Apotheker warnen vor Rückkehr der Zytostatika-Ausschreibungen
Schwere Nachteile für Krebspatienten erwartet
Stuttgart – In einem Brief an den baden-württembergischen Sozialminister warnt der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) vor der geplanten Wiedereinführung apothekenbezogener Ausschreibungen für Zytostatika. Eine entsprechende Regelung soll kurzfristig über einen Änderungsantrag in das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Notfallreform eingebracht werden. Der LAV sieht darin erhebliche Risiken für die Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten.
Eingespielte Strukturen erhalten
Zytostatika, oft auch als Chemotherapie bezeichnet, werden unter Reinraumbedingungen individuell für einzelne Patientinnen und Patienten in spezialisierten Apotheken hergestellt. Häufig steht die endgültige Dosierung erst am Behandlungstag fest, wenn aktuelle Blutwerte vorliegen. Onkologische Praxen und herstellende Apotheken müssen deshalb eng und kurzfristig zusammenarbeiten können. „Gerade in der Krebstherapie kommt es auf eingespielte Abläufe, kurze Wege und eine verlässliche Zusammenarbeit zwischen Arztpraxis und Apotheke an“, sagt LAV-Präsidentin Tatjana Zambo. „Diese Strukturen dürfen nicht durch ein Ausschreibungssystem gefährdet werden.“
Sorge vor weiterer Konzentration
Der LAV befürchtet, dass Ausschreibungen die Versorgung auf immer weniger spezialisierte Betriebe konzentrieren könnten. Zytostatika herstellende Apotheken unterhalten aufwendige Reinräume und beschäftigen besonders qualifiziertes Personal. Solche Strukturen könnten nicht kurzfristig an gewonnene oder verlorene Ausschreibungen angepasst werden. In Baden-Württemberg stellen nach Angaben der Landesapothekerkammer 15 niedergelassene Apotheken und 20 Krankenhausapotheken Zytostatika her. „Wenn spezialisierte Herstellungskapazitäten einmal verloren gehen, lassen sie sich nicht ohne Weiteres wieder aufbauen“, warnt Zambo.
Längere Wege als Risiko
Eine stärkere Konzentration der Herstellung könnte nach Einschätzung des LAV gerade in einem Flächenland wie Baden-Württemberg zu längeren Versorgungswegen führen. Gleichzeitig würde die kurzfristige Abstimmung zwischen onkologischen Praxen und Apotheken erschwert. Änderungen einer Therapie können noch am Behandlungstag notwendig werden. Je größer die Entfernungen und je geringer die Zahl verfügbarer Ausweichmöglichkeiten, desto schwieriger werde eine schnelle und verlässliche Versorgung. Betroffen wären zudem nicht nur Krebsbehandlungen, da die spezialisierten Apotheken unter anderem auch parenterale Schmerzmittel, Ernährungslösungen sowie Antibiotika- und Virostatika-Infusionen herstellen.
Einsparpotenzial neu bewerten
Auch die erwarteten Einsparungen müssten nach Auffassung des LAV neu berechnet werden. Die Finanzkommission Gesundheit hatte im Frühjahr 2026 ein mögliches Einsparvolumen von 200 bis 300 Millionen Euro jährlich angenommen. Seitdem wurden aber mit dem Schiedsspruch zur Hilfstaxe vom 9. September 2026 die Abrechnungspreise zahlreicher Wirkstoffe abgesenkt. Nach Berechnungen des Verbandes der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker sollen allein daraus ab dem 1. Oktober 2026 Einsparungen von mehr als 160 Millionen Euro jährlich entstehen. Hinzu kommen bereits bestehende Rabattverträge der Krankenkassen.
LAV fordert sorgfältige Prüfung
Ebenfalls kritisch sieht der Verband den engen Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens. Eine mündliche Anhörung zu den geplanten Änderungsanträgen soll bereits am 7. Oktober stattfinden. Der LAV fordert deshalb, die Folgen einer Wiedereinführung der Ausschreibungen für Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit zunächst umfassend zu prüfen. „Ein Instrument, das 2017 aus guten Gründen wieder abgeschafft wurde, sollte nicht unter Zeitdruck und auf Basis überholter Einsparannahmen erneut eingeführt werden“, sagt Zambo. Der Verband hat Sozialminister Hildenbrand gebeten, die Auswirkungen fachlich prüfen zu lassen und die Position Baden-Württembergs in die Beratungen auf Bundesebene einzubringen.