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„Ein Viertelschritt nach vorn – aber zwei zurück“

Landesapothekerverband ordnet die Vorschläge der Finanzkommission ein – Präsidentin Tatjana Zambo fordert echten Ausgleich für Apotheken vor Ort
Webcode V213499 | Erschienen am 31. März 2026 | Letzte Änderung 31. März 2026

Stuttgart – Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) bewertet die gestern vorgelegten Reformvorschläge der Finanzkommission Gesundheit mit einem klaren Befund: Die geplante Anhebung des Apothekenfixums ist ein längst überfälliger Schritt – bleibt jedoch deutlich hinter dem Notwendigen zurück und wird durch weitere Eingriffe in die wirtschaftliche Grundlage der Apotheken konterkariert. Sollte dies so umgesetzt werden, werden die Folgen nicht nur die Apotheken selbst treffen, sondern auch die Patientinnen und Patienten.

Honorierung der Apotheken
Die Kommission schlägt vor, das Apothekenfixum bis 2031 nur schrittweise auf 9,50 Euro anzuheben. Aus Sicht des Verbandes ist dies angesichts der Kostenentwicklung der vergangenen Jahre unzureichend – und steht konträr zu den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages. „Das Fixum ist seit Jahren strukturell zu niedrig. Das ist auch politisch erkannt. Die jetzt vorgeschlagene schrittweise Anpassung ist kein Ausgleich, sondern bestenfalls eine kosmetische Korrektur“, erklärt Tatjana Zambo, Präsidentin des Landesapothekerverbandes. „Trippelschritte helfen nicht. Ein Mehr von 10 Cent pro Rx-Packung im kommenden Jahr fängt nicht einmal ansatzweise die Kostensteigerungen des laufenden Jahres auf.“ Wer glaubt, damit die wirtschaftlichen Probleme der Apotheken zu lösen und das Apothekensterben zu bremsen, verkennt die Realität.“

Zambo weiter: „Die Kosten für Personal, Energie, Mieten und Bürokratie sind massiv gestiegen und seit 13 Jahren hat sich im apothekerlichen Honorar nichts getan. Eine Erhöhung in kleinen Schritten bis 2031 um insgesamt gerade mal 1,15 Euro kommt viel zu spät und gleicht die tatsächlichen Belastungen nicht einmal annähernd aus. Von Weiterentwicklung ganz zu schweigen. Diese Planungen bedeuten im Ergebnis: Weniger wirtschaftlich tragfähige Apotheken – und damit weniger wohnortnahe Anlaufstellen für die Menschen.“ Dass durch die zeitliche Streckung der Erhöhung keine Verschlechterung der Versorgung durch Apotheken zu erwarten sei, klingt für Zambo wie blanker Hohn: „Hier werden Realitäten schlicht nicht nur verkannt, sondern offenbar bewusst ausgeblendet.“

Deshalb formuliert Zambo eine klare Botschaft an die Regierung und an Ministerin Nina Warken: „Die Erhöhung des Fixhonorars auf 9,50 Euro, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurde und von Ministerin Warken immer wieder als klar verfolgtes Ziel vorgetragen wurde, muss kommen. Sie muss jetzt kommen. Und sie darf nicht gestückelt über mehrere Jahre verteilt kommen. Die Apotheken brauche jetzt diese Stärkung!“

Pharmazeutische Dienstleistungen
Gleichzeitig sieht der Verband eine Reihe von Maßnahmen, die die wirtschaftliche Situation der Apotheken zusätzlich belasten. Dazu gehört insbesondere die geplante Rückführung nicht abgerufener Mittel für pharmazeutische Dienstleistungen. „Hier wird Geld aus dem System gezogen, das eigentlich für die Weiterentwicklung der Versorgung vorgesehen ist“, so Zambo. „Das trifft am Ende auch die Patientinnen und Patienten, weil weniger Angebote für Beratung, Prävention und zusätzliche pharmazeutische Leistungen zur Verfügung stehen.“

Regulierungen auf Ebene der Hersteller
Auch die stärkere Regulierung im Arzneimittelmarkt, etwa durch einen dynamischen Herstellerabschlag sowie Preismaßnahmen im Impfstoffbereich, bewertet der Verband kritisch. Diese Eingriffe zielten zwar formal auf Hersteller, hätten aber spürbare Auswirkungen entlang der gesamten Versorgungskette. „Mit den geplanten Maßnahmen werden die bereits seit langem existierenden Lieferengpässe bei Arzneimitteln noch befördert, weil die Hersteller unter zusätzlichen Druck geraten. Das darf keinesfalls passieren, wenn wir es ernst meinen mit Versorgungssicherheit. Zusätzlich: Der wirtschaftliche Druck bleibt nicht bei den Herstellern stehen – er wird weitergegeben und auf die Apotheken durchschlagen. Damit leidet auch die Versorgung: weniger Personal, weniger Zeit für Beratung, weniger Flexibilität im Alltag“, betont Zambo.

Medizinalcannabis
Die geplante Streichung der Erstattung von Cannabisblüten sieht der Verband differenziert. Eine stärkere Orientierung an evidenzbasierter Medizin sei grundsätzlich nachvollziehbar, dürfe jedoch nicht zu Versorgungslücken führen. „Für einzelne Patientengruppen sind diese Therapien relevant. Wenn Erstattungen pauschal gestrichen werden, besteht die Gefahr, dass Betroffene keine adäquate Versorgung mehr erhalten oder hohe Eigenkosten tragen müssen“, so Zambo.

Hilfsmittel
Auch die Wiedereinführung von Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich bewertet der LAV mit Sorge. Die Erfahrungen zeigen: Ausschreibungen werden den Wettbewerb zwischen den Anbietern von Hilfsmitteln wieder einseitig auf den Preis verengen und dabei kleinere Anbieter strukturell benachteiligen. Ein solcher Verdrängungswettbewerb schadet der Versorgung mehr als sie nutzt. „Wenn sich Versorgung zunehmend über Ausschreibungen organisiert, droht eine Konzentration auf wenige große Anbieter. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das weniger Auswahl, längere Wege und im Zweifel auch weniger individuelle Betreuung“, erklärt Zambo. Es bestünde zudem die Gefahr, dass sich auch Konzentrationen im Handel ergeben und viele Apotheken aus der Versorgung mit Hilfsmitteln komplett ausstiegen.

Einzel- und Selektivverträge
Kritisch sieht der Landesapothekerverband zudem die zunehmende Bedeutung von Selektivverträgen im Arzneimittelbereich. Diese würden gewachsene Versorgungsstrukturen unnötig fragmentieren. „Selektivverträge führen zu einer Zersplitterung der Versorgung und erhöhen die Komplexität für alle Beteiligten – insbesondere für Patientinnen und Patienten, die dann vor der Frage stünden, wo sie überhaupt eine Leistung beziehen können“, so Zambo. „Eine solche Vertragslandschaft wird auch für die einzelne Apotheke vollständig unübersichtlich – schließlich haben wir fast 100 Krankenkassen, die dann munter fröhlich unterschiedlichste Verträge ausrufen. Ein Bürokratiewahnsinn, wenn das so kommt“. Der LAV setzt im Vertragsbereich auf verlässliche, flächendeckende Kollektivverträge, die allen Versicherten gleichermaßen zugutekommen und die Versorgung einfach und transparent halten.

Ausschreibungen für Zytostatika
Kritisch sieht der LAV auch die geplante Wiedereinführung von Ausschreibungen für Zytostatika. Anders als in anderen Bereichen handelt es sich hier bereits heute um eine hochspezialisierte Versorgung, die nur von wenigen, dafür besonders qualifizierten Apotheken geleistet wird. „Gerade deshalb sind stabile, eingespielte Versorgungsstrukturen zwischen onkologischen Praxen und Herstellapotheken entscheidend“, betont Zambo. „Ausschreibungen greifen in diese sensiblen Netzwerke ein und verlagern die Steuerung von medizinischen Erfordernissen hin zu wirtschaftlichen Kriterien.“ Damit steige die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern – und die Anfälligkeit des Systems insgesamt.

Gesamtbewertung
In der Gesamtbewertung sieht der Verband eine deutliche Schieflage zwischen moderater finanzieller Entlastung und umfangreichen strukturellen Eingriffen. „Das Fixum wird minimal und gestreckt angehoben – gleichzeitig wird durch die Vorschläge der Kommission an vielen anderen Stellen massiv Druck aufgebaut“, fasst Zambo zusammen. „Am Ende zahlen nicht nur die Apotheken den Preis, sondern auch die Patientinnen und Patienten durch eine ausgedünnte Versorgungslandschaft.“

Der Landesapothekerverband fordert daher eine grundlegende Nachjustierung der Vorschläge mit dem Ziel, die flächendeckende Versorgung langfristig zu sichern. „Die Bundesregierung will Apotheken stärken, denn sie sind ein zentraler Pfeiler der Gesundheitsversorgung. Die Kommission konterkariert dieses Vorhaben mit vermeintlichen Nachbesserungen, die nicht nur halbherzig sind, sondern faktisch Versorgungslücken entstehen lassen.“