Grenze
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Kostenloses Testangebot für Grenzpendler

Frankreich als Hochinzidenzgebiet eingestuft
Erschienen am 30. März 2021 | Letzte Änderung 30. März 2021

Seit dem 28. März 2021 ist Frankreich als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Nach der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes müssen grundsätzlich Einreisende aus Hochinzidenzgebieten bereits bei Einreise den Nachweis über einen negativen Corona-Test mit sich führen, dessen Abstrich nicht älter als 48 Stunden ist. Als Nachweis reicht ein Antigen-Schnelltest. Grenzgänger und Grenzpendler brauchen wöchentlich zwei negative Tests. Der Test kann auch unverzüglich nach Einreise durchgeführt werden. Insoweit ist in der Grenzregion zu Frankreich mit erhöhter Testnachfrage zu rechnen.

Die Tests für Grenzgänger und Grenzpendler werden als kostenlose Bürgertest auch in Apotheken durchgeführt. Apotheken können die Tests dann über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg abrechnen. Die Bürgertestung ist an keine Voraussetzungen geknüpft. Auch nicht an den Aufenthalt oder Wohnort in Deutschland. Berechtigt zum Test sind sämtliche Personen unabhängig der Nationalität. Um einzelne Apotheken nicht zu überlasten, wird empfohlen über die Webseite der Apotheke oder telefonisch Testtermine zu vereinbaren. Die meisten Apotheken verfügen über komfortable Online-Terminvergaben.

Neu ist: Ein Berechtigungsschein des Arbeitgebers oder der Ausbildungsstätte muss nun nicht mehr vorgelegt werden. Bis zum 31. März 2021 können noch auf Grundlage der mit dem Land geschlossenen vertraglichen Vereinbarung Grenzgänger oder Grenzpendler mit entsprechenden Berechtigungsscheinen des Arbeitgebers oder der Ausbildungsstelle getestet und gegenüber dem Land BW abgerechnet werden. Bislang galt eine Testpflicht nur bei der Einreise von und nach Österreich/Tirol.