

Nahrungsergänzungsmittel: Produkte, die zur Stärkung und Erhaltung der Gesundheit beitragen, indem sie einem Nährstoffmangel vorbeugen oder eine bereits bestehende Unterversorgung mit essenziellen Nährstoffen ausgleichen, z.B. niedrig dosierte Vitamin- und Mineralstoffpräparate. Zählen zu den Lebensmitteln, deshalb sind krankheitsbezogene Aussagen in der Werbung nicht erlaubt.
Naturheilmittel: Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen wie Phytopharmaka, Homöopathika.
Nebenwirkungen: Unerwünschte Begleiterscheinungen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch eines Arzneimittels. In der Packungsbeilage aufgelistete Nebenwirkungen müssen nicht auftreten, aus Gründen der Arzneimittelsicherheit muss jedoch auch nur eine einmal aufgetretene Nebenwirkung in der Packungsbeilage angegeben werden.
Häufigkeitsangaben:
- in Einzelfällen: weniger als 0,001 Prozent
- sehr selten: weniger als 0,1 Prozent
- selten: weniger als ein Prozent
- gelegentlich: 1-10 Prozent oder umgekehrt: In 90-99 Prozent der Fälle tritt die Nebenwirkung nicht auf!
- häufig: mehr als 10 Prozent
Links zur weiteren Information:
ABDA-Lexikon der Fachbegriffe rund um Apotheke und Gesundheit
APOTHEKE > Fachbegriffe
Umckaloabo®: Nebenwirkungen an Arzt oder Apotheker melden
ABDA-Pressemitteilung vom 1.08.2011
Beipackzettel verunsichern Patienten
ABDA-Pressemitteilung vom 15.07.2011
Wirkstoffpflaster: Nicht zerschneiden und Wärme meiden
ABDA-Pressemitteilung vom 29.11.2010
Neben- und Wechselwirkungen können im Alter zunehmen
ABDA-Pressemitteilung vom 30.09.2010
Depression wird nicht über Nacht geheilt
Gesundheitstipp vom 6.05.2010
Schmerzmittel können den Blutdruck steigern
ABDA-Pressemitteilung vom 9.02.2010
Apotheker informieren HIV-Patienten zu Neben- und Wechselwirkungen
ABDA-Pressemitteilung vom 1.12.2009
Medikamente und Alkohol können den Schlaf stören
ABDA-Pressemitteilung vom 12.11.2009
Rezeptfreie, synthetische Schlafmittel nur kurzfristig einnehmen
ABDA-Pressemitteilung vom 12.02.2009
Apotheker können Behandlung von Depressionen verbessern
ABDA-Pressemitteilung vom 10.02.2009
Thema Umgang mit Arzneien: Schlaflose Nächte als Nebenwirkung
Gesundheitstipp vom 1.10.2008
Tag der Zahngesundheit: Mundtrockenheit kann Nebenwirkung sein
ABDA-Pressemitteilung vom 24.09.2008
Thema Umgang mit Arzneien: Arzneimittel können für Autofahrer riskant sein
Gesundheitstipp vom 21.09.2008
Thema Stoffwechsel: Mundtrockenheit als Nebenwirkung
Gesundheitstipp vom 8.09.2008
Negativliste: Liste von Arzneimitteln, die nicht zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden dürfen. Diese Präparate werden üblicherweise bei geringfügigen Gesundheitsstörungen verordnet und müssen vom Patienten selbst bezahlt werden. Die seit 1983 existierende und zwischenzeitlich mehrfach erweiterte Liste soll im Sommer 2000 nochmals erweitert werden.
Non-Compliance: Falsch- und Nichtanwendung von Medikamenten. Bei etwa 30% der Falschanwendungen kommt es zu Gesundheitsschäden, die zum Teil mit Krankenhausaufenthalten enden.
Links zur weiteren Information:
Apotheker in DMP
VERBAND > Ziele > Grundsätze
Fachbegriff Anwendungsfehler
ABDA-Lexikon der Fachbegriffe rund um Apotheke und Gesundheit
Fachbegriff Compliance
ABDA-Lexikon der Fachbegriffe rund um Apotheke und Gesundheit
Asthma.aktiv
APOTHEKE
Ziele und Ausblick
APOTHEKE > Asthma.aktiv
Leistungen der Apotheke
APOTHEKE > Asthma.aktiv
Non-Compliance verursacht vermeidbare Kosten bei Krankenkassen
ABDA-Pressemitteilung vom 8.08.2011
Rabattverträge: Mehr Aufwand in der Apotheke für die Therapietreue der Patienten
ABDA-Pressemitteilung vom 4.12.2009
Apotheker informieren HIV-Patienten zu Neben- und Wechselwirkungen
ABDA-Pressemitteilung vom 1.12.2009
Johanniskraut gegen Herbstblues - Wechselwirkungen beachten
ABDA-Pressemitteilung vom 4.11.2009
Normpackungen, Abkürzung N: Genormte Packungsgrößen für Arzneimittel. N1 steht für kleinste Packung zum Testen der Verträglichkeit oder für die Akuttherapie N2 ist die mittlere Packungsgröße bei nicht dauerhafter Erkrankung N3 als größtePackung dient zur Langzeittherapie. Wichtig für die Zuzahlung.
Notdienst: Dienstbereitschaft der Apotheken außerhalb der gesetzlichen Ladenschlußzeiten, die gewährleistet, dass zu jeder Tages- und Nachtzeit Arzneimittel bezogen werden können.
Nutzen-Risiko-Bewertung: Abwägung der Wirkung und Nebenwirkungen. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch dürfen keine schädlichen Wirkungen auftreten, die medizinisch vertretbare Maßstäbe übersteigen.
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Foto: © Günter Havlena/PIXELIO.
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