

Registrierung: Im Gegensatz zu allopathischen Arzneimitteln, die zugelassen werden müssen, unterliegen homöopathische Arzneimittel der Registrierungspflicht, d. h. der Erfassung durch den Gesetzgeber. Die Qualität muss den Anforderungen des homöopathischen Arzneibuches entsprechen.
Reimport: Beim Reimport handelt es sich um Arzneimittel, die in Deutschland hergestellt, ins Ausland exportiert, und dann wiederum aufgrund der niedrigeren Preise nach Deutschland reimportiert werden. Vgl. Parallelimport.
Reinheitsprüfung: Prüfung von Arznei- und Hilfsstoffen auf Verunreinigungen. Bestimmte Substanzen dürfen gar nicht enthalten sein, für manche sind Grenzwerte festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen.
Reiseapotheke: Enthält Arzneimittel, die regelmäßig auch zu Hause eingenommen werden, sowie Produkte aus der Selbstmedikation, die dazu bestimmt sind, sich im Urlaub gegen kleinere gesundheitsbedrohende Ereignisse zu wappnen. Tipp: Lassen Sie sich in Ihrer Apotheke individuell zum Inhalt Ihrer Reiseapotheke beraten.
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Resistenz: Widerstandskraft. Ist der Körper resistent gegen Krankheitserreger, so kommt es nicht zum Ausbruch der Krankheit. Andererseits können auch Krankheitserreger resistent gegenüber Arzneistoffen werden, so dass diese dann unwirksam sind.
Resorption: Aufnahme von Arzneimitteln in den Körperkreislauf. Retardarzneimittel: Arzneiformen mit verlängerter Wirkung, die den Wirkstoff nicht auf einmal, sondern verzögert freigeben. Dadurch müssen sie seltener eingenommen werden.
Rezept: Verschreibung. Verordnung des Arztes, welches Arzneimittel in welcher Menge abzugeben ist.
Rezeptgebühr: Vgl. Zuzahlungen. Ausnahme: Befreiung von der Zuzahlung.
Rezeptur: Individuelle Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke auf Kundenwunsch oder Verschreibung. Rhinologika: Arzneimittel zur Behandlung von Erkrankungen der Nase.
Rote Liste: Auflistung von Fertigarzneimitteln, herausgegeben vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie.
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