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Bilanz 2017: Mehr Retax-Fälle bei sinkendem Wertvolumen

Über 6.800 Vorgänge geprüft – 550.000 Euro zurückgeholt
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Stuttgart – Im Jahr 2017 hat die Fachabteilung Taxation des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg 14.537 von den Kassen beanstandete Rezepte geprüft (Vorjahr: 13.266). Diese waren zu insgesamt 6.802 Retaxationsvorgängen zusammengefasst (Vorjahr: 6.688). Jeder Vorgang wurde in einem komplexen und arbeitsaufwändigen Prüf- und Einspruchsverfahren bearbeitet. Im Rahmen der Mitgliederversammlung (18. Juli) präsentierte der Landesapothekerverband Baden-Württemberg wie schon im Jahr zuvor eine beeindruckende Bilanz. Der Gesamtwert der zu prüfenden Retaxationen im zurückliegenden Jahr 2017 liegt mit 1.315.588 Euro nur unwesentlich niedriger als im Vorjahr (ca. 1.35 Millionen Euro). Von diesen rund 1,31 Millionen Euro konnten im Einspruchsverfahren rund 42 Prozent für die baden-württembergischen Apotheken zurückgeholt werden. Das sind nach Wert insgesamt 550.132 Euro.

LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth fasst zusammen: „Die Menge der im LAV geprüften Rezepte und die Anzahl der bearbeiteten Retaxationen ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Es wurden also mehr Rezepte mit einem insgesamt geringeren Wertvolumen geprüft. Gefühlt liegt die deutliche Mehrzahl der eingereichten Rezepte bei einem finanziellen Wert zwischen 10 und 50 Euro. Ich finde, dass es hier wieder in Richtung Erbsenzählerei geht.“

Erfreut zeigt sich Hofferberth über die Höhe der erfolgreich erstrittenen Einsprüche: „Die Summe der Retaxationen, die wir für unsere Mitglieder erfolgreich zurückholen konnten, ist zwar gesunken, liegt aber immer noch über 40 Prozent. Retaxationen binden in den Apotheken und bei uns im Verband viele personelle Ressourcen, weil es nach wie vor zahlreiche unberechtigte Beanstandungen gibt. Die LAV-Mitglieder könnten diese Einsprüche ohne die fachkundige Unterstützung unseres Teams in der Abteilung Taxation gar nicht bewältigen.“

Unterm Strich waren von den im LAV bearbeiteten Retaxationsbeträgen, die die Krankenkassen im Jahr 2017 einbehalten hatten, rund 58 Prozent, nämlich gut 765.456 Euro berechtigt. Sehr häufig seien bei diesen Fällen keine Rabattarzneimittel abgegeben worden. „Wenn dann bei eventuellen Lieferengpässen, bei pharmazeutischen Bedenken und bei der Akutversorgung auch die Sonder-PZN nicht genutzt wird, kann auch der beste Einspruch aus unserem Retax-Team nichts mehr ausrichten. Ich habe größtes Verständnis dafür, dass in der Alltagshektik manchmal etwas untergehen kann. Aber auch das versehentliche Vergessen einer reinen Formalität führt trotz tatsächlicher fachlicher Rechtfertigung in diesen Fällen zur kompletten Nichtbezahlung von Rezepten und es ist keine nachträgliche Heilung mehr möglich. Die Botschaft an alle Apotheken lautet deswegen, hier nochmals ein Augenmerk auf diese Prozesse zu lenken, denn ansonsten verschenken Apotheker unnötig Geld“, so der Appell von Ina Hofferberth.