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CORONA: Apotheken testen im staatlichen Auftrag

Sozialministerium beauftragt Apotheken mit Antigen-Schnelltests
Webcode V211084 | Erschienen am 2. Februar 2021 | Letzte Änderung 2. Februar 2021

Stuttgart – Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat Ende Januar auf der Grundlage der Testverordnung des Bundes die Apotheken im Land mit der Durchführung von PoC-Antigentests beauftragt. Diese Beauftragung macht individuelle Vereinbarungen zwischen einzelnen Apotheken und den zuständigen Gesundheitsämtern zukünftig überflüssig. Mit dieser zentralen Beauftragung können solche Apotheken, die Antigen-Schnelltests anbieten, nun auch im staatlichen Auftrag einen ortsnahen und niederschwelligen Zugang zur Durchführung von PoC-Antigen-Tests und damit einen wesentlichen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten.

Die Nachfrage nach Antigen-Schnelltests, die eine akute Infektion mit dem Corona-Virus nachweisen können, ist ungebrochen hoch. Durften bis kurz vor Weihnachten nur die Hausarztpraxen und die Testcenter solche Tests durchführen, sind auch die Apotheken seit einigen Wochen Teil der nationalen Teststrategie des Bundes. „Viele Apotheken haben sich sehr schnell fit gemacht, ihren Kunden einen Corona-Antigen-Schnelltest anbieten zu können“, erklärt Tatjana Zambo, Apothekerin aus Gaggenau und Vizepräsidentin beim Landesapothekerverband Baden-Württemberg. Was bislang aber nur im Ausnahmefall in wenigen Apotheken möglich war, war eine für den Kunden kostenfreie Testung im staatlichen Auftrag. „Nur einige meiner Kolleginnen und Kollegen konnten in der Kürze der Zeit entsprechende Vereinbarungen mit den örtlichen Gesundheitsämtern, die ja auch völlig überlastet sind, schließen“, erklärt Zambo. Oft sei für solche Absprachen schlicht zu wenig Zeit gewesen.

Solche regionalen Verträge sind jetzt nicht mehr notwendig. „Durch die Beauftragung durch das Sozialministerium dürfen nun alle Apotheken, die entsprechende Tests anbieten, nicht mehr nur im privaten Kundenauftrag, sondern im staatlichen Auftrag testen.“ Damit wird es für viele Menschen leichter, schnell an einen Antigen-Schnelltest zu kommen.

In den teilnehmenden baden-württembergischen Apotheken dürfen mit der neuen Regelung nun auch sogenannte Cluster-Schüler und vor allem Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige von Personen mit einer bestätigten SARS-CoV-2-Infektion getestet werden. Aber auch Personen, die über die Corona-Warn-App einer Warnmeldung „Erhöhtes Risiko“ erhalten haben sowie Personal von nicht-ärztlichen Praxen und anderen medizinischen Heilberufen dürfen sich für einen Antigen-Test in der Apotheke melden. Die genannten Personen müssen selbst nicht für den Test bezahlen – die Kosten dafür übernimmt der Bund, mit dem die Apotheke auch unmittelbar abrechnet. „Wichtig ist aber“, erklärt Zambo, „Ein Test in der Apotheke darf grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen. Patientinnen und Patienten mit Symptomen müssen sich weiterhin direkt an einen Arzt bzw. eine Ärztin wenden.“

Der Apothekerverband weist darauf hin, dass Antigen-Schnelltests nicht in jeder Apotheke abgerufen werden können. Ein solches Angebot ist schon aufgrund der räumlichen Voraussetzungen nicht überall leistbar. Zambo: „Die Anforderungen an unser Personal und an die Apotheke selbst sind sehr hoch. Natürlich können solche Tests wegen des Infektionsschutzes nicht mitten in der Apotheke passieren, sondern es braucht abgetrennte Bereiche. Das kann leider nicht in jeder Apotheke räumlich geleistet werden.“ Ein guter Überblick, welche Apotheken im Land Antigen-Schnelltests als Privatleistung oder im staatlichen Auftrag anbieten, ist auf der Internetseite der Landesapothekerkammer unter www.lak-bw.de abrufbar.