Jahresbericht
Auch das zweite Jahr unter der Corona-Pandemie war für die Apothekerschaft aufreibend und anstrengend. Der LAV-Jahresbericht 2021 blättert auf über 180 Seiten die relevanten gesundheitspolitischen Ereignisse auf Bundes-, Landes- und auf verbandsinterner Ebene auf. So entsteht ein Überblick über die zahllosen Erfordernisse und Herausforderungen, welche die baden-württembergische Apothekerschaft und auch der Verband im zweiten Corona-Jahr bewältigen mussten:
Von der Verteilung der FFP2-Masken, den Bürgerstestungen auch in Apotheken, dem Erstellen der Impfzertifikate bis hin zum Hin- und Her bei der Verteilung des Corona-Impfstoffes. Ganz oft mussten innerhalb weniger Tage neue Aufgaben bewältigt werden. Der Bericht zeigt die Aufgaben und Regelungsdichte eindrucksvoll auf. Daneben wirft der Bericht auch einen Blick auf entscheidende verbandliche Ereignisse wie den Führungswechsel an der Verbandsspitze oder einen massiven Cyberangriff, dem der LAV in der ersten Jahreshälfte 2021 ausgesetzt war.
Lesen Sie alle wichtigen Ereignisse nochmals nach und bekommen Sie einen Überblick über den Haushaltsbericht der Geschäftsführung sowie alle Köpfe und Leistungen des Verbandes.
Sie finden den aktuellen Jahresbericht 2021 hier nach Monaten sortiert oder unten als Dokument zum Download.
Die Corona-Pandemie geht in das zweite Jahr und wird bestimmendes Thema bleiben. Ab dem 1. Januar 2021 gab es für die Abgabe von Antigentests in Apotheken keine Preisbindung mehr. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte die seit 9. Dezember geltende Preisverordnung aufgeboben, in der auch die erlaubten Festzuschläge für Apotheken geregelt gewesen waren.

Ab dem 15. Dezember 2020 hatten Apotheken je drei Schutzmasken auf Kosten des Bundes an Risikopatienten verteilt. Obwohl die Aktion mit einem immensen logistischen und personellen Aufwand für die Apothekerschaft verbunden war, fiel eine erste Bilanz positiv aus. „Die Aktion hat funktioniert, obwohl die Apotheken praktisch keine Vorbereitungszeit hatten und der Run auf die Masken groß war. Bereits in den ersten sieben Tagen der auf drei Wochen angelegten Verteilaktion wurden rund 84 Prozent aller Nachfragenden versorgt. Das zeigt, wie leistungsfähig und flexibel das System der Vor-Ort-Apotheken ist“, fasste die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände die erste Verteilungsphase zusammen. Die Maskenverteilung war neben dem Tagesgeschäft zu leisten und ein Kraftakt für die Apothekerschaft.
Den Run auf die Schutzmasken nutzten auch unlautere Geschäftsmodelle aus: Den LAV erreichten in dieser Zeit Hinweise, dass Apotheken ohne Bestellung tausende FFP2-Masken nebst Rechnung erhielten, ohne die Ware je bestellt zu haben. Der Verband warnte seine Mitglieder damals, wachsam zu sein: „Bitte prüfen Sie gründlich, was Sie bestellt haben und was nicht. Es ist wichtig, auch die Mitarbeitenden für diese Betrugsmasche zu sensibilisieren.“ Apotheken sollten die Annahme solcher Ware nach Möglichkeit verweigern oder die Firma auffordern, die unbestellte Waren binnen zweier Wochen abzuholen, da die Ware ansonsten entsorgt würde.

Zum Höhepunkt der Influenzasaison, welche erfahrungsgemäß im Januar und im Februar eines Jahres erreicht wird, rief der LAV in einer Pressemitteilung Mitte Januar nochmals dazu auf, sich impfen zu lassen. Denn für die wichtige Grippeschutzimpfung sei es noch nicht zu spät. Hintergrund dieses Aufrufes, der die „Impfopoint“-Kampagne verlängerte, war, dass in den zurückliegenden Wochen die Grippeimpfstoffe nicht in ausreichender Menge verfügbar gewesen waren. Erst im Laufe des Dezembers waren die rund sechs Millionen Impfdosen der sogenannten Nationalen Impfreserve freigegeben worden. Hinzu kam, dass gerade während der Corona-Pandemie eine möglichst hohe Durchimpfungsrate wichtig war, um Engpässe in Krankenhäusern zu vermeiden, schrieb der LAV weiter in seiner Mitteilung.
Da Schnelltests in Apotheken weiter an Bedeutung zunahmen, war es wichtig, Inhaber:innen rund um die Durchführung zu informieren. Der Landesapothekerverband erläuterte, dass Schnelltests auch von anderen Personen als dem pharmazeutischen Personal durchgeführt werden konnten. Die Apothekenleitung habe jedoch für ordnungsgemäße Durchführung Sorge zu tragen. Weiter erläuterte der LAV, dass ein zur Antigentestung geschulter Mitarbeiter selbstständig auch weitere Mitarbeiter in der Apotheke schulen dürfe, damit diese dann ebenfalls Tests durchführen könnten.
Viele Fragen rund um die Maskenabgabe galt es im Januar im LAV zu beantworten. Eine drehte sich um die zwei Euro Eigenbeteiligung der Bürger:innen. Der Verband verwies ausdrücklich nochmals auf den Wortlaut der Schutzmaskenverordnung (SchutzmV) des BMG. Dort hieß es, dass jede anspruchsberechtigte Person bei der Abgabe von Schutzmasken an die abgebende Apotheke eine Eigenbeteiligung in Höhe von zwei Euro je Abgabe von sechs Schutzmasken zu leisten habe. Die Eigenbeteiligung verblieb in der Apotheke und wurde auf den Erstattungsbetrag angerechnet. Vereinzelt waren Meldungen an den LAV herangetragen worden, dass auf die Eigenbeteiligung verzichtet worden sei.

Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU hatten ab Januar Verordnungen von Ärzten aus dem Vereinten Königreich in Deutschland keine Gültigkeit mehr. Denn die Arzneimittelverschreibungsverordnung setzt ausdrücklich nur Verschreibungen aus den Mitgliedsstaaten der EU, den Vertragsstaaten des EWR (Liechtenstein, Island, Norwegen) und der Schweiz mit deutschen Verschreibungen gleich. Eine Regelung für das Vereinte Königreich fehlte nach dem Jahreswechsel.
Für die Durchführung von PoC-Antigentests in der Apotheke war ein Sachkundenachweis nötig. Der Landesapothekerverband stellte seinen Mitgliedern eine Schulungsunterlage zum Selbststudium zur Verfügung. Mit dieser Schulung, zusammen mit einer attestierten Einweisung beispielweise durch einen benachbarten Hausarzt, konnten Apotheken zügig die Voraussetzungen zur Testung erarbeiten. Alle nötigen Unterlagen wurden auf der Verbandhomepage bereitgestellt.
Der Corona-Antigen-Schnelltest in der Apotheke war ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die Pandemie. Die Testungen stellten Apotheken aber auch vor besondere logistische und organisatorische Herausforderungen. Mit einer online-gestützten Software-Lösung konnten Apotheken den Organisationsaufwand rund um den Test extrem vereinfachen – und auch die Terminbuchungen künftiger Probanden zügig abwickeln. Der LAV verhandelte für seine Mitglieder Sonderkonditionen.

Auch in der LAV-Geschäftsstelle wurde zur Eindämmung des Corona-Virus auf Abstand gesetzt. Der Verband richtete Interims-Arbeitsplätze im Nebengebäude ein, wo ansonsten die Sitzungsräume des Verbandes untergebracht sind. Zudem nutzten die Mitarbeitenden zum größten Teil die Remote-Arbeitsplätze zuhause. Die gute technische Infrastruktur hierfür, die bereits im ersten Pandemiejahr geschaffen worden war, stellte sicher, dass alle Verbandsaufgaben ohne Reibungsverluste erbracht werden konnten.
Damit Testapotheken von der Kundschaft besser gefunden werden, konnten sie sich mit dieser Leistung auf den zur Verfügung stehenden Portalen registrieren. Im Januar standen hierfür verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Der LAV empfahl den Eintrag bei der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg unter www.lak-bw.de, die extra für Bürger:innen die Testapotheken zusammenfasste. Weiter konnten sich Apotheken an die Internetauftritte von Städten und Gemeinden wenden. Auch dort waren über die Gesundheitsämter derartige Leistungen als Bürgerinformationen zusammengefasst worden.
Die Corona-Impfkampagne nahm Fahrt auf und immer mehr Menschen wurden gegen Covid-19 geimpft. Apothekerinnen und Apotheker befürworteten aktiv und öffentlich die Corona-Impfung und übernahmen häufig auch die entsprechende Beratung der Kund:innen. Die ABDA wies Mitte Januar darauf hin, dass bei seltenen noch nicht bekannten Nebenwirkungen auch Apotheken verpflichtet sind, diese an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) zu melden. Bürger:innen konnten die Nebenwirkungen einfach in der Apotheke melden, welche die Informationen dann an die AMK für den Austausch mit dem Paul-Ehrlich-Institut weiterleitete.
Kind krank, Eltern zuhause: Auch für das Jahr 2021 wurde der Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes für GKV-Versicherte verlängert und der Anspruch auf pandemiebedingte Betreuungen ausgeweitet. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld verlängerte sich von zehn auf 20 Arbeitstage pro Elternteil und von 20 auf 40 Tage für Alleinerziehende. Diese Regelung war auch für Apotheken mit ihren Teams bedeutsam, da hier in der Überzahl Frauen tätig sind.

Mit der Änderungsverordnung vom 16. Januar 2021 wurde die Coronavirus-Testverordnung modifiziert. Neu war, dass neben den bisherigen Teststellen in Arztpraxen oder auch als Testzentren beauftragte Dritte nun auch die Apotheken ausdrücklich als weitere Leistungserbringer aufgeführt waren, welche vom öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) mit der Durchführung von PoC-Antigen-Tests beauftragt werden konnten. Daraus begründete sich für Apotheken jedoch kein Anspruch gegenüber dem ÖGD. Andersherum war es jeder Apotheke freigestellt, ob sie PoC-Antigen-Tests durchführen wollte.
Beauftragte Apotheken konnten die durchgeführten PoC-Antigen-Tests über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg mit dem Bundesamt für soziale Sicherung als Kostenträger abrechnen. Sie erhielten zum einen die Sachkosten für den verwendeten PoC-Antigen-Test, maximal neun Euro brutto. Für die weitere Leistung der Apotheke wie Gespräch, Probenentnahme, Ergebnismitteilung und Ausstellung eines Zeugnisses über das Testergebnis erhielten die Apotheke eine Vergütung in Höhe von neun Euro brutto. Informationen darüber, welche PoC-Antigen-Tests die für die Testung erforderlichen Voraussetzung erfüllen und zur Testung in der Apotheke verwendet werden können, wurden auf der Seite des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht.
In der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde am 19. Januar unter anderem die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert. Dies musste für Baden-Württemberg noch entsprechend in der Corona-Verordnung verankert werden, damit die Pflicht eine rechtliche Wirkung entfalten konnte. Vorab informierte der Verband die Apothekerschaft aber ausführlich über die regulatorischen Grundlagen der Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG und die Qualitätsanforderungen für diese Masken wie CE-Kennzeichnung und eine entsprechende Prüfung gemäß der DIN-Norm EN 14683.
Die Masken selbst wie auch die Hersteller dieser Produkte unterliegen generell der Überwachung durch die zuständigen Behörden. In diesem Fall waren das die vier Regierungspräsidien Baden-Württembergs.

Der manchmal praktizierte Verzicht auf die Eigenbeteiligung bei der Verteilung der Schutzmasken rief am 15. Januar auch die Gerichte auf den Plan. Das Landgericht Düsseldorf erließ eine einstweilige Verfügung gegen ein Unternehmen, das unter anderem Dienstleistungen für Apotheken erbrachte. Das Unternehmen hatte mit dem Verzicht der Eigenbeteiligung geworben. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale. Das Landgericht sah in der Schutzmasken-Verordnung eine Marktverhaltensregel mit der Folge, dass Verstöße gegen diese Vorschrift zugleich einen Wettbewerbsverstoß darstellten. Denn Ziel der Regelung sei es, die Versorgung besonders schutzbedürftiger Personen mit FFP2 Masken sicher zu stellen, so das Gericht. Die Berechtigten sollten zu erhöhter Eigenverantwortung angehalten werden. Die Eigenbeteiligung diene nicht dazu, die Gesundheitsvorsorge finanziell abzusichern. Vielmehr sei sie dafür gedacht, das rare Gut der FFP2-Masken denen zukommen zu lassen, die sie wirklich brauchen und deshalb bereit sind, dafür zwei Euro Eigenbeteiligung zu zahlen.

In ganz Deutschland warteten die Berechtigten auf den Erhalt der „Masken-Gutscheine“. Über die Bundesdruckerei waren fälschungssichere Gutscheine in Auftrag gegeben worden. Allein die Zustellung an die Berechtigten dauerte Wochen und führte zu vielen Rückfragen von Patient:innen in den Apotheken. Am 20. Januar informierte die AOK Baden-Württemberg darüber, dass der Versand der Berechtigungsscheine an die etwa 1,65 Mio. anspruchsberechtigten Versicherten in Baden-Württemberg ab Mitte Januar begonnen habe. Der Versand war in mehreren Wellen geplant. Den Anfang machten Berechtigte über 75 Jahren, gefolgt von den 70- und 60-Jährigen. Es wurde auch angekündigt, dass der Versand der Bezugsscheine sich bis in den Februar ziehen werde.
Zum 25. Januar 2021 hatte die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Dabei wurde insbesondere die Maskenpflicht verschärft. In Apotheken musste fortan eine medizinische Maske, statt der bisherigen „Alltagsmaske“ getragen werden. Möglich waren damit sogenannte OP-Masken, FFP2-Masken oder vergleichbaren Standards. Kinder bis einschließlich 14 Jahren durften weiter Alltagsmasken tragen. Von der Maskenpflicht ausgenommen blieben vor allem Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr oder Personen, die ein ärztliches Attest „gegen das Masketragen“ vorweisen konnten. In Arbeits- und Betriebsstätten konnte am Platz oder bei Verrichtung der Tätigkeit auf eine Maske verzichtet werden, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen sicher eingehalten werden konnte. Diese Regel galt allerdings nicht für Bereiche mit Publikumsverkehr, sofern kein gleichwertiger Schutz wie eine Plaxiglasabtrennung vorhanden war. Klar war zu diesem Zeitpunkt auch schon, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Bälde eine Verordnung erlassen wollte, die das Thema Maskenpflicht am Arbeitsplatz gesondert regelte.
Die Apothekerschaft Deutschlands begrüßte am 25. Januar den Plan der Bundesregierung, dass sich künftig auch Privatpersonen Coronavirus-Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung kaufen durften und zuhause auf das Corona-Virus testen konnten. Corona-Schnelltests für Privatpersonen seien eine vernünftige Ergänzung der Teststrategie im Kampf gegen die Pandemie, schrieb die ABDA in einer Pressemitteilung. Die beste Variante bleibe weiterhin, einen Corona-Schnelltest von einem kompetenten Heilberufler durchführen und auswerten zu lassen. So sei auch der Meldeweg an die Gesundheitsämter am besten einzuhalten. Bislang war die Abgabe von Corona-Schnelltests nur an bestimmte Personengruppen und Einrichtungen wie Ärzte, Pflegeheime und Schulen erlaubt gewesen.
Am 27. Januar trat die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft. Sie sollte zunächst befristet bis zum 15. März 2021 gelten. Mit der Verordnung wurden Arbeitgeber verpflichtet, ihre betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen zu überprüfen und zu aktualisieren. Ein Schwerpunkt war das Thema Homeoffice, welches für die Apotheken selbst eher von untergeordneter Bedeutung war.
Für Apotheken selbst war am ehesten von Bedeutung, dass die Beschäftigten in möglichst kleine Arbeitsgruppen einzuteilen waren. So konnte verhindert werden, dass bei Krankheitsausbrüchen ganze Teams ausfielen. Das Einführen von festen Teams im Schichtsystem bewährte sich für viele Apotheken in der Pandemie. Der LAV veröffentliche für seine Mitglieder eine FAQ-Liste, die die wichtigsten Regelungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammenfasste. Auch die Bundesapothekerkammer aktualisierte die Vorgaben zu Tätigkeiten in der Apotheke während der COVID-19-Pandemie.

In einer Pressemitteilung beleuchtete die Apothekerschaft am 27. Januar die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Vorjahr. Die Ausgaben für Arzneimittel waren um 6,6 Prozent auf 40,9 Mrd. Euro inklusive der Mehrwertsteuer gestiegen. Dabei waren die Einsparungen der Krankenkassen durch Rabattverträge noch nicht eingerechnet. Sie lagen für das Gesamtjahr zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. In den ersten neun Monaten des Jahres 2020 hatten sie bereits bei rekordverdächtigen 3,6 Mrd. Euro (+2 Prozent) rangiert. Das ergaben erste Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) auf Basis der Abrechnungsergebnisse von Apothekenrechenzentren. Gleichzeitig sank aber die Zahl der im Jahr 2020 eingelösten Rezepte um 3,3 Prozent auf 445 Millionen. Ebenfalls leicht gesunken war die Zahl der verordneten Medikamente um 0,9 Prozent auf 712 Millionen Packungen. Die Rahmenvorgaben von Ärzten und Krankenkassen waren für 2020 von einem GKV-Ausgabenwachstum von 3,7 Prozent ausgegangen.
Das Fazit der Apothekerschaft lautete: Die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung war für die Apotheken im Corona-Jahr 2020 mit den Lieferengpässen und Lockdowns eine echte Herausforderung, welche die Apotheken jedoch sehr gut gemeistert hatten. Dass die Arzneimittelausgaben trotz rückläufiger Rezeptzahlen gestiegen waren, hatte auch mit der Verschreibung größerer Arzneimittelpackungen zur Reduktion von Arzt- und Apothekenbesuchen zu tun gehabt. Wichtig: Die Apotheken waren kein Kostentreiber. Ihr Anteil an den GKV-Gesamtausgaben war seit Jahren rückläufig und betrage nur noch etwa 2,2 Prozent.

Ab dem 29. Januar waren die Apotheken in Baden-Württemberg beauftragt und damit berechtigt, SARS-CoV-2-Testungen mittels PoC Antigen-Schnelltests durchzuführen und abzurechnen. Sozialminister Manfred Lucha dankte in diesem Zusammenhang den baden-württembergischen Apotheken ausdrücklich und öffentlich für ihren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie. Insbesondere stehe mit den Apotheken und mit ihrem dichten flächendeckenden Netz ein ortsnaher niederschwelliger Zugang zu Antigentests für Bürger:innen zur Verfügung.
Jeder Apotheke war es im Rahmen einer Beauftragung des Landes, für die sich der LAV stark gemacht hatte, freigestellt, ob sie PoC-Antigen-Tests durchführen wollte. Eine Verpflichtung zur Durchführung der Antigentests für Apotheken bestand nicht. Die Durchführung von Antigen-Schnelltests für „Selbstzahler“, also Personen, die nicht unter die aktuelle Testverordnung des Bundes fielen, war weiterhin unbenommen möglich. Für die Sachkosten der Tests konnten Apotheken über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) bis zu neun Euro (brutto) abrechnen. Die Kosten für Schutzkleidung waren in dieser Pauschale eingepreist. Für die Durchführung des Tests konnten Apotheken nochmals neun Euro (brutto) mit der KVBW abrechnen. Dies erfolgte elektronisch über ein gesondertes Portal bei der KVBW. Zur Abrechnung musste vorher eine Registrierung der Apotheke erfolgen. Erste Eingaben und Abrechnungen sollten ab dem 8. Febraur möglich sein.
- Online-Diskussion mit Minister Jens Spahn zu Corona-Schutzimpfung
- Vorbestellung von Grippeimpfstoffen für den nächsten Herbst startet

Der GKV-Spitzenverband aktualisierte Anfang Februar erneut seine Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Pandemie. Die aktualisierten Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes wurden auf der LAV-Homepage bereitgestellt.
Als Service für alle Apotheken in Baden-Württemberg im Gültigkeitsdschungel der Corona-Regelungen hatte der LAV eine Fristen-Liste entworfen. Damit erlangten Apotheken schnell einen Überblick, welche Corona-Sonderregelungen derzeit galten und für wie lange die Ausnahmen angewendet werden durften. Die sogenannte Corona-Fristen-Liste stellte in den kommenden Monaten ein unverzichtbares Arbeitsmittel für die Apotheken dar.

Darauf wies der Verband öffentlichkeitswirksam am 2. Februar in einer Pressemitteiung hin. Mit der zentralen Beauftragung durch das Sozialministerium konnten nun Apotheken, die bislang schon Antigen-Schnelltests angeboten haben, nun auch im staatlichen Auftrag einen ortsnahen und niederschwelligen Zugang zur Durchführung von PoC-Antigen-Tests und damit einen wesentlichen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten. Die Nachfrage nach Antigen-Schnelltests, die eine akute Infektion mit dem Corona-Virus nachweisen können, sei ungebrochen hoch. „Viele Apotheken haben sich sehr schnell fit gemacht, ihren Kunden einen Corona-Antigen-Schnelltest anbieten zu können“, erklärte Tatjana Zambo, Apothekerin aus Gaggenau und Vizepräsidentin beim Landesapothekerverband Baden-Württemberg. Zambo sagte in den Medien weiter, dass ein Test in der Apotheke grundsätzlich nur durchgeführt werden dürfe, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen. Patientinnen und Patienten mit Symptomen müssten sich weiterhin direkt an einen Arzt oder eine Ärztin wenden.
Der Apothekerverband wies außerdem darauf hin, dass Antigen-Schnelltests nicht in jeder Apotheke abgerufen werden könnten. Ein solches Angebot sei schon aufgrund der räumlichen Voraussetzungen nicht überall leistbar.

Im Landesapothekerverband wurde sukzessive das Telefongeschehen auf Voice-over-IP-Telefonie umgestellt. Das bedeutete, dass alle Mitabeitenden sogenannte „softphone“-Anwendungen auf ihren Computer-Arbeitsplätzen und den Laptops installiert bekamen. So konnten Mitarbeiter:innen gerade auch während der Pandemie an den Remote-Arbeitsplätzen über das Internet uneingeschränkt telefonieren, Anrufe weiterverbinden und auch auf die Kontaktdaten der Mitgliederdatenbank unproblematisch zugreifen.
Vor dem Hintergrund einer möglichen dynamischen Entwicklung der Coronavirus-Infektionszahlen in den Nachbarländern Frankreich und der Schweiz sowie möglicher Einreisebeschränkungen an den Grenzen, werden Anfang Februar Überlegungen des Landes angestellt, die landeseigene Teststrategie zu erweitern. Es wird erwogen, dass Grenzgänger und Berufspendler für Grenzübertritte eine negative Testbestätigung benötigen, die nicht älter als 48 Stunden sein darf. Es wird damals angedacht, dass diese Testung vorwiegend dezentral, in Betrieben des Arbeitgebers aber auch in Apotheken und Arztpraxen erfolgen kann. Zur Klärung der Detailfragen rund um die Durchführung und Abrechnung, hielt der LAV engen Kontakt mit dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg. Das Regelungspaket sollte noch im Februar umgesetzt werden.
Am 2. Februar wurde die 3. Änderungsverordnung zur Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) im Bundesanzeiger verkündet und trat am Folgetag in Kraft. Die MPAV regelte unter anderem die Abgabe von In-Vitro-Diagnostika für den Nachweis von Krankheitserregern und damit insbesondere den Kreis der Bezugsberechtigten für die PoC Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus. Der Verordnungsgeber hatte den Kreis der während der epidemischen Lage von nationaler Tragweite bezugsberechtigten Einrichtungen neu strukturiert und auf Einrichtungen der kritischen Infrastruktur verschiedener Bereiche und damit auch auf die Apothekn erweitert. Die Änderungsverordnung bezog sich auf die Abgabe von sogenannten Laientests. Aktuell waren zu diesem Zeitpunkt aber noch keine Laientests zugelassen.

Schlangen vor Apotheken und viele Diskussionen: „Aufgrund logistischer Probleme“ kam es bei den Krankenkassen beim Versand der Masken-Coupons zu Zustellverzögerungen. Manchenorts warteten Berechtigte der höhsten Prioritätsstufe immer noch auf die Post der Krankenkasse. Weitere Coupons sollten dann in der Folgewoche im Briefkasten der Menschen landen.
Der LAV musste seine Mitglieder nicht nur wegen des schleppenden Versands beruhigen. Mitten in der Maskenabgabe wurde eine Honorarkürzung für diese Aufgabe beschlossen. Die Apotheken waren wütend und teilweise verzweifelt, weil die Abgabe mit dem Kundenandrang kaum zu bewältigen war. Zudem waren nicht alle Kund:innen kooperativ und höflich. Die Geschäftsstelle des LAV war in einem Telefonmarathon sowohl für Mitglieder als auch für Kund:innen und die Medien Ansprechpartner.

Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist zum Jahresende 2020 um 322 auf 18.753 gesunken. Ende 2019 waren es noch 19.075. Damit lag der Rückgang nun schon im dritten Jahr in Folge bei mehr als 300 Apotheken.
Noch stärker als die Zahl der Apotheken war 2020 die Zahl der selbständigen Apothekerinnen und Apotheker gesunken, die als freie Heilberufler einen Apothekenbetrieb mit bis zu drei Filialen unterhalten dürfen: Ihre Zahl fiel um 363 auf 14.110. Das zeigten Erhebungen der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, die auf den Meldungen der Landesapothekerkammern in allen 16 Bundesländern beruhen. Die Apothekendichte in Deutschland lag bei 23 Apotheken pro 100.000 Einwohnern und damit deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 32 Apotheken auf 100 000 Einwohner. Diese Entwicklung veröffentlichte die ABDA am 5. Febraur in einer Pressemitteilung.
Durch eine Änderung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) durch das Bundesgesundheitsministerium wurden ab 6. Februar weitere Berechtigte für die kostenfreien FFP2-Masken festgelegt. Neu hinzugekommen waren nun Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Personen, die mit einer solchen Person in der Bedarfsgemeinschaft leben. Eine Eigenbeteiligung fiel für diese neuen Berechtigten nicht an.

Ebenfalls zum 6. Februar wurde für Schutzmasken, die auf den 2. Berechtigungsschein abgegeben werden sollten, die Vergütung von 6,00 Euro brutto auf 3,90 Euro brutto gesenkt. Das galt nun kurzfristig für die Abgabe von sechs Schutzmasken an Versicherte über 60 Jahren und Risikogruppen im Zeitraum vom 16. Februar bis 15. April 2021. Die Absenkung des Honorars sorgte für großen Unmut in der Apothekerschaft, da die Masken zum Teil während der Hochpreisphase bereits geordert worden waren. Erneut war der Ärger in der Apothekerschaft groß und der LAV war in einem Telefonmarathon Ansprechpartner.

Am 11. Februar wird es amtlich: Das Landgericht Düsseldorf hat einer Apotheke untersagt, bei der Abgabe von FFP2-Masken nach der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung damit zu werben, dass die Apotheke die Eigenbeteiligung von zwei Euro für die Anspruchsberechtigten trage. Das Urteil war mit Spannung erwarte worden, da es landauf, landab unterschiedlicher solcher Marketingaktionen gegeben hatte. Das Gericht erklärte in einer Pressemitteilung, dass die Eigenbeteiligung zur verantwortungsvollen Inanspruchnahme der Schutzmasken durch die Bürger beitragen solle und deswegen zu erheben sei.
Alle Infos an einer Stelle: Was Apotheken bei der Abgabe und Durchführung von Corona-Antigenschnelltest wissen und beachten müssen, hatte der Verband übersichtlich gebündelt.
Im Themenspecial „Schnelltest in/aus der Apotheke“ fanden LAV-Mitglieder detailreich und klar strukturiert schnell Hilfe und Antworten auf die Fragen, die sich im Apothekenalltag stellten: Wie kann ich Schnelltests in der Apotheke durchführen? Wie rechne ich die Leistung ab? An wen darf ich derzeit PoC-Antigenschnelltests abgeben? Das umfassende Themenspecials wurde auf der Verbands-Homepage www.apotheker.de im internen Bereich ständig aktualisiert. Ende Februar stellte der Verband seinen Mitgliedern zudem Plakatmotive zur Verfügung, die auf die Testmöglichkeit in der Apotheke hinwiesen.


Der LAV hat eine Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg ausverhandelt, welche die Apotheken mit ihrem flächendeckenden Netz ab dem 22. Februar in die Teststrategie des Landes integriert. Der Vertrag regelte die Beauftragung der Apotheken zur Testung von Grenzgängern/-Pendlern aus und nach Baden-Württemberg, soweit sich die angrenzenden Nachbarländer Frankreich oder Schweiz mit ihrem Infektionsgeschehen gegebenenfalls zu sogenannten Hochinzidenz- oder Virusvariantengebieten erklärt werden sollten.
In diesem Fall benötigten Grenzgänger/-Pendler für den Grenzübertritt gemäß der Corona-Einreise-Verordnung des Bundes einen negativen Testnachweis, der nicht älter als 48 Stunden sein durfte. Diese Tests konnten dann auch in Apotheken und für die betreffenden Personen kostenlos durchgeführt werden. Außerdem wurden Testungen für das Personal von Schulen und Kindertageseinrichtungen erlaubt. Hierfür sollten die Betroffenen von ihren Dienststellen Berechtigungsscheine für die Durchführung einer kostenlosen Coronavirus-Testung vorlegen. Diese Berechtigungsscheine waren in der Apotheke zu sammeln und aufzubewahren. Ab dem 22. Februar 2021, mit der voraussichtlichen Öffnung von Schulen und Kitas, beinhaltete das Testangebot des Landes eine maximal 2-mal wöchentliche Testung von Lehrern und Kita-Personal. Bisher war die Testung dieses Personenkreises den Ärzten vorbehalten. Mit der neuen Regelung konnte nun eine Testung in den Apotheken erfolgen.

Schnell reagiert: LAV-Vizepräsidentin Tatjana Zambo stellte zusammen mit weiteren bereits testerfahrenen Kolleg:innen einen Online-Erfahrungsaustausch für alle LAV-Mitglieder auf die Beine. Am 17. Februar konnten zwei Stunden lang alle praxisrelevanten Fragen zum Thema Antigen-Schnelltests in Apotheken gestellt werden.
Über 300 LAV-Mitglieder nutzten diesen adhoc auf die Beine gestellten Erfahrungsaustausch und bewerteten die schnelle Information als äußerst hilfreich. Die Diskussion sollte auch das aktuelle Thema ansprechen, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ab dem 1. März kostenlose Schnelltests für alle Bürger:innen vorsah.
Die Ankündigung von Gesundheitsminister Jens Spahn, ab März allen Bundesbürgern PoC-Schnelltests kostenfrei und aus professioneller Hand anzubieten, führte dazu, dass sich die Nachfrage nach Schnelltests in Apotheken nochmals deutlich erhöhte. Eine Herausforderung, der sich der Berufsstand stellte, wie die Vizepräsidentin des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg Tatjana Zambo am 18. Februar in einer Pressemitteilung erklärte: „Grundsätzlich begrüßen wir die aktuellen Planungen des Gesundheitsministers, denn eine Erhöhung der Testkapazitäten wird dabei helfen, das Infektionsgeschehen besser zu kontrollieren und so auch den, für uns alle belastenden, Lockdown schrittweise aufheben zu können. Gleichzeitig müssen wir damit rechnen, dass der Bedarf und die Nachfrage an Schnelltests ab März noch einmal sprunghaft ansteigen wird.“ Ziel müsse es nun sein, das Netz der testenden Apotheken noch zu erweitern. Dies hatte sie auch am Vorabend der Landesregierung bei einem virtuellen Spitzengespräch auf Einladung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann dargelegt. Bislang boten weit über 200 Apotheken im Land Antigen-Schnelltests an. Vor allem die räumlichen und personellen Anforderungen waren dabei für die Betriebe durchaus hoch und nicht für jede Apotheke umsetzbar.

Im Dezember 2020 war das Verbändeportal www.mein-apothekenportal.de online gegangen.
Damit stand erstmalig eine gemeinsame digitale Plattform des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) für alle Apotheken gleichermaßen zur Verfügung. Ziel der Plattform ist, die Verbände, Apotheken und Patienten zu vernetzen und somit die digitale Zukunft mit dem E-Rezept maßgeblich zu gestalten. Die für die Registrierung notwendigen Unterlagen waren an alle Apothekeninhaber:innen als DAV-Schreiben am 15. Dezember 2020 versandt worden – und mehr als ein Drittel hatte sich bis im Febraur 2021 bereits registriert. Der LAV rief seine Miglieder wiederholt ab Februar dazu auf, die Registrierungen vorzunehmen. Wer seine Zugangsdaten nicht mehr zur Hand hatte, konnte per Mail bei einer Support-Adresse neue Zugangsdaten anfordern.

Um den massiven Andrang an Presseanfragen zum Thema noch besser zu kanalisieren, produzierte der LAV ein Hörfunk-Interview mit Friederike Habighorst-Klemm als Patientenbeauftragter und Vorstnadsmitglied des LAV und versendete es als Audio-Service direkt an die Hörfunkstationen in Baden-Württemberg. Darin führte die Apothekerin für die Bürger:innen aus, wie die Apotheken sich auf die Bürgertestungen vorbereiten. Sie zeigte aber auch auf, worauf Bürger:innen achten sollten: Insbesondere die Terminvereinbarung, Testung nur bei Symptomfreiheit und das korrekte Vorgehen bei einem positiven Testergebnis.
Um weiter zu verhindern, dass die Apotheken in den ersten Tagen von Testwilligen überrannt wurden, wandte sich die Patientenbeauftragte zusätzlich in einem direkten Informations-Schreiben an die Senioren- und Selbsthilfeorganisationen in Baden-Württemberg und erläuterte die Situation.
Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg forderte Ende Februar, dem für die Durchführung von Antigen-Schnelltests eingesetzten Apothekenpersonal schneller und höher priorisiert eine Corona-Schutzimpfung zukommen zu lassen. „Unsere Kolleginnen und Kollegen müssen für diese wichtige Aufgabe einfach optimal geschützt werden“, erklärte Verbandspräsident Fritz Becker in einer Pressemitteilung. Deshalb müsse das eingesetzte Personal in die Gruppe der vorrangig zu impfenden Personen aufrücken. Damals standen neben Testzentren und ambulanten Arztpraxen auch knapp 300 Apotheken in Baden-Württemberg für Schnelltests zur Verfügung. Becker weiter: „Wer sich mehrere Stunden täglich unmittelbar einem erhöhten Infektionsrisiko aussetzt, sollte auch bei der wichtigen Corona-Schutzimpfung zuvorderst berücksichtigt werden. Ich sehe hier die Politik gefordert, diesen Schutz durch eine Anpassung der Corona-Impfstrategie auch zu gewährleisten.“ Damals war eine derartige Priorisierung noch nicht vorgesehen.

Über 34 Millionen Bürgerinnen und Bürger hatten in den vergangenen Tagen und Wochen zwei Berechtigungsscheine für den Bezug von FFP2-Masken aus Apotheken erhalten. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg machte am 23.2. und am 25.2. darauf aufmerksam, dass die Gültigkeit für den Gutschein Nr. 1 mit dem letzten Tag des Februars abläuft. „Wir empfehlen deshalb allen bezugsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, diesen Schein bis zum Ende dieser Woche in ihrer Apotheke vor Ort einzureichen“, erklärte Verbandspräsident Fritz Becker. Gleichzeitig erklärte der Verband, dass bereits der Bezugsschein Nr. 2 mitgebracht werden konnte, auf den es ebenfalls sechs Masken bei gleicher Eigenbeteiligung gab. Der zweite Bezugsschein war noch bis zum 15. April gültig.
Die Zusendung der Berechtigungsschein für die Maskeabgabe läuft unrund. Aus vielen Apotheken wurde berichtet, dass Kundinnen und Kunden darüber klagen, dass ihre Berechtigungsscheine bis 25. Februar noch nicht angekommen waren. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen hatte eine repräsentative Abfrage bei seinen Mitgliedern vorgenommen. Danach seien bis zum19. Februar 2021 alle Anschreiben an die bezugsberechtigten Personen versendet worden. Aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sollte dies ausreichen, damit alle Anspruchsberechtigten ihren Anspruch auf Atemschutzmasken auch einlösen konnten. Eine Verlängerung der Abgabefrist über das Monatsende Februar hinaus war deshalb nicht geplant. Die in der Corona-Schutzmaskenverordnung definierten Regeln gestatteten es den Apotheken nicht, im März oder danach noch Schutzmasken auf den Bezugsschein 1 abzugeben.

Bereits seit Wochen hatte sich der LAV dafür eingesetzt, dass mindestens das Apothekenpersonal, das in die Durchführung von Antigen-Schnelltestungen einbezogen ist, in der Priorisierung für eine Corona-Schutzimpfung hochgestuft wird. Das Drängen hatte nun Erfolg: Testende Apotheker:innen sollten aufgrund des hohen Infektionsrisikos in Baden-Württemberg nun in die Prioritätsstufe 2 („Schutzimpfungen mit hoher Priorität“) eingeordnet werden. Dies teilte das Sozialministerium Baden-Württemberg am 24. Februar in einer Mail an den LAV mit. Die Impfberechtigten brauchten für den Termin im Impfzentrum eine Bescheinigung über das Arbeitsverhältnis und die entsprechende Tätigkeit von ihrem Arbeitgeber. Diese diente als Nachweis zur Impfberechtigung. Der LAV stellt seinen Mitgliedern diese Bescheinigung zur Verfügung.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hatte am 24. Febraur die ersten drei Sonderzulassungen für SARS-CoV-2-Tests zur Eigenanwendung durch Laien erteilt. Die Öffentlichkeit hatte lange auf diese Zulassungen gewartet. Beim LAV gab es viele Medien- und Mitgliederanfragen. Eine fortan aktuell gehaltene Liste der Sonderzulassungen von Laientests wurde online veröffentlicht.
Land in Sicht: Am 25. Februar 2021 konnte der LAV seinen Mitgliedern mitteilen, dass endlich wieder Pneumokokken-Impfstoff verfügbar war. Voraussichtlich ab Anfang März sollten zusätzliche Dosen Pneumovax 23 in chinesischer Aufmachung für den deutschen Markt zur Verfügung stehen. Die Ware war ursprünglich für den chinesischen Markt produziert, aber dort nicht abgerufen worden. Aus diesem Grund waren die Impfstoffe chinesisch beschriftet und trugen den Handelsnamen Pneumovax. Die deutsche Packungsbeilage und die deutsche Fachinformation mussten Apotheken auf der Seite des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) herunterladen. Die Impfstoffdosen wurden über den Pharmagroßhandel flächendeckend in ganz Deutschland verteilt.
Das Paul-Ehrlich-Institut hatte am 22. Februar 2021 den Hochdosis-Grippe-Impfstoff Efluelda® für alle Personen ab 60 Jahren in Deutschland zugelassen. Damit konnte die Influenza-Impfempfehlung der STIKO für Personen ab 60 Jahren mit einem Hochdosis-Impfstoff in der kommenden Grippesaison 2021/22 grundsätzlich umgesetzt werden. Darüber hinaus hatte das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie vom 21. Januar 2021 nicht beanstandet. Damit war davon auszugehen, dass die aktualisierte Schutzimpfungs-Richtlinie, wie vom G-BA angekündigt, zum 1. April 2021 in Kraft treten konnte. Gesetzlich Versicherte ab 60 Jahren hätten dann ab der kommenden Saison einen Anspruch auf die Impfung gegen die saisonale Influenza mit einem Influenza-Hochdosis-Impfstoff gehabt. Wegen dieser recht spät gefallenen Entscheidungen hatte der Impfstoffhersteller Sanofi seine Stornierungs- und Wandlungskonditionen bis zum 31. März 2021 verlängert. Der LAV empfahl seinen Mitgliedsapotheken Ende Februar, die Stornofristen bereits getätigter Bestellungen zu prüfen, um gegebenenfalls Mengenanpassungen bei den Herstellern vornehmen zu können. Außerdem sollten Apotheken diese neue Situation mit ihren Vertragsärzten klären, ob Vorbestellungen gegebenenfalls um Hochdosisimpfstoff anzupassen wäre.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) informierte am 26. Februar darüber, dass das Bundesgesundheitsministerium an einer Lösung arbeite, wie mit den großen Restbeständen an Grippeimpfstoffen aus der Vorsaison zu verfahren sei. Die Apotheken sollten nicht auf dem finanziellen Schaden sitzen bleiben. Es wurde darum gebeten, dass die restlichen Impfdosen in der Kühlung bleiben und nicht vernichtet werden sollten.

Die Liebe zum Beruf und seine große Leidenschaft als Pharmazeut in der Apotheke vor Ort zeichneten Eckart Narr zeitlebens aus. Am 28. Februar feierte das Ehrenmitglied des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg, Eckart Narr, seinen 80. Geburtstag. Der Vorstand, die Geschäftsführerin, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle sowie der Beirat des LAV gratulierten Eckart Narr zu seinem Ehrentag.
1980 begann sein ehrenamtlicher Einsatz im LAV - er arbeitete damals im SOFO-Ausschuss des Verbandes mit. 1984 wurde Eckart Narr zum Sprecher der Gruppe Plochinger Kranz im LAV und gleichzeitig in den Vorstand des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg gewählt. Schon 1989 wurde er Vizepräsident des LAV. Eckart Narr kann heute als weitsichtiger Vater des Apothekenmarketings und des modernen Apothekenmanagements bezeichnet werden. Narr ist auch der „Erfinder“ der bis heute in Baden-Württemberg veröffentlichten Mitgliederzeitschrift, den LAV-Nachrichten.


Das jahrelange gute Verhältnis des Verbandes hin zu Senioren- und Selbsthilfeorganisationen zahlt sich aus. Aus Baden-Württemberg erklären sich Vertreter:innen von knapp zehn Organisationen bereit, sich in den sozialen Medien als Befürworter und Unterstützer der öffentlichen Apotheke zu präsentieren.
Unter anderem wurden Statements des Vorsitzenden des Landesseniorenrates Prof. Dr. Eckart Hammer sowie des baden-württembergischen Demografiebeauftragten Thaddäus Kunzmann in der sogenannten „Fürsprecher-Kampagne“ veröffentlicht. Auch die Vertretungen der MS-Erkrankten (AMSEL), der Verein Diabetiker Baden-Württemberg oder die Parkinson Vereinigung Baden-Württemberg beteiligten sich. Die Beiträge der Fürprecher wurden online und in den sozialen Netzwerken veröffentlicht.
- Apothekerschaft wirbt für Grippeimpfung - noch viel Impfstoff verfügbar

Versicherte der Ersatzkassen konnten ab dem 1. März mit einer noch schnelleren und unkomplizierteren Arzneimittelversorgung rechnen, wenn sie ihre Rezepte in der Apotheke einlösten. Zwei Regelungen erleichterten die Arzneimittelabgabe bei Lieferengpässen, wie sie nicht nur während der Pandemie immer wieder vorkamen: bei Lieferengpässen reichte es künftig, wenn Apotheken nur noch einen statt bislang zwei Großhändler anfragten, bevor sie ein vorrätiges Alternativmedikament an den Patienten abgeben durften.
Bei Nichtverfügbarkeit eines Präparats durfte die Apotheke nach Rücksprache mit dem Arzt auch die Packungsgröße und die -anzahl ändern, um den Versicherten sofort versorgen zu können. Das regelte der neue Arzneiversorgungsvertrag (AVV) zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), der nach zweijährigen Verhandlungen an den Rahmenvertrag sowie gesetzliche Neuregelungen angepasst worden war.
Ab dem 1. März 2021 konnten auf den Berechtigungsschein 1 keine Schutzmasken mehr abgegeben werden. Dies war auch dann der Fall, wenn die Berechtigungsscheine noch nicht bei den Empfängern angekommen waren. Der LAV stellte klar: Kommt ein von der Krankenkasse versandtes Schreiben erst nach dem 28. Februar beim Empfänger an, hat der Berechtigungsschein 1 trotzdem seine Gültigkeit verloren. Der Berechtigungsschein 2 ist noch bis zum 15. April 2021 gültig. Die Anspruchsberechtigung von Personen, die Arbeitslosengeld II erhielten, bestand noch bis zum 6. März.

Mit Wirkung ab dem 2. März 2021 stufte die Bundesregierung die an das Saarland und Rheinland-Pfalz grenzende französische Region Moselle als sogenanntes Virusvariantengebiet ein. Das gab das Robert Koch-Institut im Internet bekannt. Einreisende aus dem Département Moselle mit seinen etwa eine Million Einwohnern mussten künftig bei Einreise nach Deutschland einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden war. Ein Schnelltest war ausreichend.
Grenzpendler und Grenzgänger aus und nach dem Département Moselle durften sich auch in baden-württembergischen Apotheken unter Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung testen lassen. Das galt für baden-württembergische als auch für französische Arbeitnehmer:innen gleichermaßen. Kostenträger war das Land Baden-Württemberg.
Vom 1. März bis zum 19. März 2021 hatte der LAV seine Mitglieder befragt. Im Mittelpunkt stand die Mitgliederzufriedenheit mit den erbrachten Leistungen. Online wurden Lob, Kritikpunkte und auch Wünsche abgefragt. Die Umfrage nahm etwa 10 Minuten Zeit in Anspruch und diente dem Verband dazu, mittels der qualifizierten Rückmeldungen das Leistungsangebot zu optimieren. Alle Daten wurden vollständig anonym erfasst. Die Auswertung aller Daten erfolgte am Ende des Befragungszeitraums zu internen Zwecken.


Eine Allgemeinverfügung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg regelte Anfang März, dass Apotheken für die Durchführung von Corona-Antigen-Schnelltests an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Ab dem 7. März sollte die zusätzliche Öffnung von bis zu sechs Stunden möglich sein. Die Öffnung der Apotheke war jedoch ausschließlich zur Durchführung von Corona-Antigen-Schnelltests gestattet; eine Abgabe von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren an Sonn- und Feiertagen war weiterhin den Notdienstapotheken vorbehalten.
Gemäß des Beschlusses der Regierungschefs aus Bund und Ländern vom 3. März stellte die Ausweitung der Schnelltests eine tragende Säule der Pandemiebekämpfung dar. In den kommenden Wochen und Monaten, bis allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden konnte, stellten regelmäßige Corona-Tests einen wichtigen Baustein dar, um mehr Normalität und sichere Kontakte zu ermöglichen.
Teststrategie des Bundes „Bürgertests“
Allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern sollte mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis in einemTestzentrum, bei beauftragten Dritten oder bei niedergelassenen Ärzten ermöglicht werden. Die Kosten übernahm ab dem 8. März der Bund. Hierzu wurde die Coronavirus-Testverordnung überarbeitet und um diese Bürgertestung ergänzt. Bislang war die neue Testverordnung aber noch nicht in Kraft. Nach dem damaligen Entwurf waren die Sachkosten für die verwendeten Testkits bis 6 Euro brutto und ein Testhonorar von 12 Euro brutto abrechenbar. Die Abrechnung selbst sollte wie bisher über die KV Baden-Württemberg laufen. Für die Testung nach der TestV Bund war eine Beauftragung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) erforderlich. Der Landesapothekerverband trat unmittelbar an das Sozialministerium BW heran, um die Beauftragung für die Apotheken zu erlangen. Zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der anstehenden Bürgertests, wuchs der mediale und öffentliche Druck auf Apotheken, mit den Umsetzungen zu beginnen.
Teststrategie des Landes
Für einen sicheren Schulbetrieb und eine sichere Kinderbetreuung mussten die Länder im Rahmen von Testkonzepten sicherstellen, dass das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schüler pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest nebst Bescheinigung über das Testergebnis erhalten. Hierfür waren auch Apotheken beauftragt. Hinzu kamen die Grenzpendler, soweit Grenzübertritte in oder aus Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet erfolgten.

Die Ereignisse überschlugen sich: Die Apotheken in Baden-Württemberg wurden von Seiten des Ministeriums für Soziales und Integration im Vorgriff auf die erwartete Änderung der Test-Verordnung des Bundes per Allgemeinverfügung vom 5. März 2021 mit der Durchführung der sogenannten Bürgertests beauftragt. Die Beauftragung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) als Voraussetzung für die Durchführung und Abrechnung der geplanten Leistung lag damit also vor und eine individuelle Beauftragung der einzelnen Apotheke durch das Gesundheitsamt war damit nicht mehr notwendig. Was allerdings noch nicht vorlag, war die Test-Verordnung des Bundes. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger war noch nicht erfolgt. Insofern gab es noch keine abschließende Sicherheit zu Fragen von Prüfpflichten oder zur Abrechnung. Erst am 9. März wurde die geänderte Coronavirus-Testverordnung des Bundes (TestV) im Bundesanzeiger verkündet worden und trat rückwirkend zum 8. März 2021 in Kraft. Die Apotheken befanden sich also knapp eine Woche lang in einem Verordnungsvakuum.
Für die Durchführung der Tests konnten die Apotheken die Beschaffungskosten für die verwendeten Test wie folgt abrechnen: Bis zum 31.03.2021 mit höchstens 9 Euro brutto und ab dem 1. April 2021 mit höchstens 6 Euro brutto je Test. Die Vergütung für die Testdurchführung (Probeentnahme, PoC-Diagnostik, Ausstellung einer Bescheinigung) betrug einheitlich je Test 12 Euro brutto. Die Abrechnung erfolgte elektronisch über ein gesondertes Portal der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, welche als Abrechnungsstelle beauftragt war.


Patienten konnten nun in den Präsenzapotheken Antigen-Schnelltests durchführen lassen und Schnelltests zur Eigenanwendung erhalten. Für die Bewerbung dieser beiden Angebote erhielten Apotheker:innen vom LAV und auch auf dem Portal www.apothekenkampagne.de verschiedene Materialien im Design der „Einfach unverzichtbar.“-Kampagne zum Download und Selbstausdruck. Interessierte Apotheken konnten im Motivgenerator auch einen Patienten-Handzettel zur Eigenanwendung der Tests herunterladen. Hinweisschilder informierten Patient:innen beispielsweise auch über die Möglichkeiten der Terminvereinbarung für die Durchführung eines Antigen-Schnelltests.
Das große Thema der Impfstoffversorgung warf nun seine Schatten voraus. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte Mitte März mitgeteilt, dass ab April 2021 nicht nur in den Impfzentren, sondern auch in den Arztpraxen im niedergelassenen Bereich und voraussichtlich ab Juli/August 2021 auch von den Betriebsärzten gegen COVID-19 geimpft werden soll. Seitdem beherrschte das Thema Berichte in der Presse. Es gab viele Nachfragen in den Apotheken. Der LAV klärte seine Mitglieder darüber auf, dass die notwenige Änderung der Coronavirus-Impfverordnung noch ausstehe und informierte auch die Medien. Es sei aber schon bekannt, dass das Bundesgesundheitsministerium möchte, dass die Versorgung der Arztpraxen mit COVID-19-Impfstoffen über den bewährten Weg über den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken erfolgen solle. Mit Blick auf die Transport- und Lagerungsanforderungen der COVID-19-Impfstoffe, insbesondere von Comirnaty® von BioNTech/Pfizer, sowie deren Abpackung in Mehrfachdosen hatten ABDA, KBV und PHAGRO ein Organisationsmodell für die Verteilung der Impfstoffe entwickelt. Nach diesem Modell war eine Lagerung von Comirnaty® in den Apotheken beziehungsweise Arztpraxen bei Temperaturen von Minus 60 Grad Celsius nicht erforderlich. Ebenso wurde die Lieferung des notwendigen Zubehörs abgestimmt. Essenziell dafür waren angesichts der Mengen, der in den nächsten Wochen und Monaten auszuliefernden Impfstoffe nebst Zubehör, die exakte Festlegung der Verteilungsprozesse, um die zeitnahe Verabreichung der Impfstoffe zu gewährleisten.
Mitte März weitete die Landesregierung die Möglichkeit der Bürgertestung deutlich aus. Niederschwellig sollten Bürgerinnen und Bürger künftig auch außerhalb der Arztpraxen, Apotheken und kommunalen Strukturen die Möglichkeit haben, Schnelltests vornehmen zu lassen. Auch andere Anbieter, die eine ordnungsgemäße Durchführung gewährleisten, waren nunmehr beauftragt. Das Ministerium für Soziales und Integration hatte hierzu am 12. März 2021 eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, in der die Regeln für sämtliche Anbieter von Bürgertests in Baden-Württemberg festgelegt waren. Das Straßenbild in Städten und Gemeinden war fortan auch geprägt von Teststationen und Zelten privater Anbieter von Restaurants bis hin zu Shisha-Bars.
Für Apotheken wurde neu die Möglichkeit geschaffen, eine nachfolgende PCR-Testung bei positivem Schnelltest als Bestätigungsdiagnostik durchzuführen. Die Abrechnung einer erneuten Abstrichleistung für die Bestätigungsdiagnostik erfolgte ebenfalls über die KVBW und wurde mit 12 Euro brutto vergütet. Für den Laborauftrag wurde das „Muster OEGD“ nach der Test-Verordnung verwendet.
Mit der Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) – konnten ab Mitte März Corona-Schnelltests auch an Arbeitgeber abgegeben werden, damit diese ihren Mitarbeitern Testungen anbieten konnten. Ein besonderes Nachweiserfordernis für die Bezugsberechtigung bestand nicht. Arbeitgeber mussten jedoch sicherstellen, dass nur Personen mit dem Anwenden und Betreiben von PoC-Antigentests beauftragt wurden, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung haben und in das anzuwendende Medizinprodukt eingewiesen waren. Das lag in der Verantwortung des Arbeitgebers. Die Apotheken hatten keine Prüfpflicht.

Blitzschnell setzte auch LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth ein Testangebot für die Mitarbeiter:innen der LAV-Geschäftsstelle um. Zweimal pro Woche bestand fortan die Möglichkeit, Antigenschnelltests für die Mitarbeiter:innen, die notwendigerweise in Präsenz arbeiten, anzubieten. Zwei entsprechend geschulte Kräfte übernahmen die Testungen sowie die organisatorische Abwicklung.

Am 17. März begann auf der Seite www.apothekenkampagne.de die Bestellphase für die neuen Kampagnenmaterialien. Bis zum 9. April 2021 konnten Apotheken dort ihr individuelles Paket bestehend aus Plakatmotiven, Rezepturtüten, Postkarten und Nachwuchsmateria-lien zusammenstellen. Im bekannten Polaroid-Look standen die Leistungen Botendienst, Nacht- und Notdienst, Temperaturempfind-liche Medikamente sowie das E-Rezept im Mittelpunkt.
Das Sozialministerium informierte am 18. März über die Ausweitung der Liste der impfberechtigten Personen und aktualisierte die Liste der impfberechtigten Personengruppen in Baden-Württemberg. Danach waren nun auch Apotheker:innen und PTA als Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, impfberechtigt. Als Nachweise dienten der Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis und die Bescheinigung der Einrichtung oder des Unternehmens. Mit dieser Regelung wurde eine intensiv vorgetragene Forderung des LAV umgesetzt.
Verbraucher konnten ab dem 18. März über die neue Webseite www.mein-apothekenmanager.de Apotheken finden, die kostenlose Antigen-Schnelltests auf eine SARS-CoV-2-Infektion durchführten. „Unser Portal wurde gestern scharf geschaltet. In Ballungsgebieten findet man schon leicht eine Schnelltest-Apotheke, in ländlichen Regionen ist das bislang noch etwas schwieriger“, sagte Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands. „Im Moment melden sich aber ständig weitere Apotheken an.“
Schon am ersten Tag befanden sich auf dem Portal bundesweit be-reits rund 400 Apotheken, die solche Schnelltests anbieten. Das apo-thekerliche Portal www.mein-apothekenmanager.de erlebte von diesem Moment an einen Turbostart und wurde in zahllosen Medien als Anlaufstelle benannt.
Apotheken, die auf dem Verbraucherportal entsprechend gelistet werden wollten, mussten sich dazu an anderer Stelle registrieren: Unter www.mein-apothekenportal.de können sie ihre Dienstleistung anmelden. Der DAV stellte dieses ‚Profiportal‘ seit Dezember 2020 allen bundesdeutschen Apotheken zur Verfügung. Apotheken konn-ten dort Mehrwertinformationen zum Beispiel zu ihren Botendiens-ten eintragen. „Je mehr Apothekeninhaber:innen sich daran beteiligen, umso aussagekräftiger wird das Angebot für die Patienten sein“, sagte Dittrich. „Die Mehrwertinformationen können ab Juli 2021 auch in die staatliche Gematik-App für das E-Rezept eingespeist werden“, führte Dittrich weiter aus. Für den LAV Baden-Württemberg begannen hektische und arbeitsame Wochen, weil viele Apotheken nun auf die Schnelle eine Registrierung auf www.mein-apothekenportal.de für ihre Betriebsstätten vollziehen wollten, die individuellen Zugangscodes aber nicht mehr fanden.

Die Apothekerschaft in Baden-Württemberg war auch 2021 dazu aufgerufen, den Welt-MS-Tag zu unterstützen. Im Mai rückte die Krankheit Multiple Sklerose und die Menschen, die mit der Krankheit leben müssen, schon zum 13. Mal in das öffentliche Bewusstsein. Das Motto lautete 2021 „Stay connected – Wir bleiben in Verbindung“. Apotheken konnten ab März Plakate oder Flyer bestellen und so auf den Tag im Mai aufmerksam machen.

Kurz beschlossen und dann gleich wieder einkassiert: Anlässlich ei-ner Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder wurde am 22. März unter anderem eine sogenannte „Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“ beschlossen. Der Gründonnerstag, 1. April 2021 sowie der Karsamstag, 3. April 2021 sollten einmalig als sogenannte Ruhetage definiert werden. Diese Entscheidung war getroffen worden, um dem Pandemiegeschehen etwas Einhalt zu ge-bieten. Nach einer erbitterten öffentlichen Debatte und gehöriger Medienschelte nahm Angela Merkel den Vorschlag schon zwei Tage später zurück und entschuldigte sich für diese Fehlentscheidung persönlich.
Die Mehrheit der Apotheken in Deutschland war Ende März bereits an die Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen angeschlossen: Wenn zum 1. Juli 2021 das E-Rezept eingeführt wird, dürften alle Betriebe ausgestattet und in der Lage sein, elektronische Verordnun-gen zu verarbeiten. Das ergab eine Auswertung des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) auf Basis von Daten aus Apothekensoftwarehäusern und Landesapothekerkammern. Demnach waren bereits 75 Prozent aller Apotheken mit etwa 14.000 so genannten E-Health-Konnektoren ans Gesundheitsnetz angebunden. Die dafür notwendigen Institutionenkarten (SMC-B) hatten sogar schon mehr als 90 Prozent aller Apotheken erhalten – also rund 17.000. Mehr als 11.000 Apothekeninhaber und -leiter hatten auch schon ihre elektronischen Heilberufsausweise (HBA) erhalten – das sind rund 60 Prozent.
Seit Jahresbeginn 2021 konnten Apotheken arzneimittelbezogene Informationen in der elektronischen Patientenakte hinterlegen und ab 1. Juli 2021 sollten sie auch das auch elektronische Rezepte emp-fangen und bearbeiten. Ab 1. Januar 2022 sollte das E-Rezept zur Pflicht werden.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informierte am 25. März darüber, dass ab dem 7. April 2021 die COVID-19-Schutzimpfung in Arztpraxen starten. Da anfangs nur eine begrenzte Liefermenge von etwa einer Million Dosen pro Woche an Impfstoffen für die Praxen zur Verfügung steht, sollten laut KBV zunächst die Hausärztinnen und Hausärzte impfen. In einem nächsten Schritt sollen – sofern genügend Impfstoff bereitgestellt werden kann – alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte einbezogen werden. Die Pra-xen sollten demnach einmal wöchentlich über den Großhandel durch die Apotheken mit Impfstoffen beliefert werden. Die Bestel-lung und Verteilung der Impfstoffe bei wöchentlich wechselnden Höchstbestellungen und Kontingentierungen beschäftigte die Apotheken in komplexen Prozessen über viele Monate hinweg. Als Dauerärgerniss stellte sich die lange Impfstoffknappheit heraus, bei denen Apotheken ständig den Mangel verwalten mussten. Der sehr aufwändige und komplizierte Umgang mit dem Ultratiefgefrorenen Impfstoff von Biontech/Pfizer und den sich stets ändernden Liefermengen im zweiwöchigen Turnus sorgten für viel Mehraufwand in den Apotheken und für ein massives Arbeitsaufkommen in den Apotheken – aber auch beim Landesapothekerverband.
Impfstoffe zum Start
Für die COVID-19-Schutzimpfung vorerst in Hausarztpraxen stand in den ersten beiden Wochen nach Impfbeginn, das heißt vom 7. bis 18. April 2021, ausschließlich der mRNA-Impfstoff Comirnaty von BioN-Tech/Pfizer zur Verfügung stehen. In den folgenden Wochen sollten weitere Impfstoffe wie der Vektorimpfstoff COVID-19-Vaccine von AstraZeneca hinzukommen. Darüberhinaus war voraussichtlich erst ab der letzten Aprilwoche mit deutlich mehr Impfstoffdosen für die Arztpraxen zu rechnen.
Mit Erweiterung der Nationalen Teststrategie des Bundes und der Generierung eines voraussetzungslosen Testanspruchs für alle Bürger:innen und Bürger seit 8. März 2021 ist für das Land Baden-Württemberg die Notwendigkeit für eine landeseigene Grenzpendler und Grenzgänger-Testung entfallen. Dieser Personenkreis ging Ende März in der Regelung der Bürgertestung auf. Die Notwendigkeit der Vorlage eines vom Arbeitgeber ausgestellten Berechtigungsscheins als Voraussetzung für die Testung entfiel damit. Für die LAV-Mitglieder wieder eine Neuregelung und ein erneutes Umgewöhnen. Für den LAV ein weiterer Punkt für viel Erklärungbedarf.

Rund um die Durchführung von Corona-Schnelltests und zur Versor-gung mit Covid-Impfstoffen war solch eine hohe Zahl an Anrufen er-reicht, dass das Aufkommen im Landesapothekerverband kaum mehr zu bewerkstelligen war. Der LAV rief seine Mitglieder dringend dazu auf, die bereitgestellten Informationen unter anderem in den entsprechenden Themenspecials nachzulesen. Verständlich war das Bedürfnis der Apotheken angesichts der sich überstürzenden Informationen, Sicherheit in der Abwicklung der einzelnen Prozesse zu erlagen. Der Verband gelangte jedoch an seine Grenzen, jedem Mitglied alle Sachverhalte im Detail telefonisch darzulegen.
Das Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage wurde Ende März im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat damit in Kraft. Viele Sonderregelungen, bei der Arznei- und Hilfsmittelversorgung behielten damit weiter ihre Gültigkeit und endeten nicht zum 31. März 2021. So gilt die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung weiterhin. Auch die erhöhte Pflegehilfsmittelpauschale blieb. Die Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von 60 Euro monatlich wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Zur besseren Orientierung hatte der LAV alle Corona-Sonderregelungen in einer Übersicht zusammengefasst.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) informierte am 31. März über eine Änderung im Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010. In einer neuen Ziffer war ergänzt worden, dass nun auch die Leistungen von „Apothekerinnen und Apotheker(n), die im Rahmen des Modellvorhabens Grippeschutzimpfungen durchführen, oder die nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung Substitutionsmittel dem Patienten zum unmittelbaren Verbrauch überlassen“ von der Umsatzsteuer befreit sind. Dies galt für alle Fälle, für die noch keine Umsatzsteuerjahreserklärung getätigt wurde. Bei Umsätzen, die vor dem 1. April 2021 ausgeführt wurden, sollte eine Übergangsregelung gelten
2021 standen für das Bundesland gleich zwei Wahlen an: Am 14. März waren Bürger:innen zur Landtagswahl aufgerufen gewesen. Winfried Kretschmann konnte seine Grün-Schwarze Regierungskoa-lition fortsetzen. Ende September standen zudem Bundestagswahlen an. Vor diesem Hintergrund hatte die Fürsprecher-Kampagne zum wiederholten Male ihren Fokus auf Bürgermeister:innen gelegt.
In Baden-Württemberg beteiligten sich aktuell unter anderem OB Stefan Schlatterer aus Emmendingen und Carmen Merz, Bürgermeisterin in Zimmern, an der Aktion. Für beide Kommunalpolitiker stand im Mittelpunkt, wie bemerkenswert die Apothekerschaft die Corona-Pandemie begleitet und die Versorgung der Menschen vor Ort gesichert hatte.

Klarstellung Ende März: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) teilte mit, dass in einem ersten Schritt nur Vertragsärzte, also Ärzte mit einer Zulassung, die zu Lasten der GKV abrechnen dürfen, in die nationale Impfstrategie eingebunden werden sollten. Eine an-gekündigte Änderung der Coroma-Impfstoffverordnung sollte diese Regel noch festschreiben. Corona-Impfstoffe durften also in den ers-ten Abgaberunden nicht an Privatärzt:innen abgegeben werden. Be-reits von Privatärzt:innen für die Woche nach Ostern bestellte CO-VID-19-Impfstoffe durften von den Apotheken nicht an diese ausgeliefert.
Der Impfstoff musste hingegen von der Apotheke gleichmäßig auf die Vertragsärzte verteilt werden, die in der Apotheke bestellt hatten, jedoch aufgrund der Kontingentierung nicht die bestellte Menge erhalten konnten. Arztpraxen sollten vorab über einen Anstieg der Impfdosen informiert werden, damit sie entsprechend Impflinge einbestellen konnten.

Aus persönlichen Gründen legte Joachim Seidel ab März sein Amt als LAV-Beirat nieder. Seinen Platz übernahm Dr. Björn Schittenhelm, Inhaber der Alamannen- und Schönbuch Apotheke Holzgerlingen, im Nachrückverfahren. Christine Blickle blieb Beirätin für die Region Böblingen, sodass LAV-Mitglieder weiterhin zwei kompetente An-sprechpartner für ihre Belange vor Ort hatten.
ABDA-Talk mit Grünen-Politikerin Maria Klein-Schmeink
Restbestände an Grippeimpfdosen aus der letzten Saison mussten nicht mehr im Kühlschrank gelagert werden

Ina Hofferberth beging am 1. April 2021 ihr 25-jähriges Dienstjubiläum als Geschäftsführerin des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg (LAV). Hofferberth betrat die verbandliche Welt der Apotheke Ende 1992, als sie die Stelle einer Justiziarin in der Stuttgarter Geschäftsstelle des LAV übernahm. Knapp dreieinhalb Jahre später wurde sie zum April 1996 zur Geschäftsführerin des Landesverbandes berufen. Auf dieser Position verantwortet Hofferberth seither auch die Geschäftsführung der Tochterunternehmen des Verbandes, dem LAV-SOFO-MARKT und der LAV-Service GmbH.
Hofferberth zeichnet sich durch ihr exzellentes Netzwerk aus und hat überall dort, wo politisch oder vertraglich um die Zukunft der öffentlichen Apotheke gerungen wird, nicht nur ihren festen Platz, sondern auch eine maßgebliche Stimme. So kümmert sie sich nicht nur um die Verträge der Apothekerschaft auf Landesebene, sondern ist darüber hinaus Mitglied im Vertragsausschuss auf Bundesebene und seit vielen Jahren eine Konstante in der Verhandlungskommission des Deutschen Apothekerverbandes.
Die Juristin lenkte seit einem Vierteljahrhundert an der Seite von Vorstand und Beirat erfolgreich die Geschicke des Verbandes. In dieser Zeit gestaltete Hofferberth aus der einst eher beschaulichen Geschäftsstelle ein modernes, funktionales und leistungsstarkes Dienstleistungszentrum für seine Mitglieder – eine Geschäftsstelle, in der in enger inhaltlicher und organisatorischer Verzahnung heute rund 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kleinen, aber schlagkräftigen Organisationseinheiten arbeiten.

Die modifizierte Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) wurde am 1. April im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat taggleich in Kraft. Die für die Apotheken wesentlichen Regelungen waren folgende:
Impfstoffe waren ausschließlich an Vertragsärzte abzugeben. Impf-stoffe sollten durch die einzelne Apotheke ausschließlich bei dem Großhandel bestellt werden, der Mitglied des PHAGRO ist, und von dem sie hauptsächlich beliefert wurde. Desweiteren wurde die Vergütung des Großhandels und der Apotheken festgelegt. Die Vergü-tungen für den Großhandel unterschieden sich für kühlpflichtige und ultra-kühlpflichtige Impfstoffe und waren auch zeitlich befristet gestaffelt.
Die Apotheken erhielten für die Abgabe von Impfstoffen an Arztpraxen eine Vergütung je abgegebener Durchstechflasche in Höhe von 6,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Das BMG hatte diesen Betrag entgegen der apothekerlichen Forderungen festgesetzt. Die Abrechnung der Apotheken erfolgte über die Rechenzentren mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).
Die Allgemeinverfügung der Regierungspräsidien Baden-Württembergs erlaubte das Abpacken von BioNTech-Impfstoff in Apotheken. Wegen der begrenzten Mengen an Impfstoffen war es erfolderlich, dass Apotheken einzelne Vials von BioNTech Impfstoff abpackten. Da bereits das Abpacken arzneimittelrechtlich als Herstellungsvorgang einzustufen ist, bedeutete dies, dass auch für die Apotheke eine Herstellungserlaubnis erforderlich gewesen wäre.
Das Sozialministerium Baden-Württemberg bat Anfang April nochmals um eine Information der Apothekerschaft, dass der Anspruch auf Bürgertestung unabhängig von der Nationalität sei. Gerade im Grenzgebiet hatte es öfter Diskussionen darüber gegeben, ob die Bürgerstestungen nur gegenüber deutschen Staatsbürger:innen oder Personen mit einer deutschen Meldeadresse erbracht werden dürften. Hier erfolgte eine Klarstellung.
Sehr viele telefonische Anfragen prägten bis zum 8. April die Arbeit im LAV. Darum erfolgte nochmals eine Erläuterung zur Impfstoffbestellung. Um eine gleichmäßige flächendeckende Versorgung mit Impfstoffen gegen COVID-19 zu gewährleisten, war eine Kontingentierung der Impfstoffe erforderlich. Apotheken sollten daher nur Bestellungen von Vertragsarztpraxen entgegennehmen, die sie mit Praxisbedarf versorgen. So sollte das Risiko verringert werden, dass Ärztinnen und Ärzte bei mehreren Apotheken Impfstoffe gegen CO-VID-19 bestellen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV hatte zudem empfohlen, dass aufgrund der knappen Impfstoffmenge zunächst die Hausärzte impfen sollen. Apotheken kam jedoch keine Prüfpflicht zu, ob eine Bestellung von einem Hausarzt oder Facharzt kam. Eine Belieferung von Privatärzt:innen und Betriebsärzt:innen war in diesem Versorgungsschritt weiterhin nicht vorgesehen.

Die Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zur Herstellung von Desinfektionsmitteln in Apotheken war bis zum 5. April 2021 befristet und wurde nicht verlängert. Eine Verlängerung wurde nicht für erforderlich gehalten, da der Mangel an Desinfektionsmitteln in den letzten Monaten rückläufig gewesen war. Unternehmen hatte darüber hinaus die Produktionskapazitäten wieder erhöht, sodass die Versorgung wieder durch zugelassene Fertigprodukte sichergestellt werden konnte.

Bis zum 13. April 2021, spätestens 15:00 Uhr, konnten Apotheken erstmals die COVID-19-Impfstoffe Comirnaty® (BioNTech) und CO-VID-19-Impfstoff von AstraZeneca für die Vertragsärzte bestellen. Die Verteilung lag bei etwa 45 Prozent der rund 1 Million Dosen auf Comirnaty® und 55 Prozent auf COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca. Die insgesamt zur Verfügung stehende Menge an Impfstoffen sollte wieder gleichmäßig verteilt werden.
Die Aufteilung wurde zu einer komplexen Textaufgabe: Denn jeder Arzt sollte etwa zu gleichen Teilen die Impfstoffe Comirnaty® und COVID-19-Impfstoff AstraZeneca erhalten. Dabei war zu berücksichtigen, dass 1 Vial Comirnaty® 6 Dosen und 1 Vial COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca 10 Dosen Impfstoff enthielt. Verschrieb der Arzt weniger als 16 Dosen, musste die Apotheke entscheiden, welche Kombination an Vials der beiden Impfstoffe dieser Menge am besten entspricht. Es durfte jedoch keinesfalls über die Bestellung des Arztes hinaus aufgestockt werden.

Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) erinnerte seine Mitglieder und die Medien am 12. April daran, dass die Gültigkeit für den Gutschein Nummer 2 für den Bezug von hochwertigen Corona-Schutzmasken aus Apotheken mit dem 15. April ausläuft. Eine Verlängerung dieser Frist war nicht vorgesehen. Ab Mitte April durften die Apotheken im Land deshalb keine Berechtigungsscheine mehr einlösen.
Mit dem Ende der Gültigkeit des Berechtigungsscheines 2 war auch die FFP2-Maskenabgabe an vulnerable Personen insgesamt beendet. In drei Tranchen waren die Masken an die berechtigten Personengruppen verteilt worden. LAV-Verbands-Chef Fritz Becker sagte in einer Pressemitteiung: „Wir Apothekerinnen und Apotheker schließen Mitte des Monats die Masken-Aktion des Staates endgültig ab. Seit kurz vor Weihnachten haben wir in den Apotheken diese Herkulesaufgabe umgesetzt und Millionen Masken an die besonders gefährdeten Kundinnen und Kunden verteilt. Ich finde, das ist uns bei allem Wenn und Aber insgesamt gut gelungen. Wieder einmal hat sich die gute flächendeckende Struktur der Apotheken und das Engagement unserer Teams anschaulich bewiesen!“
Für den LAV war Geschäftsführerin Ina Hofferberth als Teilnehmerin beteiligt, als am 16. April der digitale Impfgipfel tagte. Das Treffen sollte der Konsensfindung über die weitere Impfstoffverteilung dienen. Die Teilnehmenden besprachen auch die Aussichten für den Sommer: Dann sollte so viel Impfstoff zur Verfügung stehen, dass das Impfgeschehen unter Volllast laufen werde. Unter der Federführung von Sozialminister Manne Lucha wurde ein Drei-Säulenmodell besprochen. Das Impfgeschehen sollte vor allem durch Impfzentren, niedergelassene Vertragsärzte und zukünftig auch Betriebsärzte bewerkstelligt werden.

Der Corona-Impfstoff-Bestellzyklus für die Woche vom 19. April 2021 gestaltete sich schwierig. Ärzt:innen waren angehalten, der Impfstoff generisch zu bestellen und im annähernd gleichen Verhältnis der beiden Impfstoffe Comirnaty® von BioNTech und COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca. Es mehrten sich jedoch Hinweise aus Apotheken, dass Ärzt:innen den Impfstoff von von AstraZeneca nicht abzunehmen wollten oder dass Ärzt:innen ausdrücklich nur Comirnaty® von BioNTech wollten.
Die ABDA nahm die Situation zum Anlass, die Problematik am selben Abend mit dem Bundesgesundheitsministerium und den weiteren Beteiligten in der Versorgungslogistik zu erörtern.
Das Bundesgesundheitsministerium entschied: Angesichts der aktuell geltenden generischen Verordnung für die Erstimpfung mussten Ärzt:innen akzeptieren, dass sie aufgrund der Verfügbarkeiten Impf-stoffe sowohl von Comirnaty® von BioNTech als auch von Astra-Zeneca erhielten. Bestellte der Arzt ausdrücklich nur Comirnaty® und lag keine generische Bestellung vor, sollte der Apotheker Kontakt mit dem Arzt aufnehmen und ihn über die Vorgabe der generischen Bestellung, die zwingend mit der gleichmäßigen Lieferung der Vials von Comirnaty® und des COIVID-19-Impfstoffes von Astra-Zeneca verbunden ist, informieren. Will er weiterhin nur Comirnaty® beziehen, kann die Bestellung nicht beliefert werden, weil der Großhandel nur gleichmäßige Bestellmengen ausliefert.

Impfstoffverteilung, Bürgerstestung, ständig wechselnde Corona-Regelungen – das immense Anrufvolumen im LAV nimmt kein Ende. Um so viele Mitgliederanfragen wie möglich, schnell, kompetent und dirket beantworten zu können, richtet der LAV intern ab Mitte April eine Task-Force ein. Mitarbeiter:innen der Bereiche Recht, Taxation, Kommunikation und aus dem Geschäftsführungsbüro gehören der neuen Gruppe an. Die Hotline bleibt über Monate gefragter An-sprechpartner und wickelt viele hunderte Anfragen ab.
Ab Mitte April erhielten Neumitglieder des LAV kein analoges Ringbuch mehr mit dem Starterpaket an wichtigen Unterlagen, sondern fanden alles bequem online. Neue Inhaber:innen bekamen ab sofort mit den Zugangsdaten zum Mitgliederbereich der Verbands-Homepage eine Berechtigung mit der eine begrenzte Zeit, bequem alle wichtigen Erstinformationen auf einen Blick aufgefunden werden konnten. Weitere Vorteile: tagesaktuell und nachhaltig, ohne Papier- und Versandkosten.

230 Apotheker:innen in Baden-Württemberg verfolgten am 22. April eine Web-Veranstaltung rund um die Vorteile und Funktionalitäten des Apothekenportals. Anke Rüdigner aus dem DAV-Vorstand und dessen IT-Beauftragte führte als kompetente Referentin durch die Veranstaltung. Sie erläuterte, dass das apothekerliche Portal den Weg für das E-Rezept öffnen solle. Breite Registrierungszahlen auf dem Portal sicherten die Schlagkraft für Apotheken.
Rüdinger forderte die Zuhörenden auf: „Nutzen Sie die Möglichkeit, alle Informationen zu Ihren Betriebsstätten dort einzutragen. Das hat für die Zukunft Bedeutung, wenn beispielsweise die E-Rezept-App der gematik Mitte des Jahres an den Start geht. Je mehr Apothe-kerinnen und Apotheker ihre Betriebsstätten auf www.mein-apothekenportal.de registrieren, umso umfassender, individueller und erfolgreicher kann auch das Angebot der deutschen Apotheker-schaft für die Kunden und Patienten dargestellt werden.“
Corona-Tests, die von Ärzten oder Angehörigen ähnlicher Heilberufe durchgeführt wurden, waren unabhängig von der persönlichen Ver-anlassung der getesteten Person gemäß des Umsatzsteuergesetzes umsatzsteuerfrei. Dies schließt auch Corona-Tests in privat betrie-benen Test-Zentren mit ein, soweit die Durchführung der in dem Testzentrum durchgeführten Tests durch eigenes oder angestelltes medizinisches Fachpersonal erfolgte. Corona-Tests von gemäß der Coronavirus-Testverordnung beauftragten Leistungserbringern, wie beispielsweise Apotheken waren ebenfalls umsatzsteuerfrei. Dies galt nach aktuellen Informationen des baden-württembergischen Finanzministeriums für alle offenen Abrechnungsfälle. Apotheken sollten Details mit ihren Steuerberatern klären.
Nach Information des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sollten ab dem 26. April insgesamt etwa 1,5 Millionen Dosen Impf-stoff zur Verfügung, davon etwa 70 Prozent Comirnaty® von BioN-Tech und 30 Prozent COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca. Ärzt:innen wurde empfohlen, 3 bis 5 Vials (entsprechend 18 bis 30 Dosen) Comirnaty® von BioNTech und 1 bis 5 Vials (10 bis 50 Do-sen) COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca zu bestellen. Entschied sich ein Arzt jetzt zwei Wochen vorher, nur einen Impfstoff zu verimpfen, erhöhte sich dadurch nicht seine insgesamt mögliche Bestellmenge.

Die zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Arbeitsschutzverordnung verpflichtete veröffentlicht, die am 20. April 2021 in Kraft trat. Arbeitgeber, allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Corona Schnelltests anzubieten. Die Testung für die Beschäftigten sollte freiwillig sein. Für die Apotheken bedeutete dies, dass mit erhöhter Nachfrage von PoC Schnelltests zu rechnen war.
Auch Mitarbeiter:innen in der Apotheke mit häufig wechselndem Kundenkontakt mussten mindestens 2-mal pro Woche getestet werden. Die Kosten für die Tests trugen die Arbeitgeber und sie durften nicht als Bürgertestung abgerechnet werden. Auch im LAV selbst gehörten Testangebote künftig zum Arbeitsalltag: zweimal pro Woche bot der Verband seinen Angestellten kostenfreie Tests in den Räumen des LAV an. Das Angebot zog sich durch das komplette Jahr 2021.

Kontakte einzuschränken, war das A und O während der Corona-Pandemie. Bei der Abgabe von Hilfsmitteln auf Rezept gab es darum eine Regelung, wie die Empfangsbestätigung erleichtert vermerkt werden konnte. Das galt für den Botendienst genauso wie auch am HV-Tisch. Details wie Apotheken vorgehen durften, erklärte der LAV seinen Mitgliedern in einem Tax-Tipp als Kurzvideo. In der ersten Jahrehälfte hatte der LAV mehrer solcher Tax-Tipps erstellt.
Die Verteilung der Covid-19-Impfstoffe wurde nochmals umgestellt. Für die Kalenderwoche 17 (ab dem 26. April) sollten die Ärzte bei den Apotheken nun doch nicht beide Impfstoffe (Comirnaty® und Vaxzevria®) bestellen, sondern nur die Vakzine von Biontech/Pfizer. Gleichzeitig wird die Zahl der ausgelieferten Impfstoffe auf 2 Millionen erhöht.

Die ABDA lenkte am 21. April 2021 nochmals den Blick auf die Lieferengpässe im ersten Corona-Jahr. In einer Pressemitteilung legte sie dar, dass im Vorjahr 16,7 Millionen Rabattarzneimittel nicht verfügbar gewesen waren. Blutdrucksenker, Magensäureblocker und Schmerzmittel hatten 2020 zu den am stärksten von Lieferengpässen betroffenen Arzneimittelgruppen gehört.
Von den 16,7 Mio. nicht verfügbaren Rabattarzneimitteln im Jahr 2020 lag Candesartan (Blutdrucksenker) mit 2,1 Mio. Packungen vor Metformin (Antidiabetikum) mit 0,7 Mio. Packungen, Pantoprazol (Magensäureblocker) mit 0,7 Mio. Packungen, Ibuprofen (Schmerz-mittel) mit 0,6 Mio. Packungen und Metoprolol (Blutdrucksenker) mit 0,5 Mio. Packungen.
Erst ab dem 22. April konnten die Covid-Impfstoffrezepte abgerechnet werden. Die ABDA stellte hierfür einen dezidierten Leitfaden mit Hinweisen zur Durchführung zur Verfügung. Dieser war mit den Apothekensoftwarehäusern und den Apothekenrechenzentren abgestimmt worden. Die Apotheken mussten dabei darauf achten, dass der Großhandel ab dem 10. Mai eine geringere Vergütungspauschale erhalten sollte. Hierfür wurden in den Datenbeständen der ABDATA für den Mai unterschiedliche Berechnungssätze angelegt. Es mussten von der Apotheke auch die korrekten BUND-PZN für die unterschiedlichen Impfstoffe eingetragen werden mit den zugehörigen Preisen und Vergütungspauschalen.
Auch bei der Aufbringung des Institutions-Kennzeichens – der IK-Nummer des Kostenträgers – gab es Verwirrung. Eine zuerst veröffentlichte Nummer funktionierte nicht, durfte auf den bestehenden Verordnungen aber auch nicht abgeändert werden. Eine neue Kostenträger-IK wurde ab dem 1. Mai 2021 in der Software hinterlegt. Die bisherigen Rezepte konnten auch mit dem alten BAS-IK abgerechnet werden. Die Apothekenrechenzentren erkannten und übersetzten das alte IK automatisch in das neue IK.

Apotheken bleiben für die Bürger:innen auch während der Aus-gangsbeschränkungen erreichbar. Das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite war am 24. April in Kraft getreten. Dort waren unter Anderem Ausgangsbeschränkungen geregelt worden. Nachts, an Wochenende oder auch an Feiertagen stellten die Apotheken die Versorgung sicher. Darüber informierte die ABDA am 26. April in einer Pressemitteilung:
„Die Apotheken sind in Notsituationen unverzichtbar für die Arzneimittelversorgung. Sei es, weil nachts Rezepte aus dem ärztlichen Notdienst beliefert werden müssen, oder weil Patientinnen oder Patienten nachts dringend rezeptfreie Arzneimittel brauchen. Wenn jemand nachts zur Notdienst leistenden Apotheke unterwegs ist, ist dies rechtlich zulässig.“

Am 28. April informierte der LAV seine Mitglieder über die erneut geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Arbeitgeber waren ab jetzt verpflichtet, allen ihren in Präsenz Beschäftigten zweimal wöchentlich einen Covid-Schnelltest anzubieten. Also nicht mehr nur für besonders exponierte Beschäftigte mit viel Kundenkontakt. Die Aufbewahrungsfrist für Beschaffungsnachweise für die Tests wurde generell auf den 30. Juni 2021 festgelegt. Bislang galt eine vier Wochenfrist. Die Begründung lautete, dass so eine bessere Überprüfbarkeit durch die Behörden gegeben sei.
Deutschlands Apotheken erklärten Ende April, sie stünden bereit, um Corona-Impfungen durchzuführen, sollten die Kapazitäten von Arztpraxen und Impfzentren nicht mehr ausreichen, um die wachsende Zahl an zur Verfügung stehenden Impfdosen schnellstmöglich zu verimpfen. So reagierte die ABDA in einer Pressemitteilung auf die Tatsache, dass vielerorts Impfwillige keinen Termin für eine Impfung erhalten konnten. „Verschiedentlich werden jetzt Forde-rungen aus der Politik laut, auch in Apotheken zu impfen. Wenn wir in dieser Situation mit dem Impfen in unseren niedrigschwellig zu erreichenden Apotheken vor Ort dazu beitragen können, dass das Land schneller aus der Pandemie kommt, dann machen wir das“, erklärte die Apothekerschaft gegegenüber der Öffentlichkeit und der Politik. Auch die Austellung digitaler Impfnachweise sei in den Apotheken vorstellbar, machte die Apothekerschaft deutlich.


Das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz trat am 23. April 2021 in Kraft getreten. Es wurden bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 bei besonderem Infektionsgeschehen geregelt. Die Schärfe der Einschränkungen wurde gekoppelt an die Höhe der Sieben-Tage-Inzidenz. Für Apotheken waren folgende Regelungen neu:
Sieben-Tage-Inzidenz über Schwellenwert von 100
Überschritt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so galt dort ab dem übernächsten Tag, dass je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche sich nur ein Kunde in der Apotheke aufhalten durfte. Die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske / medizinischen Gesichtsmaske galt weiterhin.
Sieben-Tage-Inzidenz unter Schwellenwert von 100
Wurde in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahme an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 unterschritten, so trat am übernächsten Tag die Maßnahme außer Kraft. Sonn- und Feiertage unterbrachen die Zählung der maßgeblichen Tage nicht. Danach galten wieder die landesspezifischen Regelungen. Nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg durften Apotheken geöffnet bleiben, mit den Maßgaben, dass die Anzahl der zeitgleich anwesenden Kundinnen und Kunden in Abhängigkeit von der Größe der Verkaufsflächen beschränkt wurde: Bei Verkaufsflächen unter 10 Quadratmetern war höchstens eine Kundin / ein Kunde erlaubt. Bei Verkaufsflächen von bis zu 800 Quadratmetern insgesamt war höchstens eine Kundin / ein Kunden je 10 Quadratmetern Verkaufsfläche zugelassen.
Neue Regelungen für körpernahe Dienstleistungen
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über dem Schwellenwert von 100 wurden die Ausübung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, untersagt. Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienten, sowie Friseurbetriebe und die Fußpflege waren jedoch mit der Maßgabe ausge-nommen, dass die Beteiligten, soweit die Art der Leistung es zuließ, Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) trugen. Gleichzeitg mussten Kund:innen einen negativen Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden war. Apothekenübliche Dienstleistungen, die eine körperliche Nähe voraussetzten wie beispielsweise das Anmessen von Kompressionsstrümpfen konnten danach auch bei einer Inzidenz über 100 mit Maske (FFP2 oder vergleichbar) durchgeführt werden.
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Mit Wirkung zum 1. Mai trat Tatjana Zambo als neue LAV-Präsidentin ihr Amt an. Die Apothekerin aus Gaggenau folgte auf den langjährigen LAV-Präsidenten Fritz Becker, der bereits im vergan-genen Jahr seine Amtsniederlegung für Ende April 2021 angekündigt hatte. Er hatte den LAV seit 1998 geführt. Seiner Nachfolgerin wünschte Fritz Becker im Rahmen einer virtuellen Amtsübergabe viel Erfolg.
Tatjana Zambo würdigte die große Leistung und den enormen Einsatz ihres Vorgängers Becker über zwei Jahrzehnte hinweg. Ihm gebühre großer Dank und Respekt vor seiner getanen Arbeit für den apothekerlichen Stand. Die kommunikationsstarke und überaus reaktionsschnelle Arbeit des Verbandes, die Fritz Becker entscheidend mit geprägt habe, will Zambo fortsetzen. Als Präsidentin werde sie gemeinsam mit ihrem insgesamt siebenköpfigen, ehrenamtlichen Vorstand im kontinuierlichen und aktiven Austausch mit den politi-schen Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit bleiben, um die unverzichtbaren Vor-Ort-Apotheken zukunftssicher aufzustellen. Zambo: „Gerade auch die Pandemie hat bewiesen, dass wir die dezentralen Strukturen, inhabergeführter Apotheken in der Fläche brauchen.“
Ihr sei darum auch wichtig, dass die derzeit unter Beweis gestellte Leistungsfähigkeit der Apothekerschaft auf Sicht nachhaltig in der öffentlichen und politischen Wahrnehmung verankert werde, gab der Verband in einer Pressemitteilung bekannt. Und: „Die Übernahme von Leistungen muss auch immer zusammen gedacht werden mit einer künftigen, auskömmlichen Honorierung für unser Tun. Auch diesen Punkt werde ich in meiner Präsidentschaft ganz oben auf der Agenda führen.“
Als weitere Aufgabe führte Zambo den großen Komplex der Digitalisierung an. Ihr Ziel sei es, die Apothekerschaft in das digitale Zeitalter zu begleiten, um so der Apothekerschaft die Chancen und die Wege zu eröffnen, die flächendeckende Versorgung modern und digital mitzugestalten.
Die neue Präsidentin, die zwei Apotheken im badischen Gaggenau führt, war bereits seit vielen Jahren in den Gremien des Verbandes aktiv. Seit 2008 gehörte sie dem LAV-Beirat an, in dem sie die LAV-Region Rastatt/Baden-Baden vertratt. Seit 2012 war sie Mitglied im Vorstand des Landesapothekerverbandes und bekleidete seit dem 1. Juni 2017 das Amt der LAV-Vizepräsidentin, auf das ihr nun LAV-Vorstandsmitglied Rouven Steeb aus Bad Rappenau nachfolgte. Auch in der Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer engagierte sich die Apothekerin seit Jahren.

Anfang Mai war Premiere für die Bestellung auch von Impfdosen für Zweitimpfungen. Sechs Wochen nach dem Beginn der Impfkampagne im niedergelassenen Bereich, sollte regulär mit den Zweitimpfungen mit Comirnaty® von BioNTech begonnen werden. Bei der Impfstoffbestellung mussten einige Prozessschritte angepasst werden. Für die Erst- und Zweitimpfungen waren getrennte Rezepte nötig. Wich der Arzt von dieser Empfehlung der gesonderten Verordnung ab, musste er anderweitig kenntlich machen, welche Mengen Impfstoffdosen für die Erst- und Zweitimpfungen vorgesehen waren. Nur so konnte sichergestellt werden, dass die Dosen für Zweitimpfung bei einer Kontingentierung prioritär beliefert wurden. Auch die PZN-Nummern der Impfstoffe wurden zum Teil angepasst, um die Dosen der Erst- und Zweitimpfungen unterscheiden zu können.
Die Allgemeinverfügung der Regierungspräsidien Baden-Württembergs vom 5. Mai 2021 gestattete nun das Inverkehrbringen des Fertigarzneimittels COVID-19 Vaccine Janssen durch den Arzneimittelgroßhandel und die Apotheken.
Am 5. Mai 2021 trat die erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) in Kraft. Sie enthielt unter an-derem folgende Regelungen: Nach einem positiven Antigen-Test hat-te die getestete Person einen Anspruch auf eine bestätigende Testung mittels eines PCR-Testes. Hinzugefügt wurde unter anderem, dass dieser Anspruch auch bestand, sofern ein positiver Test zur Eigenanwendung durchgeführt worden war. Hinsichtlich der Bürgertestungen wurde gestrichen, dass die zu testende Person einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben musste.


Während der Corona-Pandemie hatten die Fälle von Telefon-Betrügereien zugenommen, da auch die Opfer vermehrt zuhause waren. Eine polizeiliche Aufklärungskampagne sollte ältere Menschen besser aufklären. Apotheken in Baden-Württemberg waren aufgerufen über Aushänge und Flyer die Kund:innen zu sensibilisieren. Betrüger hatten in den letzten Jahren unterschiedliche perfide Varianten entwickelt, um an die Ersparnisse von Senior:innen zu gelangen. Dabei nutzten sie gezielt die Gutmütigkeit und Hilfsbereitschaft der Generation 60-Plus aus. Enkeltrick, falsche Polizeibeamte oder falsche Gewinnversprechen sind nur einige wenige Beispiele an kriminellen Machenschaften.
2021 standen die Wahlen zur 17. Vertreterversammlung der Lan-desapothekerkammer Baden-Württemberg (LAK) an. Für das Gremium, das auch besonders für die Inhaberinnen und Inhaber der öffentlichen Apotheken im Land große Bedeutung hat, sollten insgesamt 70 Apothekerinnen und Apotheker in die Vertreterversammlung gewählt werden. Der LAV warb bei seinen Mitgliedern darum, dass viele Apotheker:innen sich zu einer Kandidatur entscheiden sollten. Noch bis zum 14. Mai 2021 konnten Bewerber:innen ihren Hut in den Ring werfen. Alle notwendigen Unterlagen dazu waren bereits von der Landesapothekerkammer an ihre Mitglieder versendet worden.

Die Corona-Situation in Indien entwickelte sich dramatisch. Krankenhäuser waren überfüllt, es fehlte Sauerstoff: Zahllose Menschen starben. Angesichts des aktuellen Notstands zögerte das Hilfswerk der Baden-Württembergischen Apothekerinnen und Apotheker nicht und überwies am 11. Mai umgehend 10.000 Euro als Soforthilfe an den Projektpartner action medeor. Das Medikamentenhilfs-werk action medeor hatte bereits Anfang Mai 23 Sauerstoffkonzentratoren nach Indien verschickt, weitere 100 sollten schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden. Durch die massiv ansteigenden Neuinfektionen mit dem Sars-Cov-2-Virus war das indische Gesundheitssystem an seine Grenzen geraten.
Das Bundesgesundheitsministerium veröffentlichte Planungen, dass zeitnah auch in Apotheken digitale Impfnachweise ausgestellt und von den Bürger:innen in die Corona-Warn-App eingespielt werden können sollten. Das digitale Impfzertifikat sollte neben der Bereit-stellung der digitalen Impfzertifikate für den Patienten auch ein Impfzertifikat auf Papier – also einen Ausdruck mit Barcode umfassen. Daneben sollte ein zentraler Zertifikatsservice zur Erfassung der Impfleistungen durch die Arztpraxen oder die Testzentren aufgebaut werden, über dessen Schnittstellen später auch die Echtheit der digitalen Impfzertifikate abgefragt werden konnte.
Hierfür bedurfte es einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Aus diesem Grund befand sich der DAV in der zweiten Aprilhälfte in intensiven Gesprächen mit dem technischen Umsetzungspartner des Bundesgesundheitsmnisteriums IBM Deutschland und strebte an, den Apotheker:innen über das Verbändeportal www.mein-apothekenportal.de Zugang und Bedienung zum Zertifikatsservice zur Verfügung zu stellen. Damit sollte dann Patient:innen auch in der Apotheke ein digitales Impfzertifikat ausgestellt werden können. Das Impfzertifikat sollte innerhalb weniger Wochen das beherrschende Thema in den Apotheken werden. Anfängliche Überlastungen des Portals, sich ständig ändernde und immer kompexer werdende Regelungen beschäftigten die Apothekerschaft, die Medien sowie Bürger:innen über Monate hinweg.
Die EMA änderte im Mai die Zulassung für Comirnaty®, da BioNTech neue Stabilitätsdaten vorgelegt hatte. Wichtigster Punkt war die verlängerte Haltbarkeit der Vials bei Temperaturen von 2 bis 8 Grad Celsius von bislang 120 Stunden auf 31 Tage. Die dabei inkludierte Transportzeit von maximal 12 Stunden blieb allerdings unverändert. Die Änderungszulassung galt für alle derzeit bereits in Deutschland im Markt befindlichen Vials sowie für die neu in den Markt kommenden. Die längeren Haltbarkeiten vereinfachten das Handling der Impfstoffe und erleichterten auch für Arztpraxen die Planung von Impfterminen.

Angesichts bevorstehender Lockerungen der Corona-Notbremse zu Pfingsten standen zahlreiche Apotheken als Schnelltest-Zentren bereit. Darauf wie die Apothekerschaft am 20. Mai in einer Pressemitteilung hin. Sie führten für die Bürger:innen kostenlose SARS-CoV-2-Schnelltests durch und stellten die Testzertifikate aus, die man für den Besuch in der Gastronomie, bei Kultur- und Sportveranstaltungen oder für touristische Aktivitäten brauchte. Bürger:innen fanden auf dem Verbraucherportal www.mein-apothekenmanager.de zu diesem Zeitpunkt bereits bundesweit rund 2.000 Apotheken, die Antigen-Schnelltests durchführten.
Dazu kamen noch viele Apotheken, die auf kommunalen oder bundeslandspezifischen Portalen registriert waren. Die vom Deutschen Apothekerverband betriebene Plattform www.mein-apothekenmanager.de wurde so rasch über die Medien bekannt gemacht und von der Öffentlichkeit als schnelle Informationsmöglichkeit tausendfach genutzt. Die meisten Apotheken auf dem bundesweiten Verbraucherportal waren aus Bayern (600), Nordrhein-Westfalen (300) und Baden-Württemberg (300) gelistet.
Am 26. Mai trat die Medical Device Regulation MDR mit neuen Regelungen für die Versorgung mit Medizinprodukten in Kraft. In erster Linie regelte das Gesetz die Herstellerpflichten für das Inverkehr-bringen von Medizinprodukten. Die Herstellerpflichten wurden dabei durch Vorgaben für die Erhebung klinischer Daten, die Dokumentation und Überwachung erheblich verschärft. Auch für Apotheken, die nach der MDR als Händler fungieren, wurden neue Pflichten definiert. Der LAV bereitete für seine Mitglieder die Änderungen auf und stellte die nötigen Informationen auf der Verbandshomepage zur Verfügung. Zudem wurde eine Online-Schulung als Einweisung in die neuen Inhalte der MDR angeboten.

Die LAV-Geschäftsstelle meldete ab dem 26. Mai einen massiven Server-Ausfall, von dem die komplette IT-Struktur des Hauses betroffen war. Der Verband war nach der Cyber-Attacke über Tage nicht per Mail erreichbar. Auch die telefonische Erreichbarkeit war stark einge-schränkt und die software-gestützten Anrufbeantworter waren nicht mehr im Einsatz.
Bis auf weiteres konnte den Mitgliedern nur geraten werden, bei Fragen möglichst auf der Internetseite www.apotheker.de selbst zu recherchieren. Hier konnten die Inhalte weiter gepflegt und aktuell gehalten werden. Alle Techniker arbeiteten mit Hochdruck an der Haus-EDV, konnten aber keine Prognose abgeben, wann die Dienste wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen könnten. Der Server-ausfall stellte sich in der Folge als so massiv heraus, dass der LAV und seine Mitarbeitenden über Wochen beeinträchtigt waren.
Am 28. Mai wurde bekannt gegeben, dass ab dem 7. Juni neben den Betriebsärzten auch die privatärztlichen Praxen in die dezentrale Impfkampagne eingebunden werden sollten. Apotheken durften Bestellungen privatärztlicher Praxen für COVID-19-Impfstoffe nur beliefern, wenn sie diese regulär mit Praxisbedarf versorgten. Damit sollte vermieden werden, dass privatärztliche Praxen bei mehreren Apotheken COVID-19-Impfstoffe bestellten. Privatärzt:innen mussten den Apotheken zusätzliche eine Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer über die Tätigkeit als Privatpraxis sowie eine Bescheinigung des Verbands der Privatärztlichen Verrechnungsstellen über die Teilnahme an der COVID-19-Impfkampagne vorlegen.
Negative Schlagzeilen Thrombosefälle unter Astra-Zeneca-Impfstoff
Impfstoff Comirnaty® mit unterschiedlichen Etiketten im Markt
Info-Veranstaltung der gematik: „Das E-Rezept kommt“
Im Bundesanzeiger vom 2. Juni 2021 wurden die Neufassungen der Corona-Impfverordnung und der Allgemeinverfügung zur Corona-Impfstoffverteilung veröffentlicht. Die novellierte Impfverordnung trat am 7. Juni 2021 in Kraft, die überarbeitete Allgemeinverfügung ergänzt sie und galt seit dem 3. Juni 2021.
Die wesentlichen Neuerungen aus der Impfverordnung waren, dass die bisherige Priorisierung der zu impfenden Personengruppen aufgehoben wurde. Privatärzte und Betriebsärzte wurden in die Impfungen einbezogen Ebenso enthalten waren Ausführungen zur nachträglichen Erstellung eines COVID-19-Impfzertifikats. Die Apotheken sollten eine Vergütung in Höhe von 18 Euro erhalten.
Ab dem 7. Juni 2021 wurden die Betriebsärzte in die dezentrale Impfkampagne eingebunden. Für einen gelungenen Impfstart mussten die Betriebsärzte Anfang Juni ihre Bestllungen an die Apotheken übermitteln. Die Apotheken durften Bestellungen für COVID-19-Impfstoffe für Betriebsärzte nur per Fax oder Mail bei einer von vier Großhandlungen auslösen. Dies galt auch, wenn die Großhandlung nicht der vorwiegende oder kein Lieferant der Apotheke war. Es wurde empfohlen, dass die Apotheken sich den Empfang der Bestel-lung durch den Großhandel bestätigen liessen. Grund für dieses „nicht automatisierte“ Verfahren war die politische Vorgabe einer datentechnischen und operativen Trennung der Warenströme in die vertrags- und betriebsärztliche Versorgung. Der Großhandel hatte in der Kürze der Zeit nicht die dafür notwendigen Anpassungen im MSV3-Bestellsystem vornehmen können.

Nur durch großen Erfindungsreichtum, viel persönliches Engagement der LAV-Mitarbeitenden und mithilfe der Nutzung privater Kommunikationswege konnte die LAV-Geschäftsstelle in den Tagen nach dem Cyber-Angriff vom 26. Mai weitestgehend arbeitsfähig bleiben. Bereits eine Woche nach dem Angriff war der LAV wieder telefonisch erreichbar. Weitere Kommunikationskanäle wurden nach und nach unter sicheren Vorgaben wieder in Betrieb genommen. So gelang es dem Verband beispielsweise trotz des Angriffs, seinen Informationsauftrag gegenüber seinen Mitgliedern zu erfüllen und auch die wichtigen Beratungsangebote für Mitglieder anzubieten.
Das E-Rezept wurde anlässlich des Tages der Apotheke am 7. Juni in den Blick genommen. In einer Pressemitteilung veröffentlichte die Apothekerschaft Ergebnisse einer vorab durchgeführten repräsen-tativen Umfrage. Das Ergebnis: Wenige Monate vor der flächende-ckenden Einführung des elektronischen Rezepts im Januar 2022 wussten die Deutschen noch sehr wenig über den Nachfolger des rosa Papierrezepts. 63 Prozent der Erwachsenen hatten noch gar nichts vom E-Rezept gehört. Wann es eingeführt wird, wussten sogar 95 Prozent nicht. Drei von vier Deutschen gaben an, dass sie ihre Medikamente auch weiterhin gerne persönlich in der Apotheke vor Ort abholen wollten. Weitere 9 Prozent konnten sich vorstellen, ein E-Rezept an ihre Apotheke zu schicken und deren Botendienst für die Belieferung in Anspruch zu nehmen.

Für Apotheken und deren Team stand ab sofort auch ein Informationsblatt für Apothekenkund:innen zur Verfügung, das die wichtigsten Fragen rund um das E-Rezept beantwortete. Es ergänzte zwei Plakatmotive, die für den Aushang in Apotheken bestellbar gewesen waren. Die Plakatmotive waren zusätzlich ab sofort auf fast 300 Großflächen auf Parkplätzen von Discountern und Supermärkten zu sehen sowie in mehr als 280 kleineren Städten und Gemeinden. Zusätzlich schaltete die Apothekerschaft Anzeigen und veröffentlichte die Aufklärungsplakete zum E-Rezept auch zusätzlich auf Monitoren in 1.366 Arztpraxen in 781 Städten. Die Kampagne sollte den geplanten Startschuss für den Praxisbetrieb des elektronischen Rezepts am 1. Juli begleiten.

Das Team des LAV-Handelsgeschäftes, dem LAV-SOFO-MARKT, entwickelte rechtzeitig für die Apotheken in Baden-Württemberg zahlreiche Werbe-Produkte rund um das E-Rezept. Sie alle vermittelten die Hauptbotschaft, dass das E-Rezept in jedem Fall in die Apotheke vor Ort gehört. Apotheken zeigten sich als nahe und digitale Versor-ger:innen. Angeboten wurden Falggenbanner, Fußmatten, Treuarti-kel oder Tüten. Produkte wurden ab dem Spätsommer in einer Sonderrubrik im Webshop unter www.lav-sofo-markt.de eingestellt und über verschiedene Veröffentlichungen und Aussendungen beworben.
Die Apotheken hatten COVID-19-Impfstoffe für Betriebsärzte in den vergangenen zwei Wochen per Fax oder E-Mail bestellt, um die Zuordnung der Bestellung beim pharmazeutischen Großhandel zum Impfstoff-Kontingent für die Betriebsärzte sicherzustellen. Künftig standen für die Bestellungen der Impfstoffe für die Betriebsärzte extra Bund-Pharmazentralnummern (PZN) zur Verfügung. Diese PZN konnten verwendet werden, soweit sie von dem jeweiligen Softwarehaus schon davor in das Warenwirtschaftssystem der Apo-theke eingepflegt werden konnten. Damit wurde die Bestellung für Betriebsärzte ebenfalls elektronisch über die sogenannte MSV3-Schnittstelle möglich und die Bestellung durch Fax oder E-Mail entfiel.
In Kürze sollte auf dem Verbändeportal mein-apothekenportal.de ein neues Modul „digitales Impfzertifikat“ für die Apotheken freigeschaltet werden. Hintergrund war eine Vereinbarung mit dem Bun-desministerium für Gesundheit, die beinhaltete, dass die Apotheken ab Mitte Juni 2021, auf Basis des gelben Impfbuches, sogenannt „digitale Impfzertifikate“ ausstellen können sollten.
Um eine bundesweit einheitliche Lösung zur Ausstellung digitaler Impfzertifikate in den öffentlichen Apotheken anzubieten, hatte der Deutsche Apothekerverband DAV entschieden, zeitnah ein Modul zur Erstellung digitaler Impfzertifikate für das Verbändeportal „mein-apothekenportal.de“ zu entwickeln und den interessierten Apothekeninhaber:innen kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Auf dem Portal wurden die Daten aus dem gelben Impfpass (Vorname, Name und Geburtsdatum der Person, Impfstoff und Impfdatum und Angabe ob Erst-/Zweitimpfung) über eine Maske aufgenommen und über eine Verbindung zum RKI die Zertifikatserstellung beauftragt. Das bereitgestellte digitale Impfzertifikat konnte dann am Bildschirm für einen Scan angezeigt oder als Papierausdruck an die Bürger:innen übergeben werden. Die Zertifikate sollten in den kom-menden Wochen und Monate millionenfach ausgestellt werden.
Voraussetzung war jedoch, dass die Apotheker:innen ihre Betriebsstätten bereits im Verbändeportal registriert hatten. Dazu hatten DAV und alle Verbände bereits seit Dezember 2020 aufgerufen. Da wegen der Pandemie diese Registrierung in vielen Apotheken noch nicht vollzogen worden war, kam es zu einem Registrierungsstau und zu einem enormen Anrufvolumen im Verband über Wochen hinweg.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte Anfang Juni in ei-nem Eckpunktepapier seine Planungen zu Neuregelungen für die sogenannten Bürgertestungen veröffentlicht. Darin wurden Regelungen skizziert, die die Beauftragung von Leistungserbringern sowie die Vergütung und die Abrechnung erbrachter Leistungen kurzfristig neu fassen sollten. Der LAV sah das kritisch!
Insbesondere bemängelte er die geplanten Neuregelungen zur Beauftragung von Leistungserbringern. Derzeit hatte die Landesregierung in einer Allgemeinverfügung die Apotheken des Landes ermächtigt, entsprechende Testangebote zur Bürgertestung zu machen. Die Planungen des BMG sahen nun vor, dass an diese Stelle wieder eine Einzelbeauftragung rücken sollte. Außerdem sollte dieser bürokratische Aufwand noch gepaart werden mit einer Absenkung der Vergütung. Die Sachkosten sollten dabei halbiert und der Vergütungsanteil um ein Drittel gesenkt werden.Verbandspräsidentin Tatjana Zambo warnte in einer Pressemitteilung: „Heilberufliche Qualität kann es nicht zum Nulltarif geben. Die geplante Absenkung des Vergütungsanteils wird bei den meisten meiner Kolleginnen und Kollegen dazu führen, eher keine Testungen mehr anzubieten. Die Apotheken liefern hochqualifizierte Arbeit ab, setzen hier Fachpersonal ein, haben immense Aufwände für die entsprechenden Hygienekonzepte und eingesetzte EDV-Werkzeuge und sogar zum Teil Räumlichkeiten angemietet.“ Diese Leistungen müssten entprechend abgebildet werden. Der Verband machte auch darauf aufmerksam, dass gerade die Testdichte dabei helfe, die Pandemie im Zaum zu halten. Eine Ausdünnung der Testmöglichkeiten müsse gerade jetzt als bedenklich angesehen werden.

Der DAV und der GKV Spitzenverband hatten sich Anfang Juni auf eine 1. Änderungsvereinbarung zur TI-Refinanzierungsvereinbarung geeinigt und das Unterschriftenverfahren eingeleitet. Die Änderungsvereinbarung sollte rückwirkend zum 1. April 2020 in Kraft treten, mit der Folge, dass sämtliche an die TI angeschlossenen Apo-theken ebenfalls in den Geltungsbereich des Vertrages fallen und die verhandelten Differenzbeträge nachträglich erhalten sollten. Zu den nun ebenfalls refinanzierbaren TI-Komponenten gehörten die HBAs der angestellten Apotheker:innen und Pharmazieingenieur:innen, wobei eine Refinanzierung der besagten HBAs einmalig in Höhe von 449,00 Euro netto erfolgen sollte. Ebenso erfolgte die einmalige Re-finanzierung des HBAs für zukünftig festangestellte Berufsanfänger:innen / Apotheker:innen.

Am Freitag, dem 11. Juni war noch Vieles offen: In drei Tagen nach dem Wochenende sollten am Montag, den 14.06.2021 ab 8:00 Uhr digitale Impfnachweise ausgestellt werden. Es gab jedoch keine Möglichkeit, sich mit dem System vertraut zu machen und zu üben. Denn der Dienst stand frühestens ab Montag 8 Uhr zur Verfügung, weil alles mit ganz heißer Nadel gestrickt worden war. Zeitgleich sollte auch die Suchmaschine für die Patienten und Kunden unter www.mein-apothekenmanager.de geschaltet werden. Auf dieser Internetseite konnten dann interessierte Bürgerinnen und Bürger nach Apotheken suchen, die diese Leistung anbieten.
Hinzukam, dass von allen Apotheker:innen noch kurzfristig gefordert wurde, das sie die Zugangsdaten auf www.mein-apothekenportal.de noch bis Montag zu ändern. Aufgrund des höheren Schutzbedarfes für personenbezogene Daten, insbesondere im Kontext der Freischaltung des Modules zur Ausstellung digitaler Impfzertifikate, hatten die Passwort-Konventionen im Portal kurzfristig geändert werden müssen. Die bisherigen 8-stelligen Passwörter mussten dabei durch 15-stellige Passwörter ersetzt werden, die Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen enthalten mussten.
Voreilig von Jens Spahn über die Medien angekündigt, konnten sich viele Apotheken ab dem 14. Juni kaum mehr vor Nachfragen nach dem digitalen Impfzertifikat retten. Die Botschaft, dass die Austel-lung in vielen – aber bei weitem nicht in allen Apotheken möglich sein würde, war nicht deutlich weitergegeben worden. So sorgte ein wahrer Ansturm auf Apotheken Mitte Juni für Unruhe und Unmut. Um die Kundenströme besser zu leiten, rief die Apothekerschaft dringend dazu auf, dass sich Bürger:innen vorab auf dem Portal www.mein-apothekenmanager.de informieren sollten, welche Apo-theken in ihrer Nähe die digitalen Impfnachweise kostenlos ausstellten.
Die am 7. Juni in Kraft getretene Coronavirus-Impfverordnung sah für die Ausstellung digitaler Impfzertifikate auch eine Vergütungs-regelung für teilnehmende Apotheken vor. Demnach wurde die Aus-stellung für eine erfolgte Impfung mit 18 Euro vergütet. Soweit die Ausstellung für Erst- und Zweitimpfung im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgte, betrug die Vergütung 24 Euro. Da mit großem Ansturm zu rechnen war, empfahl der LAV seinen Mitgliedern, auch für die Teams eine entsprechende Zahl an Zugängen anzulegen.

LAV unterstützt den Start mit Medienarbeit
Am 14. Juni 2021 informierte auch der Landesapothekerverband die Medien über den neuen Service der Apotheken. Der LAV erklärte, dass diese Zertifikate eine Art elektronisches Abbild des Impfaus-weises zu den COVID-19-Impfungen darstellten und digital in verschiedene Apps wie zum Beispiel die Corona-Warn-App oder die CovPass-App eingelesen werden könnten. Die Ausstellung der Zertifikate ist bis heute für Bürgerinnen und Bürger unentgeltlich – die Kosten übernimmt der Staat.
Zum Start der Aktion bat der Apothekerverband im Interesse seiner Mitglieder die Bürgerinnen und Bürger um Geduld und Gelassenheit. „Wir rechnen insgesamt mit einer sehr hohen Nachfrage, die in den Apotheken zusätzlich zur Arzneimittelversorgung geleistet werden muss. Da sind die Kapazitäten einfach begrenzt. Auch war die Zeit zur Vorbereitung in den Apotheken mit nur wenigen Tagen Vorlauf denkbar kurz.“

Tag zwei des Impfzertifikates startete unbefriedigend: Bei vielen Apotheken kam es zu Problemen beim Erstellen des digitalen Impf-zertifikats. In vielen Fällen stürzte der Server ab, noch bevor das Zertifikat als PDF generiert und gedruckt werden konnte. Das Prob-lem war folgendes: Der bei der Apothekerschaft angesiedelte Teil der Technik funktioniert durchaus. Das Backend, das die Zertifikate für das Robert-Koch-Institut ausstellte, schien hingegen technische Probleme zu haben. An einer Lösung wurde unter Hochdruck gearbeitet.
Um durch die Abstürze entstehende etwaige Abrechnungsprobleme für Apotheken zu minimieren, empfahl der LAV, die Anzahl abge-schlossener und nicht abgeschlossener Zertifikate noch mittels „Strichliste“ händisch aufzunehmen. Der Ausnahmezustand führte dazu, dass das Anrufvolumen im LAV seit dem Zertifikatestart kaum mehr zu bewältigen war. Mitglieder mussten aufgefordert werden, die schriftlichen Informationen zu befolgen.

Schon am 16. Juni veröffentlichte der LAV einen ständig wachsenden FAQ-Katalog rund um das Digitale Impfzertifikat. Darin gab es den Hinweis, dass für jede Impfung ein gesondertes Zertifikat ausgestellt werden sollte. Nur so konnte die vollständige digitale Impfdokumentation erfolgen. Apotheken konnten außerdem ein Zertifikat für eine Erstimpfung auch dann ausstellen, wenn eine erforderliche Zweitimpfung noch nicht erfolgt war. Weitere Fragen drehten sich um Zertifikate für EU-Bürger:innen oder auch um die Prüfung der vorgelegten Dokumente, um das Erstellen falscher oder erschlichener Zertifikate zu vermeiden.
Erläutert wurde auch das Zählwerk des Moduls, welches die Summe der Module erfasste, die am Monatsende abgerechent werden konnten. Aktuell zeigte der Zähler die Gesamtzahl aller ausgestellten Zer-tifikate an. Im Hintergrund werde bereits zwischen den Erst- oder Zweitimpfzertifikaten differenziert, welche mit 18 Euro bezie-hungsweise mit 6 Euro abzurechnen waren. Ein Genesenenzertifikat konnten Apotheken und auch die Ärzte und Ärztinnen damals noch nicht ausstellen. Erste Hinweise zur Abrechnung wurden in einem Leitfaden veröffentlicht. Die Abrechnungsfunktion sollte rechtzeitig im Modul „Digitales Impfzertifikat“ bis Ende Juni 2021 alle erforder-lichen Daten anzeigen. Zum Start stand diese Funktion noch nicht zur Verfügung.

Apotheken erhielten eine von der ABDA und den Apothekenrechen-zentren gemeinsam erstellte Taxierungshilfe als Excel-Tabelle. Da-mit konnten in derApotheken pro Bestell-Woche, Betriebsarzt und Beleg die abgegebene BUND-PZN und die abgegebenen Mengen an abgegebenen Vials erfasst werden. Die Excel-Tabelle berechnete dann automatisch je Woche die einzutragenden Preise (und Mengen). Idealerweise sollte die Apotheke die entsprechenden Mengen und die berechneten Preise auf die Belege / blaues Rezept zur Abrechnung eintragen.

Der GKV-Spitzenverband verlängerte Mitte Juni seine Empfehlungen zur Versorgung mit Hilfsmitteln bis zum 30. September 2021 – sie waren bislang bis zum 30. Juni befristet gewesen. Die Sonderrege-lung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie der Hilfsmittelrichtlinie (HM-RL) wurde ebenfalls angepasst. Die Ausnahmeregelungen zur Versorgung von Entlassmanagement-Verordnungen sollten bis zum 31. Mai 2022 gültig sein.
Die Regelung aufgrund der Corona-Pandemie zur Pflegehilfsmittelpauschale (60 Euro) war bereits zum 1. April 2021 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert worden. Die Regelung zur freien Preiskal-kulation von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln war bis zum 30. Juni 2021 gültig und wurde mit den Empfehlungen zur Versorgung mit Hilfsmitteln des GKV-Spitzenverbands bis zum 30. September 2021 verlängert.

Simon-Peter Skopek wurde am 19. Juni 2021 als Mitglied in den Sanacorp-Aufsichtsrat gewählt. Das LAV-Vorstandsmitglied und Beirat der Region Schwarzwald-Baar übernahm dieses Amt in unruhigen Zeiten und mit vielfältigsten Herausforderungen in der Bewältigung des pandemischen Alltags.

Der LAV nimmt seit vielen Jahren mit einem Dialogstand an den Landesparteitagen der politischen Parteien teil. Eine Premiere beim Stuttgarter Landesparteitag der FDP im Juni 2021 war aber, dass dabei an die Delegierten und Gäste unmittelbar Hand angelegt wur-de. Unter Führung von LAV Präsidentin Tatjana Zambo testeten Vizepräsident Rouven Steeb und die Vorstandsmitglieder Friederike Habighorst-Klemm und Patrick Kwik für vier Stunden die am Parteitag in Präsenz teilnehmenden Gäste der FDP. Über 200 Corona-Schnelltests wurden dabei nachgefragt – und die Wartezeiten bis zum einzelnen Testergebnis wurden für das politische Gespräch genutzt.
Tatjana Zambo: „Unter den Bedingungen von Maske und Kontaktre-gelungen fanden wir den klassischen Dialogstand im Foyer einfach unpassend. Aber gerade jetzt fanden wir es gleichzeitig wichtig, den politischen Mitentscheidern unmittelbar zu präsentieren, wie leis-tungsfähig und unverzichtbar die Vor-Ort-Apotheke gerade in der Bewältigung der Pandemie ist. Wir wollten zeigen, dass die Unverzichtbarkeit der Vor-Ort-Versorgung durch die öffentlichen Apothe-ken derzeit im wahrsten Sinne des Wortes zum Anfassen ist und dort geleistet wird und werden kann, wo sie gebraucht wird.“
Ende Juni konnten die Betriebsärzt:innen erstmalig COVID-19-Impfstoff für Zweitimpfungen bestellen. Die Lieferungen erfolgten dann für die Woche ab dem 5. Juli. Wie bei den Vertragsärzt:innen musste der Bedarf für Zweitimpfungen auf einem gesonderten Rezept bestellt werden. Wo Betriebsärzt:innen nur auf einem Rezept verordneten, musten sie kennzeichnen, welche Impfstoffe für die Erst- und Zweitimpfung vorgesehen waren. Nur so konnte sichergestellt werden, dass die Dosen für Zweitimpfung bei einer Kontingentierung prioritär beliefert werden konnten. Die Betriebsärzt:innen wurden gebeten, die Anzahl der benötigten Dosen entsprechend der Vialgröße anzugeben, damit in der Apotheke nicht gerundet werden musste und im Zweifel zu wenig Dosen für die Zweitimpfung geliefert werden. Zusätzlich wurde der künftige Bestelltag für die Betriebsärzt:innen von Donnerstag auf den Mittwoch vorverlegt.
Seit einer guten Woche konnten in vielen Apotheken vor Ort digitale Impfzertifikate für die Patientinnen und Patienten ausgestellt wer-den. Tatjana Zambo als LAV-Präsidentin äußerte zu diesem Zeitpung Verständnis für verärgerte Apotheker:innen, die trotz mehrfacher Anfragen beim Support-Team des Apothekenportals noch immer keinen Registrierungscode erhalten hatten und deshalb noch keine Zertifikate ausstellen konnten. Sie bat jedoch auch um Verständnis, dass die Entscheidung der Politik, den Bürger:innen Impfzertifikate zur Verfügung zu stellen, innerhalb kürzester Zeit hatte umgesetzt werden müssen. Zambo lobte weiter, dass die Apotheken vor Ort die ersten Institutionen gewesen waren, die diesen Service anbieten konnten.
Sie erinnerte erneut daran, dass mit Blick auf den Start des E-Rezepts bereits seit Ende des vergangenen Jahres vom Verband immer wieder darauf hingewiesen worden war, sich für dieses Portal zu registrieren. Dennoch hatten sich vor dem Start der digitalen Impfzertifikate bundesweit erst etwa 50 Prozent der Apotheken für das Portal angemeldet. Leider habe der LAV Baden-Württemberg auf die Abarbeitung der Anträge keinen Einfluss. Deswegen sei es dem Verband auch nicht möglich, Registrierungscodes für hiesige Apotheken zu erstellen und zukommen zu lassen.


Auf Grund der massiven Nachfragen aus den einzelnen Bundesländern und zur Minderung der weiteren Supportanfragen hatte sich der DAV am 24. Juni dazu entschieden, erneut allen bisher noch nicht registrierten LAV-Mitgliedern einen Brief mit dem Zugangstoken zuzusenden. Unabhängig davon, ob das Mitglied bereits eine Supportanfrage gestellt hatte oder erst stellen wollte, wurden somit allen möglichen und bisher von den LAVen gemeldeten Anwendern der Weg in das Portal eröffnet.
Die neue TestV wurde am 25. Juni 2021 im Bundesanzeiger veröf-fentlicht und trat in wenigen Tagen am 1. Juli 2021 in Kraft. Für die Apothekerschaft gab es einen Verhandlungserfolg: Deren vorgetra-gene Einwände und Anregungen hatte der Verordnungsgeber inso-weit berücksichtigt, als dass Apotheken explizit namentlich als zur Leistungsbringung berechtigt genannt wurden. Somit war keine Ein-zelbeauftragung der Apotheke durch das Gesundheitsamt erforderlich!
Die Landesregierung hatte am 25. Juni eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelun-gen galten ab dem 28. Juni. Die neue Corona-Verordnung sah unterschiedliche Öffnungsschritte in vier Inzidenz-Stufen vor. In den Inzidenzstufen 3 und 4 galt beispielsweise auch für Apotheken die Begrenzung auf einen Kunden je angefangenen zehn Quadratmetern Verkaufsfläche. In den Stufen 1 und 2 gab es keine Begrenzung. Generell galt in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Dabei war mindestens eine medizinische Maske oder FFP2-Masken zu tragen. Im Freien galt die Maskenpflicht, wenn ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden konnte. Die Maskenpflicht galt demnach im Einzelhandel, bei Informations- und Lehrveranstaltungen, für Kunden und Angestellte bei körpernahen Dienstleistungen; in Arbeits- und Betriebsstätten sowie Einsatzorten, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht dauerhaft eingehalten werden konnte.

Noch vier Wochen nach dem Cyber-Angriff war die LAV-Geschäftsstelle noch weit von der Normalität entfernt, obwohl nach außen für die Mitglieder wenig von den massiven Ausfällen spürbar war. Es war ein riesiger Verdienst aller Beteiligten, dass die Dienst-leistungen für die Mitglieder beinahe ununterbrochen, ohne wesentliche Einbrüche und somit in hoher Qualität angeboten werden konnten. Wo es durch den Ausfall der Programme und Server nötig war, waren kurzfristig alternative Prozesse implementiert worden. So konnte der Verband wichtige Informationen uneingeschränkt an seine Mitglieder versenden. Der Internetauftritt des Verbandes konnte stabil gehalten werden und wurde zum Dreh- und Angelpunkt im Informationsaustausch.
Nach Sichtung des Cyber-Schadens konnte festgestellt werden, dass der LAV Glück im Unglück gehabt hatte: Es war durch den Angriff zu keinem Datenabfluss gekommen. Betroffen gewesen waren Dienstprogramme und der Server. Dieser wurde entsprechend neu aufgesetzt und stand vier Wochen nach dem Angriff wieder zur Verfügung. In umfangreicher Kleinarbeit wurden alle Arbeitsplätze der Geschäftsstelle nach und nach wieder in Betrieb genommen, auch alle Einzelplatzrechner waren komplett neu aufgesetzt worden.
Im Bundesanzeiger wurde eine Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung veröffentlicht, mit der die bisher gelten-den Vorgaben gelockert wurden. Die Verordnung galt ab dem 1. Juli und bis zum 10. September. Beibehalten wurde die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten mindestens zweimal pro Woche einen Schnelltest anzubieten. Eine Ausnahme griff insbesondere für voll-ständig geimpfte oder genesene Beschäftigte, wobei aber laut Begründung mit der Verordnung kein neues Auskunftsrecht des Arbeitgebers über den Impf- oder Genesungsstatus seiner Arbeitneh-mer geschaffen werden sollte. Zusätzlich wurde die Aufbewahrungspflicht für die Beschaffungsnachweise von Tests bis zum 10. September verlängert.
Nervosität machte sich in der Apothekerschaft breitund führte zu zahlreichen Anrufen im LAV: Ende Juni fehlten noch entscheidende Hinsweise, wie die Erstellung digitaler Impfzertifikate abgerechnet werden konnte. Etliche Details waren noch nicht klar. Am Button, mit dem die Abrechnungsdaten im Ausstellungsmodul künftig ausgelesen werden sollten, wurde im Hintergrund mit Hochdruck gearbeitet.

Ende Juni waren Deutschlands Apotheken bestens auf das elektroni-sche Rezept vorbereitet. Mehr als 90 Prozent der Apotheken vor Ort waren schon mit den notwendigen Komponenten der Telematik-Infrastruktur (TI) ausgestattet – dazu zählten ein sicherer Router (Konnektor), die Institutionenkarte (SMC-B) und der Heilberufsausweis (HBA). Dies berichtete die Apothekerschaft in einer Pressemitteilung.
Für die meisten Patientinnen und Patienten sollte das E-Rezept erst zum 1. Januar 2022 als gesetzliche Pflichtanwendung relevant werden, wenn Arztpraxen bundesweit nur noch E-Rezepte und keine analogen Rezepte mehr ausstellen können sollten. Für die rein digi-tale Verwaltung des E-Rezepts brauchten Patientinnen und Patienten ab diesem Zeitpunkt dann die bundeseinheitliche E-Rezept-App der gematik, ein NFC-fähiges Smartphone (NFC = Near Field Communication, ein Standard zur kontaktlosen Datenübertragung) sowie eine NFC-fähige Gesundheitskarte inklusive PIN von ihrer Krankenkasse. Alternativ blieb aber auch der Papierausdruck des jeweiligen E-Rezept-Schlüssels, der dann in der Apotheke einlöst werden sollte
Verzögerungen bei der Auslieferung der Impfstoffe
BMG: Impfbereitschaft soll mit Hirschhausen-Buch gesteigert werden
Zahlen, Daten, Fakten: Statistisches Jahrbuch der Apothekerschaft für 2021 erschienen
Neue Etiketten mit Wasserzeichen zur zur Impfdokumentation bei Comirnaty®
„Lass uns reden! - Der ABDA-Talk“ zum E-Rezept bot Möglichkeit zum Austausch

Apotheken waren ab Juli verpflichtet, sich beim Verpackungsregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu registrieren. Hinter-grund war das Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einweg-kunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungs-gesetz und in anderen Gesetzen, welches dann in Kraft trat. Die Registrierungspflicht galt für Apotheken auch, da sie „Erstinverkehrbringer von Serviceverpackungen“ sind. Das betraf beispielsweise Rezepturarzneimittel in entsprechenden Verpackungsmaterialien. An der sogenannten Vorverlagerungsmöglichkeit hält der Gesetzgeber auch zukünftig fest, so dass Apotheken die über die Registrierung hinausgehenden Pflichten weiterhin auf die Vorvertreiber, bei denen sie die entsprechenden Verpackungsmaterialien bezogen haben, vorverlagern können.
Für Betriebe, die bereits beim Verpackungsregister registriert waren, bestand kein Handlungsbedarf. Die Registrierung war kostenfrei. Sie war höchstpersönlich und durfte vom Betriebserlaubnisinhaber nicht an einen Dritten außerhalb des Apothekenbetriebs delegiert werden.

Die Funktion zur Abrechnung der erfolgreich ausgestellten digitalen Impfzertifikate wurde am Vormittagdes 1. Juli im Rahmen eines Portalupdates von www.mein-apothekenportal.de zur Verfügung gestellt. Eine bebilderte Bedienungsanleitung sowie der „Leitfaden für die Abrechnung des COVID-19 Impfzertifikates“ der ABDA erläuterten den Apotheken den Prozess. Abrechnende Apotheken wurden um Geduld gebeten, dass die Erstellung der Abrechnung wegen der großen Datenmengen bei einzelnen Apotheken bis zu einen Tag in Anspruch nehmen konnte. Die Apotheke reichte ihren Sammelbeleg zusammen mit dem GKV-Rezeptgut bei ihrem Apothekenrechenzentrum ein. Das Apothekenrechenzentrum rechnete diese gegenüber dem Bundesamt für Soziale Sicherung ab. Mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung war eine zügige Auszahlung der Vergütung vereinbart, so dass eingereichte Sammelbelege für den Monat Juni bereits im Juli durch die Apothekenrechenzentren ausgezahlt werden konnten.
Am 3. Juli 2021 trat eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in Kraft. Neu war eine Rezeptgültigkeit von genau 28 Tagen für Arzneimittelverordnungen zu Lasten der GKV, statt wie bisher einer Gültigkeit von einem Monat. Die Frist endete auch dann mit dem Ablauf ihres letzten Tages, wenn dieser auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fallen sollte.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kündigte Anfang Juli an, das Verfahren zur Verteilung der COVID-19-Impfstoffe im vertrags- und privatärztlichen Bereich umzustellen. Zukünftig sollten diese nicht mehr bevölkerungsbezogen, sondern entsprechend des Bedarfs verteilt werden. Grund dafür war, dass inzwischen viele Menschen geimpft waren, und die Nachfrage Nicht-Geimpfter nach COVID-19-Impfstoffen regional unterschiedlich verlief. Außerdem wurde der Bestellrhythmus auf einen zweiwöchigen Turnus umgestellt. Das hieß, dass Impfstoffe zukünftig immer für die übernächste Woche bestellt wurden. Die Bestellung zwei Wochen im Voraus war erforderlich, weil das BMG und der pharmazeutische Großhandel rechtzeitig einen Überblick benötigten, wie viele COVID-19-Impfstoffe wo benötigt werden, um dann die Verteilung vornehmen zu können.

Ab dem 8. Juli erhielten Ärzte:innen und Apotheker:innen für die Erstellung digitaler Impfzertifikate ein geringeres Honorar. Dies wurde erst am Nachmittag des Vortages kurzfristig verkündet. Das Honorar wurde einheitlich pro Impfzertifikat auf 6 Euro abgesenkt. Diese kurzfristige Absenkung führte verständlicherweise zu viel Unmut bei der Apothekerschaft.
Erst sechs Wochen nach dem verhängnisvollen Cyber-Angriff Ende Mai war die LAV-Geschäftsstelle wieder in die Arbeitsnormalität zu-rückkehrt. Für Geschäftsführung und Mitarbeitende lagen aufreibende und überaus anstrengende sechs Wochen hinter ihnen: Der Hacker-Angriff auf den Verband hatte Mitarbeitende intern über eineinhalb Monate stark eingeschränkt und viele Arbeitsroutinen lahmgelegt. In einem gemeinsamen Kraftakt war es dem LAV jedoch gelungen, die dringend benötigten Angebote für seine Mitglieder von der Taxations- und Rechtsberatung bis zur umfänglichen Bereitstellung aller Informationen aufrecht zu erhalten.
Von COVID-19 genesene Patientinnen und Patienten konnten ab dem 9. Juli ein digitales Impfzertifikat in Apotheken bekommen. Nachdem auf dem Server des Robert-Koch-Institutes (RKI) die Vo-raussetzungen dafür geschaffen worden war, hatte der Deutsche Apothekerverband (DAV) binnen weniger Tage eine technische Lösung dafür umgesetzt. Genesene mussten drei Dokumente vorlegen, um das Impfzertifikat zu erhalten: ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild, den Nachweis eines positiven PCR-Tests und den Nachweis über die einmalige COVID-19-Impfung beispielsweise in Form des gelben Impfbuchs. Bis dato hatten die Apotheken bundesweit bereits über 20 Millionen Impfzertifikate ausgestellt.
Im Vorfeld der Bundestagswahl am 26. September planten Apothe-kerinnen und Apotheker im Juli ihren bewährten Dialog mit den Direktkandidatinnen und -kandidaten über den Stand und die Zukunft der Gesundheitsversorgung der Menschen vor Ort. Zum dritten Mal nach 2013 und 2017 startete die bundesweite Initiative „Wahlradar Gesundheit“.
In den 299 Wahlkreisen befragten in den kommenden Wochen Apo-thekerinnen und Apotheker etwa 1.500 Direktkandidatinnen und -kandidaten für die Bundestagswahl 2021 – so auch in den 38 baden-württembergischen Wahlkreisen. Mit Hilfe individueller Fragen sollten Politiker und Politikerinnen die Herausforderungen, die sie im lokalen Gesundheitswesen sahen, schildern und angeben, wie sie die Lage vor Ort verbessern wollten. Ziel der Initiative war es, Transparenz über die Positionen der Kandidaten und Kandidatinnen vor Ort zu schaffen. Alle Bürger:innen konnte sich ab sofort auf www.wahlradar-gesundheit.de sowie auf Facebook, Twitter und Instagram über den aktuellen Stand der bundesweiten Initiative informieren. Auf einer Deutschlandkarte konnten sie den eigenen Wahlkreis auswählen und die jeweiligen Antworten und Reaktionen der Bewerber und Bewerberinnen nachlesen.

Nach der Herausgabe der Informationen zur Lieferung von Z-Daten ab dem 1. Juli 2021 war in den ersten Tagen und Wochen sowohl beim DAV als auch beim LAV Baden-Württemberg eine Vielzahl von Fragen angekommen. Darüber hinaus erreichten den DAV ebenfalls verstärkt Rückmeldungen, dass einzelne Softwareanbieter entsprechende Umsetzungen nicht vorgenommen hatten oder gar Funktionen, wie das Taxieren von Rezepturen, nicht möglich seien. Der DAV wies daher erneut darauf hin, dass alle Softwareanbieter zeitnah einheitlich und auch mehrfach über die Änderungen der Technischen Anlagen informiert worden waren.

Ab dem 15. Juli erhielten Apotheken für die aufwändige Versorgung mit Corona-Impfstoffen ein höheres Honorar. Für die Abgabe von Corona-Impfstoff an Vertrags- und Privatärzte erhielten sie künftig 7,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro Durchstechflasche (statt bisher 6,58 Euro zzgl. USt.). Für die Abgabe von SARS-CoV-19-Impfstoff je Betriebsarzt oder Betriebsärztin war eine gestaffelte Vergütung pro abgegebener Durchstechflasche vorgesehen. Sie betrug bei-spielsweise 7,58 Euro plus Umsatzsteuer für die Abgabe der 1. bis 100. Durchstechflasche innerhalb eines Kalendermonats (statt bis-her 6,58 Euro zzgl. USt.); 4,92 Euro plus Umsatzsteuer für die Abgabe der 101. bis 150. Durchstechflasche innerhalb eines Kalendermonats (statt bisher 4,28 Euro zzgl. USt.) sowie 2,52 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für die Abgabe jeder weiteren Durchstechflasche innerhalb eines Kalendermonats (statt bisher 2,19 Euro zzgl. USt.). Auch die Vergütung des Großhandels wurde geändert und rückwirkend zum 1. Juli 2021 angepasst.

Die Themen Impfmüdigkeit und Impfmotivation rückten vor dem Hintergrund zahlreich verfügbarer Impfstoffe und leicht steigender Inzidenzen bei Covid-19-Infektionen zunehmend in den Vordergrund. Aus diesem Grund konnten Apotheker:innen im Juli im Motivgenerator unter www.apothekenkampagne.de zwei neue Plakatmotive der „Einfach unverzichtbar.“-Kampagne herunterladen. Damit konnten sie ihre Patientinnen und Patienten zu einer Impfung gegen Covid-19 motivieren. Die Plakatmotive wurden auch in gedruckter Form an die Apotheken verteilt. Sie sollten am 26. August mit der Aussendung der Pharmazeutischen Zeitung in die Apotheken kommen.

Das Hochwaser im Ahrtal und in Nordrhein-Westfalen beherrschte Mitte Juli die Schlagzeilen. Die Bilder aus den betroffenen Gebieten zeigten Dramatisches und schockierten ganz Deutschland. Kranken-häuser und Pflegeheime mussten evakuiert werden, viele Menschen verloren ihr gesamtes Hab und Gut, zahlreiche Verletzte und Tote waren zu beklagen.
Das Hilfswerk der Baden-Württembergischen Apothekerinnen und Apotheker e. V. rief zu einer raschen Nothilfe auf. Die Vorsitzende Tatjana Zambo bat: „Bitte unterstützen Sie uns schnell durch Ihre Spende, damit wir diesen Menschen schnellstmöglich helfen können.“ Ein Spendenkonto mit dem Verwendungszweck „Nothilfe Hochwasser“ war umgehend eingerichtet worden.
Obwohl das Impfen DER zentrale Beitrag im Kampf gegen die Pandemie war, war die deutsche Impfkampagne ins Stocken geraten. Eine aktuelle Impf-Kampagne des Landes sollte auch in Baden-Württemberg darauf aufmerksam machen, jetzt beim Impfen nicht nachzulassen. Ziel der Informationskampagne #dranbleibenBW war es, alle gesellschaftlichen Gruppen über die Impfung aufzuklären, Gerüchte zu zerstreuen, Fragen zu beantworten und niedrigschwellige Möglichkeiten für eine Impfung möglichst noch vor den Sommerferien zu schaffen. Deshalb wurden die Tage bis zum 29. Juli als Kampagnenschwerpunkt angesehen. Apotheken waren aufgerufen, hier als Multiplikatoren zu wirken und auch bei Kund:innen eine Sensibiliserung für das Impfen zu wecken.

Im Rahmen seiner Mitgliederversammlung am 21. Juli hat der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) seinen zum Mai 2021 ausgeschiedenen langjährigen Präsidenten Fritz Becker zum Ehrenpräsidenten ernannt. Der 70-Jährige nahm die Ehrung aus den Händen der amtierenden Präsidentin Tatjana Zambo entgegen.
Mit der Ehrung würdigte der LAV Beckers außergewöhnlichen Ein-satz und seine Verdienste um die baden-württembergische Apothekerschaft. Becker führte von 1998 an über 23 Jahre den Landesverband und stand von 2009 bis Ende 2020 insgesamt 12 Jahre als Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands auch an der Spitze aller deutschen Apothekerverbände.
Die amtierende Präsidentin Tatjana Zambo fasste Beckers Leistun-gen anlässlich der Ehrung so zusammen: „Fritz Becker ist uns Apothekerinnen und Apothekern als Kollege, als Apotheker, als freier Heilberufler, als Vertreter unser gemeinsamen Sache und als Mensch ein wirkliches Vorbild. Die Ehrenpräsidentschaft in unserem Verband ist Ausdruck unseres tief empfundenen und ehrlichen Danks für seine aufopferungsvolle Arbeit für unsere Sache in den vergangenen drei Jahrzehnten.“

Der Sindelfinger Apotheker Joachim Seidel erhielt für sein langjähri ges Engagement als LAV-Beirat am 21. Juli 2021 die Ehrennadel des LAV verliehen. Joachim Seidel hatte am 1. Oktober 1989 die Löwen-Apotheke in Sindelfingen übernommen. Er führt diese Apotheke bis heute. Direkt mit der Eröffnung wurde Joachim Seidel auch LAV-Mitglied. Ab Januar 2004 gehörte Joachim Seidel 17 Jahre dem LAV-Beirat als Vertreter für die Region Böblingen an und vertrat kontinuierlich und pragmatisch die Belange der Apothekerinnen und Apotheker seiner Region.
Erneut konnte der Beleg erbracht werden, wie enorm wichtig die Leistung der Retaxationsprüfung für die Mitglieder war. Vom Gesamtwert der 2021 im LAV geprüften Retaxationen in Höhe von 1.528.580 Euro (Vorjahr 1.517.869 Euro) konnten im Einspruchsverfahren wieder knapp 62 Prozent für die baden-württembergischen Apotheken zurückgeholt werden. Das waren nach Wert insgesamt 936.591 Euro (Vorjahr 937.533 Euro). Es bestätigte sich also auch im Jahr 2021, dass nach Summe fast zwei Drittel der geprüften Retaxationen unberechtigt waren oder durch weitere Nachweise nachträglich geheilt werden konnten.
Die Abteilung Taxation hatte im Jahr 2021 insgesamt 14.362 (Vor-jahr: 12.332) Rezepte geprüft, nachdem diese von den Kassen beanstandet worden waren. Diese wurden zu 6.747 Retaxationsvorgängen zusammengefasst (im Vorjahr: 6.233). Über die Hälfte der Retaxationsfälle 3.409 (Vorjahr: 2.941) im Wert von fast einer Million Euro konnte zugunsten der LAV-Mitglieder entschieden werden. In 3.338 (Vorjahr 3.291) Fällen waren die Beanstandungen der Kassen berechtigt. Dahinter stand die deutlich geringere Summe von 591.989 Euro (Vorjahr 580.336 Euro).
Im zweiten Corona-Jahr 2021 musste der LAV feststellen, dass die Anzahl der Retaxationsfälle nochmals deutlich angestiegen war. LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth: „Die Zahl der geprüften Rezepte hat nochmals einen deutliche Sprung nach oben gemacht, wogegen der Gesamtwert der geprüften Retaxationen sich nicht in diesem Maße, sondern nur leicht erhöht hat.“ Das weise erneut darauf hin, dass derTrend zu Retaxationen über eher niedrige Beträge anhalte. „Es ist mir weiterhin unbegreiflich, warum die meisten Krankenkassen auch bei Bagatellsummen den kompletten Prozess durchlaufen. Allein die Personalkosten auf allen Seiten übersteigen die in Frage stehenden Summen um ein Vielfaches. Sparsamer und wirtschaftlicher wäre, dass Bagatellfälle bis zu einem gewissen Betrag nicht beanstandet würden.“ Hier könnte sich Hofferberth auch eine künftige Regelung durch den Gesetzgeber vorstellen: „Angesichts der angespannten Kassenlage der gesetzlichen Krankenversicherung könnte hier Bürokratie und Geld eingespart werden, welches in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger besser anlegt wäre.“

Ab dem 21. Juli 2021 war die Ausstellung von digitalen Impfzertifikaten über das Verbändeportal mein-apothekenportal.de ausgesetzt. Der (vorübergehende) Stopp für die Ausstellung digitaler Impfzertifikate war vorsorglich erfolgt, weil über einen einzelnen, gefälschten „Gastzugang“ Impfzertifikate ausgestellt worden waren. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass ein Journalist sich als Apotheker ausgegeben und sich über den Bezahlzugang zum Apothekenportal den Zugang erschlichen hatte.
In enger Abstimmung mit dem BMG wurde der Vorgfall überprüft und mögliche Sicherheitslücken geschlossen. Ab dem 29. Juli begannen die Apotheken schrittweise wieder mit dem Ausstellen von digitalen Impfzertifikaten. Um die Sicherheit weiter zu erhöhen, hatten BMG und DAV vereinbart, dass das Fachmodul „Digitales Impfzertifikat“ in den Apotheken über die Telematikinfrastruktur (TI) erreicht werden soll.

Ende Juli erinnerte der LAV seine Mitglieder nochmals daran, dass eine Durchführung und Abrechnung von Bürgertests ab August nur noch möglich sei, wenn ein Anschluss an die Corona-Warn-App bestand. Für die kostenfreie Nutzung des Corona-Warn-App-Schnelltestportals musste die Apotheke vorab eine Registrierungsanfrage anden Provider senden. Der Prozess der Anbindung benötigte mehrere Tage. Das BMG räumte angesicht der Kürze der verbleibenden Zeit ein, dass es auch genügte, wenn die Apotheke den Nachweis erbringen könnte, dass eine Registrierunganfrage gestellt worden sei.
Große Freude und tiefe Dankbarkeit herrschte am 29. Juli beim Hilfswerk der baden-württembergischen Apothekerinnen und Apo-theker: Der genossenschaftliche Großhandel Sanacorp, seit vielen Jahren Fördermitglied des Hilfswerks, hatte mit einer Spende von 100.000 Euro den Spendenaufruf des Hilfswerks zugunsten der vom Hochwasser betroffenen Menschen unterstützt. „Dieses Maß an Hilfsbereitschaft und diese Großzügigkeit macht uns demütig und sehr dankbar“, sagte Tatjana Zambo, Vorsitzende des Hilfswerks. Die Spende wurde, gemeinsam mit den vielen weiteren Einzelspenden der baden-württembergischen Apothekerinnen und Apotheker so-wie deren Teams, direkt an „Aktion Deutschland hilft“ weitergeleitet, ein Bündnis von 23 deutschen Hilfsorganisationen für Katastrophenhilfe, die sich in den betroffenen Gebieten engagierten.
Die Sanacorp-Spende, die dem Hilfswerk der baden-württembergischen Apothekerinnen und Apothekern zufiel, stand dabei nicht allein. Auch die Hilfswerke „Apotheker helfen“ und „Apotheker ohne Grenzen“ wurden von dem Unternehmen mit gleichen Beträgen bedacht. Das Gesamtvolumen von 300.000 Euro war nach Auskunft des Unternehmens die größte Spende in der Unternehmensgeschichte.

Neue Allgemeinverfügung – flexiblere Impfstoffverteilung soll Erleichterung bringen
„Lass uns reden! – Der ABDA-Talk" zum Thema Impfen“
Während ihrer dreitägigen Digitalisierungs- und Ausbildungsreise hat Wirtschaftsstaatssekretärin Katrin Schütz vom 29. bis 31. Juli insgesamt 14 Betriebe besucht, um sich mit Geschäftsleitungen, Auszubildenden sowie Ausbilderinnen und Ausbildern auszutauschen. Stationen der Reise sind Betriebe, die sich besonders für die Ausbildung engagieren und die die Herausforderungen der Digitalisierung bereits in die Ausbildung des Fachkräftenachwuchses einbeziehen. Neben Industrie- und Handwerksbetrieben, dem Hotel- und Gastgewerbe, Spedition und Logistik, Medizin- und Gesundheitsdienstleister sowie den Einzelhandel besuchte Schütz auch eine Apotheke. Die Staatssekretärin zeigte sich dort beeindruckt vom vielfältigen Einsatz digitaler Prozesse in der Apotheke.

Mit dem Vermerk „Hersteller insolvent“ konfrontierten im Frühsommer 2019 diverse Apothekenrechenzentren auch LAV-Mitglieder mit Absetzungen von nicht erstatteten Herstellerabschlägen beispielsweise bei dem Arzneimittel Axigran der axios Pharma GmbH. Die Rechenzentren hatten zuvor den Rabatt an die Kasse abgeführt, aber nicht vom Hersteller erstattet bekommen. In Folge belasteten die Rechenzentren die Apotheke. Nach Recherchen riet der LAV seinen Mitgliedern, alle noch offenen Erstattungsansprüche der Apotheken bis zum 5. September 2019 beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) kritisierte seit Jahren, dass die Apotheken auf Grund der gesetzlichen Gestaltung des § 130a Abs. 1 Satz 1 SGB V für die Krankenkassen kostenlos Inkassoaufgaben übernähmen. Dass die Apotheken hierdurch nun auch das Ausfallrisiko tragen sollten, sei in keiner Weise akzeptabel und war nach DAV-Auffassung verfassungswidrig. Von daher wurde eine gesetzliche Änderung des § 130 a SGB V gefordert.

Enorme Spendenbereitschaft der baden-württembergischen Apothekerschaft Anfang August: Innerhalb kürzester Zeit konnte das Hilfswerk der Baden-Württembergischen Apothekerinnen und Apo-theker die großartige Summe von über einer viertel Million Euro für die Hochwasser-Opfer unter anderem im Ahrtal sammeln. Um die Hilfe schnell den Menschen vor Ort zukommen zu lassen, wurde am 5. August eine erste Spendentranche im Wert von 125.000 Euro an das Bündnis für Not- und Katastrophenhilfe „Aktion Deutschland Hilft“ überwiesen. Konkret wurden die Menschen in den betroffenen Gebieten mit Trinkwasser versorgt, es wurde medizinische Hilfe ge-leistet und psychosoziale Hilfe für Kinder und Erwachsene angeboten. Außerdem wurden Bautrockner, Hochdruckreiniger oder Notstromaggregate zur Verfügung gestellt sowie Lebensmittel, FFP2-Masken und Desinfektionsmittel verteilt.
In Kooperation zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, der Deutschlandstiftung Integration und der Apothekerschaft wurde ein umfangreiches Aufklärungsangebot zur Corona-Pandemie erstellt. Im Rahmen der Kampagne „Corona stoppen“ bot die Bundesregierung Informationen rund um das Virus, zum Impfen und zu aktuellen Schutz-Maßnahmen und hielt die Materialien in leicht verständlicher Sprache und in vielen Übersetzungen bereit. Apotheken konnten das Material für die Aufklärung ihrer Kund:innen einsetzen.

Im August hatten der LAV, der LAV-SOFO-MARKT, die LAV Service GmbH und das Hilfswerk Baden-Württembergischer Apothekerinnen und Apotheker das Überwachungsaudit für ihr zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem QMS erfolgreich absolviert. Der Aufwand war 2021 etwas größer, da der LAV, die wirtschaftenden Töchter und das Hilfswerk seprat auditiert werden mussten.
Ein Schwerpunkt im Audit war die Anpassung des Pandemiekonzeptes. Der Aufwand für die Pflege des LAV-internen QMS war und ist nicht unerheblich. Doch der Aufwand macht sich nach wie vor bezahlt gerade bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter:innen, der klaren Aufteilung von Tätigkeiten und der Verantwortlichkeit in der jeweiligen Verantwortungsmatrix und den Checklisten für besondere Vorkommnisse.
Für Impfstoff-Bestellungen wurde Mitte August ein einfacheres Verfahren bestimmt. Es sollten nur noch impfstoffbezogene Bestellung unter der Verwendung jeweils einer Pharmazentralnummer erfolgen. Ab diesem Bestellzyklus entfiel somit die Differenzierung zwischen Erst-, und Zweitimpfungen. Es gab auch keine Unterscheidung für Auffrischimpfungsimpfungen. Vertrags-, Privat- und Betriebsärzt:innen konnten nun die insgesamt benötigte Impfstoffmenge auf einem Rezept verordnen.
Von COVID-19 genesene Patientinnen und Patienten konnten ab dem 24. August ein digitales Genesenenzertifikat in vielen Apotheken bundesweit bekommen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten viele Kund:innen bereits nach einem solchen Genesenenzertifikat gefragt. Genesene mussten mussten ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild und den Nachweis eines positiven PCR-Tests mittels ärztlicher oder behördlicher Bescheinigung, der nicht länger als 180 Tage zurückliegen durfte, in der Apotheke vorlegen. Das digitale COVID-19-Genesenenzertifikat war nach den digitalen Impfzertifikaten für Geimpfte und Genesene ein weiteres digitales Produkt, das die deutschen Apotheken innerhalb kürzester Zeit für viele Menschen ausstellen konnten. Die Apotheken hatten bis zum damaligen Zeitpunkt bereits mehr als 35 Millionen Impfzertifikate für Geimpfte und Genesene ausgestellt. Mit den Zertifikaten konnten Menschen freier am öffentlichen Leben teilnehmen und auch wieder verreisen.

Seit Beginn des (vorläufigen) Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AvP Deutschland GmbH stand der LAV im Interesse der betroffenen Mitgliedsapotheken in einem engen Austausch mit dem Insolvenzverwalter der AvP. Ende August wurde ein Konzept für die Implementierung von Musterprozessen erarbeitet, vor allem um die für die Offizinapotheken zentrale Fragestellung kostensparend zu klären, ob diesen Aussonderungsrechte zustehen. Für die betroffenen Offizinapotheken würde bei Beteiligung an Musterprozessen die Möglichkeit eröffnet, maßgebliche Rechtsfragen im Rahmen ausgewählter Musterprozesse stellvertretend klären zu lassen, ohne dass sie selbst zeit- und kostenaufwendige Klageverfahren gegen den Insolvenzverwalter der AvP anstrengen müssten. Eine bislang nicht überschaubare Anzahl langwieriger Rechtsstreitigkeiten wie auch die Gefahr divergierender Gerichtsentscheidungen sollten so vermieden werden. Voraussetzung für das Gelingen einer solchen Lösung war jedoch eine ausreichend hohe Beteiligung der Offizinapo-theken und eine entsprechende Kostenbeteiligung zur Finanzierung der Musterprozesse.
Das Bundesministerium für Gesundheit legte Ende August einen Referentenentwurf für eine auf das Infektionsschutzgesetz gestützte Verordnung vor, mit der Apotheken eine finanzielle Kompensation für nicht genutzte Grippeimpfstoffe der Saison 2020/21 gewährt werden sollte. Hierfür sollten insgesamt bis zu 16 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Organisatorisch sollte die Abwicklung über den Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands erfolgen, dessen Beleihung entsprechend erweitert werden soll. Bis zur endgültigen Klärung riet der LAV Baden-Württemberg seinen Mitgliedern, die nicht genutzten Grippeimpfstoffe in der Apotheke weiterhin aufzubewahren. Eine Kühlung der Impfstoffe war nicht erforderlich.

Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg nahm Abschied von seinem Ehrenmitglied Helmut Noé, der am 17. August 2021 nach langer und schwerer Krankheit verstorben war. Der Karlsruher Apotheker war im April 85 Jahre alt geworden. Helmut Noé hatte sich fast ein viertel Jahrhundert lang für die Belange der Karlsruher und der baden-württembergischen Apothekerschaft engagiert. Er war Mitglied im LAV-Beirat und von 1988 bis 1999 Mitglied des Vorstands. Die Mitgliederversammlung des LAV ernannte Helmut Noé im Jahr 2004 in Dank und Anerkennung seines berufspolitischen Engagements zum Ehrenmitglied des Verbandes.
Das Bundesministerium für Gesundheit griff Ende August den Vor-schlag der Apothekerschaft auf, auch die Abrechnung zur Erstellung von COVID-19-Zertifikaten für Genesene über die Apothekenrechenzentren – und nicht über die Kassenärztliche Vereinigung – laufen zu lassen. Hierfür wurde die Coronavirus-Testverordnung ergänzt. Die zur Abrechnung erforderliche entsprechende technische Umsetzung stand noch aus und sollte bis zum 24. September 2021 vorliegen.

In der Woche vom 13. bis 19. September 2021 plante die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern eine deutschlandweite Impfaktionswoche unter dem Motto #HierWirdGeimpft, die auch in Baden-Württemberg unterstützt wurde. Damit sollte nochmals für das Impfen geworben werden und auch neue Impfaktionen angeregt werden. Die Impfquoten und die Bereitschaft der Bevölkerung, sich impfen zu lassen, blieben auch im Sommer hinter den Erwartungen zurück.
Das BMG stellte für die Aktionswoche ein zusätzliches Kontingent an COVID-19-Impfstoffen von Comirnaty®, Vaxzevria® und COVID-19-Impfstoff Janssen® zur Verfügung. Ärzt:innen konnten Ende August ausschließlich für diese Aktionswoche Impfstoff nachbestellen, sollte der regulär bereits bestellte nicht ausreichen. Damit der Großhandel unterscheiden konnte, ob es sich um reguläre Bestellungen für die jeweils übernächste Woche oder um Extrabestellungen für die Impfwoche handelte, mussten die Extrabestellungen ausschließlich per Fax oder E-Mail übermitteln werden.

Erstmals konnten im Herbst 2021 in Baden-Württemberg auch Apo-theken Influenza-Impfungen anbieten. Möglich war das im Rahmen eines Modellprojekts, für das der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) und die AOK Baden-Württemberg eine vertragliche Grundlage geschaffen hatten. Potentiell konnten rund 360 Apotheken an diesem Projekt teilnehmen, die sich innerhalb der fest-geleten Modellregionen befanden. Dies waren Apotheken im Raum Mannheim, in der Region Ostwürttemberg und im Raum Esslingen/Göppingen. Das Impfangebot in den teilnehmenden Apotheken richtete sich an alle volljährigen Versicherten der AOK Baden-Württemberg. Versicherte anderer Krankenkassen und Privatversicherte konnten das Angebot nicht in Anspruch nehmen.
Die grippeimpfenden Apothekerinnen und Apotheker hatten sich in den Sommermonaten in ärztlich geleiteten Impfseminaren intensiv vorbereitet. Die Inhalte, der durch die Landesapothekerkammer angebotenen Schulungen, waren mit dem Robert Koch Institut (RKI) und dem Paul Ehrlich Institut (PEI) abgestimmt. Das Modellprojekt, das auf einen Zeitraum von drei Jahren hin ausgelegt wurde, sah auch eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation vor. Dazu wurde jede in einer Apotheke verabreichte Impfung anonymisiert dokumentiert.
Die Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung trat am 1. September in Kraft. Sie sah unter anderem für den Nachtrag der COVID-19-Impfung im gelben Impfausweis auch durch Apotheken eine Vergütung von 2 Euro brutto vor. Des Weiteren konnten Impfungen künftig auch über die Gesundheitsämter, Amtsärzte und Krankenhäuser erfolgen. Die Impfstoffe sollten Gesundheitsämter, Amtsärzte und Impfzentren ab Oktober dann ebenfalls über die Apotheke beziehen.
Auch 2021 war die Apothekerschaft vom 1. September bis zum 10. November zur Teilnahme an der Onlinebefragung des ABDA-Datenpanels aufgerufen.
Die so geschaffene Datengrundlage ist alljährlich für die Interessen-vertretung der Apotheken vor Ort von enormer Bedeutung. Der aktuelle Fragebogen beinhaltete neue Fragen zu den Themengebieten COVID-19, pharmazeutische Dienstleistungen und medizinisches Cannabis. Zudem wurden auch einige bekannte Fragestellungen erneut aufgerufen, um so sukzessive Zeitreihen aufbauen zu können, die Entwicklungen sichtbar machen.

Bürgertestungen ab Monat Juli 2021 konnten ab dem 2. September im Abrechnungsportal der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung eintragen werden. Die Abrechnungslogik war an die zum 1. Juli 2021 grundlegend geänderten Testverordnung angepasst worden. Neu war zudem, dass alle Zahlen mit Tätigkeitsort zu übermitteln waren. Wer Tests im öffentlichen Auftrag machte, musste dabei die sogenannte ÖGD-ID angeben, die ihm das Gesundheitsamt zugeteilt hatte. Die Vergütung für die Testdurchführung (Abstrich) war auf 8 Euro reduziert worden. Testkits wurden pauschal mit 3,50 Euro erstattet.

Etliche Mitglieder und Beirät:innen nutzten die letzten Wochen des Bundestagswahlkampfs, um den Austausch mit den Bundestagskan-didaten zu suchen und insbesondere auf apothekerliche Themen aufmerksam zu machen.
Dr. Stefan Kaufmann (CDU) bei LAV-Beirätin Julia Graser
Wenige Wochen vor der Bundestagswahl suchte der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Stefan Kaufmann das Gespräch mit der Stuttgarter Apothekerin und LAV-Beirätin Julia Graser. Die schnelle und vor allem höchst-kompetente Leistungsfähigkeit der Apotheker-schaft während der Pandemie hatte beim Politiker bleibenden Ein-druck hin-terlassen. Aktuell wurde beim Besuch unter anderem die komplexe Logistik der Corona-Impfstoffe erläutert. Davon ausge-hend konnte Julia Graser aufzeigen, wie wichtig generell eine kurz-fristige Belieferung von Apotheken mit den benötigten Arzneimitteln ist, aber auch Probleme aufzeigen: Lieferengpässe, Personalmangel und überbordende Bürokratie standen dabei oben auf der Liste.

Thorsten Frei (CDU) bei Apotheker Hans Otto Hengstler
Beim Besuch des CDU-Bundestagskandidaten Thorsten Frei in der Schwenninger Rieten-Apotheke des früheren LAV-Beirats Hans Otto Hengstler spielte Anfang September auch der zurückliegende Einsatz der Apothekerschaft während der Pandemie eine große Rolle. „Hier wurde jedem deutlich, dass unsere Apotheken nicht durch die starke Konkurrenz im Internet ersetzt werden können“, sagte Thorsten Frei im Gespräch mit Hengstler.
Im Gesprächsverlauf problematisierte Hengstler die stetig abnehmende Zahl an Apotheken und zeigte auf, dass es allein in Schwenningen früher 15 Apotheken gegeben habe, jetzt seien es noch sechs. Es gingen wertvolle Strukturen verloren, warnte er den CDU-Bundestagskandidaten. Thorsten Frei pflichtete bei: „Wer am Wochenende oder Abend schnell ein dringendes Medikament benötigt, weiß die Apotheken vor Ort zu schätzen. Gleiches gilt auch für das Hausarztangebot.“

FDP-Kandidat Dr. Timur Lutfullin bei Christoph Gulde
Nach Treffen mit Vertretern des Medizingroßhandels, Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegerinnen und Pflegern, wollte sich Dr. Timur Lutfullin als FDP-Bundestagskandidat im Wahlkampf auch bei einem Vertreter der Apotheken informieren. Am Löwenmarkt in Weilim-dorf besuchte er Mitte September die Solitude-Apotheke von Chris-toph Gulde. „Gerade in diesen Corona-Zeiten ist ein gutes und bür-gernahes Gesundheitswesen wichtig“, machte Lutfullin deutlich. Gulde berichtete dem Kandidaten über die hohen bürokratischen Anforderungen im Apothekenalltag. Daneben konnte der LAV-Beirat aufzeigen, wie er seine Apotheke auf die digitale Zukunft vorbereitet hat: „Theoretisch könnten wir sofort mit den E-Rezepten arbeiten, wenn die anderen nötigen Entwicklungen abgeschlossen sind“, so Gulde und zeigte deutlich auf: „Wir sind näher an den Patientinnen und Patienten und auch immer schneller als jede Versand-Apotheke.“ Gulde mahnte in dem Gespräch an, dass ein gutes Ge-sundheitssystem vernünftig finanziert werden müsse – ein Einwand bei dem Lutfullin genau zuhörte.

Anfang September organisierte die LAV-Akademie eine Informati-onsveranstaltung für Apotheken, die ins Grippeimpfgeschehen einsteigen wollten. Unter der Moderation des LAV-Rechtsanwaltes Heiko Caspers erfuhren die Teilnehmenden die rechtlichen Hintergründe, Fragen zur Abwicklung des Impfprozesses und der Dokumentation bis hin zur Abrechnung. Apotheker:innen aus den drei benannten Modellregionen nutzten den Online-Austausch.
Die Ausstellung der verschiedenen Zertifikate beschäftigte Apotheken und ihre Teams auch im September noch über die Maßen. Die immer komplexer werdende Materie mit vielen Fragestellungen zum Kreis der Anspruchsberechtigten, zum Umgang mit Impfungen innerhalb und außerhalb der EU, dem Nachweis der Identität oder der Prüfung der Plausibilität führte zu einem anhaltend hohen Anrufvolumen im Verband. In diesem Zusammenhang wurde nochmals auf die ausführliche Zusammenfassung aller nötigen Informationen im entsprechenden Leitfaden „Digitale Zertifikate: Handlungshilfe“ verwiesen. Insgesamt standen den Mitgliedern im Themenspecial der Verbandshomepage kontinuierlich mit großem Aufwand gepflegt alle nötigen Informationen zur Verfügung.

Am 15. September 2021 um 10 Uhr wurde die Funktion zur Ausstellung von digitalen Impfzertifikaten für Booster-Impfungen auf dem Apothekenportal zur Verfügung gestellt. Neben den bereits etablierten Funktionen zur Ausstellung von Covid-19- und Genesenen-Zertifikaten wurde damit das digitale Kundenangebot der Apotheken in ganz Deutschland erweitert. Das Portalupdate erfolgte für die Apothekenteams automatisch. Ihnen stand nun bei den Auswahlmöglichkeiten ein Feld „Nummer Dosis“ zur Verfügung, in dem Booster-Impfungen ausgewählt werden konnten.
Am 16. September 2021 trat die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg in Kraft. Ausschlaggebend und Indikator für einschränkende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bürger und zur Vermeidung der Überlastung des Gesundheitssystems war künftig die sogenannte 7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz, das hieß die pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen ermittelte Zahl der stationären Neuaufnahmen, beziehungsweise die absolute Zahl der von COVID-Patienten belegten Intensivbetten in Baden-Württemberg.
Die Regelungen sahen in einer sogenannten Warnstufe und einer Alarmstufe grundsätzlich Verschärfungen und Beschränkungen für nicht immunisierte Bürger vor. Zugang zu Veranstaltungen, Restaurants oder Geschäften konnten mit unterscheidlichen Berechtigungs Nachweisen verknüpft werden wie 3G, dies stand für geimpft, genesen oder getestet oder 2G für geimpfte oder genesene Personen.
Am 17. September wurde der Welttag der Patientensicherheit begangen. Alle Apotheker:innen waren darum gebeten, das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) rund um diesen Tag zu unterstüt-zen. Für die Teams standen kostenlose Broschüren und andere Ma-erialien – zum Beispiel ein Infoblatt mit Tipps für den häuslichen Umgang mit Medikamenten oder den Flyer für Apotheken „Welttag der Patientensicherheit 2021“ – zur Verfügung. Alle Materialien konnten von Apotheken online bestellt werden. Auf einer interaktiven Karte konnten Apotheken auch anzeigen, dass sie sich zum Welttag der Patientensicherheit in Deutschland engagieren und eine Aktion geplant haben.
Auch 2021 starteten die baden-württembergischen Apotheken zum Saisonbeginn der Grippeschutzimpfung unter dem Stichwort „Impfopoint“ eine Aufklärungs-Kampagne. Damit wollten die Apo-thekerinnen und Apotheker erneut die Menschen zur Grippeimpfung motivieren und so zu einer besseren Durchimpfungsrate beitragen. Die Kampagne wurde im Schwerpunkt in den Online-Medien geführt, aber auch mit Plakaten, Aufklebern und Informationsmaterial in den Apotheken vor Ort begleitet, erläuterte der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) in einer Pressemitteilung am 21. September.
Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie war es wichtig, die Durchimpfungsrate gegen die gefährliche Influenza möglichst hoch zu halten, machte LAV-Präsidentin Tatjana Zambo deutlich. Für die Bürgerinnen und Bürger stand die bewährte zentrale Internetpräsenz unter www.impfopoint.de zur Verfügung. An der Kampagne beteiligten sich auch die Apotheken in Bayern, Hessen, Sachsen und in Nordrhein.


Da es in der LAV-Region Mannheim bislang nur einen Vorsitzenden gab, beschloss der Beirat des Verbandes im September 2021 in dieser Region eine Nachwahl durchzuführen. Die Wahlfrist wurde für die Zeit vom 17. Januar bis 31. Januar 2022 festgelegt. Die Wahlunterlagen sollten den Mitgliedern der Region Mannheim Ende Dezember zugestellt werden. Wahlberechtigt war jedes ordentliche Mitglied innerhalb seiner Region. Die Amtszeit der nachgewählten Vorsitzenden sollte dann bis zur nächsten regulären Wahl Ende 2023 laufen. Zur Wahl stellten sich die beiden Kandidatinnen Anne Katrin Frauenkron, Birken-Apotheke in Weinheim und Eva Wolfmüller, Apotheke Beyer in Mannheim, die bereits als Gastbeirätin dem Gremium angehört hatte.
Der LAV-SOFO-MARKT erlebte im September einen wahren Bestellboom rund um die Produktauswahl zum E-Rezept. Apotheker:innen in Baden-Württemberg deckten sich mit Streuartikeln oder Tüten ein, auf denen das E-Rezept mit dem Einlöseort Vor-Ort-Apotheke beworben wurde. Auch die digitalen Vorbestellmöglichkeiten über die Web-App „mein-apothekenmanager“ wurde auf den Marketingprodukten des LAV-SOFO-MARKTES vorausschauend beworben.

Im Rahmen einer Feier mit gut 100 geladenen Gästen erhielt der Ehrenpräsident des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg (LAV) Fritz Becker am 16. September aus den Händen der amtieren Präsidentin Tatjana Zambo die höchste Ehrung, die der Verband zu vergeben hat. Mit der Verleihung der Helmut-Eberhardt-Medaille würdigte der Verband das außerordentliche Engagement Beckers und seine Verdienste um die baden-württembergische Apothekerschaft. Becker war in der Zeit von 1992 bis 2021 über 29 Jahre hinweg Mitglied des Vorstands und führte den Verband die letzten 23 Jahre als Präsident. Zusätzlich war er von 2009 bis Ende 2020 Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV).
Fritz Becker ist erst die fünfte Person, der die Helmut-Eberhardt-Medaille verliehen wurde. Ihre Benennung erinnert an Helmut Eberhardt, einen der Gründungsväter des heutigen Landesapothekerverbandes. Wie Helmut Eberhardt war so ist auch Fritz Becker Ehrenvorsitzender des Deutschen Apothekerverbands.

Zambo würdigte Becker als einen Visionär, der sich durch Fleiß, Beharrlichkeit und durch die Fähigkeit, in jeder Situation die bestmög-liche Lösung anzustreben, ausgezeichnet habe. „Die langfristige Sicherung unseres Berufsstandes war Fritz Becker immer wichtiger als vielleicht leichter zu erreichende, aber kurzfristige Erfolge“, beschrieb Zambo ihren Amtsvorgänger und dankte ihm im Namen aller Kolleginnen und Kollegen für die „unendliche Ausdauer und Lebenszeit“, die Becker für diese Aufgabe eingesetzt habe.
Mit ihren Grußworten und Glückwünschen reihten sich zahlreiche weitere Gastredner des Abends ein, unter ihnen ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold, der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich, der frisch gewählte LAK-Präsident Dr. Martin Braun oder Volker Kauder, der bis 2018 die Bundestagsfraktion der CDU/CSU geleitet hatte und immer als ein enger Vertrauter von Kanzlerin Angela Merkel galt.
Deutschlands Apotheken blickten im September 2021 wieder etwas optimistischer in die Zukunft, doch bereitete die fehlende Planungssicherheit den Apotheken Sorgen. Das waren die wichtigsten Ergebnisse aus dem Apothekenklima-Index 2021, einer repräsentativen Meinungsumfrage von MARPINION im Auftrag der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, die zum Auftakt des Deutschen Apothekertages in Düsseldorf vorgestellt wurde.
Zwar erwarteten immer noch vier von zehn Apothekeninhaberinnen und -inhabern (43,6 Prozent) eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage ihres Betriebes in den nächsten zwei bis drei Jahren. Im Vorjahr war es allerdings noch jeder zweite (49,6 Prozent) gewesen. Besonders positiv: Die Bereitschaft, in die Zukunft der wohnortnahen Apotheke zu investieren, hatte ebenso wie der Personalbedarf zugenommen. Das größte Anliegen für die freien Heilberuflerinnen und Heilberufler blieb die langfristig stabile Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten. Folglich halten 81,8 Prozent eine ausreichende Planungssicherheit für das wichtigste gesundheitspolitische Thema der kommenden Jahre. Für den Index werden seit 2016 jedes Jahr 500 Apothekeninhaber bundesweit befragt. Die diesjährige Befragung im Juli und August spiegelte die Situation inmitten der Corona-Pandemie und kurz vor der Bundestagswahl wider.
Der Deutsche Apothekertag fand pandemiebedingt am 22. und 23. September 2021 erstmals als Hybridveranstaltung in den Räumen der Messe Düsseldorf und online statt. Nach dem Lagebericht von ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening und dem Geschäftsbericht von ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz traten die über 300 Delegierten aus den 34 Apothekerkammern und Apothekerverbänden in die Antragsberatung ein. Die Stimmabgabe erfolgte erstmals elektronisch.
Auf der Tagesordnung des 56. Deutschen Apothekertages standen über 50 Anträge zu den Leitthemen ‚Sicherstellung der Versorgung‘, ‚Pharmazeutische Kompetenz‘, ‚Digitalisierung‘, ‚Rahmenbedingung der Berufsausübung‘ und ‚Berufsständische Organisation‘. In der Debatte ging es schwerpunktmäßig um die Lehren aus der Corona-Pandemie sowie die bevorstehende Einführung des E-Rezeptes. Zum Abschluss der Wahlperiode und unmittelbar vor der Bundestagswahl wollte auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf dem Deutschen Apothekertag sprechen. Er stand nach einem Grußwort für einen ausführlichen Austausch mit den Delegierten bereit.
Der GKV-Spitzenverband verlängerte seine Empfehlungen zur Versorgung mit Hilfsmitteln während der Corona-Pandmie bis zum 31. Dezember 2021. Die Empfehlungen waren zuletzt bis zum 30. September 2021 befristet. Inhaltlich hatten sich die Empfehlungen nicht geändert.

Der Bundeswahlleiter gab am 27. September das vorläufige Ergebnis der Bundestagswahl bekannt. Demnach kam die SPD mit ihrem Kanzlerkandidaten Olaf Scholz auf 25,7 Prozent der Zweitstimmen. Die Union mit Armin Laschet folgte mit 24,1 Prozent. Die Grünen er-reichten 14,8 Prozent, für die FDP votierten 11,5 Prozent. Die AfD kam auf 10,3 Prozent. Die Linke erreichte zwar nur 4,9 Prozent der Zweitstimmen, erhielt aber durch die Grundmandatsklausel dennoch 39 Sitze im Parlament. Die Wahlbeteiligung hatte bei 76,6 Pro-zent gelegen.
Die Frage war nun: In welcher Koalitions-Kombination wird eine Regierungsbildung angestrebt. Die Fortsetzung einer großen Koalition war zum damaligen Zeitpunkt keine gewünschte Option. Grüne und FDP waren plötzlich in der Rolle möglicher Königsmacher: Sowohl mit der SPD als auch mit der Union bestand die Möglichkeit zum Dreierbündnis. Zunächst erklärte auch der leicht unterlegene CDU-Kandidat Armin Laschet durchaus einen Führungsanspruch für sich. Für die Apothekerschaft stellte sich die spannende Frage, wer künftig das Bundesgesundheitsministerium führen würde. Da die SPD eine knappe Mehrheit eingefahren hatte, wurde der Name Karl Lauterbach recht früh gehandelt.
Die Regelung zur erhöhten Pflegehilfsmittelpauschale von 60 Euro war bereits am 1. April 2021 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert worden. Die Regelung zur freien Preiskalkulation von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln hingegen war bis zum 30. September 2021 befristet und wurde nun mit den Empfehlungen zur Versorgung mit Hilfsmitteln des GKV-Spitzenverbands ebenfalls bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Ab dem 30. September 2021 wurde der bisher noch als Webseite für Kunden und Patienten zur Verfügung stehende mein-apothekenmanager.de als sogenannte „progressive WebApp“ zur Verfügung gestellt. Der Apothekenmanager war in den zurückliegenden Monaten bereits breit genutzt worden, wenn Bürger:innen nach Apotheken suchten, die Bürgertests oder auch die Zertifikate-Erstellung im Angebot hatten.
Nun wurde das Serviceangebot der Apotheken erweitert. Der Apothekenmanager wurde um eine Kommunikations- und Kontaktauf-nahmefunktion ergänzt, die Kund:innen auch eine Voranfrage für die Belieferung von Rezepten ermöglichen sollte. Die Funktion sollte stufenweise ausgebaut werden, von einer zunächst noch sehr einfa-chen Möglichkeit der Kontaktaufnahme einschließlich einer Fotofunktion bis hin zu einer Multimessaging-Lösung, die dann Text-Chat, Daten- und Videoübertragung ermöglichen sollte. Dies sollte die Grundlage für spätere digitale Dienstleistungen von Apotheken an ihre Kunden bilden. Zur besseren Sichtbarkeit und zur allgemeinen Information über die neue Funktionalität von mein-apothekenmanager.de wurden kurzfristig Kundenkommunikationsmittel wie Plakat und Handzettel entwickelt.

Die Smartphone-App zum Apothekenfinder 22833 stand ab Ende September nicht mehr im iTunes Store oder im Google Play Store zur Verfügung. Die ABDA hatte diese Entscheidung angesichts zunehmend sinkender Nutzungszahlen getroffen. Diese waren den zahlreichen externen kostenfreien Angeboten auf dem Markt geschuldet, welche die App unwirtschaftlich gemacht hatten. Zudem bildete die neue WebApp „mein-apothekenportal“ ebenfalls eine Apothekensuche ab.
Über die mobile Webseite www.apothekenfinder.mobi, per Anruf der 22 8 33 über das Mobiltelefon bundesweit ohne Vorwahl oder durch das Senden einer SMS mit der fünfstelligen Postleitzahl an die 22 8 33 (69 Cent pro Minute/SMS) konnten jedoch weiterhin Apotheken gesucht und gefunden werden. Auch die kostenfreie Festnetznummer 0800 00 22 8 33 und vor allem die Suche über www.aponet.de blieben erhalten.

Der LAV punktete Ende September mit Photovoltaik und Öko-Strom: In einer Feierstunde wurde der Landesapothekerverband Baden-Württemberg für die Nutzung von Sonnenenergie mittels einer Photovoltaikanlage ausgezeichnet. Ziel der Initiative „Partner der Energiewende“ der Stadtwerke Stuttgart ist es, Verbündete für den Klimaschutz zu gewinnen. Neben dem LAV wurden ein Bildungsunternehmen und der Traditionsverein Stuttgarter Kickers ausgezeichnet. „Immer mehr Unternehmen, Vereine und Institutionen leben vor, wie Stuttgart die Energiewende gemeinsam schaffen kann. Von unseren Partnern der Energiewende kann jeder erfahren, wie lohnend das ist – für sie selbst und für uns“, sagte Stadtwerke-Geschäftsführer Peter Drausnigg bei der Auszeichnung.
„Die Apothekerinnen und Apotheker in Baden-Württemberg denken langfristig und nachhaltig. Am Beispiel unserer Geschäftsstelle kann das jeder nachvollziehen“, erklärte Ina Hofferberth, Geschäftsführerin des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg. Der LAV erzeugte seit dem Sommer 2020 auf dem Dach seiner Geschäftsstelle mit einer großen Photovoltaik-Anlage eigenen Sonnenstrom für die Geschäftsstelle. Der Überschuss wurde ins Netz des Energieversorgers eingespeist. Etwaiger zusätzlicher Energiebedarf wird seither über TÜV-zertifizierten Ökostrom abgedeckt. Genutzt werde die gewonnene Sonnenenergie auch für eine hauseigene Ladestation für Elektromobile, erklärte Ina Hofferberth weiter.

Der DAV hat mit dem GKV-Spitzenverband eine 3. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag nach § 129 SGB V geschlossen, welche zum 1. Oktober in Kraft trat. Die wesentlichen Punkte waren: Es wurden zugunsten der Apotheken Änderungen und Ergänzungen im Zuge der E-Rezept-Einführung vorgenommen. Auch mögliche Störfälle der TI wurden nun berücksichtigt.
Besonders bedeutend für die Apothekerschaft war, dass künftig Verstöße gegen die Preisbindung inländischer wie ausländischer Apotheken durch eine neu geschaffene paritätisch besetzte Stelle geahndet würden. Diese konnte fortan Vertragsstrafen von bis zu 50.000 Euro für jeden Verstoß aussprechen. Außerdem wurde der Anspruch der Versicherten auf pharmazeutische Dienstleistungen klargestellt, welche über die Information und Beratung hinausgehen und die Versorgung der Versicherten verbesserten. In einer neuen Anlage sollten künftig die Details zu den pharmazeutischen Dienstleistungen geregelt werden.

Auch im zweiten Corona-Jahr blieb die Grippeschutzimpfung eine wichtige Maßnahme, um das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu schützen. Wie im letzten Herbst galt es zu vermeiden, dass sich die Grippewelle mit der erwarteten vierten Corona-Welle überschneidet. Die Grippeschutzimpfung werde in Baden-Württemberg für alle gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen bezahlt und sollte von möglichst vielen Menschen wahrgenommen werden. In einer Pressemitteilung warb der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) am 1. Oktober nochmals um eine breite Inanspruchnahme der Influenza-Impfung.

LAV-Mitglieder sind immer klar im Vorteil: Der Verband handelt seit Jahren schon für die Apotheken mit vielen Partnern verschiedener Branchen Vorteilskonditionen aus. Auch im Okotber 2021 gab es viele attraktive Partner, mit denen LAV-Mitglieder bares Geld sparen konnten. 28 davon präsentierten sich in einer übersichtlichen neu entwickelten LAV-Broschüre. Die Angebote deckten den Autokauf, den Bereich der Inkontinenzprodukte, Versicherungen und vieles andere mehr ab. Die neue Broschüre lieferte unter dem Titel „Jede Menge Vorteile für Sie!“ einen kompakten Überblick über die Sparvorteile
Am 11. Oktober entfaltete die neue Coronavirus-Testverordnung ihre Wirkung. Sie läutete das Ende der allgemeinen Bürgertestungen ein. Denn eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit durch den Steuerzahler überforderte das System. Asymptomatische Personen, die zum Zeitpunkt der Testung aufgrund Alter, Schwangerschaft, Kontraindikation oder Teilnahme einer Studie (noch) keinen (vollständigen) Impfschutz erlangen konnten, hatten auch weiterhin Anspruch auf kostenlose Testung mittels PoC-Antigen-Test.
Die Abschaffung der allgemeinen kostenlosen Bürgertestung hatte für die Apotheke zur Folge, dass die individuelle Anspruchsberechtigung der zu testenden Personen geprüft werden musste. Da die Anspruchsberechtigung zudem sehr unübersichtlich geregelt war, riet der LAV seinen Mitgliedern, bei Zweifeln an der Kostenübernahme nur eine „Selbstzahler“-Testung anzubieten.

Am 5. Oktober 2021 trat die Verordnung zur Rückerstattung nicht verwendeter Grippeimpfstoffe in Kraft. Apotheken hatten danach ei-nen Anspruch auf Rückerstattung von Kosten, die ihnen durch die Beschaffung nicht abgegebener Impfstoffdosen saisonaler Grippeimpfstoffe in der Impfsaison 2020/2021 entstanden waren. Für die Rückerstattung standen aus Bundesmitteln bis zu 16 Millionen Euro zur Verfügung.
Alle Apotheken waren aufgerufen, innerhalb einer sechswöchigen Meldefrist vom 20. Oktober bis zum 30. November 2021 ihre Restbestände elektronisch an das Portal des Nacht- und Notdienstfonds zu melden. Apotheken, die noch nicht im Portal registriert waren, mussten dies nachholen und mit einer Registrierungszeit von etwa 10 Tagen rechnen. Nach Ablauf der Meldefrist bestand kein Anspruch mehr auf Rückerstattung.
Das Portalangebot der Landesapothekerverbände ging am 6. Oktober in die nächste Ausbaustufe und bot Kund:innen unter www.mein-apothekenmanager.de ab sofort zusätzliche Services an. Neben der mittlerweile fest in der Bevölkerung etablierten Suche nach Test- und Zertifikats-Apotheken stand nun ein neuer Kommunikationsweg direkt in die Apotheke zur Verfügung: Patientinnen und Patienten konnten bei der Apotheke ihrer Wahl anfragen, ob ein Präparat verfügbar oder ein Botendienst möglich war. Das funktionierte sowohl bei rezeptfreien als auch bei verordneten Arzneimitteln. Nur sechs Tage nach dem Start hatten schon 8000 Apotheken in Deutschland die neue Funktion frei geschaltet. Um die elektronische Kommunikation mit der Apotheke aufzunehmen, musste keine App heruntergeladen werden. Es war lediglich eine einfache Registrierung notwendig, um den Kommunikationsdienst auf jedem Endgerät der Patientinnen und Patienten nutzen zu können.
Weil nur das Apothekenportal über die Reichweite von nahezu allen öffentlichen Apotheken in Deutschland verfügte, konnte der Kunde die Dienstleistungen der Apotheken hierüber in vollem Umfang erhalten. Darum rief der LAV seine Mitglieder nochmals dazu auf, mein-apothekenmanager aktiv bei den Kund:innen zu bewerben. Ein aktueller FB-Post des Verbandes zu diesem Thema konnte auf den eigenen Kanälen geteilt werden. Je mehr Reichweite mein-apothekenmanager erzielte, umso mehr Kund:innen könnten von den Vorteilen des „direkten Drahts in die Apotheke vor Ort“ überzeugt werden.

Die Herbstwelle der „Einfach unverzichtbar.“-Kampagne stand im Zeichen des E-Rezeptes und seiner geplanten Einführung im kommenden Jahr. Ab dem 11. Oktober konnten Infomaterialien bestellt werden. Darin wurden in einfacher kundengerechter Sprache viele Fragen beantwortet: Wie funktioniert das E-Rezept? Was müssen Patienten beachten? Was passiert mit den Daten? Zur Verfügung standen für die Apotheken Handzettel und zwei Plakatmotive.
Weil die Testphase in der Fokusregion Berlin-Brandenburg bis Ende November 2021 verlängert worden war, war anzunehmen, dass sich die flächendeckende Einführung des E-Rezepts aller Voraussicht verzögern würde. Eine genaue Zeitplanung der Kampagne war deswegen denkbar schwierig. Apotheken wurden darum darüber informiert, dass die Anlieferung der bestellten Kampagnenpakete daher flexibel gehandhabt werden müsse.

Am 8. Oktober sensibilisierte die ABDA in einer Pressemitteilung dafür, dass ab dem 11. Oktober Antigentests für die meisten Bürgerinnen und Bürger kostenpflichtig würden. Durch eine gesunkene Nachfrage, könnte es zu einer starken Ausdünnung des Testangebotes kommen, warnte die Apothekerschaft. Um das zu verhindern, forderte sie geänderte Regeln. „Die Tests und Testzertifikate sollte es zukünftig nur noch in Gesundheitseinrichtungen, also vornehmlich in der Apotheke oder Arztpraxis, geben. Erstens werden sie dort qualitätsgesichert durchgeführt. Zweitens würde die Konzentration auf diese Einrichtungen verhindern, dass viele von ihnen die Testungen einstellen oder Selbstzahlern nur noch sehr teuer anbieten können“, zeigte die ABDA ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände auf.
Die Testpflicht für nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte mit Kontakt zu externen Personen galt Mitte Oktober nun bereits in der aktuellen Corona-Basisstufe. Beschäftigte mit direktem Kontakt zu externen Personen waren verpflichtet, zweimal wöchentlich das Testangebot des Arbeitsgebers anzunehmen oder sich selbst organisiert testen zu lassen. Diese Neuregelung hatte auch Auswirkungen auf die Mitarbeitenden in Apotheken und in der LAV-Geschäftsstelle. Neue Prüfroutinen für die Mitarbeiter:innen mussten etabliert werden. Die Testnachweise mussten vier Wochen lang aufbewahrt und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Die bisherigen Regelungen hatten eine solche Testpflicht für nicht immunisierte Beschäftigte und Selbständige nur für die Warn- und Alarmstufe vorgesehen. Von der Testpflicht ausgenommen waren immunisierte Personen.

Das ehemalige digitale Vorzeige- und Modellprojekt des LAV Baden-Württemberg wurde im Oktober beendet. Hintergrund war, dass das Gebäude, in dem die digitale Rezeptsammelstelle installiert gewesen war, wegen eines Neubaus abgerissen wurde. Die Rezeptsammelstelle war bei ihrer Inbetriebnahme am 25. Januar 2018 ein digitaler Meilenstein. Bundesweites Medieninteresse hatte damals den Startschuss eines neuen digitalen Bausteins der Patientenversorgung begleitet. Die Digitale Rezeptsammelstelle war durch eine Initiative des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg (LAV) ins Leben gerufen worden. Technisch umgesetzt hatte sie das Münchener Unternehmen VSA GmbH (heute Noventi GmbH).

Am 20. Oktober 2021 informierte die gematik in einer Online-Veranstaltung zum E-Rezept. Eine gematik-Referetin erläuterte, was das E-Rezept ganz konkret für den Arbeitsalltag von Ärzt:innen in der Praxis bedeutete und wie das E-Rezept in der Apotheke durch Apotheker:innen verarbeitet würde. Der LAV rief seine Mitgliedsapotheken zur Teilnahme an der Veranstaltung auf. Gleichzeitig rührte der Verband schon die Werbetrommel für seine eigenen virtuellen LAV-Treffs zum E-Rezept, die im November geplant waren. Auch an diesen Terminen sollte das E-Rezept im Mittelpunkt stehen.
Unter dem Kürzel ELO bereitete der LAV einen nächsten Digitalisierungschritt für die Geschäftsstelle vor. In den zurückliegenden Jahren war die Abteilung Taxation schon auf ein papierloses Dokumentenwesen umgestellt worden. Nun sollte auch der Rechnungslauf vom Eingang bis zur Zahlung digitalisiert und weitestgehend papierfrei abgewickelt werden. Im Spätherbst bestand ELO im LAV erste Testläufe. Vor der kompletten Umstellung auf den elektronischen Rechnungslauf wollte der LAV alle Mitarbeitenden noch schulen und mit den neuen Prozessen vertraut machen.

Am 23. Oktober besetzte der LAV mit Vorstandsmitgliedern einen Informationsstand auf dem SPD-Landesparteitag in Freiburg. Nur wenige Wochen nach der Bundestagswahl fiel der Parteitag in die Zeit der Koalitionsgespräche der Ampel-Koalition auf Bundesebene. Beim Freiburger SPD-Landesparteitag war das Sondierungspapier der Koalitionäre gerade erst einige Tage alt – und damit trotz nur vager inhaltlichen Aussagen ein thematischer Anker bei den Gesprächen.
Am alles beherrschenden Thema der Corona-Pandemie führte zu-sätzlich in den Gesprächen kein Weg vorbei. LAV-Präsidentin Tatjana Zambo und die Vorstandsmitglieder Friederike Habighorst-Klemm und Patrick Kwik nahmen viel Lob der SPD-Mitglieder und -Politiker für die verlässlichen Leistungen der öffentlichen Apotheken im Pandemiemanagement entgegen. Die LAV-Vorstände wurden nicht müde, bis in die Abendstunden hinein die vielfältigen Leistungen der Vor-Ort-Apotheken immer wieder herauszustellen. Die politischen Gäste am Stand fragten zusätzlich oft die Meinung der Apothekerschaft auf die politische Planung zur legalisierten Abgabe von Cannabis als Genussmittel ab – ein Thema, das auf die politische Agenda gerutscht war und rund um den Landesparteitag auch medial viel diskutiert wurde.
Ab dem 25. Oktober stand für Apotheker:innen auf www.apothekenkampagne.de zusätzliches Informationsmaterial rund um das E-Rezept zur Verfügung. Neben dem Kampagnenmaterialien für Patienten gab es nun auch auch Informationen für Apothekenteams, die dem besseren Verständnis dienen sollten, wie das E-Rezept generell funktionierte und welche Abläufe in der Offizin sich daraus ergeben würden.

Der Beirat des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg hatte am 27. Oktober den freigewordenen Sitz im Verbandsvorstand nach dem Ausscheiden des früheren Präsidenten Fritz Becker nachbesetzt. Robert Schieber aus Karlsruhe wurde im Rahmen der Beiratssitzung als achtes Mitglied in den Vorstand gewählt. Der 47-jährige war seit 2016 als LAV-Beirat aktiv und gehörte seit 2016 für eine Legislaturperiode dem Vorstand der Landesapothekerkammer an. Robert Schieber solle den LAV-Vorstand unter anderem bei den wichtigen Zukunftsthemen Digitalisierung und insbesondere bei der Einführung des E-Rezeptes unterstützen, schrieb der LAV in einer Pressemitteilung.
Ende Oktober wurde die Apothekerschaft darüber informiert, dass Impfzertifikate für Genesene auch bei Vorlage eines Antikörpertestnachweises möglich seien. Die Handlungshilfe der ABDA war entsprechend erweitert worden. Bei Vorlage eines positiven Befundes auf SARS-CoV-2-spezifische Antikörper zusammen mit dem Nachweis einer COVID-19-Impfung war es nach Einschätzung des Bundesministeriums für Gesundheit möglich, ein COVID-19-Impfzertifikat für Genesene auszustellen. Wichtig war, dass der Nachweis der SARS-CoV-2-spezifischen Antikörper zeitlich vor der COVID-19-Impfung erbracht worden sein musste.

Mit Blick auf die Ende Oktober in Baden-Württemberg drohende Warn- oder vielleicht später Alarmstufe tauchten auch aus Apotheken Fragen auf, welche Auswirkungen die einzelnen Stufen auf den Betrieb der Apotheke hätten. Generell erklärte der LAV seinen Mitgliedern, dass sich für die Apotheke sowohl in der Warn- wie der Alarmstufe nur wenig ändern würde. Apotheken als Arbeitgeber mussten nichtimmunisierten Beschäftigen mit Kundenkontakt weiterhin verpflichtend zwei Corona-Tests pro Woche anbieten. Zu-gangsbeschränkungen zu den Apotheken waren für Patient:innen nicht vorgesehen, da Apotheken zur Grundversorgung zählten. In Restaurants, Veranstaltungsorten oder im Einzelhandel mussten Kund:innen zeitweise nach 3G- oder 2G-Regeln kontrolliert werden.

Nachdem am 2. November auf den Intensivstationen im Land den zweiten Werktag in Folge mehr als 250 Covid-19-Patient:innen behandelt worden waren, rief das Land Baden-Württemberg die sogenannte Warnstufe aus. Die damit zusammenhängenden Einschränkungen, vor allem für Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesene, traten am 3. November in Kraft. In der Warnstufe mussten nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens einen PCR-Test vorlegen – insbesondere in Innenräumen. Das betraf etwa Veranstaltungen, den Restaurant-, Messe- oder Kinobesuch, aber auch den Vereinssport in geschlossenen Räumen. Der PCR-Test durfte nicht älter als 48 Stunden sein.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) schrieb den Deutschen Apotheken-Award (DAA) Anfang November aus. Zum vierten Mal nach 2015, 2017 und 2019 sollten im kommenden Jahr preiswürdige Ini-tiativen und Projekte mit engem Bezug zu Apotheke und Pharmazie ausgezeichnet werden. Ab sofort konnten sich Apothekerinnen und Apotheker sowie auch Projektpartner, Kammern und Verbände in den beiden Kategorien „Moderne Apotheke“ und „Apotheke und Patient“ bewerben. Dabei konnten auch besondere Leistungen der Apotheke für ihre Patienten im Rahmen der Corona-Pandemiebekämpfung im Mittelpunkt des Projektes stehen. Die Preisverleihung war für den 28. April 2022 geplant.

Über 250 Zuhörer:innen hatten am Abend des 4. Novembers am ers-ten LAV-Treff Spezial zum Thema "Das E-Rezept" teilgenommen. In gut zwei Stunden erläuterte Dr. Peter Froese (Vorsitzender des Apo-thekerverbandes Schleswig-Holstein) als sachkundiger Referent den aktuellen Sachstand zum E-Rezept und erklärte den Zuhörenden un-ter anderem, wie Apotheken sich auf diesen nächsten wichtigen Di-gitalisierungsschritt vorbereiten könnten. Ein zweiter digitaler LAV-Treff war für die Folgewoche geplant für all diejenigen, die den ers-ten Termin nicht hatten wahrnehmen können. Hier konnten noch-mals 350 Teilnehmer:innen erreicht werden. Zudem wurde LAV-Mitgliedern und ihren Teams eine Aufzeichnung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.

Am 5. November war Premiere: Der neue Akademie Newsletter wurde erstmals versendet. Einmal wöchentlich erhalten seitdem alle angemeldeten Interessenten Infos über alle Termine zu neuen Ver-anstaltungen und werden regelmäßig über freie Plätze für Fortbildungs-Veranstaltungen informiert. Mit dem neuen Newsletter konnte das Team der LAV-Akademie nun noch genauer bestimmte Berufsgruppen direkt ansprechen und besser über geeignete Veranstaltungen informieren. Auch wichtige Informationen waren ab sofort schneller bei den Teilnehmenden - wie zum Beispiel die aktuellen Zugangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Situation oder Details zu den Fördermöglichkeiten für Fortbildungsmaßnahmen.

Der Selbsthilfe-Verein Diabetiker Baden-Württemberg (DBW) plante in der Zeit vom 8. bis zum 14. November 2021 Aktionswochen rund um den Welt-Diabetestag. Apotheken waren im Vorfeld dazu aufgerufen gewesen, sich mit eigenen Aktionen zu beteiligen oder Kund:innen durch die Auslage von Informationsmaterialien auf die Aktionswochen in Baden-Württemberg hinzuweisen. Landesweit gab es Aktionen zum Thema Diabetes, Erstmanifestation - Prädiabetes - Risikocheck - Ernährung und Bewegung. Der DBW veröffentlichte alle Aktionen online unter www.diabetiker-bw.de.
Zur Finanzierung der der GEDISA – Gesellschaft für digitale Services der Apotheker und damit der Finanzierung der Portale „mein-apothekenportal“ und „mein-apothekenmanager“ musste der LAV im November 2021 eine Sonderumlage erheben. Der LAV war wie die anderen Verbände Gesellschafter der GEDISA und musste seine Anteile für die digitale Zukunftsgestaltung seiner Mitglieder erbringen. Da die Finanzierung aus dem „normalen“ Haushalt heraus nicht möglich war, hatten die Gremien des Verbandes satzungsgemäß beschlossen, von den LAV-Mitgliedern pro Betriebsstätte eine Sonderumlage zu erheben. Über den Beschluss waren die Mitglieder bereits zur Jahresmitte informiert worden. Die Gremien hatten entschieden, die Sonderumlage in Höhe von 300 Euro noch im laufenden Jahr zu erheben.
Der Mannheimer CDU-Landesparteitag am 13. November war in-haltlich von Wahlen zum Landesvorstand geprägt. Trotz hohen Sitzungsdisziplin der CDU-Delegierten konnten die beiden LAV-Vizepräsidenten Dr. Thomas Fein und Rouven Steeb, die von der Mannheimer Apothekerin Eva Wolfmüller verstärkt wurden, zahllose Gespräche am LAV-Stand führen.
Viele Bundes- und Landtagsabgeordnete nutzten die Gelegenheit, um sich stellvertretend beim LAV für den überwältigenden Einsatz der ortsnahen Apotheken in der Corona-Pandemie zu bedanken. Aus aktuellem Anlass heraus wurde zudem viel über den Fortgang der Impfkampagne und die Corona-Booster-Impfungen und dabei über eine mögliche Einbindung der Apothekerinnen und Apotheker diskutiert. Ein langes Gespräch mit der baden-württembergischen Justizministerin Marion Gentges bot auch Gelegenheit, die Problematik der Straffreiheit bei der Vorlage von gefälschten Impfzertifikaten in Apotheken zu erörtern. Gentges zeigte sich hervorragend und detailliert informiert und kündigte an, sich für das Schließen dieser Gesetzeslücke einzusetzen.

Ab dem 16. November konnten Ärzt:innen wieder wöchentlich Corona-Impfstoffe bestellen, sodass noch flexibler auf die Nachfrage reagiert werden konnte. Dies war bereits im Frühling so gewesen, im Juli war die Bestellroutine auf einen zweiwöchigen Rhythmus umgestellt worden. Mittlerweile war ausreichend Impfstoff vorhanden. Die aufgetauten Impfstoffe konnten im Kühlschrank der Arztpraxis einen Monat oder länger aufbewahrt werden. Ärzt:innen konten dadurch wöchentlich flexibel so viel Impfstoff bestellen, wie sie in den nächsten Wochen verimpfen würden.

Laut einem aktuellen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sollten die kostenlosen Corona-Bürgertestungen zurückkommen, um das aktuelle Infektionsgeschehen wieder besser kontrollieren zu können. Dies verkündete der LAV am 11. November an seine Mitglieder. Bei einer entsprechenden Entscheidung könnten die Bürgertests bereits ab der Folgewoche wieder möglich sein. Bürgerinnen und Bürger sollten dann wieder mindestens einmal pro Woche die kostenlose Testung mittels PoC-Antigen-Test in Anspruch nehmen können. Apotheken könnten dann die Bürgertestungen unter den geltenden Vorgaben der Corona-Testverordnung wieder aufnehmen. Dazu gehörten beispielsweise die zwingende Anbindung an die Corona-Warn-App, die Auftrags- und Leistungsdokumentation mit personenbezogenen Daten der getesteten Personen sowie diverse Meldepflichten. Nach dieser Ankündigung verstrichen nur zwei Tage: Ab dem 13. November waren die kostenlosen Bürgertests in Apotheken schon wieder möglich.
Mitte November stand der LAV Baden-Württemberg erneut im Aus-tausch mit dem Sozialministerium des Landes. Der Verband hatte den Sozialminister um Unterstützung gebeten, dass auch Apotheken zur Durchführung und Abrechnung von POC-PCR Tests berechtigt und befähigt werden sollten. Dieser Vorstoß geschah vor dem Hintergrund, dass im Zuge des aktuellen Pandemiegeschehens die zur Verfügung stehenden ärztlichen Laborkapazitäten kanpp wurden. Bislang sah die geltende Testverordung eine Einbeziehung der Apothekerschaft nicht vor.

Angesichts der neuerlichen Corona-Welle sind die Menschen aufgerufen, sich zum dritten Mal gegen Corona impfen zu lassen. Arztpraxen und auch Impfzentren sind Anfang November erneut mit dem Ansturm der Impfwilligen überfordert: Termine für Impflinge sind in vielen Fällen weder telefonisch noch online verfügbar. Der LAV organisierte deshalb für seine Mitarbeiter:innen über den betreuenden Betriebsarzt rasch und unbürokratisch ein Impfangebot.
Ein Betrugsfall mit Impfzertifikaten aus Bayern beschäftigte die Me-dien und die Apothekekerschaft Mitte November. Eine Apothekenangestellte wurde damals verdächtigt, gemeinsam mit Komplizen über das apothekerliche Impfzertifikatemodul gefälschte Zertifikate erstellt und verkauft zu haben. Im Anschluss wurde in verschiedenen Fachmedien über allgemeine Sperrungen von digitalen Impfzertifikaten, insbesondere in der CovPass-App, spekuliert. Der LAV stellte klar, dass diese Meldungen nicht richtig seien. Auf Grund des Verdachtsfalls und nach Abstimmung zwischen dem Bundesgesundheitsministerium, dem RKI und der ABDA, waren lediglich für diesen konkreten Einzelfall, unter Einbindung des Apothekeninhabers, alle ausgestellten Zertifikate gesperrt worden. Es waren keine Maßnahmen geplant, die bei einzelnen Fehlausstellungen von Covid19-Zertifikaten sowie Genesenenzertifikaten eine Sperrung aller von der Betriebsstätte ausgestellten Zertifikate nach sich ziehen sollte.
Ab dem 17. November galt in Baden-Württemberg die Corona-Alarmstufe. Ungeimpfte Menschen bekamen hiermit weitere Einschränkungen. Die Corona-Verordnung sah landesweit 2G Regelungen etwa für den Besuch von öffentlichen Veranstaltungen, Restaurants und andere Einrichtungen vor. Das bedeutet, dass nur geimpfte oder genesene Personen Zutritt hatten. Für den Apothekenbetrieb änderte sich hierdurch nichts, da Apotheken zur Grundversorgung zählten. Gleichzeitig stellten die Apotheken fest, dass die Versuche, sich ein entsprechendes Impf- oder Genesenenzertifikat zu erschleichen, deutlich zunahmen. Bundesweit berichteten immer mehr Medien über Fälschungsversuche.

Das Anfragevolumen rund um Impf- und Genesenenzertifikate riß nicht ab. Etliche Abteilungen des LAV waren auch im November noch anhaltend mit der Beantwortung zahlloser Anfragen beschäftigt. Die Impfabfolgen waren vielfältiger geworden und auch die neue „hohe“ Wertigkeit der Zertifikate, mit den eindeutigen Vorteilen und Vereinfachungen im Alltagsleben, ließ den Run auf die Zertifikate nicht abebben, sondern steigerte ihn eher noch. In der Vorweihnachtszeit mehrten sich auch die Anfragen von Touristen beispielsweise aus Übersee, die sich für Verwandtenbesuche hierzulan-de um Zertifikate bemühten. Es mehrten sich aber auch die Rück-meldungen über Fälschungsversuche. Darum empfahl der LAV seinen Mitgliedern: In Zweifelsfällen, insbesondere bei Verdacht auf Manipulationen oder Fälschungen dürfe kein Zertifikat ausgestellt werden und es müsse gegebenenfalls die Polizei verständigt werden. Die Rechtslage rund um das Einschalten der Polizei war zu diesem Zeitpunkt noch unsicher – es gab Apothekerkammern, die aus Datenschutz- und Schweigepflichtsgründen vom Einschalten der Ermitlungsbehörden abrieten. Stellenweise wurde empfohlen, sich erst vom möglicherweise fälschenden Kunden die Erlaubnis einzuholen, um die Polizei hinzuzuziehen.

Bundestag und Bundesrat hatten am 19. November die gesetzlichen Änderungen zum Infektionsschutzgesetz abgesegnet, die Regeln traten am 24. November in Kraft. Teil des Gesetzespakets war ein 3G-Modell am Arbeitsplatz. Unter anderem durften Arbeitgeber und Beschäftigte Arbeitsstätten wie auch die Apotheke nur mit 3 G Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) betreten. Die entsprechenden Nachweise musste man mit sich führen und zur Kontrolle verfügbar halten. Arbeitgeber waren fortan auch berechtigt und verpflichtet, die Nachweise über den Status geimpft, genesen oder getestet ihrer Beschäftigten zu kontrollieren und zu dokumentieren. Hierfür wurden Arbeitgebern die entsprechenden Rechte eingeräumt, die bis dahin nicht bestanden hatten. Die 3G-Regel führte dazu, dass das Testgeschehen in Apotheken wieder deutlich anzog.
Die Geschäftsführung informierte die Mitarbeiter:innen des LAV da-über, wie die 3G-Regelungen auch am LAV-Arbeitsplatz umgesetzt werden. Arbeitgeber waren fortan verpflichtet und berechtigt, den Impf-, Test-, oder Genesenenstatus des Mitarbeitenden zu erheben. Der LAV hatte auch im zweiten Pandemiejahr an der erfolgreichen Strategie festgehalten, dass viele Mitarbeiter:innen an Remote-Arbeitsplätzen zuhause tätig waren. Dies wurde nun wieder verstärkt umgesetzt. Die Mitarbeiter:innen der Geschäftsstelle waren dazu aufgefordert, dass pro Büro nach Möglichkeit nur eine Person anwesend sein sollte. Für Mitarbeitende, die in der Geschäftsstelle arbeiteten, wurde ein regelmäßiges Testangebot zweimal wöchentlich vorgehalten.

12 Selbsthilfegruppen, 4 apothekerliche Top-Themen und 2 Stunden angeregter Online-Austausch: Das Selbsthilfegruppen-Treffen am 24. November war eine Premiere für Friederike Habighorst-Klemm. Sie hatte als Patientenbeauftragte im LAV-Vorstand zwar während der zurückliegenden Monate vielfach schriftlich mit den Selbsthilfegruppen im Land Kontakt gehalten – aber eine Möglichkeit zum Dialog hatte es noch nicht gegeben. Ein virtuelles Meeting – ebenfalls ein Novum - machte es möglich, dass der gewohnte und geschätzte Austausch mit den Vertreter:innen der Selbsthilfegruppen stattfinden konnte. Auf der Agenda des Nachmittags standen die Themen E-Rezept, Modellprojekt Grippeimpfungen, Dienstleistungen der Apotheken sowie ein Blick auf die Hilfsmittelversorgung.
Angesichts zunehmende Fälschungsversuch wuchs das Bedürfnis auch in der Apothekerschaft, die Chargennummern der Impfstoffe zu überprüfen. Aus gegebenem Anlass wies das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) Ende November darauf hin, dass die sogenannte SafeVac App nicht geeignet sei, um bei der Ausstellung von COVID-19-Impfzertifikaten die Chargennummern zu verifizieren.
Zum Zweck der Chargennummern-Prüfung hatte das PEI eine separate E-Mail-Adresse eingerichtet, unter der Apotheker:innen Informationen über im Markt eingeführte Chargen nachfragen konnten. Außerdem konnten bei der Firma BioNTech telefonisch oder per Mail, Informationen über verwendete Chargennummern abgefragt werden. Zur Prüfung von Chargennummern oder bei Verdacht auf Fälschungen von Impfnachweisen stand zudem beim Sozialministerium Baden-Württemberg eine Mailadresse zu einer Taskforce zur Verfügung. Bei allen Stellen war aber in der Regel nicht mit sofortiger Antwort zu rechnen.
Der Deutsche Bundestag beschloss am 25. November 2021 das Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Der LAV musste für seine Mitglieder kurzerhand aufbereiten, welche Sonderregelungen weiter galten und wo sich im Zweifel etwas änderte. Handlungsbedarf bestand damals nur beim Entlassrezept für Arzneimittel, welches ab dem 26.11.2021 wieder nur 3 (anstatt 6) Tage gültig war. Unter anderem wurden die Regelungen der SARS-CoV-2-Arzneimittelvorsorgungsverordnung beispielsweise wie die Möglichkeit zur Abweichung von der Abgaberangfolge nach Rahmenvertrag, abweichende Packungsgröße, Packungsanzahl oder Wirkstärke sowie die Möglichkeit zur Abgabe von Teilmengen aus Fertigarzneimittelpackungen bis zum 31. Mai 2022 verlängert. Bis zum gleichen Zeitpunkt galten die Ausnahmen von der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung fort: Sogenannte „Z-Rezepte“ waren bis zu 7 Tage gültig.

Auch das Land hatte seine Corona-Verordnung erneut geändert. Die Änderungen traten am 24. November 2021 in Kraft. Der bisherige Stufenplan wurde um eine weitere Stufe, die Alarmstufe II, erweitert.
Hintergrund war eine Virusmutation hin von Delta zu Omikron und ein deutlicher Anstieg belegter Intensiv-Betten. Unter der neuen Alarmstufe galt eine 2G+ Regelung für viele Bereiche. In einer Pres-semitteilung wies das baden-württembergische Sozialministerium darauf hin, dass der Nachweis für die Impfung künftig nur noch mit einem QR-Code, ausgedruckt oder in der App, möglich war. Der gelbe Impfpass reichte dafür nicht mehr aus. Es galt eine Übergangsfrist bis zum 1. Dezember 2021. „Dadurch wollen wir sicherstellen, dass es Impfpassfälscher künftig schwerer haben“, sagte Minister Mann Lucha damals. Mit dieser Nachricht des Sozialministeriums begann erneut ein Anfrage-Marathon in der LAV-Pressestelle.
Im November hatte die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) die securPharm-GUI, die Weboberfläche des securPharm-Apothekenservers erweitert. Innerhalb dieser GUI befand sich ab so-fort die neue Funktion: Kennzahlen. Diese Ansicht der Kennzahlen ermöglichte es Apotheken, außerhalb der Warenwirtschaft die Anzahl der durchgeführten Verifikationen und Ausbuchungen sowie die Art und Menge der (Fälschungs-)Alarme einfach nachzuvollziehen. Die einzelnen Alarme konnten im Zeitverlauf sowie in einer übersichtlichen Gesamtansicht angezeigt werden. Gleichzeitig bot die Übersicht einen Vergleich der Alarmquote zur durchschnittlichen Betriebsstätte des gleichen Typs (Apotheke, Krankenhausapotheke oder Großhandel). Dabei blieb die Anonymität der Betriebsstätte, die durch das Zwei-Servermodell abgesichert war, selbstverständlich gewahrt. So erhielten Apotheken ein zusätzliches Werkzeug, um Fehlerquellen zu entdecken, aufzuklären und zu vermeiden.
Am 24. November wurde der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung veröffentlicht. Er enthielt eine Reihe von Aussagen zur Zukunft der Arzneimittelversorgung in Deutschland. Am Folgetag positionierte sich die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, in einer Pressemitteilung und stellte fest, dass es im Fahrplan für die neue Legislaturperiode etliche positive Punkte gebe: “Für die Apothekerschaft besonders wichtig ist, dass die Koalition ein klares Bekenntnis zur Stärkung pharmazeutischer Dienstleistungen in Apotheken abgibt. Die neue Regierung hat sich außerdem zum Ziel gesetzt, ein Bürokratieabbaupaket zu schnüren. Das lässt hoffen, dass wir auch in den Betrieben einiges an administrativem Ballast abwerfen können und damit wieder mehr Zeit für die Patientenbetreuung haben.“
Daneben konstatierte die ABDA, lasse der Koalitionsvertrag aber auch viele Fragen offen: „Die Aussagen zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit Arzneimitteln auch im Notdienst, die Pläne zu einem Gesundheitssicherstellungsgesetz und zur Digita-lisierungsstrategie im Gesundheitswesen beispielsweise bleiben noch recht vage. Hier wird es auf die konkrete politische Umsetzung ankommen. Die Apothekerschaft wird diese Themen sehr eng begleiten und den Austausch mit dem neu besetzten Gesundheitsministerium und den Fachpolitikern im Bundestag suchen.“

Ende November hatten bereits zahlreiche Politiker unterschiedli-cher Parteien und verschiedene Akteure im Gesundheitswesen vorgeschlagen oder gefordert, dass auch in Apotheken gegen COVID-19 geimpft werden solle. Dazu erklärte am 26. November 2021 Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Wenn der Gesetzgeber das will und Verstärkung an der Front der Impfenden gefordert ist, könnten wir Auffrischungsimpfungen in Apotheken ermöglichen.“
Overwiening bremste wie auch der LAV gleichzeitig übertriebene Erwartungen ein: “Wir können im Moment nicht sagen, wie viele Impfungen Apotheken bis zum Frühjahr stemmen könnten. Die Apothekenteams sind auch mit anderen pandemiebedingten Aufgaben ziemlich eingespannt. Jede Apotheke müsste für sich entscheiden, ob sie Impfungen anbieten kann. In Summe bin ich aber sicher, dass wir einen nennenswerten Beitrag leisten könnten.“

Mit dem 30. November begann ein neuer Spendenaufruf des Hilfs-werks. Der diesjährige Weihnachtsspendenaufruf sollte der Deut-schen Cleft Kinderhilfe gewidmet werden. Lippen-Kiefer-Gaumenspalten sind eine der häufigsten angeborenen Fehlbildungen weltweit. Die Auswirkungen sind meist dramatisch. Beim Sprechen, Essen und – bedingt durch den offenen Gaumen – sogar beim Hören, sind die Patienten massiv beeinträchtigt. Die Deutsche Cleft Kinder-hilfe hilft Spaltkindern aus armen Familien in Asien, Afrika und Süd-amerika, indem sie die Behandlungskosten übernimmt, die die El-tern nicht aufbringen könnten. Eine Operation kostet im Länder-durchschnitt 300 Euro. Die Vorsitzende des Hilfswerks Tatjana Zambo bat: „Lassen Sie uns den kleinen Mädchen und Jungen mit ei-ner Lippen-Kiefer-Gaumenspalte zu einem strahlenden Lächeln ver-helfen. Damit sie in eine glückliche Zukunft blicken können. Deshalb bitte ich um Unterstützung für dieses wichtige Projekt und hoffe auf große Spendenbereitschaft.“
Spikevax® von Moderna für Auffrischimpfungen
Änderung der Coronavirus-Impfverordnung mit angepasstem Honorar für Ärzte
Zu wenig Impfetiketten für Spikevax® (Moderna)
Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert
Frist-Ende für Erstattung übriger Grippeimpfstoffe
Die Firma BioNTech hatte zum 1. Dezember die Zulassung der Euro-päischen Arzneimittel-Agentur (EMA) für den COVID-19-Impfstoff Comirnaty® für 5- bis 11-Jährige erhalten. Die finale Entscheidung der Europäischen Kommission wurde in Kürze erwartet. Zu diesem Zeitpunkt lagen über diesem Impfstoff folgende Informationen vor: Die Dosis für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren sollte einem Drittel der Erwachsenendosis entsprechen. Für die Grundimmunisierung wurden zwei Impfdosen im Abstand von 3 Wochen empfohlen. Ärzt:innen sollten für die Impfung von Kindern zwischen 5 und 11 Jahren unbedingt den Kinderimpfstoff von BioNTech verwenden. Comirnaty® für Erwachsene war für die Anwendung bei Kindern zwischen 5 und 11 Jahren nicht geeignet. Erstmalig konnten Ärzt:innen Comirnaty für Kinder bis zum 7. Dezember bestellen.

Im Dezember häuften sich die Rückmeldungen von Apotheken an den Verband, dass vermehrt mutmaßlich gefälschte Impfdokumentationen in Apotheken vorgelegt würden, um sich damit ein COVID-19-Impfzertifikat zu erschleichen. Der LAV musste seine Mitglieder um Verständnis bitten, dass die LAV-Geschäftsstelle nicht über weiterreichendere Kenntnisse oder Ermittlungsbefugnisse verfüge, die es erlaubten, Verdachtsfälle einer detaillierten Prüfung und Ermittlung zu unterziehen. Die LAV-Geschäftsstelle könne daher nicht als „Clearingstelle“ zur Prüfung nationaler oder internationaler Impfdokumentationen fungieren, lautete eine Mitgliederinformation.
In Anbetracht der zunehmenden Kontakt- und Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte war damit zu rechnen, dass sich diese Entwicklung noch verschärfe. Hinzu kam, dass in Baden-Württemberg ab dem 1. Dezember nur noch digitale Immunitätsnachweise akzeptiert wurden.

Sowohl beim Landespothekerverband als auch in Apotheken häuften sich ab Dezember die Medienanfragen rund um gefälschte Impfdokumente. Apotheken kam bei der Identifizierung solcher Fälschungen allein schon aus Gründen des Infektionsschutzes eine wichtige Rolle zu. Denn wo Menschen sich mit gefälschten Impfnachweisen Zutritt zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, zur Gastronomie oder auch zu Bars oder Clubs verschafften, bestand die deutlich erhöhte Gefahr, dass sich das SARS-CoV-2-Virus trotz geltender Schutzmaßnahmen weiterhin unkontrolliert verbreitete.
Anfang Dezember musste der Apothekerverband ein häufiges Missverständnis aufklären. Nach der gültigen Corona-Verordnung des Landes galt, dass Bürgerinnen und Bürger nur noch unter Vorlage eines entsprechenden QR-Codes Zugang zu Geschäften, Restaurant oder Kultureinrichtungen erhielten. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg wies am 3. Dezember in einer Pressemitteilung darauf hin, dass der Papierausdruck des digitalen Impfzertifikats diesen Anforderungen genügte. Es sei nicht zwingend erforderlich, sich über eine App oder eine Immunkarte auszuweisen, erklärte der Verband weiter.

Die Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder beschloss am 2. Dezember, ab Januar 2022 die Apotheken in die Corona-Impfkampagne mit einzubeziehen. Ab dann sollten sich volljährige Bürgerinnen und Bürger entsprechend auch in der Apotheke vor Ort gegen COVID-19 impfen lassen können. Der Landesapothekerverband begrüßte diesen Schritt, dämpfte in einer Pressemitteilung aber zu hohe Erwartungen. Verbandspräsidentin Tatjana Zambo erklärte: „Für den Moment fehlen uns noch viele Details zur fachlichen und rechtlichen Ausgestaltung dieses Vorhabens. Was wir aber schon wissen: Apothekerinnen und Apotheker, die gegen Corona impfen wollen, werden sich dafür speziell qualifizieren müssen. Wir möchten das ambitioniert angehen, aber schon die entsprechenden Schulungsmaßnahmen werden Zeit in Anspruch nehmen. Die aktuellen Corona-Regelungen für solche Veranstaltungen werden diesen Prozess eher verlangsamen als beschleunigen. Insoweit können wir nicht davon ausgehen, dass sehr schnell sehr viel Apotheken tatsächlich die Impfungen werden anbieten können.“

Das hohe Anrufvolumen in der Geschäftsstelle fand kein Ende. Nach wie vor drehten sich die meisten Anfrage um die Erstellung von Impfzertifikaten. Im Dezember waren es vor allem Fragen nach dem Vorgehen bei einer Erkrankung nach vollständiger Impfung oder auch nach der Möglichkeit einer Zertifizierung bei vorangegangenen Impfungen mit nicht in der EU-zugelassenem Impfstoff. Weiter ka-men sehr viele Rückmeldungen, dass die Abbildung von Booster-Impfungen in der Corona-Warn-App Schwierigkeiten machte. Die Zertifikate über Booster-Impfungen wurden in den entsprechenden Apps wie Corona-Warn-App oder CovPassApp entweder als ungültig angesehen oder aber erst 2 Wochen nach Impfung als vollwertiger Impfschutz ausgegeben. Erst ein Folgeupdate der Apps konnte diese Fehler beheben. Den Kund:innen blieb bis zur technischen Lösung nur anzuraten, den Immunstatus mit den ausgedruckten Unterlagen insgesamt (Impfausweis, bisherige Zertifikate, Boosterzertifikat) zu belegen.
Das baden-württembergische Landesministerium für Verkehr informierte am 10. Dezember darüber, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden des Landes unter anderem Medikamentenlieferdienste zu Apotheken und Arztpraxen, Arzneimittel- und Laborfahrzeugen und Apothekendienste im Zusammenhang mit der Belieferung von Covid-19-Impfstoffen Sonderparkrechte einräumte. Fahrzeuge durften beispielsweise auch Fußgängerbereiche oder Anwohnerparkplätze nutzen und konnten kurz im eingeschränkten Haltverbot oder in Haltverbotszonen parken.
Am 11. Dezember 2021 wurde das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat in den für die Apotheken wesentlichen Teilen bereits am 12. Dezember 2021 in Kraft. Der neu geschaffene § 20 b IfSG berechtigte unter anderem Apotheker:innen zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 bei Personen, die das 12. Lebens-jahr vollendet haben. Außerdem mussten Apotheken nachweisen, dass sie ärztlich geschult sind und über geeignete Räumlichkeiten mit der notwendigen Ausstattung verfügen, die für die Durchführung der Schutzimpfungen erforderlich sind oder in andere geeignete Strukturen, insbesondere ein mobiles Impfteam eingebunden sind. Die Bundesapothekerkammer (BAK) hatte bis zum 31. Dezem-ber Zeit in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer, ein Mustercurriculum für die ärztliche Schulung der Apotheker:innen zu entwickeln.

Mittlerweile hatten die Apotheken in Deutschland schon mehr als 60 Millionen digitale Impf- und Genesenenzertifikate ausgestellt. Doch: Gefälschte Impfausweise, die in den Apotheken vorgelegt wurden, um sich Impfzertifikate zu erschleichen, waren ein weiter wachsendes Problem. Innerhalb kürzester Zeit hatte bis Mitte Dezember der DAV gemeinsam mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) eine Möglich-keit entwickelt, um Apotheken eine bessere Hilfe bei der Überprüfung der Chargennummer des eingesetzten Impfstoffs zu bieten. Ab diesem Zeitpunkt stand im Verbändeportal mein-apothekenportal.de eine neue (Prüf)Funktion zur Verfügung. Im Rahmen der Ausstellung von COVID-19-Impfzertifikaten ließ sich damit optional (!) prüfen, ob die Chargennummer zu den in Deutschland verimpften Dosen der COVID-19-Impfstoffe passte und ob die COVID-19-Impfung innerhalb des Zeitraums von der Zulassung des PEI/Auslieferung bis zum Verfallsdatum erfolgt war. Bei falscher Chargennummer oder einem Impfdatum außerhalb des Gültigkeitszeitraums der Charge erhielten Apotheken über das Modul einen Hinweis.

Täglich wurden in den Apotheken immer häufiger mutmaßlich gefälschte Impfnachweise vorgezeigt, um an ein digitales Zertifikat zu kommen. Mit einer gemeinsamen Plakataktion positionierten sich das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und der Landesapothekerverband klar gegen jegliche Betrugsversuche. Denn seit der Änderung des Strafgesetzbuches Ende November war es eindeutig geregelt: Der Gebrauch gefälschter Impfausweise war eine Straftat und wurde von den Apotheken angezeigt. Das Plakat sollte Personen mit gefälschten Impfnachweisen im besten Fall bereits vor dem Betreten der Apotheke abschrecken. Neben den Plakaten hatten der LAV und das LKA BW eine Checkliste erstellt, die den Apothekenteams helfen sollte, die Impfdokumente auf ihre Echtheit zu prüfen. Die Checkliste rief ausdrücklich dazu auf, bei einem Fälschungsverdacht die Polizei einzuschalten. Gleichzeitig sollten sich die Apothekenteams nicht selbst gefährden. Wenn potentielle Betrügerinnen oder Betrüger aggressiv oder womöglich handgreiflich würden, gehe die Sicherheit des Apothekenpersonals vor.

Am 15. Dezember 2020 war das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) in weiten Teilen in Kraft getreten. Die Honorie-rung der pharmazeutischen Dienstleistungen wurde ab diesem Zeit-punktüber den Apothekenzuschlag für verschreibungspflichtige Fer-tigarzneimittel geregelt (drei Prozent zzgl. 8,35 Euro zzgl. 21 Cent zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes zzgl. 20 Cent zur Finanzierung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen sowie die Umsatzsteuer).
Die Anpassung der Preise erfolgte automatisch durch die jeweilige Apothekensoftware. Die pharmazeutischen Dienstleistungen lagen abgesehen davon auf Eis. Denn die Verhandlungen zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband über Art, Umfang und Honorie-rung der pharmazeutischen Dienstleistungen hatten bis zum vorge-gebenen Stichtag am 30. Juni 2021 leider nicht abgeschlossen wer-den können. Somit war nun eine Entscheidung der Schiedsstelle notwendig geworden.
Der neue Hilfsmittelversorgungsvertrag zwischen dem DAV und der DAK-Gesundheit war zum zum 1. Januar 2022 angekündigt. Den Anlagen/Produktgruppen konnten Apotheken separat beitreten, sofern die entsprechende Präqualifizierung vorlag. Apotheken mussten ab dem 17. Dezember aktiv ihren Vertragsbeitritt erklären. Sie hatten dafür bis zum 20. Januar 2022 Zeit.

Die Standesmedien, aber auch die Publikumsmedien berichteten rund um den 9. Dezember über die Planungen des Bundesgesundheitsministers, große Teile der Bevölkerung über die Apotheken mit Schutzmasken auszustatten. Grundlage für die Berichte war eine Pressekonferenz des Ministers, in der er offenbar den entsprechenden Verordnungsentwurf vorgestellt hatte.
Die Verordnung, oder besser: der Verordnungsentwurf, in der die Details geregelt wurden, lag dem LAV zu diesem Zeitpunkt nicht vor, sodass eine gezielte Mitgliederinformation noch nicht vorgenommen werden konnte. Fest stand aber, dass die Apotheken mit der Versorgung von gut 27 Millionen Menschen mit entsprechenden Schutzmasken beauftragt werden sollten. Es war damals erkennbar unwahrscheinlich, dass diese Masken aus der nationalen Bundesreserve kommen würden. Viel eher war es wahrscheinlich, dass die Beschaffung ebenfalls den Apotheken übertragen werde. Da zum damaligen Zeitpunkt keine genaue Klarheit darüber bestand, welche Masken in die Verordnung einbezogen würden, war der Verband für den Moment nicht einmal an dieser Stelle in der Lage, den Apotheken erste Empfehlungen zu geben. Der LAV bemühte sich um Klärung. Parallel war die Pressestelle seit Bekanntwerden in pausenlosen Gesprächen mit Medienvertretern.
Am 18. Dezember 2021 traten sowohl die Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung in Kraft. Die wesentlichen Änderungen waren, dass die Sachkostenpauschale für Coronavirus-Tests in der Apotheke um 1 Euro erhöht wurde. Sie sollte für den Zeitraum vom 1. Dezember 2021 bis zum 31. Januar 2022 je Test 4,50 Euro betragen. Von der ursprünglich noch im Referentenentwurf geplanten Regelung in § 9 der Testverordnung zur Abrechenbarkeit von POC-PCR Tests durch Apotheken wurde abgesehen.

Der DAV stellte unter www.mein-apothekenportal.de in der zweiten Dezemberhälfte eine Checkliste zur Verfügung, die nochmals übersichtlich die Voraussetzungen zusammenfasste, die Apotheken erfüllen müssen, um in der Gematik-App als „E-Rezept-Ready" angezeigt zu werden. Wenngleich es im Zusammenhang mit den digitalen Verordnungen noch einige offene Fragen gab, so wurde doch angera-ten, die vorbereitenden Schritte abzuschließen und zu überprüfen, ob die Apotheke/n alle erforderlichen Maßnahmen abgeschlossen hatten. Der LAV wies zudem darauf hin, dass das Zertifikat des apothekerliche Heilberufeausweises (HBA) aktiviert werden müsse. Apotheken sollten hier gezielt ihren Technologieanbieter ansprechen.
Das Erste Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes vom 27. Januar 2021 entfaltete zum Jahreswechsel seine Wirkung. Durch das Gesetz wurde dem Handel („Letztinverkehrbringern“) künftig das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen untersagt. Eine Ausnahme galt für Tragetaschen mit einer Wandstärke von unter 15 Mikrometern, wie sie insbesondere aus dem Einzelhandel an Obst- und Gemüsetheken bekannt sind. Das Verbot sollte am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Der LAV-SOFO-MARKT hatte sein Sortiment entsprechend angepasst und zum Jahresende seinen Umsatz bei den Serviceverpackungen im Vergleich zu 2019 mehr als verdreifacht. Gleichwohl hatte der LAV-SOFO-MARKT unter massiven Lieferschwierigkeiten im Papierbereich zu leiden.

Vollbremsung am 21. Dezember: Das neue Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach reagierte auch auf die durch den Deutschen Apothekerverband vorgetragene Kritik zum Umsetzungsstand des E-Rezepts. In einem Schreiben an die Mitglieder der gematik, zu denen auch der Deutsche Apothekerverband gehört, verschob das BMG den eigentlich für den 1. Januar 2022 gesetzlich festgelegten bundesweiten Start des E-Rezepts.
Das BMG schloss sich in dem Schreiben der Auffassung an, dass sich aus den bisherigen Ergebnissen der Testung in der Fokusregion Berlin/Brandenburg aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl noch nicht die erforderlichen Rückschlüsse für eine flächendeckende technische Funktionalität ziehen ließen. Die flächendeckende technische Verfügbarkeit sei aber Grundvoraussetzung für die verpflichtende Einführung des E-Rezepts, so das BMG. Ein konkretes Datum für den nun verschobenen Start wurde nicht genannt. Zunächst sollte der Test- und Pilotbetrieb schrittweise fortgesetzt und ausgeweitet werden. LAV und DAV begrüßten die Fortsetzung der Testphase für das E-Rezept.
Der LAV empfahl seinen Mitgliedern am 22. Dezember, die Betriebshaftpflichtversicherung aktiv anzufragen, falls Apotheken vorhatten Corona-Schutzimpfung in der Apotheke anbieten zu wollen. Bei der Versicherung musste schriftliche eine entsprechende Deckungszu-sage schriftlich eingeholt werden, die die „gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, zu denen der Versicherungsnehmer gemäß § 20 b Infektionsschutzgesetz (IfSG) berechtigt ist und die während der Wirksamkeit von § 20 b IfSG verabreicht werden oder wurden“, umschloss. Apotheken konnten diese Formulierung als Mustertext für ihre Anschreiben an die Vesicherungen nutzen.

Das Land ging wieder in den Lockdown. Kontaktbeschränkungen und Ausgangsverbote wurden eingeführt. Der Verband wies darauf hin, dass die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Arzneimitteln auch in den kommenden Wochen in gewohnter Qualität durch die Apotheken in Baden-Württemberg geleistet würde. Wie schon während des ersten Lockdowns im Frühjahr blieben die Apotheken als lebensnotwendige Leistungserbringer des Gesundheitswesens geöffnet. Durch die Nacht- und Notdienstregelungen waren Apotheken wie immer auch nachts und an den bevorstehenden Feiertagen im Einsatz. Welche Apotheke wann Dienst hatte, konnte von Bürger:innen jederzeit per Mobiltelefon bundesweit ohne Vorwahl mit der Rufnummer 22 8 33 abgerufen werden oder über die kostenfreie App Apothekenfinder – erkennbar am roten A.
Vor dem Hintergrund, dass Apotheken auch in der Lockdown-Zeit geöffnet haben, appellierte der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) nochmals an die Bevölkerung, dass Berechtigte für die kostenfreie FFP2-Masken-Ausgabe auch die kommenden Tage und Wochen nutzen sollten. Berechtigte Personen hatten bis zum 6. Januar Zeit, sich die ersten drei kostenfreien Masken abzuholen. Rein rechnerisch dürften das in Baden-Württemberg rund 3,7 Millionen Menschen gewesen sein. In der ohnehin stark frequentierten Vorweihnachtszeit kamen nun durch die Maskenverteilung deutschlandweit durchschnittlich zusätzlich rund 1500 Patient:innen auf jede der knapp 19.000 Apotheken zu. Dieser Ansturm ist nur mit gegenseitigem Verständnis möglich, zeigte LAV-Pressesprecher Frank Eickmann auf: „Die Apotheken mit ihren Teams vollbringen in diesen Tagen einen wahnsinnigen Kraftakt mit nur wenigen Tagen Vorlaufzeit und zusätzlich unter den auch für das Apothekenteam schwierigen Bedingungen des erneuten Lockdowns. Diese Aufgabe zu stemmen und die Abgabe in den Apotheken zu organisieren, ist eine riesige Herausforderung. Die rund 2.400 öffentlichen Apotheken sind eine unverzichtbare Stütze in der Gesundheitsversorgung und auch im gemeinsamen Kampf gegen steigende Infektionszahlen in dieser Pandemie. Deshalb tun wir unser Möglichstes, damit nun besonders Gefährdete auch besonders geschützt werden können.“
Die Landesregierung passte am 23. Dezember die Corona-Verordnung an. Darin wurden die Kontaktbeschränkungen für Ge-impfte und Genesene nochmals erweitert. Außerdem sollte künftig in Innenräumen eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske wie KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken getragen werden. Die aktualisierte Verordnung trat am 27. Dezember in Kraft. Die Regelung zum Tragen von FFP2 oder vergleichbaren Masken in Innenräumen betraf auch die Apothekenkund:innen, hatte aber nach Ansicht des LAV nur Empfehlungscharakter.
Am Abend des 23. Dezember 2021 kam es zu einem sogenannten Phishing-Angriff auf mein-apothekenportal.de. Dazu wurde eine Kopie der Seite unter der Domain „mein-apothekenportal.eu“ geschaltet. Parallel dazu wurden Apotheken per E-Mail mit der Bitte angeschrieben, sich dort anzumelden und vermeintlich neue AGB zu akzeptieren. Der Deutsche Apothekerverband brachte den Vorfall zur Anzeige.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 trat die Erste Änderungsvereinba-rung zum Arzneiversorgungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Deutschen Apothekerverband zur Versorgung der Bundespolizei mit folgenden Ergänzungen in Kraft. Die Polizisten des deutschen Bundestages wurden mit in die Versorgung aufgenommen. Die Gültigkeitsfrist der Rezepte wurde an die Arzneimittelrichtlinien angepasst und betrug fortan 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum. Die Auswahl preisgünstiger Arzneimittel und die Abgabe wirtschaftlicher Einzelmengen wurde an den Rahmenvertrag nach §129 SGB V angepasst.

Der LAV wies seine Mitglieder kurz vor dem Jahresende nochmals darauf hin, dass Prüfung der Chargennummer auf Impfdokumenten optional sei. Viele Apotheken hatten sich über den zunehmenden Aufwand bei der Ausstellung der Zertifikate beklagt. Der LAV stellte klar, dass eine Chargenüberprüfung im Einzelfall einen bereits bestehenden Verdacht auf Fälschung der Impfdokumente erhärten könnte. Allerding wies eine nicht bestätigte Charge nicht zwangsläufig auf eine Fälschung hin. Denn die im Apothekenportal hinterlegten Chargen wurden nur einmal wöchentlich vom PEI aktualisiert, so dass kurzfristig freigegebene Chargen im System noch fehlen konnten.
Blitzumfrage der ABDA zeigt: Jede zweite Apotheke zu COVID-19-Impfungen bereit
Karl Lauterbach als neuer Bundesgesundheitsminister vereidigt

Das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) trat am 15. Dezember in weiten Teilen in Kraft. Kernelemente des Gesetzes waren die Gleichpreisigkeit beim grenzüberschreitenden Rx-Versand über das Sozialgesetzbuch, die Einführung von neuen pharmazeutischen Dienstleistungen für gesetzlich krankenversicherte Patienten und die dauerhafte Bezuschussung des Botendienstes der Apotheken vor Ort. Apotheken konnten bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel im Wege des Botendienstes je Lieferort und Tag einen zusätzlichen Zuschlag in Höhe von 2,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer ab 1. Januar 2021 erheben.
Die wichtigste Errungenschaft: Für die Gesetzliche Krankenversicherung galt nun wieder Gleichpreisigkeit beim grenzüberschreitenden Rx-Versand. Der Wermutstropfen war, dass diese Regelung nicht im grenzüberschreitenden Versandhandel bei Privatpatienten griff. Durch entsprechende Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes (§7), Arzneimittelgesetzes (§ 78) und des Sozialgesetzbuchs Nr. 5 (§129) wurde dies sichergestellt. Bei Verstößen gegen die Preisbindung wurden künftig Vertragsstrafen von bis zu 50.000 Euro bis 250.000 Euro fällig. Die Berechtigung zur weiteren Versorgung konnte bis zur vollständigen Begleichung der Vertragsstrafe ausgesetzt werden.
Außerdem stellte das VOASG klar, dass die Qualitätsanforderungen nach § 17 Abs. 2a ApBetrO (Verpackung, Transport, Zweitzustellung etc.) auch vom grenzüberschreitenden Versand eingehalten werden müssten. Automatisierte Ausgabestationen zur Bereitstellung, Aushändigung und Ausgabe von Arzneimitteln sind für den zugelassenen Versandhandel mit Arzneimitteln nur dann zulässig, wenn sie bestückt werden, nachdem die Bestellung des Arzneimittels und eine Beratung erfolgt ist sowie dass die Verordnung abgezeichnet wurde.
Das Geschäftsjahr bei allen drei LAV-Unternehmen war beeinträchtigt durch die Corona-Maßnahmen und durch einen massiven Hackerangriff, der den Verband Ende Mai ereilte und der den gesamten Geschäftsbetrieb zunächst für einige Tage zusammenbrechen ließ. Die Rekonstituierung aller Daten aus dem Back-up, der Wiederaufbau der gesamten EDV-Infrastruktur bis hin zur individuellen Wiederherstellung der Arbeitsplätze dauerte mehrere Wochen. Zusätzlich wurde die gesamte EDV-technische Infrastruktur durch weitere umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen aufgerüstet und verbessert.
Das Jahr 2021 endete mit einem kleinen erfreulichen Überschuss. Unberücksichtigt sind hierbei die gesonderten Beitragseinnahmen aus der Sonderumlage für die GEDISA-Finanzierung. Das Ergebnis resultierte zum einen aufgrund höherer Beitragseinnahmen als geplant und Kostenersparnissen durch coronabedingt deutlich weniger Präsenzveranstaltungen und Gremiensitzung sowie die damit verbundenen Reisekosten.
Bei den Personalkosten konnte der Verband unter dem Budgetansatz bleiben. Bei den Betriebskosten machte sich die im Jahre 2020 installierte Photovoltaikanlage durch eine deutliche Reduktion der Stromkosten um 50 Prozent bemerkbar, allerdings stieg der Aufwand durch die Einrichtung eines Antigenschnelltestzentrums für die Mitarbeiter:innen im LAV. Auch am Mietgebäude Oberer Hoppenlauweg waren ungeplante Sanierungsarbeiten von undichten Balkonen und maroden Kanalsystemen vonnöten.
Mit über 120.000 Euro hatte sich der Verband über ein Treuhandvermögen an der Finanzierung des Apothekenportals beteiligt.
Bei den Repräsentations- und Bewirtungskosten waren als einmalige Aufwendungen die Ausrichtung der Geschäftsführerklausurtagung in Ludwigsburg und die Verabschiedungsfeier für den scheidenden Präsidenten Fritz Becker zu nennen. Die Kosten für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit blieben deutlich unter dem gesteckten Rahmen, bei den Projekten sind (leider im Nachhinein vergebliche) Aufwendungen für die Druckertreiberschnittstelle beim früheren baden-württembergischen Modellversuch zum E-Rezept zu erwähnen.
Der Budgetansatz für die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurde um 33 Prozent überschritten. Ursache hierfür waren ungeplante durch die Coronasituation und durch den Cyberangriff im Mai 2021 erforderlich gewordene EDV-Investitionen, die sich auch bei den Anschaffungen in den Bilanzkonten niedergeschlagen hatten. Die gesamte EDV-Infrastruktur wurde sowohl hardwaremäßig als auch softwaremäßig deutlich aufgerüstet und erneuert. Zum Beispiel auch durch die Anschaffung neuer Terminalserver inklusive deren Softwarelizenzen, um ein schnelleres und reibungsloseres Arbeiten der Mitarbeiter:innen von zu Hause zu ermöglichen. Die Beseitigung der Schäden durch den Hackerangriff wurde bis auf die vereinbarte Selbstbeteiligung in Höhe von 5000 Euro von der Cyberrisk-Versicherung übernommen, davon waren aber keine technischen Aufrüstungen mitumfasst.
Durch ein besonders erfolgreiches Geschäftsjahr der Pharmafakt GmbH wurden die erwarteten Beteiligungserlöse übertroffen, was aber auch eine Zunahme der abzuführenden Kapitalertragssteuern zur Folge hatte. Die Zinseinnahmen aus den Rücklagen verharrten auf niedrigem Niveau, ärgerlich waren die steigenden Verwahrgebühren, die an die Banken für Guthabenkonten zu zahlen waren.
Abschließend waren noch die Ertragsteuerzahlungen auf die Gewinnausschüttungen der Pharmafakt GmbH sowie die Grundsteuern auf die dem LAV gehördenden Grundstücke Hölderlinstrasse 10 und 12 zu nennen. In den Bilanzkonten schlugen sich deutlich die erwähnten EDV-Investitionen nieder.

In 2021 konnte der LAV-SOFO-MARKT die geplanten Umsatzerlöse übertreffen, blieb aber unter dem Vorjahresniveau, das durch Corona-Sonderumsatzeffekte geprägt war. Entsprechend verhielt sich auch der Wareneinsatz (Materialaufwand), wobei die Lagerkapazitäten deutlich abgebaut wurden. Die Personalkosten überstiegen nur geringfügig das Budget, eine vakante Stelle wurde durch Arbeitnehmerüberlassung und späterer Übernahme einer Mitarbeiterin aus der LAV Service GmbH besetzt. Dennoch arbeiteten die Mitarbeiterinnen im LAV-SOFO-MARKT an ihren Belastungsgrenzen.
Dem LAV-SOFO-MARKT wurde im Gebäude des LAV ein weiterer Büroraum zur Nutzung zur Verfügung gestellt und dieser mit zwei Arbeitsplätzen ausgestattet, was sich sowohl auf die Allgemeinkostenumlage an den LAV ausgewirkt hatte, als auch bei den Anschaffungskosten im Konto Betriebs- und Geschäftsausstattung (nun 3 Büroräume für 8 Mitarbeiterinnen). Bei den KFZ-, Werbe- und Repräsentations- und Reisekostenkosten gelang es, unterhalb der budgetierten Ansätze zu bleiben. Die Kosten für Verpackungsmaterial und auch für den externen Versanddienstleister waren durch Preisanpassungen gestiegen, auch die laufende Pflege und Aktualisierung des LAV-SOFO-MARKT-Online-shops war deutlich teurer als geplant.
Auch im LAV-SOFO-MARKT hatte sich die technische EDV-Aufrüstung kostenseits deutlich bemerkbar gemacht. Genauso galt für den LAV-SOFO-MARKT: Geringe Zinserträge und ärgerliche Verwahrgebühren für Guthabenkonten. Außerdem mussten mittlerweile aufgrund des Aufbrauchs der steuerlichen Verlustvorträge aus der Vorzeit Kapitalertragssteuer auf die Überschüsse abgeführt werden.
Das Geschäftsjahr 2021 endete für den LAV-SOFO-MARKT mit einem erfreulichen Überschuss.

Ein erneut sehr schweres Jahr liegt hinter der LAV-Service GmbH mit ihrem Geschäftsbereich LAV-Akademie. Die erhofften Erlöse für Seminare und Infoveranstaltungen blieben leider aufgrund weiterer Lockdowns aber auch durch (ebenfalls Corona-bedingte) Überlastung der Akademiekunden deutlich hinter dem erhofften zurück. Die einzuhaltenden Abstandsregelungen hatten zudem nicht erlaubt, eigene Veranstaltungsräumlichkeiten zu nutzen, so dass für die wenigen Veranstaltungen auf Hotels ausgewichen werden musste.
Sehr enttäuschend war auch die niedrige Akzeptanz der Kunden bei den vielzählig angebotenen webLive-Fortbildungen. Auch hier blieb die LAV-Akademie trotz erhöhter Werbemaßnahmen deutlich unter dem vorgestellten Planansatz und sogar unter dem Vorjahr zurück. Mögliche Erklärung hierfür könnte eine Ermattung der Apothekenmitarbeiter:innen sein.
Dennoch war es gelungen durch Sparmaßnahmen und den Einsatz der beschäftigungslosen Mitarbeiter:innen in den anderen LAV-Unternehmen, den zu erwartenden Verlust so gering wie möglich zu halten.
Positiv fielen zum Glück unter anderem die Provisionserlöse aus den Vorteilspartnerverträgen und die Einnahmen aus der turnusmäßig fälligen Repräqualifizierungswelle aus.
Durch Mieteinnahmen aufgrund der Nutzung der Besprechungs-räume als Büros, um mehr Mitarbeiter:innen des LAV und dem LAV-SOFO-MARKT ein Präsenzarbeiten zu ermöglichen, wurden weitere Erlöse generiert, die die weggefallenen Sitzungen und Besprechungen kompensieren konnten. Ein weiterer Raum im Veranstaltungsgebäude wurde zu unserer Antigenschnellteststation für die Mitar-beiternden umgerüstet. Durch die temporäre Ausleihung von Akademiemitarbeiterinnen für Arbeiten in anderen Unternehmensbereichen konnte der Personalkostenansatz unterschritten werden.
Der budgetierte Ansatz bei den Betriebskosten konnte auch unter-schritten werden, zu erwähnen waren hier aber die Kosten für die jährliche Kontrolle (und bei Bedarf Fixierung) des alten Baumbestandes auf dem Grundstück auch wegen der Zunahme von Stürmen. Die KFZ- und Reise- und Repräsentationskosten waren coronabedingt unter dem Budgetansatz geblieben.
Im abgelaufenen Jahr wickelte die LAV-Service GmbH nochmals die „Impfopoint“ Grippeimpfkampagne der Firma Mylan gegen Erstattung des Aufwandes ab.
Aufgrund der wenigen Veranstaltungen blieb jedoch auch der Aufwand für Fortbildungsveranstaltungen unter dem geplanten Ansatz. Wie auch bei den anderen LAV-Unternehmen wurden die Betriebskosten durch deutlich höhere EDV-Aufwendungen belastet. Auch hier sind als Gründe das Remotearbeiten und insbesondere die Erneuerung unserer EDV-Infrastruktur zu nennen. Der größte Teil der über die LAV-Service GmbH abgewickelten EDV-Aufwendungen wurden entsprechend der Nutzung an die anderen beiden LAV-Unternehmen weiterberechnet. Ferner wurde eine Einnahme (Spende) der Sanacorp für die geplante, aber coronabedingt abgesagte gemeinnützige Veranstaltung des Hilfswerks an das Hilfswerk ausgekehrt.
Die LAV-Service GmbH konnte trotz aller Widrigkeiten das vom LAV 2004 gewährte Darlehen zum Kauf des Veranstaltungshauses sowohl mit Darlehenszinsen als auch mit Tilgungen bedienen. Mangels Überschusses waren keine Ertragssteuern zu zahlen, lediglich die Grundsteuer für das Grundstück Hölderlinstr. 10 fiel an. Das erneut schwierige Geschäftsjahr der LAV Service GmbH endete mit einem Verlust im niedrigen fünfstelligen Bereich.

DER VORSTAND DES VERBANDES IM JAHR 2021
Der Vorstand vertritt den Verband nach außen. Er wird für vier Jahre vom Beirat gewählt. In der Wahlperiode 2020 bis 2023 gehörten ihm acht Mitglieder an: Die Präsidentin, zwei Vizepräsidenten, der Schatzmeister und vier weitere Mitglieder.
PRÄSIDENTIN
Tatjana Zambo (seit Mai 2021)
Vitalapotheke im Gesundheitszentrum, Gaggenau
VIZEPRÄSIDENT
Dr. Thomas Fein
Stadt-Apotheke, Calw
VIZEPRÄSIDENT
Rouven Steeb
Die Bahnhof-Apotheke, Bad Rappenau
SCHATZMEISTER
Patrick Kwik
Congress-Apotheke, Karlsruhe
VORSTANDSMITGLIEDER
Florian Becker
Becker´sche Apotheke zu St. Peter, Bad Waldsee
Friederike Habighorst-Klemm
Stadt-Apotheke am Marktplatz, Emmendingen
Simon-Peter Skopek
Schwarzwald-Apotheke, Königsfeld
Robert Schieber
Leopold-Apotheke, Karlsruhe
Der Beirat bestand 2021 aus 42 Vertreter:innen, die als Vorsitzende die baden-württembergischen Regionen repräsentieren. Damit vertreten die Vorsitzenden der Regionen die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen vor Ort. Bis zu vier Sprecher können zusätzlich die außerordentlichen Mitglieder des Verbandes vertreten. In der Wahlperiode 2020 bis 2023 gab es hier eine Vertreterin. Der ehrenamtliche Beirat wird alle vier Jahre durch die Mitglieder gewählt und wählt seinerseits den Vorstand des Verbandes.
ALB
- Johannes Ertelt
Heidelberg-Apotheke, Bisingen
- Caspar Spindler,
Bären-Apotheke, Balingen
BODENSEE – KONSTANZ
- Dr. Michael B. Vetter
Apotheke Dr. Vetter, Stockach
- Christoph Schubert
Rathaus-Apotheke, Immenstaad
BÖBLINGEN
- Christine Blickle
Schönbuch-Apotheke, Herrenberg
- Joachim Seidel (bis Ende Februar 2021)
Die Löwen-Apotheke, Sindelfingen
- Dr. Björn Schittenhelm (nachgerückt ab März 2021)
Alamannen-Apotheke, Holzgerlingen
FREIBURG – EMMENDINGEN
- Friederike Habighorst-Klemm
Stadtapotheke am Marktplatz, Emmendingen
- Sarah Pfister
Fontane-Apotheke, Freiburg
HEIDELBERG
- Dietmar Sommer
Stadt-Apotheke, Walldorf
- Frank Knecht
Bahnhof-Apotheke, Eberbach
HEILBRONN
- Rouven Steeb
Die Bahnhof-Apotheke, Bad Rappenau
- Jens Wefel
Apotheke am Rosenberg, Heilbronn
HOCHRHEIN
- Dr. Walter Taeschner
Frosch-Apotheke, Lörrach
- Johanna Haag
Wasserschloss-Apotheke, Inzlingen
KARLSRUHE
- Patrick Kwik
Congress-Apotheke, Karlsruhe
- Robert Schieber
Leopold-Apotheke, Karlsruhe
LUDWIGSBURG
- Kilian Raasch
Zentral Apotheke, Ludwigsburg
- Dipl.-Pharm. Florian Dorda
Apotheke Dr. Dorda, Asperg
MANNHEIM
- Thomas Luft
Post-Apotheke Neckarhausen, Edingen-Neckarhausen
OBERSCHWABEN
- Martin Buck
Vital-Apotheke, Bad Saulgau
- Florian Becker
Becker'sche-Apotheke zu St. Peter, Bad Waldsee
ODENWALD-TAUBERTAL
- Nicolai Waschitschek
Rathaus-Apotheke, Mosbach
- Dr. Meinhard Soden
Elster-Apotheke, Aglasterhausen
ORTENAU
- Gerald Albrecht
Stadt Apotheke, Kehl
- Jensen Hsieh
Apotheke im Scheck-In Achern
OSTWÜRTTEMBERG
- Dr. Richard Krombholz
Adler-Apotheke Dr. Richard Krombholz e. K., Ellwangen/Jagst
- Dr. Ulrich Breit
Löwen-Apotheke, Schwäbisch Hall
PFORZHEIM
- Christian Kraus
Apotheke im Kaufland, Pforzheim
PLOCHINGER KRANZ
- Christof Mühlschlegel
Apotheke am Theater, Esslingen
- Philipp Alexander Wälde
Hirsch Apotheke, Göppingen
RASTATT – BADEN-BADEN
- Tatjana Zambo
Vitalapotheke im Gesundheitszentrum, Gaggenau
- Christoph Bergbauer
Georgen-Apotheke, Rastatt
REMS-MURR
- Jürgen Frasch
Rathaus-Apotheke, Weinstadt
- Tilman Hecht
Brunnen-Apotheke, Leutenbach
SCHWARZWALD-BAAR
- Stefan Zürn
Apotheke Zürn, Zimmern
- Simon-Peter Skopek
Schwarzwald-Apotheke, Königsfeld
SCHWARZWALD – NORD
- Dr. Thomas Fein
Stadt-Apotheke, Calw
- Heiko Sauer
Apotheke Schömberg, Schömberg
STUTTGART
- Christoph Gulde
Solitude-Apotheke, Stuttgart
- Julia Graser
Schwanenapotheke, Stuttgart
ULM
- Andreas Buck
7 Schwaben Apotheke, Laupheim
- Axel Eheim
Lonetal-Apotheke, Amstetten
Außerordentliches Mitglied:
- Dr. Sandra Barisch,
Kerscheinsteiner Schule, Stuttgart
Um seine 2.300 Mitgliedsapotheken in Baden-Württemberg vollständig mit allen relevanten Informationen und Dienstleistungen versorgen zu können, arbeitet der LAV in seiner Stuttgarter Geschäftsstelle in kompetenten und sehr serviceorientierten Einheiten. Die Geschäftsstelle bietet einen umfassenden Leistungskatalog!
Zentrale Dienste / Stellenmarkt
Christina Bonds
Geschäftsführung / Vorstand
Ina Hofferberth (GF)
Kathleen Lunkeit
Sonderprojekte / Selbsthilfe / QM
Thomas Krohm
Christiane Albrecht
Taxation
Brigitte Fehrmann
Yasemin Fleischer
Nina Geiger
Jane Hassold
Andrea Jansen
Kathrin Keller
Saskia Korfant
Sabine Linde
Besarta Oka
Martha Sidiropoulou
Tirza Steinwendtner
Selma Ucrak
Anna Wisotzki
Kommunikation
Frank Eickmann
Verena Bayer
Carmen Gonzalez
Nicole Ort
Kerstin Schneider
Finanz- und Rechnungswesen
Rosa Mena
Jacqueline Mena
Recht
Frank Dambacher
Heiko Caspers
Claudia Mettang
Marina Wagner-Hermanutz
Mitgliederbetreuung / EDV
Gisela Biendarra
Jacqueline Mena
LAV-Vorteilspartner
Susanne Müller-Neef
Carina Gründler
Monika Luz
LAV-SOFO-MARKT
Uta Österle
Giusy Casabona
Ina Friesen
Heike Heilemann
Angela Höhn
Ulrike Kühnle
Simone Mrazic
Pamela Pezzoli-Rath
Sandra Walter
Gerlinde Weiss
Sevgi Yöney
LAV-Akademie
Susanne Müller-Neef
Carina Gründler
Monika Luz
Im nun folgenden Zahlenteil erhalten Sie einen Überblick über die vielfältigen Aufgaben, Dienstleistungen und Serviceangebote des Landesapothekerverbandes und den Abteilungen seiner Geschäftsstelle.
ABDA
14 Sitzungen und Online-Konferenzen
2 Mitgliederversammlungen / 1 außerordentliche Mitgliederversammlung
3 Treffen der Kommunikationsverantwortlichen
DAV
3 Mitgliederversammlungen (1 außerordentliche)
3 Geschäftsführertagungen
3 Sitzungen Gesamtvorstand / 3 Sitzungen Geschäftsführender DAV-Vorstand (bis zum Ausscheiden Fritz Becker)
5 Sitzungen Vertragsausschuss
1 Sitzung der OTC-Landesbeauftragten
26 Sitzungen Verhandlungskommission (DAV) + Vorbesprechungen
diverse Sitzungen der Technischen Kommission /
etliche Arbeitsgruppen sowie Web- und Telefonkonferenzen1 Treffen der Patientenbeauftragten
7 Verhandlungen der Schiedsstelle inkl. Vorbesprechungen im Auftrag des DAV
Verhandlungen zu pharmazeutischen Dienstleistungen im Auftrag des DAV
MGDA
- 1 Mitgliederversammlung / Gesellschafterversammlung
ADA
- 2 Sitzung
Pharmafakt
- 2 Sitzungen
DAPI
- 1 Mitgliederversammlung
Förderinitiative Pharmazeutische Betreuung
- 1 Mitgliederversammlung
Deutsche pharmazeut. Zentralbibliothek
* 1 Mitgliederversammlung
GEDISA - Gesellschaft für digitale Services der Apotheken
* 4 Sitzungen

Politik
Zahlreiche Gespräche bei 1 Parteitag und Einzelgespräche
2 Ladylobby-Gespräche, zum Teil digital
Zahlreiche Termine Sozialministerium (Digitalisierung in Medizin und Pflege; Beirat Digitalisierung, Netzwerktreffen eGK/TI, Forum Gesundheitsstandort, E-Rezept und AG Substitution)

Krankenkassen
Kontinuierlicher Austausch mit den Primärkassen / Ersatzkassen zu Grippe-Impfstoffen / Medizinproduktebetreiberverordnung, Medikationsplan /Arzneimittelversorgungsverordnung (AVV)
2 Sitzungen online AOK Baden-Württemberg / Hilfsmittelversorgungsvertrag / neue Anlagen PG 03, 21 und 05
2 Sitzungen AOK-Vertragsausschuss zum Arzneiversorgungsvertrag und Arzneiliefervertrag-Sprechstundenbedarf für die GKV-Baden-Württemberg
2 PKV-Austauschgespräche
Kassenärztliche Vereinigung
- kontinuierlicher Austausch und Treffen, insbesondere zur Pandemie
Ärzteverbände
- kontinuierlicher Austausch zur Corona-Pandemie

Pharmazeutische Industrie
- kontinuierliche Gespräche (Pro Generika, BPI, BAH, VFA, VZA, PKV) auf Bundesebene oder Landesebene
Pharmazeutische Großhandlungen
- mehrere Gespräche / Teilnahme an 1 Vertreterversammlung
ApoBank
- 6 Sitzungen und Gespräche
Apotheken-Rechenzentrum
- zahlreiche Gesprächstermine
FSA
- 1 Vertreteversammlung
BAG
- Gesellschafterversammlung und Vorbesprechung

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (LAK)
14 gegenseitige Teilnahmen an den Vorstandssitzungen
Viele Gespräche zur Corona-Pandemie /AvP-Insolvenz
Andere Landesverbände der Apothekerschaft
- Gespräche mit anderen Apothekerverbänden u. a. zur AvP-Insolvenz, Corona-Pandemie, GEDISA

LAV intern
3 Treffs im Herbst 2021 (2 online, 1 Treff in Mannheim)
1 Mitgliederversammlung digital
2 Beiratssitzungen
2 Regionaltreffs
12 Sitzungen des Vorstands, Präsenz und digital
5 Jour-Fixe des Präsidiums gemeinsam mit der Geschäftsführung
1 Kassenprüfung
2 Sitzungen GKV- und TAX-Ausschuss, Meinungsbildung und Daten-/Preisabfrage online
1 Sitzung Wahlausschuss (Nachwahlen)
1 Sitzung AK Digitalisierung
Zahlreiche Gespräche zur Pandemie und zur AvP-Insolvenz
Hinzu kommen pro Tag insgesamt 300 bis 500 Anrufe in der Geschäftsstelle des LAV an und werden bearbeitet.

Mitgliederkommunikation
209 LAV-AKTUELL
3 LAV-Treffs im Herbst ( 2 online, 1 Treff in Mannheim)
3 Vortragsvorlagen für LAV-Mitglieder
15 regionsbezogene Mails im Auftrag der Beiräte
6 LAV-Nachrichten mit insgesamt 308 Seiten

Politische Kommunikation
47 Briefings von LAV-Mitgliedern zu Politikerbesuchen
2 Parteitage
Diverse Schreiben an Landesregierung, Sozialministerium, Städte und Kreise wegen der Corona-Pandemie
Fürsprecher-Aktion Selbsthilfe / Bürgermeister
1 Workshop zu Medienunterstützung für Wahlkreisbotschafter WKB

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
111 Anfragen zu Pressethemen von Mitgliedern oder anderen Organisationen
41 Pressemitteilungen
259 Presseanfragen
12 Filme produziert und 7 Tax-Tipp-Videos veröffentlicht
9 Audio-PR zu diversen Gesundheitsthemen, Audio-Service zu Corona-Tests
diverse Wellen zur bundesweiten ABDA-Imagekampagne (E-Rezept, Corona-Impfung, Image-Hauptwelle)
1 Grippeimpf-Kampagne „Impfopoint“ / 1 Kampagne „mein-apothekenportal“ / 2 Kampagne mit Landeskriminalamt „Enkeltrick“, „Impfpassfälschung
4 Werbeschaltungen und 4 Artikel in Senioren-Zeitschrift
Erfüllung der Pressesprecherfunktion für LAV Rheinland-Pfalz bis Ende März 2021

Online Kommunikation
Redaktion von 1465 Artikeln auf über 110 Seiten der Homepage www.apotheker.de
Monatlich etwa 21.000 Besucher auf www.apotheker.de
Knapp 110.000 Seitenaufrufe monatlich
Rund 1.00 Abonnenten auf der LAV-Facebook-Seite
Rund 120 Postings auf der verbandseigenen Facebook-Seite
Aktive Betreuung der Twitter- und Xing-Kanäle des Verbandes

Publikationen
14 Artikel Standesmedien wie DAZ/PZ , Seniorenzeitschrift „im blick“
6 LAV-Nachrichten sowie Betreuung der 18 LAV-Partner und 9 LAV-Anzeigenpartnerschaften
1 Geschäftsbericht online
1 Broschüre „Vorteilspartner“

Veranstaltungen
Das Veranstaltungsmanagement war im zweiten Jahr in Folge stark von der Corona-Pandemie beeinträchtigt. Viele geplante Veranstaltungen in 2021 wie die Teilnahme an Landesparteitagen oder die Apotheken-Fußballmeisterschaft hatten abgesagt werden müssen. Bis auf einen Parteitag im Juni 2021 fanden pandemiebedingt keine Veranstaltungen in Präsenz statt. Wo immer möglich und sinnvoll verlagerten sich Treffen und Konferenzen in den Online-Bereich.
Juristische Kompetenz
Beratung des Vorstandes, Beirats und der Geschäftsführung.
Rund 850 eingehende juristische Beratungen von Mitgliedern zu apothekenrechtlichen, arbeitsrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Fragen, Krankenkassenangelegenheiten, Vertragsgestaltung bei Kauf oder Pacht von Apotheken, Krankenhaus- und Heimversorgung etc.
Über 10.000 juristische Anfragen schriftlicher oder telefonischer Art zu sämtlichen Rechtsgebieten rund um die Apotheke.
Durchführung von gerichtlichen Musterstreitverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung für die Apothekerschaft.
Erstellung und Überarbeitung von Musterverträgen, sonstige Handlungshilfen und Checklisten in verschiedenen Rechtsgebieten
Mahn- und Vollstreckungswesen
Durchführung und Begleitung zahlreicher wettbewerblicher Abmahnverfahren
Erstellung von Gutachten und Fachpublikationen
Bewertung von Gesetzesvorhaben und Grundsatzfragen
Juristisches Schwerpunktthema 2021: Apotheken in der Pandemie (Masken, Durchführung von Covid-Antigentests, Impfstoffversorgung, Ausstellung von Impf- und Genesenenzertifikaten, Covid-Impfungen in Apotheken, Durchführung von Covid-PCR-Tests in Apotheken, Arbeitsrecht in der Pandemie, Arbeitsschutz etc...)

Verhandlungen und Verträge
Vertragsverhandlungen mit Krankenkassen im Arzneimittel- und Hilfsmittelbereich
Verhandlungen mit sonstigen Kostenträgern
Vertrag mit dem Land Baden-Württemberg zur Durchführung von COVID-19 Schnelltests für Kita- und Schulpersonal sowie Grenzgänger/-pendler.
Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten mit den Krankenkassen auf Landesebene im Wege des Vertragsausschusses
Verhandlungen mit Hilfsmittelherstellern und Rahmenvertragspartnern
Juristische Begleitung von Sonderverträgen und Projekten (z. B. Grippeschutzimpfungen in Apotheken)

Seminare zu den Themen:
Arbeits- und Tarifrecht in der Apotheke
Existenzgründung / Apothekenübernahme
Filialleiter-Führerschein
Hilfsmittel-Portfolio
Rechtliche Aspekte bei der Grippeschutzimpfung in Apotheken
Medizinprodukterecht – Inkrafttreten der Medical Device-Regulation (MDR)

Retaxationsabwicklung
Retaxationen gesamt bearbeitet: 6.747
Dabei Rezepte geprüft: 14.362
Gesamtwert der geprüften Retaxationen: 1.528.580 Euro
Davon Einsprüche erfolgreich abgeschlossen:
3.409 Retaxationen mit 5.324 Rezepten 936.591 Euro
Davon berechtigte Retaxationen:
3.338 Retaxationen mit 8.171 Rezepten 591.989 Euro
Beratungsleistungen
Beratungsleistung Erst- und Änderungsanträge auf Präqualifizierung und für Apothekenanträge auf Folgepräqualifizierung nach den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V. Hilfestellung bei der Bearbeitung der PQ-Überwachungsaudits.
Umfangreiche Beratungen zum Thema Hilfsmittelbereich für neue Mitgliedsapotheken.
Beitrittsmanagement
Beitrittsmanagement für 21 Hilfsmittelversorgungsverträge verschiedener Krankenkassen. Laufende Aktualisierung der Vertragspartnerlisten für den AOK Baden-Württemberg Hilfsmittelversorgungsvertrag „Hilfsmittel aus Apotheken“ für 14 AOK Bezirksdirektionen.
Online Vertragsportal OVP
Datenmanagement für über 2000 Mitgliedsapotheken, die das Online Vertragsportal nutzen.

Veranstaltungen/Seminare
1 begleitende Unterrichtsveranstaltung Universität Tübingen
Seminare „Richtig taxieren“:
5 Tagesseminare
1 TaxCoaching
1 Tax-webLive-Schulung

Beratungsleistung: Telefonische Taxationsberatung
Anrufvolumen in Stoßzeiten 300 – 500 Telefonate pro Tag.
Im „Normalbetrieb“ bis zu 300 Anrufe pro Tag.
Inhaltliche Verantwortung und Umsetzung eWO online, Mitgliederinformationen, Vorbereitung von GKV-Verhandlungen.

LAV-SOFO-MARKT
Apothekenbedarf mit einem Portfolio von mehr als 2.600 verschiedenen Artikeln: Der LAV-SOFO-MARKT bedient den täglichen Bedarf der Apotheken an Büro- und Verpackungsmaterialen, Etiketten, Rezepthüllen, Kundenkarten, vielen Aktionsartikeln und Streuartikeln. Zeitgemäße Berufsmode bildet einen weiteren Schwerpunkt des Sortiments des LAV-SOFO-MARKTS. Daneben hält der LAV-SOFO-MARKT im Bereich Apothekenausstattung zunehmend viele Artikel vor. Hier finden die Apotheken attraktive und auf Apotheken zugeschnittene Angebote von A bis Z: von Aktenvernichtern und Arzneikühlschränken über Fußmatten, Leuchtwerbung, BtM-Tresore bis hin zu Waagen und Zahltellern. Außerdem finden Apotheken ein breites Angebot von Datenloggern zur Temperaturaufzeichnung und ein großes Hygienesortiment.
Zahlreiche beratungsunterstützende Produkte wie werbefreie Kundenbroschüren und Hinweisetiketten ergänzen das umfangreiche Produktspektrum
Knapp 2,1 Millionen Euro Umsatz im Handelsgeschäft
9 Mitarbeiterinnen
Kooperation mit 15 Apothekerverbänden bundesweit, deren Mitglieder von Sonderkonditionen beim LAV-SOFO-MARKT profitieren
Zahlreiche Angebote und Werbeaussendungen bundesweit über die Kooperationsverbände, über Fachmedien, per E-Mail Newsletter oder Direktmailings

LAV-Vorteilspartner:
Zahlreiche mit Partnerfirmen verhandelte Verträge mit Sonderkonditionen für LAV-Mitglieder.
Im Bereich der Apotheken-Dienstleistungen arbeitet der LAV insbesondere mit Partnern zusammen, die Beratungsleistungen rund um apothekenrelevante Fragestellungen erbringen. Verschiedenste betriebswirtschaftliche Beratungen, QM-Dienstleister oder Dienstleister zur sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung sind hier zu nennen, daneben auch Dienstleister im Versicherungsbereich, in der Entsorgungswirtschaft oder im Bereich Datenschutz.
Zuverlässige Partner mit attraktiven Sonderkonditionen für ausgewählte Produktgruppen wie z. B. Inkontinenz- und Kompressionsprodukte, Blutzuckerteststreifen, Kartenterminals, Kfz-Angebote und vieles mehr.
Permanente Neuverhandlung von Angeboten. Impulse und Vorschläge aus der Apothekerschaft werden hierzu ebenso aufgegriffen und weiterverfolgt wie Ideen von Experten und Industriekontakten.
Bündelung von Angeboten und Preisaktionen von und mit Industriepartnern.

Seminare und Infoveranstaltungen
28 Präsenz-Seminare mit 346 Teilnehmenden zu 16 verschiedenen Themen.
37 webLive-Seminare 481 teilnehmenden Teams zu 28 verschiedenen Themen.
30 webLive-Schulungen mit 741 Teamteilnahmen zu 22 verschiedenen Themen.
Seminare in 7 Städten in Baden-Württemberg
Gesamtzufriedenheits-Note 1,69 (gemäß der Rückmeldung der Teilnehmenden auf den Bewertungsbögen)

Aktiv-c.a.r.e.
QMS mit Pflegestandards, Organisations- und Dokumentationshilfen
Halbjährliches ERFA-Gruppen-Treffen mit Informationsaustausch und Schwerpunktthema für Gesundheits- und Krankenpflegekräfte und Apothekenleiter
Erweiterung der Beratungsschwerpunkte
Asthma. Aktiv
Konzeption für eine strukturierte Beratung als honorierte Dienstleistung.
Schulung, Nachschulungen, Testung und Dokumentation
Medikationsmanagement
- Niederschwelliges Angebot als Pilotprojekt mit Krankenkassen
Betriebliche Gesundheitsförderung
Angebot an Firmen in pharmazeutischen Themenbereichen
Akquise und Honorierung durch die BARMER

QMS
Individual-Beratung zur Umsetzung des in der ApBetrO geforderten QMS in der Apotheke.
Rahmenverträge mit QM-Beratern und Zertifizierern mit Sonderkonditionen für LAV-Mitglieder
Zahlreiche Informationen im Internetauftritt zum QMS
QM-Online-Modul
Entwicklung, Pflege und Aktualisierung des QM-Online-Moduls in Zusammenarbeit mit der Firma Cultus GbR Managementsysteme (Prozesse für das QM-Handbuch, Formulare und Vorlagen in MS-Word und MS-Excel zur weiteren Individualisierung).
Beratungsangebot zur Umsetzung des QM-Online-Moduls
Regelmäßige und kostenlose Updates zur Aktualisierung des QMS
Schulungsangebot über die LAV-Akademie.

Sicher fit unterwegs
- Schulungs- und Informationsangebot für Senioren durch aktive Apotheker vor Ort beispielsweise „Medikamente im Straßenverkehr“ / Pandemiebedingt keine Live-Veranstaltung in 2021
- Relaunch im Sommer 2021 mit den Projektpartnern
Selbsthilfegruppen
- Jährliche Präsenzveranstaltung coronabedingt ausgefallen. Umstellung auf Online-Veranstaltung im November 2021.
- Ansprache der Selbsthilfeorganisationen während der Pandemie durch die LAV-Patientenbeauftragte.
- Weitere strategische Ausrichtung der Zusammenarbeit auf Bundes- und Landesebene.
- Vorträge und Austausch online und eventuell in Präsenz.
Gefahrstoffe
- Seminarangebot
- Umsetzung im QM
- Beratungsangebot zu Abgabe und Umsetzung in Apotheke
Chemikalien-Verbots-Verordnung | Rezepturen
- Seminarangebot
- Beratungsangebot

Impressum:
Herausgegeben vom
Landesapothekerverband Baden-Württemberg e. V.
www.apotheker.de
Geschäftsführerin: Ina Hofferberth
Präsidentin: Tatjana Zambo, Gaggenau
Vizepräsidenten: Dr. Thomas Fein, Calw und Rouven Steeb, Bad Rappenau
Schatzmeister: Patrick Kwik, Karlsruhe
weitere Vorstände:
Florian Becker, Bad Waldsee
Friederike Habighorst-Klemm, Emmendingen
Simon-Peter Skopek, Königsfeld
Robert Schieber, Karlsruhe
www.apotheker.de
Juli 2022
Redaktion:
Carmen Gonzalez
Nicole Ort, Assistenz
Fotos/Grafiken:
LAV, ABDA, DAV, Apothekerverband Schleswig-Holstein, Martin Buck, Büro MdB Kaufmann, Büro MdB Frei, Christoph Gulde, privat, pixabay, Sandra Barisch Apotheke Wernau , Cyrano, gematik, Harriet Esther Muntean.
Der Bericht bemüht sich um eine gendergerechte Sprache. Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung alle Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche Form verwendet wird.