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Eine Studie für den Papierkorb

Wertlose Ergebnisse gehören besser entsorgt: Weil die Autoren einer Studie zum Gesundheitswesen offenbar nicht auf dem aktuellen Stand sind, machen Sie absurde Vorschläge. Foto: www.pixelio.de.
Wertlose Ergebnisse gehören besser entsorgt: Weil die Autoren einer Studie zum Gesundheitswesen offenbar nicht auf dem aktuellen Stand sind, machen Sie absurde Vorschläge. Foto: www.pixelio.de.

Laut einer heute (8. Januar 2009) in Berlin vorgestellten Studie sollen im Arzneimittelsektor Einsparungen von mehr als drei Milliarden Euro möglich sein. So schlagen die Autoren vor, das Fixhonorar der Apotheken um zwei Euro zu kürzen. Dies würde zu Einsparungen von 1,2 Milliarden Euro führen.

Dazu erklärt Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: "Diese so genannte Studie gehört in den Papierkorb. Die Autoren sind offensichtlich nicht auf dem neuesten Stand: Das Honorar wurde bereits mehrfach, zuletzt 2007, gekappt. Eine weitere Kürzung käme einem kompletten Ertragsverlust für alle 21.560 deutschen Apotheken gleich."

Mehr Ausgaben für Mehrwertsteuer als für Apothekenhonorar
Die tatsächlichen Folgen eines solchen Vorschlages bleiben im Dunkeln: Denn kein Verdienst ist gleichbedeutend mit Null Investitionen, Null Lohnentwicklung für 144.000 Arbeitnehmer, Apothekenschließungen, dem Verlust von Jobs, Versorgungsengpässen und vielem mehr. "Hätten sich die Autoren das System ernsthaft angeschaut, wäre ihnen aufgefallen, dass die Ausgaben der Krankenkassen für die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel mit mehr als 4 Milliarden Euro das Apothekenhonorar längst übersteigt", so der ABDA-Präsident.

Wolf: "Ökonomen sollten aus den dramatischen Folgen einer rein wirtschaftlichen Betrachtung mittlerweile gelernt haben: Arzneimittelversorgung auf höchstem Niveau hat ihren fairen Preis. Und der ist in Deutschland im internationalen Vergleich ohnehin niedrig. Seit Jahren ist der Ertrag der Apotheken rückläufig – und das bei mehr Leistung, steigendem Aufwand und intensivstem Wettbewerb."

Derzeitige Regelung
Apotheken erhalten für rezeptpflichtige Arzneimittel seit Januar 2004 ein preis-unabhängiges Fixhonorar von 8,10 Euro. Davon wird ein Zwangsrabatt von 2,30 Euro zugunsten der Krankenkassen abgeführt.

Quelle: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, http://www.abda.de




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