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Apotheken bitten um freiwilliges Maske-Tragen

Gegenseitiger Schutz bleibt wichtig!
Webcode V211877 | Erschienen am 30. März 2022 | Letzte Änderung 30. März 2022

Viele Apothekerinnen und Apotheker befürworten, dass in Apotheken weiterhin freiwillig Masken getragen werden – auch wenn es keine entsprechenden rechtlichen Verpflichtungen mehr dazu gibt. “Die Pandemie ist noch nicht vorbei und wir erbringen täglich wichtige Leistungen für unsere Patient:innen. Für unseren gegenseitigen Schutz vor Ansteckungen bitten wir darum, dass unsere Kundschaft freiwillig weiterhin eine FFP2-Maske trägt“, erklärt Tatjana Zambo, Präsidentin des Landesapothekerverbandes. “Viele Menschen, die in die Apotheken kommen sind chronisch oder akut erkrankte Menschen. Sie gehören häufig zu den sogenannten vulnerablen Gruppen. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, gerade diese Menschen so gut es geht zu schützen. Das Tragen einer FFP2-Maske leistet hier einen wichtigen Beitrag.“ Ebenso sei es wichtig, die Teams in den Apotheken zu schützen, damit in der aktuell grassierenden Welle nicht zu viele Mitarbeitende in Apotheken ausfallen.

Durch die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes erlischt mit dem 2. April die bundesweite Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Einzelhandel und in Apotheken. Die Apothekerschaft in Baden-Württemberg setzt darauf, dass möglichst viele Menschen die bewährten Schutzmaßnahmen wie Maske tragen, Abstand halten und Händehygiene auch freiwillig fortsetzen.