

Neue Rabattverträge können die Höhe der gesetzlichen Zuzahlungen, die Patienten bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln leisten müssen, erheblich beeinflussen. Wie der Deutsche Apothekerverband (DAV) be- kanntgibt, kann es sein, dass die Apothe- ke bisher ein zuzahlungsbefreites Medi- kament für den Patienten auswählen durfte, aber jetzt ein Rabattarzneimittel mit Zuzahlungspflicht abgeben muss.
Bereits am 1. Juni 2009 treten solche neue Rabattverträge der AOK in Kraft, in deren Folge Millionen Kassenversicherte innerhalb kürzester Zeit auf neue Präpa- rate umgestellt werden müssen.
Patienten mussten 2008 1,676 Milliarden Euro zuzahlen
In Deutschland sind alle Apotheken ge- setzlich verpflichtet, die Zuzahlungen zu- gunsten der Krankenkassen einzusammeln. 2008 mussten gesetzlich krankenversicherte Pa- tienten 1,674 Milliarden Euro für ihre verordneten Arzneimittel zuzahlen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln muss jeder Patient zehn Prozent des Verkaufspreises zuzahlen: mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro.
Der Zuzahlungsbetrag ist jedoch nie höher als die tatsächlichen Kosten des Präparats. Rabatt- arzneimittel können zur Hälfte (50 Prozent) oder komplett (100 Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden. Dies gilt jedoch nur für die betroffenen Versicherten der jeweiligen Krankenkasse. Die Krankenkasse muss also die Zuzahlungsermäßigung oder -befreiung aus- drücklich aussprechen.
Bei AOK-Rabattverträge variiert Zuzahlung nach Bundesland und Wirkstoff
Bei den AOK-Rabattverträgen, die zum 1. Juni 2009 in Kraft treten, kann es passieren, dass unterschiedliche Zuzahlungsregelungen je nach Bundesland und Wirkstoff wirksam werden. Bei der AOK und in den Apotheken können die AOK-Patienten erfahren, ob sie von den Neure- gelungen betroffen sind oder nicht.
Quelle: DAV - Deutscher Apothekerverband e. V., http://www.abda.de
Links zur weiteren Information:
Fachbegriff Befreiung von Zuzahlung
ABDA-Lexikon der Fachbegriffe rund um Apotheke und Gesundheit
Fachbegriff Zuzahlung
ABDA-Lexikon der Fachbegriffe rund um Apotheke und Gesundheit
Liste aller zuzahlungsbefreiten Arzneimittel und Zuzahlungsbefreiungsrechner
Aponet.de - Das offizielle Gesundheitsportal der deutschen ApothekerInnen
Zahlen und Fakten zu Rabattverträgen
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