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Schnelltests für LehrerInnen und anderes pädagogisches Personal

Land bezahlt zwei Testungen pro Woche
Erschienen am 16. Februar 2021 | Letzte Änderung 16. Februar 2021

Mit dem Start des Präsenzbetriebs in Schulen, Kitas oder anderen pädadogischen Betreuungseinrichtungen in Baden-Württemberg, ab dem 22. Februar nach den Faschingsferien, sollen Lehrkräfte, BetreuerInnen und ErzieherInnen auf eine Infektion auf SARS CoV-2 getestet werden. Dieser Testnachweis kann mittels PoC-Antigentest auch in der Apotheke erbracht werden.

Wer ist betroffen?

Das Sozial- und das Kultusministerium in Baden-Württemberg haben sich darauf geeinigt, dass das Personal an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grundschulen, Kitas und in der Kindertagespflege, das in der Präsenz arbeitet, sich anlasslos testen lassen kann. Dies gilt auch für die Lehrkräfte, die sich in Präsenz an weiterführenden Schulen befinden, zum Beispiel um Abschlussklassen zu unterrichten oder Notbetreuung zu gewährleisten.

Was wird getestet?

Zur Anwendung kommen PoC-Antigen-Schnelltests. Sie weisen innerhalb weniger Minuten bestimmte Eiweiße in entsprechendem Probenmaterial tief aus Nase und/oder Rachen nach, die für das Virus charakteristisch sind. Kurz gesagt: Ein solcher Test zeigt, ob Sie zum Testzeitpunkt mit dem Coronavirus infiziert sind oder nicht.

Diese Antigen-Schnelltests können unter anderem von Arztpraxen, Testzentren oder auch von Apotheken angeboten und durchgeführt werden. Sie sind nicht zur Abgabe an den Laien bestimmt und werden von fachlich geschultem Personal durchgeführt.

Wie oft muss ich getestet werden?

LehrerInnen, ErzieherInnen und Tagespflegepersonen können sich zunächst bis zu den Osterferien zweimal pro Woche mittels PoC-Tests (Antigen-Schnelltests) wie bisher anlasslos testen lassen. Die Berechtigten sollen den Zeitpunkt der Testung in eigenem Ermessen innerhalb einer Woche selbst festlegen können.

Wo kann ich mich testen lassen?

Neben Arztpraxen und Corona-Testcentern bieten viele Apotheken diese Leistung an. Welche Apotheke mit diesem Angebot in Ihrer Nähe liegt, können Sie auf der Internetseite der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg ermitteln.

  • Vereinbaren Sie unbedingt einen Termin für Ihren Test mit der von Ihnen gewählten Apotheke.
  • Fragen Sie auch ausdrücklich danach, ob die Apotheke Tests für LehrerInnen und anderes pädagogisches Personal im Auftrag der Landesregierung durchführt.

Welche Unterlagen brauche ich für den Test?

Das pädagogische Personal muss vor dem Test einen Berechtigungs-Nachweis (ausgestellt von der Schule, der Kita oder ähnlichen pädagogischen Betreuungseinrichtungen) vorlegen.

Was kostet der Test?

Im Rahmen dieser Regelung ist der Test für Sie kostenfrei. Sie zahlen auch keine Zuzahlung oder Ähnliches. Die Kosten für den Test übernimmt vollständig das Land Baden-Württemberg und die durchführende Apotheke rechnet direkt mit dem Land ab. Unbedingt wichtig: Fragen Sie bei der Terminvereinbarung in der Apotheke unbedingt nach, ob die Apotheke Tests für LehrerInnen und anderes pädagogisches Personal im Auftrag der Landesregierung durchführt.

Bekomme ich eine Bescheinigung über das Testergebnis?

Die getestete Person erhält nach der Testung eine Bescheinigung über das Vorliegen eines negativen Ergebnisses ausgestellt.
Bei einem positiven Testergebnis erhält die getestete Person die Original-Bescheinigung. Die testende Apotheke muss eine Kopie umgehend (per Fax) an das zuständige Gesundheitsamt übermitteln. Die getestete Person wird außerdem darauf hingewiesen einen PCR-Test bei einem Arzt vornehmen zu lassen und sich in häusliche Quarantäne zu begeben.