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Apotheken bewältigen Mammutaufgabe

FFP2-Masken: Bezugsscheine verzögert, Ungeduld wächst
Erschienen am 2. Februar 2021 | Letzte Änderung 2. Februar 2021

Seit Mitte Dezember verteilen Apotheken kostenfreie FFP2-Masken an besonders gefährdete Personengruppen wie Menschen mit Vorerkrankungen, Risikoschwangere oder Personen über 60 Jahre. Die niedergelassenen rund 2.400 Apotheken in Baden-Württemberg haben in einem immensen Kraftakt die benötigten Masken für die Versorgung organisiert. Unterm Strich hat sich gezeigt, dass die baden-württembergische Apothekerschaft schnell, professionell und leistungsfähig diese ad hoc gestellte Mammutaufgabe der ersten Welle bewältigen konnte.

Auch zweite Welle ruckelt

Mit Verzögerungen begann nach dem Jahreswechsel auch die zweite Verteilungswelle der Masken, die eigentlich zum Jahresanfang 2021 starten sollte. Berechtigte sollten über zwei fälschungssichere Berechtigungscoupons zweimal sechs Masken – gegen eine Eigenbeteiligung von jeweils zwei Euro – erhalten. Erst Mitte Januar begannen einzelne Kassen die Coupons gestückelt an die Versicherten zu schicken. Die Folge war erneut, dass Apotheken ab dem Jahresbeginn viele Kundenanfragen zum Wann und Wie beantworten mussten, ohne dass sie über mehr Informationen verfügten. Hintergrund war häufig der Zeitverzug, mit dem die Bezugsscheine bei den Versicherten ankamen. Aber es gab auch etliche Rückfragen, weil Empfänger des Coupons Kinder waren oder Erwachsene, die sich keiner Vorerkrankung bewusst waren.

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Weniger Geld als vereinbart

Ganz aktuell sorgte nun Ende Januar eine Ankündigung des Bundesgesundheitsministers für Verärgerung: Das versprochene Masken-Abgabehonorar solle in der derzeit laufenden zweiten Abgabewelle auf Coupons abgesenkt werden. Begründet wurde dies mit dem Verweis auf marktübliche Preise. Die Apothekerschaft reagiert mit Unverständnis. Denn bereits seit Mitte Dezember hatten ApothekerInnen zusätzlich neben den anderen Corona-Anforderungen noch die Herkulesaufgabe übernommen, viele Millionen FFP2-Masken zu beschaffen, vorzufinanzieren und abzugeben. Dabei wurde im Einkauf natürlich auf Basis der zugesagten Vergütung kalkuliert. Hier führt die Honorarkürzung zu Schwierigkeiten.

FFP2-Masken für Sozialhilfeempfänger

Als weitere Personengruppe für die Verteilung von gut schützenden FFP2-Masken wurden nun außerdem rund fünf Millionen Menschen benannt, die von Sozialhilfe oder der Grundsicherung leben. Die Berechtigten erhalten von den Krankenkassen ein Schreiben und können sich zehn FFP2-Masken nach Vorlage des Schreibens und des Personalausweises in der Apotheke abholen.