aktuellen Sachstand rund um den Digitalisierungsprozess.

Portrait Sören Friedrich
Sören Friedrich ist Leiter Bereich IT und Telematik bei der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände 1

Einzelne Systemhäuser scharren schon lange mit den Hufen und bieten Apotheken Frühbucherpakete für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) an, obwohl derzeit noch einiges ungeklärt ist. Denn die Ärzte sind noch im Anschluss-Prozess begriffen und sind noch nicht in der Gesamtheit mit den nötigen Konnektoren ausgestattet. Dementsprechend wurde auch der Starttermin für die Apothekerschaft nach hinten verschoben: Vom Frühjahr 2020 auf den Herbst im kommenden Jahr.

Herr Friedrich, starten wir mit der alles entscheidenden Frage: Sollen sich Apotheker jetzt einen Konnektor kaufen? Diese Frage stellen Apotheker ganz oft auch uns im LAV. Was antworten Sie hier?
Die derzeitige Refinanzierung mit dem GKV-Spitzenverband sieht für die Apotheken ausschließlich eine Refinanzierung von eHealth-Konnektoren vor. Das sind Konnektoren, die im Auslieferungszustand bereits die Fachmodule für ein Notfalldatenmanagement und den elektronischen Medikationsplan enthalten. Auch die Funktionen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur sind bereits Bestandteil des eHealth-Konnektors. Am Markt wird nach meinem jetzigen Kenntnisstand frühestens im ersten Quartal 2020 ein solcher eHealth-Konnektor zur Verfügung stehen.

LAV-Mitglieder sind besser informiert:

Das komplette Interview zum Thema Telematik-Infrastruktur mit Sören Friedrich lesen LAV-Mitglieder in den LAV-Nachrichten 5|2019.


Der Schwabe denkt ja sparsam – die aktuellen Angebote versprechen „Frühbucher-Konditionen“. Warum ist aus Ihrer Sicht damit vielleicht am Ende aber doch nichts gespart?
Die derzeitigen vermeintlichen Frühbucherangebote beziehen sich alle auf einen so genannten VSDM-Konnektor und ein nachträgliches Update, die nach der derzeitigen Refinanzierungsvereinbarung nicht gefördert werden. Zudem ist die Einsatzfähigkeit der Konnektoren wegen der im Gerät verbauten Zertifikate auf einem Maximalzeitraum von fünf Jahren beschränkt. Das heißt konkret, bis zu einem möglichen Update des Konnektors stehen die Endgeräte in der Apotheke ohne tatsächliche Nutzungsmöglichkeit, die Zeit bis zum notwendigen Austausch aber läuft aber bereits.

Wo wir schon beim Geld sind: Welche Komponenten und Anforderungen wird die Telematik-Infrastruktur an die einzelne Apotheke stellen? Konkret: Was muss an Hardware und Sonstigem beschafft oder vorgehalten werden: Vom Konnektor bis hin zum W-LAN – und welche Kosten stehen geschätzt dahinter?
In den Apotheken sind wir, anders als bei sehr vielen ärztlichen Praxen, in der glücklichen Lage, dass wir bereits einen sehr hohen technologischen Grundstandard vorfinden. Insofern müssen die notwendigen Komponenten der TI lediglich in die bereits vorhandene Infrastruktur der Apotheken eingebunden werden – was aber trotzdem eine nicht unerhebliche Herausforderung darstellt. Neben dem eHealth-Konnektor selbst benötigen die Apotheken eHealth-Kartenterminals zum Auslesen und Beschreiben des auf der elektronischen Gesundheitskarte enthaltenen elektronischen Medikationsplans. Zudem erhalten die Apotheken sowie die Apothekerinnen und Apotheker elektronische Ausweise zur Identifikation der jeweiligen Apotheke oder Person innerhalb der TI, die allerdings auch außerhalb der TI verwendet werden können.
Der geschätzte Kostenrahmen ist Teil der Refinanzierungsvereinbarung und umfasst ein Erstausstattungsbundle – ein Konnektor und zwei Kartenleser – mit einem pauschalen Erstattungsbeitrag von 1.362 Euro netto. Dazu kommt eine Aufwandspauschale für die Installation und Schulung sowie installationsbedingte Ausfallzeiten von 1.280 Euro netto. Zusätzlich wird der Heilberufsausweis mit 449 Euro netto und die Institutionskarte mit 378 Euro netto gefördert. Für den Betrieb der TI-Komponenten wird jeder Betriebsstätte eine Kostenpauschale von 210 Euro netto je Quartal gewährt. (…)