

Die Geburtsstunde des Apothekerberufs schlägt im Jahre 1241. Der Stauferkaiser Friedrich II. (1194-1250) erlässt in diesem Jahr eine Medizinalordnung, die erstmals eine Trennung der Berufe von Arzt und Apotheker gesetzlich vorschreibt. Dieses Gesetzeswerk wird für die spätere Entwicklung des Gesundheitswesens weitreichende Bedeutung erlangen. Bis dahin hatten die Ärzte Medikamente nicht nur verordnet, sondern auch in eigener Regie verkauft. Ursprünglich nur für das Königreich Sizilien gedacht, wird die Medizinalordnung zum Vorbild für Apothekenordnungen im Reich und in ganz Europa.
Im wesentlichen untersagen diese und spätere Apothekenordnungen des Mittelalters den Ärzten geschäftliche Verbindungen mit Apothekern und den Besitz von Apotheken. Verhindert werden soll, dass Apotheker und Ärzte in eine Konkurrenzsituation geraten. Es ist nur natürlich, dass in dieser Zeit (11. bis 13. Jahrhundert), in der viele Berufszweige Spezialisierungen erfahren, auch eine Arbeitsteilung in den Heilberufen stattfindet.
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Deutsches Apothekermuseum, Heidelberg
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Foto: © Günter Havlena/PIXELIO.
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