Themenbild






Themenmappe Rabattverträge

Unter der öffentlich bekannten Oberfläche gehen die Rabattverträge weiter: Kassen und Hersteller halten manche Informationen aus den Verträgen geheim. Abbildung: © Markus Wegner/www.pixelio.de.
Unter der öffentlich bekannten Oberfläche gehen die Rabatt- verträge weiter: Kassen und Hersteller halten manche Infor- mationen aus den Verträgen geheim. Abbildung: © Markus Wegner/www.pixelio.de.

Bei einem Rabattvertrag sagt ein Pharmahersteller einer Krankenkas- se zu, dass er für ein Medikament oder auch ein ganzes Sortiment ei- nen Rabatt auf den bundesweit ein- heitlichen Apothekenverkaufspreis gewährt. Die Krankenkasse wiede- rum sagt dem Hersteller zu, dass alle ihre Versicherten im Normalfall künf- tig nur dessen Präparate erhalten.

Die Vertragsdauer ist unterschiedlich - und kann von mehreren Monaten bis hin zu mehreren Jahren dauern. Kassen und Hersteller halten allerdings manche Infor- mationen aus den Verträgen geheim, wie beispielsweise das genaue Einsparvolu- men durch die später rückerstatteten Ra- batte.

Rabattarzneimittel haben Vorrang bei wirkungsgleichen Präparaten
Die Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmaherstellern haben dazu geführt, dass Rabattarzneimittel seit dem 1. April 2007 Vorrang vor anderen wirkungsgleichen Präparaten ha- ben. Verschreibt ein Arzt einen Wirkstoff oder erlaubt den Austausch eines verordneten Medi- kamentes, ist der Apotheker verpflichtet, das von der jeweiligen Krankenkasse vorgesehene Rabattarzneimittel abzugeben, wenn aus seiner Sicht keine pharmazeutischen Bedenken da- gegen sprechen. Apotheker können pharmazeutische Bedenken können hinsichtlich der Wirk- stärke, Packungsgröße, Darreichungsform oder Indikationsbereich geltend machen, die sie bei Nichtabgabe des Rabattarzneimittels rechtfertigen müssen (Dokumentationsaufwand).

Krankenkassen und Apothekerverbände streiten derzeit darüber, wie die Packungsgröße zu verstehen ist: Die Apotheken verstehen darunter beispielsweise die jeweils gleiche Menge an Tabletten in den auszutauschenden Präparaten. Die Krankenkassen meinen, dass Arzneien dann auszutauschen sind, wenn sie in der Packungsform (N1, N2, N3) übereinstimmen - un- abhängig davon, ob die Tablettenzahl identisch ist.

Im Dezember 2009 wurden mehr als 28 Millionen Rabattarzneimittel abgegeben
Auch sonst erzeugen Rabattverträge einen erheblichen Mehraufwand in den Apotheken, zum Beispiel einen erhöhten Beratungs- und damit Personalaufwand. Im November 2009 waren bei- spielsweise rund 26.300 Arzneimittel in den Rabattverträgen erfasst, die fast alle Krankenkas- sen und viele Pharmahersteller miteinander abgeschlossen hatten. Im Dezember 2009 wurden 28.242.998 Rabattarzneimittel abgegeben. Das sind knapp die Hälfte aller zu Lasten der GKV abgegebenen Medikamente. Anders gesagt: Jedes zweite in einer Apotheke zu Lasten der GKV abgegebene Arzneimittel ist ein Rabattarzneimittel. Jede einzelne Apotheke musste rund 21,3 Millionen Computerdatensätze aufgrund der zu berücksichtigenden Rabattarzneimittel ver- arbeiten. Diese Computerdatensätze werden 14-tägig aktualisiert.

Grundsätzlich unterstützt der Deutsche Apothekerverband (DAV) die vom Gesetzgeber gewoll- ten Rabattverträge. Der DAV mahnt jedoch an: Alle Beteiligten, insbesondere Patienten und Apotheker, müssen von den Krankenkassen rechtzeitig vor Inkrafttreten der jeweils neuen Ra- battverträge informiert werden. Die ausgewählten Pharmahersteller müssen jederzeit voll liefer- fähig sein. Die Krankenkassen müssen die volle Transparenz für die gewährten Rabatte her- stellen, um die Einsparungen im Arzneimittelsektor und damit die Wirksamkeit der Gesund- heitsreform GKV-WSG aus dem Jahr 2007 beurteilen zu können.

Quelle: SV/ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, http://www.abda.de

Und auch so kann man Rabattverträge betrachten...

Der Cartoon wurde uns mit freundlicher Genehmigung der Verlagsgruppe Deutscher Apotheker Verlag zur Verfügung gestellt.
Der Cartoon wurde uns mit freundlicher Genehmigung der Verlagsgruppe Deutscher Apotheker Verlag zur Verfügung gestellt.



Seite drucken

APOTHEKEN-SUCHE (Stadt)

erweiterte Suche

2008
 
Copyright © Landesapothekerverband Baden-Württemberg e. V.