

Befreiung von der Zuzahlung: Siehe auch unter Zuzahlung. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen können sich bei bestimmten Einkommensgren- zen von den Zuzahlungen zu Arzneimit- teln durch ihre Krankenkasse befreien lassen. Darüber hinaus kann rückwirkend eine Teilbefreiung erreicht werden, die sich an dem Verhältnis der Zuzahlungen zum jährlichen Bruttoeinkommen richtet. Grundsätzlich gibt es vier Gründe, warum keine gesetzliche Zuzahlung fällig sein kann:
Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrer Apotheke oder bei der Krankenkasse.
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Patienteninformation zur Zuzahlung und Mehrkosten (farbig)
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Patienteninformation zur Zuzahlung und Mehrkosten (schwarz-weiß)
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Fachbegriff Zuzahlung
ABDA-Lexikon der Fachbegriffe rund um Apotheke und Gesundheit
Zuzahlungsbefreiungen für 2010 laufen aus
ABDA-Pressemitteilung vom 14.12.2010
Rabattverträge und Apothekenabschlag: Kassen sparen zwei Milliarden Euro
ABDA-Pressemitteilung vom 23.09.2010
X Wer warum für Arzneien zuzahlt und Mehrkosten trägt
LAV-HÖREN vom 19.05.2010
Krankenkassen sammeln Geld von Versicherten über Apotheken ein
ABDA-Pressemitteilung vom 7.04.2010
AOK gefährdet in Baden-Württemberg Umsetzung der Rabattverträge
LAV-PRESSEMITTEILUNG vom 30.03.2010
Kein Aprilscherz: Millionen Versicherte vieler Kassen müssen sich an neue Rabattarzneimittel gewöhnen
ABDA-Pressemitteilung vom 30.03.2010
Kinder bis 18 Jahre von Zuzahlungen für Arzneimittel befreit
ABDA-Pressemitteilung vom 4.06.2009
Neue Rabattverträge können Zuzahlungen verändern
ABDA-Pressemitteilung vom 29.05.2009
Kassen kassierten 1,7 Milliarden Euro Zuzahlungen für Arzneimittel
ABDA-Pressemitteilung vom 12.02.2009
Wieder mehr zuzahlungsbefreite Arzneimittel
ABDA-Pressemitteilung vom 30.06.2008
Medienkampagne zu Zuzahlung und Aufzahlung
LAV-PRESSEMITTEILUNG vom 19.06.2008
Liste aller zuzahlungsbefreiten Arzneimittel und Zuzahlungsbefreiungsrechner
Aponet.de - Das offizielle Gesundheitsportal der deutschen ApothekerInnen
Beipackzettel: siehe auch Packungsbeilage.
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Links zur weiteren Information:
Beipackzettel verunsichern viele Patienten
ABDA-Pressemitteilung vom 15.07.2011
Alles für Ihre Gesundheit - was die Apotheken leisten
LAV-AKTUELL vom 1.07.2011
Atomunfall in Japan: Jod nicht ohne behördliche Anweisung einnehmen
ABDA-Pressemitteilung vom 14.03.2011
Neuregelung ab 2011: Neue Austauschkriterien können Patienten neue Arzneimittel bescheren
ABDA-Pressemitteilung vom 21.12.2010
Nicht jede Tablette darf geteilt werden
ABDA-Pressemitteilung vom 16.12.2010
Neben- und Wechselwirkungen können im Alter zunehmen
ABDA-Pressemitteilung vom 30.09.2010
Arzneimittel sind keine Urlaubssouvenirs - Vorsicht beim Pillenkauf im Ausland
LAV-PRESSEMITTEILUNG vom 13.08.2010
Thema Umgang mit Arzneimitteln: Oft hilft ein Griff in die Hausapotheke
Gesundheitsmeldung vom 8.05.2010
Medikamente nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums entsorgen
ABDA-Pressemitteilung vom 11.03.2010
Erkältungsmedikamente können für Kinder riskant sein
ABDA-Pressemitteilung vom 11.01.2010
Apotheker informieren HIV-Patienten zu Neben- und Wechselwirkungen
ABDA-Pressemitteilung vom 1.12.2009
Thema Umgang mit Arzneien: Fünf-Stufen-Programm für ihre Hausapotheke
Gesundheitsmeldung vom 27.08.2008
Thema Umgang mit Arzneien: Tabletten am Steuer - das kann gefährlich werden
Gesundheitsmeldung vom 23.07.2008
Beratung: Informationen für den Patienten unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation. Der Apotheker hat eine Beratungs- und Informationspflicht.
Betäubungsmittel: Verschreibungspflichtige Stoffe, die speziellen gesetzlichen Regelungen unterliegen, da es sich um Arzneimittel mit dem Risiko einer Abhängigkeit (Suchtgefahr) handelt.
Betäubungsmittelgesetz: Gesetz zur Regelung des Umgangs mit Betäubungsmitteln, um eine besondere Sicherheit und Kontrolle zu gewährleisten.
Betäubungsmittelrezept: Spezielles Rezeptformblatt zum Verschreiben von Betäubungsmitteln. Bei Arzt und Apotheker ist eine genaue Dokumentation erforderlich.
Bezeichnung, internationale nicht gewerbliche: Internationale Kurzbezeichnungen der Arzneistoffe (INN = International Non-proprietary Names), die von der Weltgesundheitsorganisation veröffentlicht werden (Beispiel: Acetylsalicylsäure).
BfArM: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Zulassungsbehörde, Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit.
Bioverfügbarkeit: Ausmaß und Geschwindigkeit, mit denen ein Wirkstoff aus einer Arzneiform freigesetzt, resorbiert und am Wirkort verfügbar wird. Bei gleichem Gehalt an Wirkstoff bestimmt die Darreichungsform und die Galenik die Bioverfügbarkeit. So ist z.B. nach Einnahme einer Brausetablette der Wirkstoff schneller verfügbar als bei Gabe einer normalen Tablette.
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