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Retax-Bilanz des LAV auch für 2021 erfolgreich

Fast zwei Drittel der Retaxsumme für Mitglieder zurückgeholt
Webcode V211996 | Erschienen am 13. Juli 2022 | Letzte Änderung 13. Juli 2022

Stuttgart – Im Rahmen der LAV-Mitgliederversammlung wurde die Bilanz der Abteilung Taxation für das Jahr 2021 betrachtet. Erneut konnte der Beleg erbracht werden, wie enorm wichtig diese Leistung für die Mitglieder ist, die sich in barer Münze auszahlt: Vom Gesamtwert der 2021 im LAV geprüften Retaxationen in Höhe von 1.528.580 Euro (Vorjahr 1.517.869 Euro) konnten im Einspruchsverfahren wie im Vorjahr wieder knapp 62 Prozent für die baden-württembergischen Apotheken zurückgeholt werden. Das sind nach Wert insgesamt 936.591 Euro (Vorjahr 937.533 Euro). Es bestätigte sich also auch im Jahr 2021, dass nach Summe fast zwei Drittel der geprüften Retaxationen unberechtigt waren oder durch weitere Nachweise nachträglich geheilt werden konnten.

Die Abteilung Taxation hatte im Jahr 2021 insgesamt 14.362 (12.332) Rezepte geprüft, nachdem diese von den Kassen beanstandet worden waren. Diese wurden zu 6.747 Retaxationsvorgängen zusammengefasst (im Vorjahr: 6.233). Über die Hälfte der Retaxationsfälle 3.409 (Vorjahr: 2.941) im Wert von fast einer Million Euro konnte zugunsten der LAV-Mitglieder entschieden werden. In 3.338 (Vorjahr 3.291) Fällen waren die Beanstandungen der Kassen berechtigt. Dahinter stand die deutlich geringere Summe von 591.989 Euro (Vorjahr 580.336 Euro).

Im zweiten Corona-Jahr 2021 musste der LAV feststellen, dass die Anzahl der Retaxationsfälle nochmals deutlich angestiegen war. LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth: „Die Zahl der geprüften Rezepte hat nochmals einen deutliche Sprung nach oben gemacht, wogegen der Gesamtwert der geprüften Retaxationen sich nicht in diesem Maße, sondern nur leicht erhöht hat.“ Das weise erneut darauf hin, dass der Trend zu Retaxationen über eher niedrige Beträge anhalte. „Es ist mir weiterhin unbegreiflich, warum die meisten Krankenkassen auch bei Bagatellsummen den kompletten Prozess durchlaufen. Allein die Personalkosten auf allen Seiten übersteigen die in Frage stehenden Summen um ein Vielfaches. Sparsamer und wirtschaftlicher wäre, dass Bagatellfälle bis zu einem gewissen Betrag nicht beanstandet würden.“ Hier könnte sich Hofferberth auch eine künftige Regelung durch den Gesetzgeber vorstellen: „Angesichts der angespannten Kassenlage der gesetzlichen Krankenversicherung könnte hier Bürokratie und Geld eingespart werden, welches in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger besser anlegt wäre.“

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