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Fachbegriffe: B wie...

Nebenwirkungen - der Beipackzettel gibt Auskunft. Quelle: © ABDA.

Befreiung von der Zuzahlung: Siehe auch unter Zuzahlung. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen können sich bei bestimmten Einkommensgren- zen von den Zuzahlungen zu Arzneimit- teln durch ihre Krankenkasse befreien lassen. Darüber hinaus kann rückwirkend eine Teilbefreiung erreicht werden, die sich an dem Verhältnis der Zuzahlungen zum jährlichen Bruttoeinkommen richtet. Grundsätzlich gibt es vier Gründe, warum keine gesetzliche Zuzahlung fällig sein kann:

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind immer befreit.
  • Ist die Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens (ein Prozent bei chronisch kranken Patienten) erreicht, können Versicherte sich befreien lassen.
  • Liegt der Preis eines Arzneimittels um 30 Prozent niedriger als der so genannte Festbe- trag, ist die Aufnahme in die Zuzahlungsbefreiungsliste möglich.
  • Je nach Krankenkasse können so genannte Rabattarzneimittel zur Hälfte oder komplett für die jeweiligen Versicherten dieser Krankenkasse von der Zuzahlung befreit werden. Umgekehrt können Arzneimittel, für die ab einem Zeitpunkt kein Rabattvertrag mehr gilt, zuzahlungspflichtig werden.

Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrer Apotheke oder bei der Krankenkasse.

Downloads zur weiteren Verwendung:
Patienteninformation zur Zuzahlung und Mehrkosten (farbig)
PDF-Datei

Patienteninformation zur Zuzahlung und Mehrkosten (schwarz-weiß)
PDF-Datei 

Links zur weiteren Information:
Fachbegriff Zuzahlung
ABDA-Lexikon der Fachbegriffe rund um Apotheke und Gesundheit

Zuzahlungsbefreiungen für 2010 laufen aus
ABDA-Pressemitteilung vom 14.12.2010

Rabattverträge und Apothekenabschlag: Kassen sparen zwei Milliarden Euro
ABDA-Pressemitteilung vom 23.09.2010

X Wer warum für Arzneien zuzahlt und Mehrkosten trägt
LAV-HÖREN vom 19.05.2010

Krankenkassen sammeln Geld von Versicherten über Apotheken ein
ABDA-Pressemitteilung vom 7.04.2010

AOK gefährdet in Baden-Württemberg Umsetzung der Rabattverträge
LAV-PRESSEMITTEILUNG vom 30.03.2010

Kein Aprilscherz: Millionen Versicherte vieler Kassen müssen sich an neue Rabattarzneimittel gewöhnen
ABDA-Pressemitteilung vom 30.03.2010

Kinder bis 18 Jahre von Zuzahlungen für Arzneimittel befreit
ABDA-Pressemitteilung vom 4.06.2009

Neue Rabattverträge können Zuzahlungen verändern
ABDA-Pressemitteilung vom 29.05.2009

Kassen kassierten 1,7 Milliarden Euro Zuzahlungen für Arzneimittel
ABDA-Pressemitteilung vom 12.02.2009

Wieder mehr zuzahlungsbefreite Arzneimittel
ABDA-Pressemitteilung vom 30.06.2008

Medienkampagne zu Zuzahlung und Aufzahlung
LAV-PRESSEMITTEILUNG vom 19.06.2008

Liste aller zuzahlungsbefreiten Arzneimittel und Zuzahlungsbefreiungsrechner
Aponet.de - Das offizielle Gesundheitsportal der deutschen ApothekerInnen

Beipackzettel: siehe auch Packungsbeilage.

Download zur weiteren Verwendung:
Beipackzettel
ABDA-Pressefoto

Links zur weiteren Information:
Beipackzettel verunsichern viele Patienten
ABDA-Pressemitteilung vom 15.07.2011

Alles für Ihre Gesundheit - was die Apotheken leisten
LAV-AKTUELL vom 1.07.2011

Atomunfall in Japan: Jod nicht ohne behördliche Anweisung einnehmen
ABDA-Pressemitteilung vom 14.03.2011

Neuregelung ab 2011: Neue Austauschkriterien können Patienten neue Arzneimittel bescheren
ABDA-Pressemitteilung vom 21.12.2010

Nicht jede Tablette darf geteilt werden
ABDA-Pressemitteilung vom 16.12.2010

Neben- und Wechselwirkungen können im Alter zunehmen
ABDA-Pressemitteilung vom 30.09.2010

Arzneimittel sind keine Urlaubssouvenirs - Vorsicht beim Pillenkauf im Ausland
LAV-PRESSEMITTEILUNG vom 13.08.2010

Thema Umgang mit Arzneimitteln: Oft hilft ein Griff in die Hausapotheke
Gesundheitsmeldung vom 8.05.2010

Medikamente nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums entsorgen
ABDA-Pressemitteilung vom 11.03.2010

Erkältungsmedikamente können für Kinder riskant sein
ABDA-Pressemitteilung vom 11.01.2010

Apotheker informieren HIV-Patienten zu Neben- und Wechselwirkungen
ABDA-Pressemitteilung vom 1.12.2009

Thema Umgang mit Arzneien: Fünf-Stufen-Programm für ihre Hausapotheke
Gesundheitsmeldung vom 27.08.2008

Thema Umgang mit Arzneien: Tabletten am Steuer - das kann gefährlich werden
Gesundheitsmeldung vom 23.07.2008

Beratung: Informationen für den Patienten unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation. Der Apotheker hat eine Beratungs- und Informationspflicht.

Betäubungsmittel
: Verschreibungspflichtige Stoffe, die speziellen gesetzlichen Regelungen unterliegen, da es sich um Arzneimittel mit dem Risiko einer Abhängigkeit (Suchtgefahr) handelt.

Betäubungsmittelgesetz: Gesetz zur Regelung des Umgangs mit Betäubungsmitteln, um eine besondere Sicherheit und Kontrolle zu gewährleisten.

Betäubungsmittelrezept: Spezielles Rezeptformblatt zum Verschreiben von Betäubungsmitteln. Bei Arzt und Apotheker ist eine genaue Dokumentation erforderlich.

Bezeichnung, internationale nicht gewerbliche: Internationale Kurzbezeichnungen der Arzneistoffe (INN = International Non-proprietary Names), die von der Weltgesundheitsorganisation veröffentlicht werden (Beispiel: Acetylsalicylsäure).

BfArM: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Zulassungsbehörde, Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit.

Bioverfügbarkeit: Ausmaß und Geschwindigkeit, mit denen ein Wirkstoff aus einer Arzneiform freigesetzt, resorbiert und am Wirkort verfügbar wird. Bei gleichem Gehalt an Wirkstoff bestimmt die Darreichungsform und die Galenik die Bioverfügbarkeit. So ist z.B. nach Einnahme einer Brausetablette der Wirkstoff schneller verfügbar als bei Gabe einer normalen Tablette.

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