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Erfolgreiche Retax-Bilanz des LAV Baden-Württemberg

Rekordhöhe an Fallzahlen, viele hohe Retaxationen ungerechtfertigt
Webcode V213589 | Erschienen am 15. Juli 2026 | Letzte Änderung 15. Juli 2026

Stuttgart – Im Rahmen der LAV-Mitgliederversammlung wurde die Bilanz der Abteilung Taxation für das Jahr 2025 vorgestellt. Dabei zeigte sich ein bemerkenswerter Befund: Die Zahl der Retaxationen und der geprüften Rezepte erreichte einen neuen Höchststand vor allem aufgrund der zahlreichen strittigen Retaxationen im Bereich Rezepturen seit der Kündigung der Hilfstaxe im Jahr 2024. Analog hierzu stieg auch der Gesamtwert der Retaxationen ebenfalls deutlich gegenüber dem Vorjahr an. Erst durch das Urteil des Bundessozialgerichtes im November 2025 war die Taxation von Rezepturen eindeutig zugunsten der Apothekerschaft geklärt worden. Die Bearbeitung der entsprechenden Retaxationsfälle dauert bis heute an.

„Für 2025 hat sich abseits der Rezepturabrechnungsfälle bestätigt, was sich seit 2024 abzeichnet: Durch die Regelungen des ALBVVG sind die Retaxationsbeträge deutlich gesunken“, fasste LAV-Geschäftsführer Frank Dambacher die Entwicklung zusammen. „Gleichzeitig setzte sich der Trend fort, dass einzelne Kassen auch bei wirklich geringen Beträgen spitzfindig und oft genug kleinlich den umfangreichen Retaxationsprozess auf Biegen und Brechen durchlaufen. Dies geschieht beispielsweise nach wie vor bei angeblich zu Unrecht abgerechneten Lieferengpass-Pauschalen im Wert von 0,60 Euro brutto. Ein solches Vorgehen verursacht am Ende auch bei den Kassen Aufwand und Kosten und ist alles andere als effizient.“

Für die Abteilung Taxation des LAV bedeutet diese Entwicklung einen erheblichen Mehraufwand. Durch den großen Einsatz der LAV-Expertinnen konnten im Jahr 2025 insgesamt 982.023 Euro (Vorjahr knapp über 620.000 Euro) für die LAV-Mitglieder als zu Unrecht vorgenommene Retaxationen zurückgefordert werden. Die Bilanz zeigt damit erneut, wie wichtig diese Serviceleistung des Verbandes für die Mitglieder ist – und wie unmittelbar sich eine LAV-Mitgliedschaft für betroffene Apotheken auch finanziell auszahlt.

Die Zahlen im Einzelnen: Vom Gesamtwert der 2025 im LAV geprüften Retaxationen in Höhe von 1.581.788 Euro (Vorjahr 980.402 Euro) konnten im Einspruchsverfahren über 62 Prozent (Vorjahr über 63 Prozent) für die baden-württembergischen Apotheken zurückgeholt werden. Das entspricht einem Wert von insgesamt 982.023 Euro (Vorjahr 621.683 Euro). Damit bestätigte sich auch im Jahr 2025, dass der Großteil des geprüften Retaxationswertes ungerechtfertigt war: Knapp zwei Drittel des Gesamtwertes der geprüften Retaxationen waren unberechtigt oder konnten durch weitere Nachweise nachträglich geheilt werden und gingen damit nicht zulasten der Apotheker.

Die Abteilung Taxation hatte im Jahr 2025 den Rekordwert von insgesamt 15.085 (10.523) Rezepten geprüft, nachdem diese von den Kassen beanstandet worden waren. Diese wurden zu 6.507 Retaxationsvorgängen zusammengefasst (im Vorjahr: 4.842). Rund ein Fünftel der geprüften Rezepte, nämlich 3.131 (Vorjahr: 1.879), konnte zugunsten der LAV-Mitglieder entschieden werden. Besonders ins Auge fällt dabei, dass hinter diesen Fällen ein Wert von gut 982.023 Euro steht – und damit beinahe zwei Drittel des Gesamtwerts der geprüften Retaxationen. Es wurden also viele Retaxationen über hohe Summen zu Unrecht vorgenommen.

Demgegenüber waren in der außergewöhnlich hohen Anzahl von 11.954 Fällen (im Vorjahr 7.794) die Beanstandungen der Kassen berechtigt. Dahinter stand allerdings die deutlich geringere Summe von 599.764 Euro (Vorjahr 358.718 Euro). Die Zahlen verdeutlichen, dass sich die berechtigten Retaxationen vor allem auf zahlreiche kleinere Beträge verteilten. Die vom LAV erfolgreich abgewehrten Retaxationen betrafen hingegen häufig wirtschaftlich deutlich relevantere Summen, hob LAV-Geschäftsführer Dambacher hervor: „Gerade hier zeigt sich der hohe Nutzen einer konsequenten Interessenvertretung durch den Verband und durch unsere hochkompetente Prüfung durch die Abteilung Taxation.“

Dieser Presseinformation sind zwei Grafiken zugeordnet. Sie dürfen diese unter der Quellennennung LAV BW veröffentlichen.