Eine starke Gemeinschaft

Die Mitglieder des LAV
mitgliederversammlung
Die Mitglieder des LAV sind das höchste Organ des Verbandes. Sie treffen sich mindestens einmal jährlich zur Mitgliederversammlung. 1

In Baden-Württemberg gibt es etwa 2.450 öffentliche Apotheken, die vor Ort und flächendeckend die Versorgung mit Arzneimitteln gewährleisten. Der LAV vertritt die Inhaberinnen und Inhaber dieser Apotheken - etwa 92 Prozent von ihnen sind Mitglieder des Verbandes. Darüber hinaus sind auch einige Apothekerinnen und Apotheker, die nicht oder nicht mehr selbständig sind, außerordentliche Mitglieder des LAV. Für alle gilt: Die Mitgliedschaft ist freiwillig und bedarf der Zustimmung des Vorstands.

Ordentliche Mitglieder

Die ordentlichen Mitglieder des Verbandes sind Inhaber sowie Verwalter und Pächter öffentlicher Apotheken in Baden-Württemberg. Diese werden auf Antrag mit Vorstandsbeschluss ordentliches Mitglied des Verbandes.

Außerordentliche Mitglieder

Außerordentliche Mitglieder des Verbandes sind und können werden

  • Apothekerinnen und Apotheker, die ehemals selbständig waren und sich jetzt im Ruhestand befinden,
  • nicht selbstständige Apothekerinnen und Apotheker, die im Bundesland Baden-Württemberg in einer öffentlichen Apotheke beschäftigt sind und
  • Apothekerinnen und Apotheker, die als Filialleiter(in) einer in einem anderen Bundesland gelegenen Filialapotheke eines ordentliches Mitgliedes tätig sind.

Die außerordentliche Mitgliedschaft wird schriftlich beantragt und bedarf des Beschlusses des Vorstands. Vorstandsmitglieder haben zusätzlich ein Vorschlagsrecht, auch Apothekerinnen oder Apotheker, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, als außerordentliche Mitglieder in den Verband aufzunehmen.

Ehrenmitglieder

Ehrenmitglied des Verbandes kann jede Persönlichkeit werden, die sich um die Förderung der Verbandsziele besonders verdient gemacht hat. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung ernannt. Schauen Sie auf der Liste unsere Ehrenmitglieder, wer bereits diese Würdigung erhalten hat.

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Verbandes. Sie tagt mindestens einmal im Jahr. Wichtigste Aufgabe der Mitgliederversammlung ist es, über den Jahresabschluss, den Haushalt und die grundsätzliche Ausrichtung des Verbandes zu entscheiden. Auch Satzungsänderungen oder Änderungen in der Beitragsordnung können nur auf dieser Ebene beschlossen werden.

Alle vier Jahre wählen die Mitglieder des Verbandes den Beirat, der seinerseits wiederum den Vorstand und mit ihm den Präsidenten/die Präsidentin des Verbandes wählt.