Winter






Fachbegriffe: N wie...

Nahrungsergänzungsmittel könnten auch für diesen Mann nur Gesundheit bedeuten. Reichhaltige und ausgewogene Ernährung wird heutzutage immer wichtiger. Quelle: © ABDA.
Nahrungsergänzungsmittel könnten auch für diesen Mann nur Gesundheit bedeuten. Reichhaltige und ausgewogene Ernährung wird heutzutage immer wichtiger. Quelle: © ABDA.

Nahrungsergänzungsmittel: Produkte, die zur Stärkung und Erhaltung der Gesundheit beitragen, indem sie einem Nährstoffmangel vorbeugen oder eine bereits bestehende Unterversorgung mit essenziellen Nährstoffen ausgleichen, z.B. niedrig dosierte Vitamin- und Mineralstoffpräparate. Zählen zu den Lebensmitteln, deshalb sind krankheitsbezogene Aussagen in der Werbung nicht erlaubt.

Naturheilmittel: Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen wie Phytopharmaka, Homöopathika.

Nebenwirkungen:
Unerwünschte Begleiterscheinungen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch eines Arzneimittels. In der Packungsbeilage aufgelistete Nebenwirkungen müssen nicht auftreten, aus Gründen der Arzneimittelsicherheit muss jedoch auch nur eine einmal aufgetretene Nebenwirkung in der Packungsbeilage angegeben werden.

Häufigkeitsangaben:
- in Einzelfällen: weniger als 0,001 Prozent
- sehr selten: weniger als 0,1 Prozent
- selten:  weniger als ein Prozent
- gelegentlich: 1-10 Prozent  oder umgekehrt: In 90-99 Prozent der Fälle tritt die Nebenwirkung nicht auf!
- häufig: mehr als 10 Prozent

Links zur weiteren Information:
ABDA-Lexikon der Fachbegriffe rund um Apotheke und Gesundheit
APOTHEKE > Fachbegriffe

Umckaloabo®: Nebenwirkungen an Arzt oder Apotheker melden
ABDA-Pressemitteilung vom 1.08.2011

Beipackzettel verunsichern Patienten
ABDA-Pressemitteilung vom 15.07.2011

Wirkstoffpflaster: Nicht zerschneiden und Wärme meiden
ABDA-Pressemitteilung vom 29.11.2010

Neben- und Wechselwirkungen können im Alter zunehmen
ABDA-Pressemitteilung vom 30.09.2010

Depression wird nicht über Nacht geheilt
Gesundheitstipp vom 6.05.2010

Schmerzmittel können den Blutdruck steigern
ABDA-Pressemitteilung vom 9.02.2010

Apotheker informieren HIV-Patienten zu Neben- und Wechselwirkungen
ABDA-Pressemitteilung vom 1.12.2009

Medikamente und Alkohol können den Schlaf stören
ABDA-Pressemitteilung vom 12.11.2009

Rezeptfreie, synthetische Schlafmittel nur kurzfristig einnehmen
ABDA-Pressemitteilung vom 12.02.2009

Apotheker können Behandlung von Depressionen verbessern
ABDA-Pressemitteilung vom 10.02.2009

Thema Umgang mit Arzneien: Schlaflose Nächte als Nebenwirkung
Gesundheitstipp vom 1.10.2008

Tag der Zahngesundheit: Mundtrockenheit kann Nebenwirkung sein
ABDA-Pressemitteilung vom 24.09.2008

Thema Umgang mit Arzneien: Arzneimittel können für Autofahrer riskant sein
Gesundheitstipp vom 21.09.2008

Thema Stoffwechsel: Mundtrockenheit als Nebenwirkung
Gesundheitstipp vom 8.09.2008

Negativliste: Liste von Arzneimitteln, die nicht zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden dürfen. Diese Präparate werden üblicherweise bei geringfügigen Gesundheitsstörungen verordnet und müssen vom Patienten selbst bezahlt werden. Die seit 1983 existierende und zwischenzeitlich mehrfach erweiterte Liste soll im Sommer 2000 nochmals erweitert werden.

Non-Compliance:
Falsch- und Nichtanwendung von Medikamenten. Bei etwa 30% der Falschanwendungen kommt es zu Gesundheitsschäden, die zum Teil mit Krankenhausaufenthalten enden.

Links zur weiteren Information:
Apotheker in DMP
VERBAND > Ziele > Grundsätze

Fachbegriff Anwendungsfehler
ABDA-Lexikon der Fachbegriffe rund um Apotheke und Gesundheit

Fachbegriff Compliance
ABDA-Lexikon der Fachbegriffe rund um Apotheke und Gesundheit

Asthma.aktiv
APOTHEKE

Ziele und Ausblick
APOTHEKE > Asthma.aktiv

Leistungen der Apotheke
APOTHEKE > Asthma.aktiv

Non-Compliance verursacht vermeidbare Kosten bei Krankenkassen
ABDA-Pressemitteilung vom 8.08.2011

Rabattverträge: Mehr Aufwand in der Apotheke für die Therapietreue der Patienten
ABDA-Pressemitteilung vom 4.12.2009

Apotheker informieren HIV-Patienten zu Neben- und Wechselwirkungen
ABDA-Pressemitteilung vom 1.12.2009

Johanniskraut gegen Herbstblues - Wechselwirkungen beachten
ABDA-Pressemitteilung vom 4.11.2009

Normpackungen, Abkürzung N: Genormte Packungsgrößen für Arzneimittel. N1 steht für kleinste Packung zum Testen der Verträglichkeit oder für die Akuttherapie N2 ist die mittlere Packungsgröße bei nicht dauerhafter Erkrankung N3 als größtePackung dient zur Langzeittherapie. Wichtig für die Zuzahlung.

Notdienst: Dienstbereitschaft der Apotheken außerhalb der gesetzlichen Ladenschlußzeiten, die gewährleistet, dass zu jeder Tages- und Nachtzeit Arzneimittel bezogen werden können.

Nutzen-Risiko-Bewertung
: Abwägung der Wirkung und Nebenwirkungen. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch dürfen keine schädlichen Wirkungen auftreten, die medizinisch vertretbare Maßstäbe übersteigen.

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