

Packungsbeilage: Beipackzettel. Informationsblatt des Herstellers über das betreffende Arzneimittel für den Patienten. Aufbau und Inhalt sind gesetzlich festgelegt: Unter der Überschrift Gebrauchsinformation enthält die Packungsbeilage Angaben zur Bezeichnung des Arzneimittels, dessen Zusammensetzung, Darreichungsform, Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Warnhinweise, Dosierungsanleitung, Verfallsdatum. Fach-Chinesisch wird sich leider manchmal nicht vermeiden lassen, aber Ihr/e Apotheker/in übersetzt es Ihnen gerne.
Packungsgrößen: Größe der Verkaufspackung nach Stückzahl oder Menge. Um therapiegerechte Packungsgrößen zu gewährleisten, stehen Normpackungen zur Verfügung.
Parallelimport: Arzneimittel, die den gleichen oder sehr ähnlichen Namen und die gleiche Zusammensetzung wie das deutsche Präparat haben, die aber vom Ausland importiert worden sind. Deutsche Importeure beziehen von Herstellern aus anderen EU-Staaten Arzneimittel zu Preisen, die niedriger sind als in Deutschland, weil dort im Ausland zum Beispiel die Gehälter, Lohnnebenkosten und Steuern geringer sein können oder der Staat niedrigere Preise gesetzlich vorschreibt. Die Importeure beliefern die Apotheken in Deutschland mit diesen preiswerteren Importarzneimitteln (Parallelimport).
Patentschutz: Zeit, in welcher der Patentinhaber das Recht hat, seine Erfindung ohne Konkurrenz wirtschaftlich zu nutzen. Originalpräparat. Erst nach Ablauf des Patentschutzes (20 Jahre ab Anmeldung des Patents) dürfen Generika auf den Markt kommen. Wegen des oft langen Zeitraumes zwischen Patentanmeldung und Zulassung des Arzneimittels zum Verkehr kann unter bestimmten Voraussetzungen durch ein ergänzendes Schutzzertifikat eine längere Schutzdauer erreicht werden.
Paul-Ehrlich-Institut (PEI): Selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Zuständig für Zulassung der Sera, Impfstoffe und Blutzubereitungen. Verbesserung der Arzneimittelsicherheit.
Pharmazentralnummer (PZN): Einheitliches Kennzeichen, das Handelsnamen, Hersteller, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße verschlüsselt.
Pharmazeutische Assistenten: Berufsgruppe in der ehemaligen DDR. Dürfen pharmazeutische Tätigkeiten unter Aufsicht eines Apothekers ausführen, aber keine Arzneimittel abgeben.
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Weitere Berufsgruppen
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Pharmazeutische Betreuung: Nach dem Grundsatz "Die Abgabe des Medikamentes ist der Anfang und nicht das Ende der Medikation" die Betreuung durch den Apotheker über den Zeitpunkt der Arzneimittelabgabe hinaus. Durch die enge Zusammenarbeit von Patient, Arzt und Apotheker können arzneimittelbezogene Probleme besser erkannt und bewältigt werden.
Pharmazeutische Tätigkeiten: Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln sowie Information und Beratung über Arzneimittel.
Pharmazeutischer Unternehmer: Unternehmer, der Arzneimittel unter seinem Namen in den Handel bringt. Muss nicht identisch mit dem Hersteller sein.
Pharmazeutisches Personal: Berufsgruppen, die zur Ausführung pharmazeutischer Tätigkeiten befugt sind. Dazu gehören: Apotheker, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekenassistenten sowie pharmazeutische Assistenten.
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Apothekerinnen und Apotheker
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Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten
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Pharmazeutisch-technische Assistenten
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Weitere Berufsgruppen
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Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r (PKA): Berufsgruppe, die pharmazeutisches Personal bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln unterstützt sowie kaufmännische Arbeiten und die Pflege des Warenlagers durchführt.
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Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten
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Ausbildungsplatz Apotheke: Mehr als 10.000 Jobs für junge Menschen
ABDA-Pressemitteilung vom 25.05.2010
Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in: Berufsgruppe, die unter Aufsicht eines Apothekers pharmazeutische Tätigkeiten durchführt.
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Pharmazeutisch-technische Assistenten
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Ausbildungsplatz Apotheke: Mehr als 10.000 Jobs für junge Menschen
ABDA-Pressemitteilung vom 25.05.2010
Pharmazieingenieur/in: Berufsgruppe in der ehemaligen DDR. übt pharmazeutische Tätigkeiten unter Verantwortung eines Apothekers aus. Darf in bestimmten Fällen Apotheker vertreten.
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Phytopharmaka: Pflanzliche Arzneimittel.
Placebo: Scheinarzneimittel ohne Wirkstoff.
Placeboeffekt: Wirkung nach Einnahme eines Placebos.
Positivliste: Liste solcher Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen verordnet werden dürfen. In Deutschland gibt es bisher keine Positivliste, ihre Einführung ist jedoch für das Jahr 2001 geplant.
Psychopharmaka: Arzneimittel zur Behandlung seelischer Erkrankungen.
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| 12.09.2010 Europäischer Kopf-Schmerz- und Migränetag |
| 17.09.2010 DAV-Patientenforum mit Verleihung des Gesundheitspreises 2010 |
| 18.09.2010 - 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr Der Lungentag in der Region Böblingen |
| 04.10.2010 bis 10.10.2010 Weltstillwoche |
| 07.10.2010 bis 14.10.2010 Woche des Sehens |
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Foto: © Günter Havlena/PIXELIO.