Apothekenpflichtige Arzneimittel: Schutz für die Gesundheit
Paracetamol und Erkältungssaft sind nicht harmlos
Stuttgart - Dass es manche Arzneimittel nur in Apotheken gibt ist eine Maßnahme, die dem Patientenschutz und der Arzneimittelsicherheit gleichermaßen dient. Darauf macht der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) aufmerksam. Zunehmende Bestrebungen, immer mehr Arzneimittel aus der Apothekenpflicht zu entlassen, bergen Gefahren, so der LAV weiter. Denn auch rezeptfreie Schlafmittel oder ein Erkältungssaft können ernstzunehmende Nebenwirkungen haben und auch Gesundheitsschäden nach sich ziehen. Darum ist es wichtig, sich vor der Einnahme am besten persönlich beraten zu lassen oder zumindest den Beipackzettel gründlich zu lesen.
Gerade am Beispiel von Paracetamol gegen Fieber und Schmerzen lassen sich die Gefahren gut aufzeigen, so Christoph Gulde, Vizepräsident des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg: „Viele Menschen halten rezeptfreie Schmerzmittel für ungefährlich. Das stimmt aber so nicht uneingeschränkt. Paracetamol ist gerade wegen seines Gefährdungspotenzials seit 2008 ab einer bestimmten Dosierung wieder rezeptpflichtig geworden.“ Die Erfahrungen hatten zuvor gezeigt, dass es in der freien Verwendung zu häufigen Überdosierungen gekommen war, die schlimme Leberschäden nach sich gezogen hatte. Paracetamol kann in hohen Dosen sogar tödlich sein – selbstmordgefährdete Menschen hatten das Arzneimittel auch dafür eingenommen, erläutert Apotheker Gulde. „Daran wird deutlich, dass sich nicht jedes Arzneimittel für einen freien und ungezügelten Warenverkehr eignet. Unsere hiesigen Unterscheidungen in rezeptpflichtige, apothekenpflichtige und frei verkäufliche Arzneimittel macht also durchaus Sinn. Wir Apotheker warnen eindringlich davor, die europäisch geforderte Warenfreiheit unüberlegt auch auf Arzneimittel anzuwenden. Pillen sind keine Drops und müssen mit besonderer Sorgfalt und entsprechendem Fachwissen abgegeben werden.“
Zu diesem Thema bieten wir Ihnen neben einem Video auch eine Audio-News-Meldung mit O-Ton an.