Digitales Impfzertifikat mit Handy
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Angepasste Impfzertifikate-Erstellung in Apotheken

Einheitlich, neue EU-Regeln liegen zugrunde
Webcode V211772 | Erschienen am 2. Februar 2022 | Letzte Änderung 2. Februar 2022

Mit dem 1. Februar 2022 wurde die Ausstellung von Impfzertifikaten in Apotheken an die neuen EU-Regelungen angepasst. Insbesondere für Personen, die ihre erste Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson (COVID-19-Vaccine Janssen) erhalten haben, gibt es eine Änderung.

Nach aktueller (deutscher) Definition des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) ist die Grundimmunisierung hier nicht mehr nach nur einer Impfung, sondern erst nach einer Folge-Impfung abgeschlossen. Hier weicht Deutschland von den Regeln ab, wie sie in anderen europäischen Ländern gelten. Dort wird oft bereits eine Impfung mit Johnson & Johnson als abgeschlossene Grundimmunisierung gewertet. Da die Impfzertifikate in allen europäischen Ländern gleich ausgestellt werden sollen, führt das dazu, dass bei der Zertifikate-Erstellung auch in Deutschland bereits die zweite Impfung (wenn Erstimpfung mit Janssen) im Zertifikatemodul der Apothekerschaft rein formal den Zusatz „Booster“ trägt.

CovPassCheck-App regelt Zugangsrechte
Für alle Bürger:innen und die Apothekerschaft ist es wichtig, sich folgendes vor Augen zu führen: Die Frage der Rechte, die sich aus einem ausgestellten Impfzertifikat ergeben wie beispielsweise Zugang zu Veranstaltungen oder ins Restaurant, ist nicht Bestandteil des Zertifikats als solches. Welche „Rechte“ durch das Zertifikat erlangt werden, ist sogar von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die „Rechte“ werden also nicht durch das Zertifikat, sondern durch die Interpretation des Zertifikats vergeben. Dies wird vorrangig in den Prüfregelwerken und der CoVPassCHECK-App hinterlegt – also nicht auf den Handys der Kunden.